Wir haben in den letzten anderthalb Jahren schon sehr oft darüber debattiert, wofür die Freien Demokraten und die NRW-Koalition stehen. Wir sagen: Das Thema ist wichtig. Wir brauchen Ordnung im System „Integration und Flüchtlinge“.
Wir wollen eine geordnete Migration. Dafür brauchen wir ein in sich stimmiges Einwanderungsgesetz, das klar unterscheidet zwischen der humanitären Verantwortung für Asyl und Flüchtlingsschutz sowie einer qualifizierten Einwanderung von Fachkräften.
Wir brauchen eine gesteuerte Einwanderung von Fachkräften, um langfristig unseren Wohlstand zu erhalten. Wir müssen – das sehen wir in einigen Branchen jetzt schon – um die nötigen Talente werben. Die Möglichkeit zur qualifizierten Einwanderung in Ausbildung und Arbeit soll eben auch den Menschen offenstehen, die sich bereits aus anderen Gründen in Deutschland aufhalten. Sie müssen natürlich dieselben Kriterien erfüllen wie die Menschen von außen.
Unter dem Spurwechsel verstehen wir den Wechsel von einem Aufenthaltsstatus in den anderen, gerade für die Gruppe, die sich schon lange in einer Duldung
befindet. Wir haben das Thema „Kettenduldung“ angesprochen. Das gilt für diejenigen, die die Zeit genutzt haben, eine Ausbildung begonnen, einen Arbeitsplatz gefunden, die sich gut in die Gesellschaft integriert haben. Sie haben die Sprache erlernt und brauchen eine Perspektive. So ist es wichtig für uns – das wollen wir schaffen –, dass auch der Bund mehr liefert.
Ich komme zum Thema „Erlass“; der Minister hat es gestern kurz ausgeführt. Wir werden in nächster Zeit mehr dazu erfahren. Es geht darum: Wie können wir die Spielräume besser ausschöpfen, die uns das Bundesrecht aktuell bietet? Da wären wir bei § 25b Aufenthaltsgesetz. Wie können wir über einen Erlass mit den kommunalen Ausländerbehörden Perspektiven bieten, um so für eine nachhaltige Integration zu sorgen?
Mit dem Erlass zur Ausbildungsduldung, § 60a Aufenthaltsgesetz, im letzten Jahr haben wir gezeigt, dass sich landesweit die Entscheidungspraxis verbessern kann.
Die Behauptung, man hätte Rückführungen nicht im Blick, konnten wir mit Fakten widerlegen. Bei dem Thema sind wir in NRW in absoluten Zahlen bundesweit Spitzenreiter, auch vom Anteil her. Darauf legen wir großen Wert. Dank der Regierung, dank unseres Ministers haben wir einen der schlimmsten Gefährder aus diesem Land gebracht.
Wir erzählen es hier schon länger, aber ich glaube, man muss es für die AfD noch mal wiederholen: Für die NRW-Koalition aus CDU und FDP ist der Zweiklang entscheidend. Auf der einen Seite gehen wir ganz konsequent vor und schieben Gefährder und Straftäter ab. Auf der anderen Seite wollen wir aber auch Chancen und Perspektiven für gut integrierte Geflüchtete bieten.
Sie haben in Ihrem Antrag kritisiert, der Erlass sei ungenau. Der ist ja noch gar nicht raus. Das ist dann verwunderlich. Sie stützen sich dabei auf ein Interview.
Halten wir fest: Die NRW-Koalition ist angetreten, unser Land sicherer und chancenreicher zu machen. Wir machen NRW sicherer, indem wir Straftäter und Gefährder konsequenter abschieben. Wir machen NRW aber auch chancenreicher, indem wir Menschen, die gut integriert sind, die die deutsche Sprache beherrschen, die straffrei bleiben, die am Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben, Perspektiven eröffnen. Das ist aus unserer Sicht – ich glaube, ein großer Teil der Opposition sieht das nicht anders – menschlich in Ordnung und volkswirtschaftlich auch richtig. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Lenzen. – Nun spricht Monika Düker, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag NRW.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dankenswerterweise hat die Kollegin Wermer schon darauf hingewiesen – ich möchte das noch einmal verstärken –, dass der Antrag der AfD nur so vor Falschbehauptungen und Unterstellungen strotzt. Es ist eindeutig falsch, dass mit dem Erlass angeblich eine Sonderregelung geschaffen werden soll, die das Aufenthaltsgesetz außer Kraft setzt. Das ist völliger Blödsinn.
