Protokoll der Sitzung vom 13.09.2017

(Henning Höne [FDP]: Dann belehren Sie uns doch mal! – Weitere Zurufe von der FDP)

Ja, da können Sie noch so sehr dazwischenreden. Sie haben offensichtlich keine Ahnung, was auf den Wohnungsmärkten in Köln, Düsseldorf, Dortmund, Münster, in den großen Ballungszentren, los ist.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das, was die SPD-Fraktion hier beschreibt, ist eine konkrete Problemlage. Ich erinnere mich noch an die ganzen Podiumsdiskussionen im Landtagswahlkampf.

(Zurufe von der CDU)

Es wird durch Schreien auch nicht besser. Es ist ein Problem, dass Sie das einfach noch nicht erkannt haben. Lieber Herr Hovenjürgen, Sie haben doch heute eigentlich schon das Maß an Zwischenrufen überschritten, spätestens bei der Anfrage an die Landwirtschaftsministerin. Jetzt hören Sie doch mal noch einen Moment zu!

Wenn der Kollege Paul davon spricht, dass nur Wohnungsbau dem Land Nordrhein-Westfalen helfen könnte, dann sollten Sie sich mal schlau machen, was hier in den letzten Jahren passiert ist. 40 % der im letzten Jahr, in 2016, fertiggestellten neuen Wohnungen sind in Nordrhein-Westfalen gebaut worden. Wir sind deutscher Meister im sozialen Wohnungsbau. Nirgendwo hat es mehr Wohnungsbau gegeben als in diesem Land.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- ruf von Daniel Sieveke [CDU])

Die ganzen Förderinstrumente haben doch Bund und Land zusammen in Auftrag gegeben. Deswegen wundert mich Ihre Aufregung bei der CDU-Fraktion. Sie sind doch Teil der Bundesregierung. Die ganzen Fördermittel, die der Bund an das Land weitergeleitet hat, damit hier Wohnungsbau stattfindet, kommen doch von Ihrer Bundesregierung, und jetzt halten Sie dagegen. Das ist bemerkenswert. Ja, CDU und SPD zusammen haben es geschafft – der Bauminister und die damalige Landesregierung haben es hervorragend genutzt –, dass endlich in diesem Land wieder neue Wohnungen gebaut werden.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Da würde ich jetzt an Ihrer Stelle gar nicht die ganze Zeit dazwischenrufen.

(Daniel Sieveke [CDU]: Wann ich dazwischen- rufe, überlassen Sie bitte mir!)

Die Zweckentfremdungsverordnung – das ist ja deutlich geworden – ist ein Instrument, das aus der Enquetekommission damals als Vorschlag an den Landtag gegangen ist und entsprechend auch über die damalige Landesregierung umgesetzt worden ist.

Jetzt kann man das ja politisch als rot-grün einordnen. Ich würde gerne mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Stellungnahme des Städtetages NRW zu Ihrem Koalitionsvertrag zitieren.

„Der Städtetag Nordrhein-Westfalen...“

der ist nun bekanntermaßen nicht unbedingt eine grüne Tarnorganisation –

(Dr. Günther Bergmann [CDU]: Ich wusste nicht, dass es so etwas gibt!)

„... sieht anders als die Koalitionspartner“ – CDU und FDP – „die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordnung und das Wohnungsaufsichtsgesetz als … geeignete Instrumente zur notwendigen Regulierung der Wohnungs

märkte“ – in NRW – „an. … Die Instrumente können treffsicher...“

Hören Sie doch mal zu; das ist der Städtetag! –

„... dort in den Markt eingreifen, wo eine Regulierung im Sinne einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung sinnvoll ist. Die angespannte Lage auf einigen lokalen Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen hat nichts mit den genannten Instrumenten zu tun.“

So der Städtetag Nordrhein-Westfalen zu Ihrem Koalitionsvertrag.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Bei den Koalitionsverhandlungen zu Ihrem Vertrag hat sich hinsichtlich der Instrumente oberhalb des Mietrechts der frühere Kollege Ellerbrock komplett durchgesetzt – auch wenn er jetzt nicht mehr dabei ist –,

(Jochen Ott [SPD]: So ist es!)

weil er im Wahlkampf auf allen Veranstaltungen erzählt hat: Wir brauchen oberhalb des Mietrechts keine weitere Regulierung auf den Wohnungsmärkten.

(Jochen Ott [SPD]: Genau so ist das!)

Das stellen wir aufgrund der konkreten Situation in diesem Land infrage – da ist Airbnb, worauf die SPD hingewiesen hat, nur ein Beispiel. Es braucht – das hat ja die wohnungswirtschaftliche Enquete klar belegt – weitere Instrumente.

(Beifall von Horst Becker [GRÜNE] und Jo- chen Ott [SPD])

Diese Instrumente wollen Sie abschaffen, und zwar deswegen, weil Sie einen Vertrag unterschrieben haben, Herr Löttgen, in dem die Wohnungspolitik komplett von der FDP diktiert worden ist.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Jo- chen Ott [SPD]: Genau so ist das!)

Sie haben sich da komplett über den Tisch ziehen lassen. Alle ihre nahestehenden Organisationen und alle Leute, die Sie im Städtetag, im Landkreis etc. haben, werden Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten sehr deutlich aufs Butterbrot schmieren, dass es eine sehr falsche Entscheidung wäre, alle zentralen Steuerungs- und Lenkungsinstrumente und alle Möglichkeiten zum Eingriff wieder abzuschaffen.

