In der zweiten Hälfte des Jahres 2018 hat der Ausschuss 2.970 Eingaben beraten und jeweils durch einen gemeinsamen Beschluss abgeschlossen.
Der größte Anteil entfällt derzeit auf das Ausländerrecht. Dort hat der Petitionsausschuss über 800 Eingaben abgeschlossen. Das sind – bedingt durch Verschärfungen im Ausländerrecht, die zu unbilliger Härte führen können – 27 % aller Beschlüsse, darunter auch zahlreiche Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung.
Die Eingaben betreffen dabei in der Regel ausländische Menschen, die hier mehrere Jahre leben, gut integriert sind und bereits einen Job oder Ausbildungsplatz haben. Dazu werde ich später noch berichten.
Der Ausschuss hat 559 Eingaben – rund 19 % – aus den Bereichen Schule und Hochschule abgeschlossen, darunter eine Masseneingabe einer Schule zum Thema „Unterrichtsversorgung und Klassenraummangel“. Die einzelnen Themen sind vielfältig.
Schülerinnen und Schüler, Eltern und auch Lehrerinnen und Lehrer – wenn es etwa um die Besetzung von Schulleitungsposten oder sonstige schulorganisatorische Angelegenheiten geht – wenden sich mit ihren Anliegen an uns. Auch das Thema „Inklusion“ ist nach wie vor ein wichtiges Arbeitsfeld für uns im Petitionsausschuss.
Weiterhin hoch ist die Anzahl der Beschlüsse zu den Themen Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt. Über 10 % der Petentinnen und Petenten beschwerten sich beispielsweise über die Verkehrsplanung, nicht
Nachdem uns in den letzten Jahren immer wieder Sammel- und Massenpetitionen für die Abschaffung des Rundfunkbeitrages erreicht haben, lagen zuletzt nur noch zwei Dutzend Eingaben zu diesem Thema vor.
Auf stabilem Niveau bewegen sich auch die Petitionen aus dem Sozialrecht. Viele von Ihnen werden sicher auch gefragt, ob sich eine Petition überhaupt lohne.
Generell fällt die Erfolgsquote des Ausschusses seit vielen Jahren hoch aus. Durchschnittlich ein Drittel der Eingaben haben für die Petentinnen und Petenten ein positives Ergebnis – ich wiederhole: ein Drittel. Im Berichtszeitraum waren es sogar über 40 %.
12 % der Eingaben erfahren eine sonstige Erledigung durch Beratung oder Überweisung an eine andere Stelle. In 46 % der Eingaben konnten wir keine rechtliche Verbesserung erreichen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Antragsteller enttäuscht sind. Für uns ist eine Petition auch dann erfolgreich behandelt, wenn wir die Sachlage aufklären und den Petenten verständlich machen können, wieso im konkreten Einzelfall keine Abhilfe geleistet werden kann.
Viele Bürgerinnen und Bürger wollen gehört werden. Ein Petitionsverfahren ist für uns Abgeordnete auch Gelegenheit, zuzuhören. Auch das ist ein Beitrag zu einer bürgernahen Politik: Kommunikationsorte herzustellen, wo sich die Leute aussprechen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben diesen Zahlen möchte ich Ihnen aber auch konkrete Fälle vorstellen, die diese abstrakten Zahlen mit Leben füllen.
Eine Eingabe, die uns kurz vor Weihnachten erreichte, hat uns – auch mich persönlich – besonders betroffen gemacht. Ein 60-jähriger Mann, der von ALG-II-Bezug lebte, wandte sich an uns, weil er nicht mehr genug Geld zum Leben hatte. Er war Jahrzehnte als Handwerker, als Fliesenleger, tätig gewesen, dann aber in eine berufliche Schieflage geraten. Nunmehr bezog er Hartz IV.
Er bewohnte eine Wohnung, die nach den Regeln des Sozialrechts zu groß für ihn war. Daher bekam er nur einen Teil der Miete erstattet. Den Rest der Miete bestritt er aus dem, was ihm jeden Monat zur Verfügung stand. Das waren gerade einmal 180 Euro im Monat oder 6 Euro am Tag. Davon musste er auch noch Strom in Höhe von 80 Euro im Monat bezahlen. So blieben ihm gerade einmal 100 Euro im Monat oder 3,33 Euro am Tag übrig.
Trotz einer schweren Erkrankung hatte er sich intensiv um neuen Wohnraum bemüht. Doch wir wissen alle, wie schwer es sein kann, in Nordrhein-Westfalen eine
neue Wohnung zu finden. Er schob sogar einen dringend erforderlichen Krankenhausaufenthalt vor sich her – er war schwer an COPD erkrankt –, da er sich erst mit frischer Wäsche ausstatten wollte.
Das erzählte er uns, dem Ausschuss, voller Scham. So war er in seiner Familie erzogen worden. Miete und neue Kleidung sparte er sich vom Munde ab; sein Essen bezog er über Spenden von der Tafel.
