Wir wollen ganz klar den Anwohnern, die die Belastung ja erdulden müssen, helfen. Da wollen wir Unterstützung bringen. Dabei kann jedes Jahr und jeder Monat, in dem wir eher handeln, nur richtig sein. Daher spricht auch nichts gegen den Antrag, und es wäre gut, wenn Sie ihn unterstützen würden.
Zu der Frage nach den Messstellen usw.: Wir haben an vielen Stellen im Umweltrecht das Problem, dass wir wunderschöne Gesetze haben, aber dass es mit der Kontrolle und der Überwachung nicht so richtig funktioniert.
Man kann sich fragen: Warum machen die Niederlande das denn jetzt? Die richten nämlich genau so ein Messnetz ein. Sie werden sich schon etwas dabei gedacht haben, wenn sie das tun.
Ich glaube, es ist immer noch richtig, dass man die Überwachungsmöglichkeit hat: Passieren da noch illegale Entgasungsvorgänge, oder läuft an der Stelle alles richtig?
Ich fand die Debatte, die wir im Ausschuss geführt haben, unbefriedigend. Nach der Antwort seitens der CDU und der FDP passiert ja alles schon. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich etwas intensiver mit der Thematik beschäftigt hätten.
Zum Schutz der Gesundheit der Anwohner kann man eigentlich nicht zu viel tun wie auch zum Schutz der Binnenschifffahrt selbst; ich habe eben gesagt, dass sie ein umweltfreundliches Transportmittel sein soll.
Es ist ein ganz wichtiger Schritt, dass man in der Tat nicht mehr diese Kritik der Anwohner hat, sondern endlich die Anlagen baut, dass die Vorbereitungen getroffen werden, damit das auch schnell passiert.
Wir sollten uns nicht in drei bis vier Jahren weiter darüber unterhalten, warum es denn jetzt immer noch nicht geklappt hat, denn auch das kennen wir ja aus der Vergangenheit: Bei Dingen, die projektiert sind, treten weitere Verzögerungen ein. Dann würden wir den Menschen, die entlang des Rheins solche Belastungen ertragen müssen, überhaupt nicht gerecht werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bald ist Ferienzeit. Viele Menschen werden in den Süden fahren, wo es schön warm ist. Viele Menschen werden das Auto nutzen, und sie werden feststellen, dass sie in eine einzige Stauorgie fahren.
Wir sind uns einig, dass vielen geholfen wäre, wenn man den Güterverkehr auf die Schiene und auf die Wasserstraße verlagern würde.
Was machen jetzt die Grüninnen? – Mit dem vorliegenden Antrag nehmen Sie jetzt ausgerechnet den Güterverkehr auf dem Rhein, eines der bedeutendsten Wasserstraßensysteme Deutschlands und Europas, ins Visier. Sie wollen Tankschiffe, die Erdölprodukte wie Benzin oder Heizöl befördern, unter Beschuss nehmen. Sie wollen die notwendige Entgasung dieser Tankschiffe stärker kontrollieren. Dazu wollen sie sogar Luftmessstationen entlang der Hauptwasserstraßen errichten.
Nach den Dauerattacken auf die heimischen Landwirte jetzt der Großangriff auf die Schiffer: Sie werden alle in einen Topf geschmissen und beschuldigt, ihre Tankschiffe illegal auf dem Rhein zu entgasen.
Dabei handeln die Schiffer ökonomisch; das hat auch die Anhörung gezeigt: Möglichst vermeiden sie häufige Wechsel der geförderten Erdölprodukte. Bei gleichem Kraftstoff erfolgen das Entladen der Ladungsrestdämpfe und das Beladen des Kraftstoffs in einem Schritt. Das ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll.
Sollte es zu einem Wechsel des beförderten Gutes kommen, gibt es im Rheindelta mehr als genug Entgasungsstationen – übrigens dort, wo sie ohne Umwege das neue Transportgut auch wieder laden können.
Warum den Grünen das Thema so wichtig ist, liegt auf der Hand: Es ist bei ihnen der ideologische Kampf gegen die fossilen Energieträger.
Leidtragende dieser Politik werden in erster Linie alle Autofahrer und Hausbewohner sein, die noch mit Heizöl heizen. Ein solches vermeintliches Umweltproblem, wie es die Grünen wieder einmal konstruieren, gibt es in den Niederlanden, wo es noch erlaubt ist, übrigens nicht.
Wenn wirklich ein Schiffer in böser Absicht handeln wollte, würde er also nicht in Deutschland, sondern in den Niederlanden entgasen. Doch offenkundig bewegt dieses Thema dort momentan niemanden.
Sie werden es beschließen. Aber es gibt doch überhaupt keine Aufregung darüber. Das Gesetz wird beschlossen. 2023 ist es verboten, und bis dahin regt sich doch gar keiner auf.
Es ist schön, dass Sie den Grünen beispringen. Das zeigt, wo die CDU mittlerweile steht. Die Erklärung ist doch ganz einfach, warum sich in den Niederlanden überhaupt niemand darüber aufregt.
