Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Ich schließe die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1, der Aktuellen Stunde.
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Schlottmann das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Das Thema „OGS“ begleitet uns in diesem Hohen Haus, aber auch in den Ausschüssen sehr regelmäßig und immer wieder.
Kontinuierlich hat sich die NRW-Koalition zu einem qualitativen sowie quantitativen Ausbau des Offenen Ganztags bekannt. Ich komme aber heute sehr gerne noch einmal darauf zurück, was wir hinsichtlich der OGS bereits getan haben.
Vorweg möchte ich noch mal feststellen: Der Offene Ganztag ist ein tragender Eckpfeiler für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geworden. Dies war und ist Meinung der Regierungskoalition.
Sehr gerne weise ich daher zum einen darauf hin, dass seit der Regierungsübernahme im Mai 2017 die Ausweitung und Unterstützung des Offenen Ganztags ein wichtiges Thema für die NRW-Koalition ist; deshalb haben wir es auch im Koalitionsvertrag verankert.
Zum anderen möchte ich Ihnen gerne noch einmal aufzählen, was die NRW-Koalition in den letzten beiden Jahren in diesem Bereich bereits erreicht hat:
Die Zahl der OGS-Plätze stieg im Schuljahr 2018/2019 um 8.000 und wird im kommenden Schuljahr 2019/2020 um weitere 7.500 Plätze steigen.
Zudem leistet das Land eine zusätzliche Erhöhung des einfachen Fördersatzes um 11 % – ebenfalls zum 1. Februar.
Ich denke, dass das sehr deutlich zeigt, dass sich die NRW-Koalition sehr intensiv mit dem OGS-Thema beschäftigt.
Um auf den Antrag zurückzukommen, Stichwort: Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Im Koalitionsvertrag haben wir Folgendes vereinbart – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
„Sollte eine Beteiligung des Bundes möglich werden, wollen wir langfristig den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ermöglichen.“
Nun hat Ministerin Giffey diesen Rechtsanspruch gefordert und auf 2025 datiert – mit einer finanziellen Unterstützung von 2 Milliarden Euro, übrigens für das ganze Bundesgebiet.
Wie bereits in der Debatte im Mai-Plenum festgestellt – das weiß wirklich jeder, der sich ernsthaft mit der OGS und der Bildung beschäftigt –, reicht dieses Geld bei Weitem nicht aus, um einen flächendeckenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu gewährleisten.
Dennoch hält die Bundesministerin offen, wie ein Rechtsanspruch in der Praxis umgesetzt werden und, vor allen Dingen, wie er dauerhaft reduziert werden soll.
Ich möchte deutlich herausstellen, dass damit nicht die Sinnhaftigkeit des Rechtsanspruchs infrage gestellt wird. Meine Kritik richtet sich vor allem gegen die realitätsferne Planung.
Mit den Zielvorgaben, die Ministerin Giffey präsentiert hat, kann die Durchsetzung des Offenen Ganztags nur scheitern. So werden bei jungen Eltern unerfüllbare Erwartungen geweckt und schließlich die
Landesregierung dafür verantwortlich gemacht, dass wir ein vom Bund gegebenes Versprechen nicht einlösen können.
Mit einer einmaligen Finanzspritze aus Bundesmitteln ist die Einführung eines flächendeckenden Angebots zur Ganztagsbetreuung nicht erledigt. Die Bundesregierung sollte nachhaltige und langfristige Unterstützung leisten und nicht nur partiellen und kurzzeitigen Aktionismus aufbringen.
Doch nicht nur die finanzielle Situation, sondern auch die Qualität muss beim Ausbau der Ganztagsschulen gewährleistet werden. Ich gebe Ihnen recht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Offene Ganztag mit gewissen Eckpfeilern stattfinden soll.
Wir wollen die Ganztagsbetreuung ausweiten: Wir wollen keine Verwahrung, sondern wir möchten den Kindern die Möglichkeit geben, gefördert und gefordert zu werden und sich weiterbilden zu können. Dazu befindet sich die Landesregierung bereits in intensiven Gesprächen mit den Wohlfahrtsverbänden.
Wie Sie sehen, hat die Landesregierung damit bereits auf finanzieller sowie inhaltlicher Ebene wichtige Schritte getan, um eine Verbesserung und Ausweitung des Ganztagsangebots zu ermöglichen.