Ich will noch zwei andere Dinge hier anmerken. Sie beschweren sich darüber bzw. wollen die großzügige Versorgung der Asylbewerber und Geduldeten durch den Sozialstaat, so wie Sie es nennen, ändern. Das ist Ihnen alles zu großzügig.
Es gibt ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Das Existenzminimum ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. – Deswegen steht diesen Menschen dasselbe Existenzminimum zu wie deutschen Staatsangehörigen. Solche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ignorieren Sie. Das zeigt wieder einmal mehr, was Ihnen das Grundgesetz wert ist.
Sie unterstellen, dass Geduldete illegal sind. Nein, durch die Erteilung einer Duldung entfällt die strafbare Illegalität. In dem Moment ist dies ein rechtmäßiger Aufenthalt. Die Liste ließe sich fortsetzen.
Mit solchen Falschbehauptungen und Unterstellungen zu arbeiten, finde ich brandgefährlich. Denn es gibt Menschen, die Ihnen unter Umständen tatsächlich glauben würden. Wir tun das nicht. Das sollte hier auch noch einmal festgestellt werden.
Worum geht es? Jemand, der eine Duldung bekommt, ist nicht illegal, sondern hier wird der Vollzug der Abschiebung ausgesetzt. Die Gründe, warum eine Duldung erteilt wird, sind klar festgelegt. Es gibt Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden können – nicht weil der Staat versagt, sondern weil es rechtliche und tatsächliche Gründe gibt.
Ein Beispiel ist die Bedrohung durch Folter im Herkunftsland. Da ignorieren Sie das Grundgesetz, hier scheinen Sie die Genfer Flüchtlingskonvention infrage zu stellen, die ganz klar die Vorgabe macht, dass eine Abschiebung nicht vollzogen werden darf, wenn Folter im Herkunftsland droht. Dies als staatliches Scheitern anzusehen, zeigt, dass Sie nicht auf dem Boden von internationalen völkerrechtlichen Übereinkünften stehen.
Hinzu kommt – das leitet über zu der Erlasslage –, dass eine Duldung auch ausgestellt werden kann, wenn die Anwesenheit aus dringenden humanitären, persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichem Interesse erforderlich ist. § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz regelt ganz klar die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis, die klare Vorgaben hat, wenn die Ausreise aus den genannten und anderen Gründen faktisch unmöglich ist und nicht, weil ein Staatsversagen vorliegt.
Wenn also die Ausreise belegbar unmöglich ist, kann – und das ist eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde – ein solcher Aufenthaltstitel erteilt werden. Darin wird die Dauer des Aufenthalts und die Integration in den Arbeitsmarkt einbezogen. Um diese Ermessensentscheidung für die Ausländerbehörden zu erleichtern, gibt es Erlasse. Die gab es schon immer, und die wird es auch weiterhin geben.
Herr Minister Stamp, wenn uns auch manches an Ihrer Flüchtlingspolitik nicht passt und wir diametral anderer Auffassung sind, zum Beispiel bei den langen Aufenthaltszeiten in den Landeseinrichtungen, haben Sie in Bezug auf die neue Erlasslage unsere volle Unterstützung.
Ich möchte Ihr Zitat aus dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 06.03. noch einmal wiederholen. Sie sagen dort:
„Menschen, die sehr gut integriert sind, weiter im Schwebezustand zu halten oder abzuschieben, ist menschlich nicht in Ordnung und volkswirtschaftlich falsch.“
Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Danke für die klaren Sätze. Sie haben unsere volle Unterstützung bei diesem Erlass. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist die Gelegenheit bei diesem Antrag, noch einmal die grundsätzliche Linie unserer Koalition darzustellen.
Für uns ist klar: Wir sind hart und konsequent bei Integrationsverweigerern, bei Kriminellen und bei Gefährdern. Aber – und das habe ich vom ersten Tag an gesagt – wir wollen diejenigen mit einem dauerhaften Bleiberecht belohnen, die sich hier vorbildlich in die Gesellschaft integriert haben. Deswegen bleibt Sami A. in Tunesien, und deswegen haben wir Bivsi aus Nepal zurückgeholt.
Ich glaube, ich muss noch einmal erklären, Frau Walger-Demolsky, worum es bei dem Erlass geht. Warum ein solcher Erlass? – Es gibt ein Bundesrecht. In diesem Bundesrecht ist § 25b Aufenthaltsgesetz 2015 so geregelt worden, dass entsprechende Integrationsleistungen gewürdigt werden können bei der Einstufung, ob man einen dauerhaften Aufenthaltstitel vergibt oder nicht. Davon ist aber – und zwar nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern insgesamt – von den Ausländerbehörden vor Ort wenig Gebrauch gemacht worden.