Nur drei Tage nach Eingang der Petition haben wir diese noch vor Weihnachten nach Art. 41a der Landesverfassung erörtert. Wir haben nicht auf die üblichen Stellungnahmen gewartet, sondern drei Tage später eine Erörterung angesetzt.
Als Ergebnis der Erörterung kam heraus, dass die Kürzung des Mietzuschusses zurückgenommen werden musste. Ferner wurde sogar festgestellt, dass ihm aufgrund seiner Erkrankung ein Mehrbedarf seines Regelsatzes zugestanden hätte. Darüber hinaus hätte er eigentlich aufgrund seiner Erkrankung – schwerste COPD – gar nicht ins SGB-IISystem eingeordnet werden dürfen. In dieser Hinsicht hatte der Petitionsausschuss eine dringende amtsärztliche Untersuchung angemahnt.
Mit großer Bestürzung haben wir nun erfahren, dass der Petent einige Wochen nach unserem Gespräch verstorben ist. Ihm war es leider nur kurz vergönnt, seine Rechte komplett in Anspruch nehmen zu können.
Das ist ein Fall, der uns zeigt, dass wir noch viel mehr raus zu den Menschen müssen – ansprechen, Gespräche suchen, Bürgersprechstunden anbieten. Wir müssen diese Niederschwelligkeit des Petitionsausschusses weiterhin erhalten, damit Menschen in Not ganz leicht an uns als Petitionsausschuss herankommen können.
Dieser Fall hat mich auch ganz persönlich berührt. Ich hoffe, dass wir den Petenten in seinen letzten Tagen noch so gut wie möglich unterstützen und ihm das Gefühl vermitteln konnten, dass da jemand war, der zuhörte und seine Probleme ernst nahm.
Das Ausländerrecht ist der andere Schwerpunkt unserer Arbeit. In vielen Fällen bedarf es nur einer Änderung des Blickwinkels, um aus einem zunächst aussichtslosen Verfahren eine gute Lebensperspektive für einen Menschen zu machen.
Das Ausländerrecht selbst bietet Möglichkeiten, gut integrierten Menschen mit einer positiven Prognose einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Häufig sind es Nachbarn, Kirchengemeinden, Schulklassen und inzwischen mehr und mehr Arbeitgeber, die sich für diese Menschen an den Petitionsausschuss des Landtages wenden.
Wenig Verständnis hatte der Petitionsausschuss, wenn die Buchstaben des Gesetzes nur zum Nachteil ausgelegt wurden. So musste der Ausschuss um einen Kompromiss ringen, als sich ein junger Mann aus Sri Lanka an den Petitionsausschuss des Landtages wandte.
Er sollte abgeschoben werden, obwohl er bereits seit mehreren Jahren in Deutschland war – seit fast acht Jahren –, sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen und seinen Lebensunterhalt in Gänze und von Anfang an selbst verdiente. Er arbeitete als Koch in einer Gastronomie im ländlichen Raum, also in einer Branche, in der dringend Arbeitskräfte gesucht werden.
Die Behörde zweifelte die Deutschkenntnisse des jungen Mannes an, da er bislang kein Zertifikat vorgelegt hatte. Im Rahmen einer Erörterung lud der Ausschuss den Petenten ein, um sich selbst ein Bild zu machen.
Es zeigte sich, dass der junge Mann sein Anliegen gut selbst in deutscher Sprache vortragen konnte, die Kenntnisse also dem erforderlichen Grad entsprachen. Die Ausländerbehörde, die mit am Tisch saß, hat ein bisschen sparsam geschaut, als er auf Deutsch loslegte und über sein Leben und seine Biografie erzählte. Aber sie bestanden weiterhin auf einem Sprachkurs und einem Zertifikat, um die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Manchmal ist so ein Schrieb mehr wert als das Gehörte; das treibt dann solche Blüten.
Uns hat das nicht so gut gefallen. Man hätte auf die unnötige Bürokratie verzichten können. Gleichwohl freut es uns für den jungen Mann aus Sri Lanka, dass wir eine Lösung finden konnten und er weiterhin im Münsterland als Koch arbeiten kann.
Die Petentin ist als Beamtin an einer Dienststelle im Rheinland beschäftigt. Sie hatte einen Antrag auf Versetzung nach Westfalen gestellt, der abgewiesen wurde.
In einem sehr persönlichen Schreiben wandte sie sich vertrauensvoll an den Petitionsausschuss. Sie sei geschieden und habe zwei kleine Kinder. Das Verhalten ihres Ex-Mannes bringe sie aber ständig in seelische Notlagen, da er ihr nachstelle und sie beobachte. Daher wolle sie in eine andere Stadt ziehen. Eine passende Stelle habe sie dort bereits gefunden.