Wir stehen erst am Anfang der Debatte, deshalb sind wir froh und finden es gut, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag stellt – er wird ja in den Ausschuss überwiesen. Ich glaube, dass wir in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren im Ausschuss zu diesem Thema noch einige intensive Debatten und Anhörungen vor uns haben. Ich freue mich schon auf die ersten Anhörungen, in denen sich Frau Ministerin Scharrenbach wahrscheinlich wird anhören dürfen, warum solche Instrumente in der Wohnungswirtschaft ihren Platz haben sollten und warum sie notwendig sind, insbesondere in großen Städten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Horst Becker [GRÜNE]: Auch Köln ist Heimat!)

Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Scharrenbach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen findet im Rahmen des wachsenden Städtetourismus statt, da die Nachfrage dort wächst und die Vermietung als Ferienwohnung wesentlich lukrativer ist als eine normale Wohnraumvermietung. Auch beim Erhöhungspotenzial oder bei der Hineingabe von Wohnungen in Ferienwohnungen über AirbnbPotenziale handelt es sich übrigens um eine Wechselwirkung mit der Mietpreisbegrenzungsverordnung in Nordrhein-Westfalen.

Sie haben schon von den Kollegen gehört, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz bereits über eine Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen verfügen.

Für die Bewertung dieser aktuellen Satzungsregelung ist als Hintergrundinformation die Entstehungsgeschichte der nordrhein-westfälischen Zweckentfremdungsregelungen durchaus von Bedeutung; denn seit 1971 besteht die bundesgesetzliche Möglichkeit eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum.

Art. 6 Abs. 1 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes ermächtigt die Landesregierung zu entsprechendem Recht. Mögliche Zweckentfremdungen sind unter anderem Fremdenbeherbergung, gewerbliche Vermietung – insbesondere für Büronutzung – und auch spekulativer Leerstand.

Die Anwendung dieser Zweckentfremdungsverordnung setzt die Feststellung eines angespannten Wohnungsmarkts voraus. Das hat das Land Nordrhein-Westfalen ursprünglich zentral festgelegt. Ganz früher waren es einmal 252 Gemeinden, 2001 dann nur noch 45 Städte. Diese zentrale Festlegung

ist damals teilweise auf erheblichen Widerstand der Kommunen gestoßen.

Mit der Föderalismusreform und der Gesetzgebungskompetenz, die damit übertragen wurde, hat die damalige CDU/FDP-geführte Landesregierung 2009 mit dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum alle wohnungsrechtlichen Vorschriften zusammengeführt. Die Zweckentfremdung

wurde damals durch CDU und FDP in §§ 40 bis 43 geregelt und dann durch die Nachfolgeregierung 2012 um eine Satzungsermächtigung ergänzt.

Zweckentfremdung liegt vor bei Leerstand oder Umnutzung von Wohnraum zu Gewerbezwecken oder zur Vermietung als Ferienwohnung, ebenso bei Abriss. Die Kommunen können eine Genehmigungspflicht für die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Satzung festlegen. Die Grundlage, die Sie hier beantragen, ist heute geltendes Recht in § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Allerdings geben lediglich 3 % der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen an, dass Zweckentfremdung für sie überhaupt ein Problem ist. 18 % sehen das als kleines Problem. Für 75 % aller Städte und Gemeinden stellt die Zweckentfremdung kein Problem dar. Und doch haben wir Regionen, in denen die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung nur in den Kommunen stattfindet, die für Städtetourismus bzw. die Nachfrage nach speziellen Dienstleistungen wie zum Beispiel Gesundheitstourismus; Stichwort: Bonn, attraktiv sind. In diesen Städten und Gemeinden herrscht ein starkes Konkurrenzverhältnis zum Wohnen.

Deswegen ergibt sich aus einem angespannten Wohnungsmarkt heraus per se noch keine Zweckentfremdungsproblematik, so wie Sie sie hier definieren. Die erste Zweckentfremdungssatzung wurde in Dortmund im Juni 2012 beschlossen, 2013 folgte Bonn. Deren Satzung wurde noch um die Tatbestände der gewerblichen Zimmervermietung und der Fremdenbeherbergung ergänzt.

Vor diesem Hintergrund bildet das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einen gesetzlichen Rahmen und bietet ein Instrumentarium für Städte und Gemeinden, diesen angesichts der Kenntnisse ihrer Wohnungsmärkte zu nutzen. Dabei geht es den Verwaltungen übrigens weniger um starke und umfangreiche Sanktionen von Zweckentfremdung als vielmehr um eine strategische Eingriffsmöglichkeit, die das übrige wohnungspolitische Instrumentarium ergänzt.

All das, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, stammt aus der Evaluierung der Zweckentfremdungsregelungen durch kommunale Satzung gemäß § 10 WAG vom Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik aus Dezember 2015.

Das Thema war schon in Ihrer Regierungszeit virulent. Sie haben sich in Ihrer Regierungszeit jedoch nicht weiter damit beschäftigt, was Zweckentfremdung durch Tourismus, möglicherweise durch Gesundheitstourismus, oder durch Anbieter wie Airbnb und andere anbetrifft. Und jetzt stellen Sie fest, dass das ein Problem ist, treten in diesen Landtag und fordern: Die Landesregierung muss handeln und Regelungen einführen. – Die gibt es aber schon längst.

Eines haben Sie auch mit diesem Antrag immer noch nicht nachvollzogen: Wir haben in Deutschland die kommunale Selbstverwaltung. Sie ist grundgesetzlich garantiert. Aus demokratischen Wahlen sind legitimierte Stadträte hervorgegangen. Sie sind zuständig und verantwortlich.

Die Frage, ob eine Kommune den gesetzlichen Rahmen dieses Landes nutzt, unterfällt schlicht der kommunalen Selbstverwaltung. In diese Fähigkeiten habe ich grundsätzliches Vertrauen. Das unterscheidet die SPD von der neuen CDU/FDP-geführten Landesregierung. – Herzlichen Dank.