Protokoll der Sitzung vom 22.02.2019

(Beifall von der FDP)

Nein, wir müssen das Bestehende konzentrieren und noch besser machen.

In Ihrem Antrag steht ein ganz wichtiger Punkt – das muss ich anerkennen –: Schulen, Ausbildungsstätten und Hochschulen sollen in die Lage versetzt werden, geeignete Lern- und Sensibilisierungsmaßnahmen effektiv anzubieten und durchzuführen.

Das ist absolut richtig. Wir sind schon dabei: Wir gehen jetzt die ersten Schritte. Wir tun genau das, was Sie dort fordern.

Es ist wichtig, dass wir bereits in der Schule damit beginnen, für das wichtige Thema „Datensicherheit“ zu sensibilisieren.

Wenn wir aber in der Schule nicht damit beginnen, wenn dort ein zu lockerer Umgang mit Daten eingeübt wird und die Schüler sich schon in dem Alter keine Gedanken machen – wie soll das denn dann später werden?

Es ist also das Allerwichtigste, an den Schulen zu beginnen. Wir machen es bereits; Sie brauchen es nicht noch einmal extra zu fordern. Genau das werden wir auch entsprechend fortsetzen.

Sie haben das Thema „Gründer/Start-ups“ in diesem Bereich angesprochen. Ich glaube, dass man mit Fug und Recht sagen kann, dass sich Bochum gerade zu einem absoluten Leuchtturm entwickelt.

Es gibt die Exzellenz-Start-up-Center, wobei Bochum von den 150 Millionen Euro, die auf sechs Start-up-Center verteilt werden, einen entsprechenden Anteil abbekommt. Wir sind also dabei, genau

das Thema zu implementieren und weiter voranzutreiben.

Es gibt dort bereits erfolgreiche Ausgründungen. Wir machen an dieser Stelle weiter und schauen, dass man in dieser Hinsicht nicht nachlässt und das Vorhandene nicht als ausreichend ansieht. Wir wollen Bochum zu einem Leuchtturm der IT-Sicherheit machen.

Bevor ich jetzt mitteile, dass wir empfehlen werden, den Antrag abzulehnen – was Sie nicht wahnsinnig verwundern wird –, möchte ich meine Meinung zu einem Punkt etwas von der Meinung der CDU differenzieren.

Sie haben soeben die Onlinedurchsuchungen angesprochen. Ich stelle hiermit für die Freien Demokraten klar, dass wir die Onlinedurchsuchungen weiterhin als einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ablehnen.

Wir werden in diese Richtung keinerlei Schritte mittragen. Sollte das soeben ein ernsthafter Vorschlag des Kollegen gewesen sein, möchte ich sagen: Die Freien Demokraten werden so etwas nicht mitmachen.

Wir sind für gute Datensicherheit und dafür, die Angebote zu stärken, insbesondere bei den Jüngsten anzusetzen, aber auch Unternehmen zu helfen. Da sind wir hier in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Matheisen. – Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Tritschler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vergangenen Plenarwoche haben wir unter dem Eindruck der Doxing-Affäre um den Jahreswechsel sehr ausführlich über das Thema „Datensicherheit“ gesprochen – zu Recht.

Dazu gab es einen Antrag der SPD, einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen und einen Antrag von meiner Fraktion. Nur die Grünen waren nicht im Rennen – macht ja nichts.

Herr Bolte-Richter, ich bin noch nicht so lange wie Sie hier, aber es wäre doch der übliche Weg, jetzt im Ausschuss neue Gedanken und Ideen einzubringen.

Sie aber bringen einen Antrag, der wenig Neues bietet. Wahrscheinlich muss irgendeine Art von Plansoll erfüllt werden; schließlich es geht ja um das beliebte Buzzwort „Digital“.

Auf ein paar Punkte will ich eingehen.

Der Landtag soll feststellen – das ist der erste Punkt im Antrag –, dass das Internet ein freier digitaler Raum sei. Auch in Ihrer Rede eben war viel vom Thema „Freiheit“ die Rede.

Das klingt gut, Herr Bolte-Richter. Als Grüner müssen Sie sich dann aber schon fragen lassen, wo die Bundestagsabgeordneten der Grünen waren, als in Berlin das Zensurgesetz unter dem klangvollen Namen „NetzDG“ verabschiedet wurde. Da haben Sie sich weggeduckt.

Wo waren die Europaabgeordneten der Grünen, die gegen die Uploadfilter im Rahmen der Urheberrechtsrichtlinie gestimmt haben? Sie haben alle dafür gestimmt.

Herr Bolte-Richter, für ein freies Internet steht vielleicht meine Partei, Sie stehen für Zensur und nette Lippenbekenntnisse.

(Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Das stimmt überhaupt nicht! Das ist glatt gelogen!)

Ansonsten fällt Ihnen nicht viel mehr ein als der SPD schon vor vier Wochen.

Natürlich ist das ein Bildungsthema, natürlich müssen sich die Bürger, wir alle uns in diesem Bereich lebenslang fortbilden; das hören wir alle ja hier zum allerersten Mal.

Was Sie allerdings ähnlich wie die SPD mit Ihrem Antrag ein wenig verkennen, ist die Ursache der jüngsten Angriffe, der jüngsten Doxing-Affäre.

In Ihrer paternalistischen Denkart gehen Sie wieder mal vom armen, schwachen Bürger aus, den man vor sich selbst schützen muss. Tatsächlich lag der Fehler in diesem Fall aber doch bei uns, in der politischen Sphäre. Zuerst müssen wir unsere Hausaufgaben machen, bevor wir die Bürger belehren.

Wenn Sie die Handynummern von Herrn Laschet und Herrn Hofreiter im Netz finden, dann ist das sicherlich kein Verbraucherschutzthema, sondern eine Frage des eigenen Versagens.

Darum mogeln Sie sich herum und machen das, was Ihnen immer einfällt: Ein paar nette neue Stellen schaffen, ein paar nette Broschüren drucken, und am Ende hat man irgendwie das gute Gefühl – jedoch nicht wirklich berechtigt –, etwas Gutes getan zu haben.

Insgesamt ist also nicht ersichtlich, wo und wie uns dieser Antrag jetzt noch weiterbringen soll. Wir werden ihn genauso wie die anderen drei Anträge zu dem Thema natürlich gerne im Ausschuss mitberaten.

Nun beende ich meine Rede und schenke ich Ihnen damit fünf Minuten Wochenende. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

So weit sind wir noch nicht. – Jetzt spricht für die Landesregierung Herr Minister Reul.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über den Antrag, denn man kann über Cybersicherheit gar nicht oft genug reden und dem Thema vor allem nicht genügend Aufmerksamkeit schenken.

Dass wir IT-Sicherheit in Nordrhein-Westfalen stärken müssen, ist relativ klar; da sind wir einer Meinung.

Auch in dem Punkt, dass das Internet ein freier Raum bleiben soll und wir alle ihn sicher nutzen können sollen, gebe ich Ihnen recht. – Das ist aber schon fast alles, wo ich Ihnen zustimmen kann.

Dafür gibt es zwei einfache Gründe: Manches, was im Antrag steht, macht keinen Sinn, und anderes machen wir sowieso schon.

(Beifall von Dr. Christos Georg Katzidis [CDU] und Dr. Christian Untrieser [CDU])

Es gibt vielfältige Informations- und Schulungsangebote für kleine und mittelständische Unternehmen vom MWIDE sowie von meinem Haus. Es gibt Kooperationen mit verschiedenen Verbänden und Vortragsreihen, um Wissen zu transferieren und zu multiplizieren.

Die Lehrpläne aller Schulformen – der Primar- und Sekundarstufe I sowie der gymnasialen Oberstufe – werden angepasst, damit sicheres Leben und Lernen mit digitalen Medien zur Selbstverständlichkeit wird.

Bei der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern ist bereits das Kerncurriculum angepasst worden.

In diesem Land forschen bereits mehr als 700 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an rund 30 Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu IT-Sicherheit. Das ist doch was.

Die Aufzählung von Einrichtungen und Informationsmöglichkeiten, die es in Nordrhein-Westfalen gibt, könnte ich noch fortsetzen. Ich will Sie damit aber nicht langweilen, denn das eigentliche Problem liegt ja woanders: Man muss sich zurechtfinden bei der Vielzahl an Angeboten.

Damit komme ich wieder auf Ihren Antrag zu sprechen: Sie fordern die Bündelung bei einer unabhängigen Stelle, die extra geschaffen werden müsste; das wäre also noch eine weitere Anlaufstelle. Das macht den Durchblick – übrigens ganz abgesehen von dem damit verbundenen finanziellen Aufwand – nicht einfacher.

Es gibt schon einiges: Alles, was Sie mit Ihrem Antrag feststellen lassen wollen – wie der Schutz der

Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, der Demokratie und der kritischen Infrastrukturen –, liegt in der Zuständigkeit von Polizei, Verfassungsschutz und Katastrophenschutz, also in der Zuständigkeit meines Hauses.

Da passiert schon einiges. Eine Bündelung der Angebote, Einrichtungen und Maßnahmen im Land und im Bund durch eine koordinierende Stelle müsste dann logischerweise im Innenministerium liegen.