Verbindungsbeamte werden wegen der unmittelbaren Informationsaufnahme und Weiterleitung dort benötigt, wo die Einsatzlagen geführt werden, also in den Kreispolizeibehörden. Einsatzführende Kreispolizeibehörde kann insofern auch eine solche sein, die nicht in Grenznähe liegt, wenn die Lage einen grenzüberschreitenden Bezug entfalten kann. Deshalb gibt es dahin gehend eine Verständigung, das nur in wenigen Ausnahmefällen auszubauen.
Die Landesregierung stellt darüber hinaus noch einmal fest, dass die polizeiliche Ausstattung der Bundespolizei die Aufgabe der Bundesregierung ist.
Den Antrag von CDU und FDP finden wir hilfreich und gut. Gerade bei der Bearbeitung von grenzüberschreitender Kriminalität und der Zusammenarbeit im Einsatz mit den Nachbarstaaten wird darauf hingewiesen, dass NRW ordentlich aufgestellt ist.
Da erfährt der Spagat zwischen der Gewährleistung von offenen Schengen-/Binnengrenzen und einer effektiven und grenzüberschreitenden Aufklärungs- und Fahndungsarbeit durchaus Konsequenzen.
Diese Landesregierung setzt sich, wie bereits erwähnt, auf Bundesebene dafür ein, dass bei der Bundespolizei für die Fahndung mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Beim Ausbau des digitalen Netzes existiert eine gute Kooperation zwischen den Landes- und Bundesbehörden. Bei der IT-Kommunikation finden sowohl auf der Bundes- als auch auf der Länderebene Abstimmungen zum Programm „Polizei 2020“ zur Vereinheitlichung polizeilicher IT, aber auch mit unseren direkten Nachbarn Belgien und den Niederlanden statt, um hier einen verbesserten Informationsaustausch zu finden.
Die Zusammenarbeit zwischen NRW, Bundespolizei und Nachbarstaaten ist gut. Es gibt regelmäßig gemeinsame Maßnahmen und Austausche – auch an gemeinsamen Dienststellen, wie das Euregionale Polizei-Informations-Cooperations-Zentrum. Dort wird eng und gut zusammengearbeitet. Es findet regelmäßig eine polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen von gemeinsamen Kontrolltagen statt.
Für den Austausch mit den Anrainerstaaten in potenziellen grenzüberschreitenden Einsatzlagen wie beispielsweise beim Anschlaggeschehen in Utrecht gab und gibt es feste Vereinbarungen – auch über fest benannte Verbindungsbeamte. In diesem Zusammenhang finden auch gemeinsame Übungen statt, bei denen dann über die Nachbereitungen Konsequenzen gezogen werden.
Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden der Nachbarstaaten wird unter Einbeziehung aller vorhandenen Strukturen und Dienststellen intensiviert.
Ich habe eben schon einmal darauf hingewiesen: Nach derzeitigem Sachstand der bereits erwähnten „AG Meldkamers“ sollen für die beteiligten Staaten insbesondere Single Points of Contact eine reibungslose Kommunikation und Koordination gewährleisten.
Da die Redezeit zu Ende geht, kann ich jetzt nicht noch auf alle anderen Punkte eingehen. Ich will Ihnen nur mitteilen, dass wir die Anregung klug, hilfreich und vernünftig finden.
Das Thema haben die Fraktionen hier übergreifend als bedeutungsvolles Thema vorgetragen. Jetzt geht es darum, die klugen Ansätze zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln.
Herr Minister hat die Redezeit der Landesregierung um eine Minute überzogen. Gibt es den Wunsch nach weiteren Redebeiträgen aus dem Kreis der Abgeordneten? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 5, und wir kommen zur Abstimmung.
Erstens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktionen der CDU und FDP Drucksache 17/6743. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Europa und Internationales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit wird der Antrag an den Ausschuss überwiesen.
Zweitens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6753. Hier haben sich zwischenzeitlich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, dass dieser Antrag an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Europa und Internationales zur Mitberatung überwiesen wird. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Möchte sich jemand gegen die Überweisung aussprechen? – Enthaltungen? – Beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen, und sind in der Lage, gemeinsam in den nächsten Tagesordnungspunkt zu starten.
Gemäß § 100 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss dem Landtag mindestens jährlich mündlich berichten. Entsprechend der bisher geübten Praxis im Haus erteile ich dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Kollegen Yüksel, jetzt das Wort für den Bericht des Petitionsausschusses.
Ich erinnere nur an „70 Jahre Grundgesetz“ – ein Meilenstein der Demokratiegeschichte. Vor 70 Jahren haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes nicht unweit von hier, in Bonn, auf ein Grundgesetz verständigt, das bis heute ein Zeugnis unserer Grundwerte darstellt und das wir zu Recht feiern dürfen.
Es sind diese Grundwerte, die uns verbinden, und denen wir uns alle verpflichtet fühlen. Es ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie, dass selbst in hitzigen Zeiten und aufgewühlten Diskussionen das Grundgesetz weiterhin nicht nur als juristische, sondern vor allem auch als moralische Autorität gilt, die kaum jemand ernsthaft und in letzter Konsequenz wirklich infrage stellt.
Es sind das Grundgesetz und der Respekt gegenüber den darin ausgedrückten Grundwerten, die die Bundesrepublik seit der Nachkriegszeit und bis heute für viele Menschen so attraktiv machen und den Motor für Integrationsarbeit und Integrationsbereitschaft darstellen.