Wir alle wünschen uns einen Ausbau der OGSPlätze an den Schulen in Nordrhein-Westfalen, um einerseits Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern sowie andererseits für die Kinder eine umfassende und fördernde Bildung sowie Betreuung zu gewährleisten.
Lassen Sie uns dieses Ziel weiterhin gemeinsam verfolgen. Wir als NRW-Koalition haben bereits viele wichtige Schritte getan und werden an dieser Strategie weiterhin festhalten.
Ich lade Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dazu ein, mitzumachen und nicht durch ständige redundante Diskussionen – sei es hier im Plenum oder im Ausschuss – den Prozess zu bremsen. Schließlich sind wir uns, so denke ich, in einem Punkt einig: Die Betreuung, Versorgung und Bildung unserer Kinder hat in diesem Land Priorität; denn Kinder sind unser höchstes Gut. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
men und Herren! Guter Ganztag darf keine Glückssache sein – so titelten die Wohlfahrtsverbände vor zwei Jahren bei ihrer Kampagne.
Seit zwei Jahren diskutieren wir nun in diesem Hohen Hause über qualitativ und quantitativ guten Ganztag. Ja, liebe Frau Schlottmann, es handelt sich um eine große Aufgabe, zu deren Bewältigung wir uns gegenseitig die Hände reichen, und an der wir gemeinsam arbeiten sollten.
Frau Schlottmann, wir haben Ihnen schon in mehreren Ausschüssen attestiert, dass Sie entscheidende Schritte beim Ganztag gemacht haben. Wir erkennen an, dass die Pauschalen des Landes erhöht und die Zahl der Plätze angehoben worden ist.
Jetzt kommt das große Aber – und ich bitte Sie, uns einmal genau zuzuhören –: Auch wir haben das gemacht. Auch wir haben große Anhebungen bei den Pauschalen umgesetzt. Wir haben die Dynamisierung eingeführt und die Zahl der Plätze erhöht. Wir müssen aber heute konstatieren, dass das alles den Grundfehler in der Struktur nicht verändert hat.
Die Anhörung hat gezeigt, dass das, was die Wohlfahrtsverbände moniert haben, richtig ist: Der Ganztag war ein Erfolg – vor allen Dingen ein quantitativer. Auch der VW-Käfer war einmal ein Erfolg. Er ist aber irgendwann in die Jahre gekommen und musste durch andere Fahrzeuge ersetzt werden.
Wo liegt nun das Grundübel? Ich will dies deutlich und ehrlich benennen; denn ich glaube, dass wir in diesem Hohen Hause lernen müssen, Dinge ehrlich zu benennen.
Die OGS ist 2003 durch einen Erlass eingeführt worden, und genau da liegt das Übel. In diesem Erlass wird festgelegt, wer wie viel zu bezahlen hat, aber in diesem Erlass wird nicht festgelegt, welche Dinge damit bezahlt werden müssen. Es fehlt in jeder Hinsicht an Qualitätsstandards.
Nun zu der Stelle, an der ich sehr ehrlich werden will: Warum benennen wir bestimmte Dinge nicht? Warum kämpfen wir darum, die Grundstruktur zu ändern? – Weil wir alle in diesem Hohen Hause wissen, dass es viel Geld kostet und dann die Konnexität greift, wenn wir auf Qualität bestehen. Qualität muss auch bezahlt werden. Genau vor dieser Frage drücken wir uns in diesem Hohen Hause.
Wenn wir aber wollen, dass es unseren Kindern in unseren Einrichtungen gut geht, müssen wir uns entscheiden: Wollen wir das Geld investieren, oder wollen wir uns weiter davor drücken?
Frau Schlottmann, Sie haben recht: Die OGS ist ein zentrales Medium der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich will Ihnen aber aus eigener Erfahrung sagen: Wenn ich bei der Arbeit bin, will ich wissen, dass es meinem Kind gut geht, und ich will meine Arbeit nicht mit halbem Herzen machen, weil ich Sorge habe, dass es meinem Kind eventuell nicht gut gehen könnte. Deshalb brauchen wir Standards für Personal, Räume und gutes Essen.