Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

Ich rufe auf:

21 Mitteilung nach § 6 Abs. 3 und 4 des Abgeord

netengesetzes NRW

Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 17/6300

Der Landtag hat am 1. Juni 2017 zu der Drucksache 17/14 einen grundsätzlichen Beschluss für die gesamte 17. Wahlperiode gefasst. Der Unterrichtung in Drucksache 17/6300 sind die entsprechenden Veränderungen – jeweils ab 1. Januar – für die Jahre

2019, 2020 und 2021 zu entnehmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich stelle fest, der Landtag hat sich mit der Unterrichtung Drucksache 17/6300 befasst.

Ich rufe auf:

22 Zustimmung des Landtags Nordrhein-Westfa

len gemäß § 64 Abs. 2 LHO zur Veräußerung von Liegenschaften des Sondervermögens Bau- und Liegenschaftsbetrieb NordrheinWestfalen (BLB NRW), Schloss Kalkum in Düsseldorf

Vorlage 17/1972

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/6146

Hier ist keine Debatte vorgesehen. Wir kommen also gleich zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag in der Drucksache 17/6146 in die Veräußerung des in der Vorlage 17/1972 näher beschriebenen Grundstücks gemäß § 64 Abs. 2 LHO einzuwilligen.

Wir stimmen ab über diese Empfehlung. Wer stimmt ihr zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Zustimmung gibt es bei CDU, AfD und den fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit willigt der Landtag mehrheitlich in die Vorlage 17/1972 mit den Stimmen von – habe ich schon gesagt – CDU, FDP, AfD und den drei fraktionslosen Abgeordneten Langguth, Neppe und Pretzell ein.

Ich rufe auf:

23 Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung

wegen Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie durch die Festlegung eines Vorranggebiets für Windenergie als Ziel der Raumordnung auf dem Gebiet der Beschwerdeführerin im Regionalplan Düsseldorf vom 13.04.2018

VerfGH 10/19

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 17/6137

Sie gucken so, als ob das nicht stimmt. Stimmt, ne? – Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag in Drucksache 17/6137, zu dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen keine Stellungnahme abzugeben. Wer stimmt dem zu? –

Gibt es dazu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Alles nicht der Fall. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 17/6137 einstimmig an. Sie ist damit angenommen.

Ich rufe auf:

24 Nachwahl von Schriftführerinnen bzw. Schrift

führern und Wahl von stellvertretenden Schriftführerinnen bzw. Schriftführern

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6303

Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6304

Der Landtag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 1. Juni 2017 durch Annahme der Drucksache 17/7 die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer auf insgesamt 22 festgelegt. Die Verteilung auf die Fraktionen aufgrund der damaligen Stärkeverhältnisse ist der Drucksache 17/7 zu entnehmen.

Inzwischen hat sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen mit der Folge geändert, dass nach Maßgabe des § 13 unserer Geschäftsordnung die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei statt bisher einen und die Fraktion der AfD einen statt bisher zwei Schriftführer stellen darf. Damit entfallen auf die Fraktionen von CDU und SPD jeweils acht Schriftführerinnen oder Schriftführer, auf die Fraktion der FDP drei Schriftführerinnen oder Schriftführer, auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Schriftführerinnen oder Schriftführer und auf die Fraktion der AfD eine Schriftführerin oder ein Schriftführer.

Ich darf zunächst feststellen, dass gegen die veränderte Verteilung auf die Fraktionen kein Widerspruch erhoben wird.

Vor diesem Hintergrund hat der Abgeordnete Dr. Christian Blex von der Fraktion der AfD mit Schreiben vom 10. Mai 2019 seinen Rücktritt von seinem Amt als Schriftführer mit dem Eintreten in die heutige Plenarsitzung erklärt.

Zudem haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass sie bis zur jeweiligen Anzahl der auf sie entfallenden ordentlichen Schriftführerinnen und Schriftführer auch stellvertretende Schriftführerinnen und Schriftführer vorschlagen dürfen.

Auch hierzu darf ich feststellen, dass gegen eine Wahl von stellvertretenden Schriftführerinnen oder Schriftführern kein Widerspruch erhoben wird.

Nach diesen Vorbemerkungen weise ich nun darauf hin, dass Ihnen mit Drucksache 17/6303 ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD vorliegt, in dem die

Wahl eines stellvertretenden Schriftführers vorgeschlagen wird. Daneben liegt Ihnen mit Drucksache 17/6304 ein Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Wahl eines Schriftführers sowie einer stellvertretenden Schriftführerin vor.

Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

Wir kommen zu den Abstimmungen; erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6303. Wer stimmt diesem Vorschlag zu? – Die Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Kollege Neppe. Wer stimmt gegen diesen Vorschlag? – Niemand. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der beiden fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Pretzell ist der Wahlvorschlag in Drucksache 17/6303 angenommen.

Zweitens stimmen wir ab über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/6304.

Weil zwei Vorschläge vorliegen, wird in zwei Teilabstimmungen abgestimmt, und zwar zunächst über die Wahl des vorgeschlagenen ordentlichen Schriftführers. Wer stimmt dem zu? Wer stimmt dagegen? Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der in Drucksache 17/6304 vorgeschlagene ordentliche Schriftführer einstimmig gewählt.

Als Nächstes ist abzustimmen über die Wahl der stellvertretenden Schriftführerin. Wer stimmt diesem Vorschlag zu? Wer stimmt dagegen? Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die in Drucksache 17/6304 vorgeschlagene stellvertretende Schriftführerin einstimmig gewählt.

Ich rufe auf:

25 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im

4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 sowie unter 25.000 Euro im gesamten Haushaltsjahr 2018

Vorlage 17/1933

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/6144

Es handelt sich um einen Antrag des Finanzministeriums gemäß Art. 85 Abs. 2 der Landesverfassung. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen, und wir kommen direkt zur Abstimmung.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/6144, die in Vorlage 17/1933 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wer stimmt dem zu? Gibt es dazu Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Vorlage

17/1933 einstimmig angenommen und die beantragte Genehmigung erteilt.

26 Noch nicht genehmigte über- und außerplan

mäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2017

Vorlage 17/1931

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/6145