Wir haben in diesem Jahr jedoch nicht nur ein bundesweites Jubiläum gefeiert, sondern auch ein landesspezifisches. Im April jährte sich zum 50. Mal die Einführung des Art. 41a in die nordrhein-westfälische Landesverfassung. Er räumt dem Petitionsausschuss weitreichende Befugnisse ein.
Wie Sie sicherlich alle wissen, und wie ich in einem der letzten Halbjahresberichte dargestellt habe, hatte die sogenannte Klingelpütz-Affäre in der Justizvollzugsanstalt Köln dafür gesorgt, dass das Parlament vor rund 50 Jahren die Notwendigkeit sah, den Petitionsausschuss mit stärkeren Rechten auszustatten, um im Ernstfall Behördenvertreter zu vernehmen und Zutrittsrechte gegenüber Behörden und Ämtern geltend zu machen.
Aus diesem Artikel hat sich mittlerweile auch ein Mediationsinstrument entwickelt, mit dem wir am runden Tisch versuchen – oftmals erfolgreich –, zwischen den Anliegen der Petenten und der Auffassung von Behörden und Ministerien zu vermitteln.
Man kann vor diesem Hintergrund mit Fug und Recht behaupten, dass Nordrhein-Westfalen mit einem so stark ausgerüsteten Petitionsausschuss eine Vorreiterrolle in Deutschland übernommen hat.
Dieser Eindruck wird auch durch den Kontakt mit den Petitionsausschüssen der anderen Bundesländer bestätigt, die Thomas Schnelle und ich bei den entsprechenden Veranstaltungen regelmäßig treffen.
Diese Erfolgsgeschichte eines nordrhein-westfälischen Spezifikums haben wir bei der Festveranstaltung zum 50-jährigen Jubiläum zusammen mit Petentinnen und Petenten und zahlreichen Wegbegleitern gemeinsam gefeiert.
Ich möchte an dieser Stelle vor allem dem Landtagspräsidium danken, welches diese Veranstaltung sehr wohlwollend ermöglicht und persönlich mit einem Grußwort eröffnet hat. Geben Sie den Dank bitte an das Präsidium weiter, Frau Präsidentin.
Danken möchte ich aber auch dem Ministerpräsidenten, der diese Veranstaltung mit einer Rede gewürdigt und damit auch ein wichtiges Signal gesetzt hat, dass nämlich auch seitens der Landesregierung die Mediation zwischen den Institutionen ein wichtiges Anliegen ist und auch bleibt.
Diese konstruktive Zusammenarbeit ist wichtig; denn der Petitionsausschuss ist nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Landesregierung ein Seismograf für die Stimmung der Bürgerinnen und Bürgern.
Schon bei der Festveranstaltung war es uns ein wichtiges Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt zu stellen; denn sie stellen letztlich den Grund dar, wieso wir 21 Abgeordneten unserem verfassungsrechtlichen Auftrag Tag für Tag leidenschaftlich nachkommen.
Daran möchte ich auch hier anknüpfen und Ihnen exemplarisch einige Fälle und aktuelle Zahlen sowie Entwicklungen darstellen, die aus unserer Sicht eine besondere Beachtung verdient haben.
Im zweiten Halbjahr 2018 sind beim Petitionsausschuss knapp 3.000 Petitionen eingegangen. Damit bleibt die Zahl der Eingaben weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Den Landtag Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2018 insgesamt 5.650 Eingaben erreicht.
Als Parlament kann uns diese hohe Anzahl nur freuen, denn die Bürgerinnen und Bürger nehmen ihre demokratischen Rechte wahr, genau genommen ihr Grundrecht auf Petition aus Art. 17 des Grundgesetzes. Zugleich werten wir dies als Zutrauen der Menschen in die Arbeit des Parlaments und des Petitionsausschusses.
Unter den Eingaben, die uns erreicht haben, waren auch wieder einige Sammel- und Massenpetitionen, beispielsweise aus dem Ausländerrecht für den Verbleib gut integrierter Familien in Deutschland, aus dem Bereich Schule und auch aus dem Bereich Kommunales, beispielsweise gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, was ja auch Gegenstand der aktuellen Diskussionen ist.
Wir stellen in den letzten Jahren fest, dass es vermehrt zu Petitionen kommt, die von vielen Menschen zusammen vorgetragen und unterstützt werden. Gerade junge Menschen entwickeln ein verstärktes Bedürfnis nach politischer Teilhabe durch Petitionen. Das freut uns als Petitionsausschuss sehr; denn dadurch gewinnt auch das grundgesetzlich verankerte Instrument der Petition an Bedeutung.
Der Petitionsausschuss begrüßt zudem, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die zuvor ihre Petitionen auf sogenannten privaten Petitionsplattformen eingereicht haben, mehr und mehr den Weg zu uns ins Parlament finden.
Die uns dann übermittelten Unterschriftenlisten können zwar nicht alle als einzelne Petitionen gewertet werden, da Namen und Adressen nicht immer erkennbar sind; dennoch prüfen wir das gemeinsam getragene Anliegen und übersenden dem Initiator das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss.
Diese Garantie, nämlich die Beratung des Anliegens durch den Petitionsausschuss, erreichen sie nur bei uns und nicht bei den privaten Petitionsplattformen.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2018 hat der Ausschuss 2.970 Eingaben beraten und jeweils durch einen gemeinsamen Beschluss abgeschlossen.