Deswegen – das habe ich gestern auch dem Kollegen Kämmerling gesagt – hätte ich mir schon früher gewünscht, dem mal nachzugehen, warum das in der Praxis nicht passiert. Das haben wir gemacht. Das hat ein bisschen gedauert, weil wir uns mit den Ausländerbehörden selbst zusammengesetzt haben.
Wir haben ganz unterschiedliche Ausländerbehörden aus dem ländlichen Raum und aus dem städtischen Raum eingeladen, um wirklich mit den Praktikern zu diskutieren: Warum findet das nicht statt? Was müsste man möglicherweise in einem Erlass noch einmal verdeutlichen, damit diejenigen vor Ort davon Gebrauch machen können? Denn der Mitarbeiter und die Mitarbeiterin in der Ausländerbehörde, die einen Ermessensspielraum haben, sind natürlich unsicher, wenn sie nicht auch einen klaren Hinweis haben, wie mit einer solchen bundesgesetzlichen Regelung umzugehen ist.
konkretisieren. Nicht mehr, aber auch nicht weniger machen wir mit diesem Erlass, den ich in der kommenden Woche – um das im Übrigen auch zeitlich zu präzisieren – vorstellen werde.
Jetzt ist in der Berichterstattung in der vergangenen Woche und auch eben in der Debatte hier manches ein bisschen durcheinandergekommen. Denn eigentlich wäre es noch viel wichtiger, dass wir nicht nur eine Präzisierung durch Erlass haben, sondern auch ein präziseres Bundesrecht.
Ich habe dazu einen politischen Vorschlag gemacht, der dem Geist des Koalitionsvertrages der NRWKoalition entspricht. Wir wollen dazu auch bundesratsmäßig initiativ werden, aber es bringt nichts, eine Bundesratsinitiative zu starten, wenn man von vornherein weiß, dass sie keine Mehrheit erhält. Deswegen braucht auch das eine gewisse Vorbereitung.
Mein persönlicher Vorschlag für die bundesrechtliche Regelung ist, zu sagen: Wer am Arbeitsmarkt Fuß gefasst hat, die Sprache lernt und straffrei geblieben ist, erhält nach drei Jahren ein Aufenthaltsrecht auf Probe, das dann nach zwei Jahren, wenn derjenige
die Kriterien weiter einhält, in einen dauerhaften Aufenthalt übergeht und wo am Ende auch eine Einbürgerung möglich ist. Das ist mein Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung. Das hat aber nicht direkt etwas mit dem Erlass von kommender Woche zu tun, sondern das ist das, was ich mir politisch darüber hinaus wünschen würde.
Hier in dem Erlass haben wir zu regeln, wie man mit der Interpretation von Aufenthaltszeiten umgeht, und an Beispielen deutlich zu machen, was tatsächliche Integrationsleistungen sind. Dazu gehören auch die Fragen: Wie geht man damit um, dass bei der Einreise vor einigen Jahren die Papiere möglicherweise nicht gestimmt haben? Haben sich die Leute wirklich glaubhaft ehrlich gemacht, oder ist das nur eine vorgetäuschte Handlung?
Das alles sind Dinge, die wir in dem Erlass regeln, damit die Ausländerbehörden vor Ort eine andere Sicherheit im Umgang damit bekommen, um in der Praxis wirklich gut Integrierten dann auch einen Status geben zu können.
Wir werden es nicht bei diesem Erlass bewenden lassen, sondern ich will zu einer veränderten Kultur in den Ausländerbehörden kommen. Ich möchte auch zu einer anderen Wertschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden kommen.
Als erster Minister nehme ich regelmäßig an den sogenannten Dienstbesprechungen der Ausländerbehörden mit dem Ministerium teil. Wir haben aus einem jährlichen jetzt einen halbjährlichen Rhythmus gemacht. Ich werde in diesem Jahr mit allen Ausländerbehörden auch persönlich sprechen, um genau diesen Paradigmenwechsel, den wir brauchen, hinzubekommen. So können wir denjenigen, die sich gut integriert haben, eine dauerhafte Perspektive in unserer Gesellschaft bieten. Denn wir können uns freuen, dass sie bei uns sind. Sie sind ein Gewinn für uns.
Auf der anderen Seite werden wir die Ausländerbehörden weiterhin konsequent dabei unterstützen, dass diejenigen, die nicht hierbleiben können und die wir loswerden müssen, konsequent abgeschoben werden.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Also stimmen wir ab über den Inhalt des Antrags mit