Der Petitionsausschuss entschied sich für eine Erörterung mit den zuständigen Behörden. Erst in diesem nichtöffentlichen Gesprächstermin wurde die Dramatik deutlich. Die Behörden erkannten, dass die dauernden Grenzüberschreitungen und Beobachtungen
Die Petentin erklärte, sie habe dies nicht aktenkundig machen wollen, da sie das Verhältnis zwischen ihren Kindern und ihrem Ex-Mann nicht habe belasten wollen. Sie erhoffte sich aber ein ruhigeres und geordnetes Leben für alle, wenn man sich räumlich voneinander entferne. Die Petentin konnte ihre bestehende Notlage und die damit verbundenen Belastungen ausführlich darlegen und mehrere Dokumente vorlegen, aus denen die angesprochenen Grenzüberschreitungen und Nachstellungen hervorgingen, insbesondere auch Protokolle der Polizei und ihre Anzeigen.
Die für die Versetzung zuständige Behörde hat mit dieser neuen Sachlage den Antrag erneut beurteilt. Im Ergebnis konnte sie nun einer Versetzung zustimmen. Der Ausschuss hat die Gesprächsbereitschaft der beteiligten Behörden und das Ergebnis sehr begrüßt.
Ich berichte von einem weiteren Fall, in dem es darum geht, wie wir Konflikte vor Ort zu lösen haben:
Es ging um eine Petition zur Nutzung eines Schulgebäudes, das sich eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium und die Volkshochschule miteinander teilen sollten. Eine Gruppe von Schülern und Studierenden hatte sich an den Ausschuss gewandt, weil der Unterricht wegen eines zu geringen Raumangebots nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.
Der Ausschuss entschied sich für einen Vor-Ort-Termin und lud alle Beteiligten zu einem Gespräch ein. Das war eine gute Idee; denn es stellte sich heraus, dass man nicht nur die Raumfrage, sondern auch zahlreiche andere Kleinigkeiten nicht einvernehmlich geregelt hatte.
Im Gespräch mit dem Petitionsausschuss kamen alle Anliegen auf den Tisch. So hatte eine Schulgruppe zwar die Nutzungsrechte für das WLAN-Netz, dafür war für sie aber in den Abendstunden der Aufzug des mehrstöckigen Gebäudes gesperrt. Die anderen hatten mehrere Räume, aber keinen Zugang zum WLAN-Netz. Die dritte Gruppe benötigte einen abschließbaren Schrank für ihre Schulmaterialien, den sie nicht hatte. Der Petitionsausschuss plädierte für eine größtmögliche gemeinsame Nutzung aller Ressourcen und fand bei den Beteiligten Gehör.
Als sich beim anschließenden Gang durch die Schule noch ein Lagerraum fand, der ohne Weiteres zu einem Schulraum umgewandelt werden konnte, waren die meisten Probleme gelöst. Es wurden zusätzliche Schlüssel ausgegeben und neue Schränke gekauft, um Schulmaterial sicher verstauen zu können.
Der Ausschuss hofft, dass die Aussprache zu einer dauerhaften Kooperation aller Beteiligten führt – zum
Nutzen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die dort mit viel Engagement ihren Schulabschluss machen. Soweit wir gehört haben, läuft das alles noch friedlich weiter; sie haben sich weiterhin lieb.
(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, der FDP, den GRÜNEN und der AfD – Vereinzelt Heiterkeit)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie bereits zuvor erwähnt, gehen die Anfänge des besonderen nordrhein-westfälischen Petitionsverfahrens auf Hilferufe aus einer Justizvollzugsanstalt Mitte der 60er-Jahre zurück. Dieser Geschichte fühlt sich der Ausschuss noch heute verpflichtet und besucht daher auch regelmäßig Justizvollzugsanstalten, um die Petenten vor Ort zu treffen. Andersherum wäre das für die Petenten ein bisschen schwierig.
Dabei stellte der Ausschuss fest, dass der Strafvollzug derzeit an seine Grenzen kommt, wenn inhaftierte Straftäter auch unter psychischen Erkrankungen leiden. Es gibt insbesondere für psychisch erkrankte Straftäter mit suizidalen Absichten keine ausreichenden Therapieplätze. Das bestätigten mir bei den Besuchen in den Justizvollzugsanstalten sowohl die Anstaltsärzte als auch die Anstaltsleitungen. Da besteht dringender Handlungsbedarf.
Aber auch rein körperliche Leiden können in der Haft zu großen Erschwernissen führen. So wandte sich ein über 70-jähriger Untersuchungshäftling an den Ausschuss und bat um Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen. Durch eine Krebserkrankung der Atemwege war sein Hals so vernarbt, dass er bereits bei kleinen Erkältungen Atemnot bekam und zu ersticken drohte. Die Ärzte hatten auch gesagt, dass sie nicht 24 Stunden bei ihm sein konnten; er musste aber regelmäßig abgesaugt werden. Er war stets in gesundem bzw. in stabilem Zustand begutachtet worden und galt daher als haftfähig.