Die Erklärung ist ganz einfach: Bei jeder Tankstelle sind nämlich die Autofahrer weit höheren Betankungsemissionen ausgesetzt. Weit höheren! Der Autofahrer tankt genau den Kraftstoff, den die großen Tankschiffe zuvor befördert haben. Selbst mit einem Saugrüssel, Herr Rüße, kann es zu Ausfällen der Pumpen, zu niedrigen Förderraten und undichten Schläuchen kommen. Genau deshalb bleibt das Rauchen an der Zapfsäule verboten. Doch nach der Logik der Grünen müsste jeder Tankstellenpächter und Autofahrer längst an dem krebserregenden Benzol gestorben sein.
Sehr spannend ist doch dies: Vor einigen Tagen wurde der LANUV-Jahresbericht für 2019 veröffentlicht. Das LANUV hat festgestellt – Zitat –, dass bei zahlreichen Biogasanlagen bauliche oder verfahrenstechnische Mängel vermehrt zu Gasaustritten führten. Durch fehlerhafte Anlagenkonstruktion kann es dazu kommen, dass Überdrucksicherungen anspringen und größere Mengen an Biogas zum Schutz der Anlage in die Atmosphäre abgeleitet werden.
Die tickenden Zeitbomben bei uns sind also nicht die Tankschiffe, sondern die Biogasanlagen mit zu vollen Gasspeichern. Das ist das Ergebnis Ihrer linksgrünen Klientelpolitik. Beim eigenen Kundenkreis kämpfen Sie für möglichst lasche Regularien und möglichst viele Ausnahmen, aber bei den Schiffern ziehen die grünen Bessermenschen gern einmal die Daumenschraube fest an.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie, sehr geehrter Herr Dr. Blex, etwas zum Thema „Biogasanlagen“ formulieren wollen, dann tun Sie es doch, und wir werden es diskutieren. Das ist kein Thema.
Meine Damen und Herren, es geht hier um den Eintrag schädlicher Stoffe. Es geht um Benzol und um Aceton. Ich denke, wir sind uns alle einig – das habe ich bei allen Rednern bis auf rechts außen festgestellt –, dass es ein Bemühen darum gibt, dieses Thema bei den Tankschiffen zu regeln. Über das Tempo ist natürlich noch zu diskutieren.
Bereits im Jahr 2017 wurde durch sechs Vertragsstaaten ein Abkommen zur Änderung der für die Binnenschifffahrt auf dem Rhein und anderen Schifffahrtstraßen geltenden Abfallübereinkommens geschlossen, mit dem ein umfassendes Entgasungsverbot eingeführt werden soll. Dies ist ein Vorhaben, das wir aktiv unterstützen. Die Regelungen wurden maßgeblich von Nordrhein-Westfalen mitgeprägt.
Das Entgasungsverbot für leicht flüchtige Stoffe wird auf dem gesamten schiffbaren Rhein und auf allen anderen Binnenwasserstraßen in Deutschland, den
Niederlanden, in Belgien, auf der internationalen Mosel in Luxemburg sowie in Frankreich auf dem Rhein und auf einigen Kanälen schrittweise gültig. Es sorgt dafür, dass zu entgasende Dämpfe aus dem Schiffsladetank einer Annahmestelle zugeführt und dort schadlos beseitigt werden. Ich weiß überhaupt nicht, was man dagegen haben kann; denn ich halte es für ein absolut wichtiges umweltpolitisches Thema,
und es ist ein großer Erfolg, dass sich sechs Vertragsstaaten einig waren, es umzusetzen und Dampf zu machen.
Wir befinden uns dabei zurzeit in der Ratifizierung, damit diese Regelungen zügig in Kraft treten können. In Deutschland ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständig. Es gibt einen ersten Entwurf des Vertragsgesetzes zur Ratifizierung vom März 2019. Dieser wurde uns als mitzuständigen Bundesländern vorgestellt. Die Länderbeteiligung wird noch in diesem Sommer erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass es von den Bundesländern keine nennenswerten Einwendungen dagegen geben wird, sodass wir einen schnellen Ratifizierungsprozess erwarten können. Natürlich setzen wir uns für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren ein und befürworten eine Verkündung des Gesetzes im Jahr 2020.
Das Bundesverkehrsministerium gibt zu bedenken, dass alle Vertragsstaaten ins Boot geholt werden müssen. Deshalb kann es noch bis Ende 2020 dauern. Ich halte dies jedoch für vertretbar, wenn wir es dann tatsächlich geschafft haben, dass dieses Abkommen in allen beteiligten Staaten in die jeweiligen Gesetze überführt wurde und wir einen wesentlichen Punkt erreicht haben, um die schädlichen Einträge zu verhindern.
Es ist ein Problem, das wir nur international lösen können; denn wenn wir hierbei allein unterwegs sind, kann es schnell geschehen, dass hinter der Grenze – dies betrifft gerade die Rheinanlieger – entgast wird, und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Wenn, dann muss es international gelöst werden. Es wird international gelöst, und 2020 haben wir das Thema hoffentlich verabschiedet. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 17/6374, den Antrag Drucksache 17/5052 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.
Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPDFraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Enthaltungen? – Gibt es demzufolge keine. Damit ist der Antrag Drucksache 17/5052 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt worden.