Eine Windkraftanlage 1.500 m. Damit Sie 900 MW Strom über Wind erzeugen können, brauchen Sie bei einer Nabenhöhe von heute 250 m, also 4,5 MW – dann haben Sie schon eine sportliche Anlage –, 200 Anlagen.
Die müssen Sie sich dann bitte mal 250 m hoch vorstellen, und dann denken Sie bitte noch einmal neu über den Abstand nach.
Zu Herrn Becker wollte ich nur zur Aufklärung beitragend noch einmal sagen: Ich hatte am Mittwoch wie heute davon gesprochen, dass wir Wind wie Solar verdoppeln wollen bis 2030. Das bedeutet in der Summe ein Mehr von 11 GW, nicht Megawatt, sondern Gigawatt.
Dem, was Sie bezogen auf die Genehmigungen gesagt haben, konnten Sie ja nichts entgegenstellen, denn das ist ja die Statistik. Sie haben gesagt: Gut, genehmigt ist genehmigt.
Ausweislich der Windkraftindustrie, die ja sehr schöne Statistiken auch online bereithält, hat man das sofort verfügbar. In diesem Jahr sind bisher in Baden-Württemberg 3,3 MW gebaut worden; da stellen Sie den Ministerpräsidenten. In Hessen ist überhaupt nichts gebaut worden. Da wurde schon wenig genehmigt. Das heißt, da wird auch späterhin wenig gebaut werden. Aber hier ist auch nichts gebaut worden. In Schleswig-Holstein sind immerhin 15 MW ge
baut worden. Das sind zusammen 18,3 MW. In Nordrhein-Westfalen waren es in diesem Jahr schon 24,5 MW. Also auch da treffen Ihre Zahlen leider nicht zu. – Vielen Dank.
Die erste Abstimmung findet statt über den Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6863. Die Fraktion der AfD hat beantragt, dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan mit den in Drucksache 17/6863 genannten Maßgaben zuzustimmen. Wer also stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Pretzell ist der Antrag Drucksache 17/6863 mit breiter Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt.
Zweitens stimmen wir ab über die Zustimmung zu den Vorlagen 17/1831 und 17/1832. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung empfiehlt in Drucksache 17/6791, die mit den Vorlagen 17/1831 und 17/1832 durch die Landesregierung beantragte Zustimmung zu dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu erteilen.
Wer also stimmt diesen Vorlagen zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und AfD stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Es enthalten sich die beiden fraktionslosen Abgeordneten. So wird es notiert. Damit haben die beiden Vorlagen 17/1831 und 17/1832 die Mehrheit des Hohen Hauses bekommen, und die Zustimmung ist erteilt.
Drittens kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/6788. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, Grüne und AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Nicht. Damit hat der Entschließungsantrag Drucksache 17/6788 keine Mehrheit bekommen und ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Viertens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/6850. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und die beiden Fraktionslosen, Herr Neppe und Herr Pretzell, stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der SPDFraktion ist der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/6850 mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Darf ich um ein bisschen mehr Ruhe im Plenarsaal bitten, auch beim Herausgehen, meine Damen und Herren? Es ist gut, wenn der Redner, der jetzt das Wort hat, auch entsprechend das Wort an seine Kolleginnen und Kollegen richten kann. – Bitte schön, Herr Déus.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Der vorliegende Antrag der SPDFraktion wurde vom Plenum am 13.12.2018 an den federführenden Wissenschaftsausschuss und an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zur Mitberatung überwiesen.
Ich möchte nun meine Redezeit ungern mit den Einzelheiten des Beratungsverlaufs vertun. Nicht unerwähnt lassen möchte ich jedoch, dass die SPDLandtagsfraktion leider zu keinem Zeitpunkt die Bereitschaft erklärt hat, den Antrag von CDU und FDP, der da lautet „Studentisches Wohnen für die Zukunft in Nordrhein-Westfalen stärken und Perspektiven entwickeln“, gemeinsam mit dem SPD-Antrag zu beraten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wäre pragmatisch, und das wäre auch im Sinne der Sachverständigen gewesen, die so leider zweimal anreisen mussten.
Diese und weitere Expertengespräche haben unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt, dass es beim studentischen Wohnen nicht allein um den Gesamtinvestitionsbedarf für Neubauten und Sanierungen geht. Die Gesamtthematik ist wesentlich komplexer. Ebenso wenig wie der Sanierungsstau eben
nicht in den letzten zwei Jahren der NRW-Koalition aufgelaufen ist, ist auch die Neubaufrage nicht allein eine Frage der zur Verfügung stehenden Mittel; denn dann wären die zur Verfügung gestellten Mittel in den letzten Jahren komplett abgeflossen, was sie aber nicht sind.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, auf der Suche nach schnellem Beifall mag es der SPD vielversprechend erscheinen, einfach eine halbe Milliarde zu fordern. Dies greift aber viel zu kurz; denn die Frage nach fehlendem bezahlbaren Bauland, den Baukapazitäten und den Baukompetenzen vor Ort betrachtet die SPD gar nicht.
Auch wenn wir ausnahmslos alle im Ausschuss von der zwingenden Notwendigkeit der Beseitigung des immensen Sanierungsstaus überzeugt waren, so ist dieses Vorgehen der SPD höchst unseriös. Die bisherigen Anstrengungen zur Schaffung öffentlichen und privaten Wohnraums auch für studentisches Wohnen reichen in den Universitätsstädten und in den Ballungszentren, wie wir wissen, nicht aus. Bei angespannten Wohnungsmärkten, steigenden Studierendenzahlen reicht es noch nicht. Neben mehr Neubauprojekten werden wir deshalb zukünftig auch Universitäten und Hochschulen auffordern müssen, bei ihren Campus-Planungen die Frage des studentischen Wohnraums mit in den Blick zu nehmen.
Mit der Regierungsübernahme erfolgte ein Neustart in der Bau- und Wohnungspolitik. Mit dem Wohnraumförderprogramm 2018 bis 2022 und den Mitteln aus dem Hochschulpakt hat die NRW-Koalition die Rahmenbedingungen für höhere Investitionen im Bereich des studentischen Wohnens bereits deutlich verbessert.
Aber dabei belassen wir es nicht. Wir richten unseren Fokus auf die erforderliche Aufarbeitung der Versäumnisse bei der Unterhaltung und der Erhaltung bestehender Wohngebäude für Studierende. Die Landesregierung hat bereits mehrere erfolgreiche Gespräche mit den Studierendenwerken vor Ort geführt, um gemeinsam Bedarfslagen und Lösungen zu erarbeiten.
40 Millionen Euro aus den Mitteln des Hochschulpaktes fließen bereits jetzt in die Sanierung und Modernisierung der Wohnungsbestände dieser Studierendenwerke. Die vorhandenen Wohnheimplätze – das wissen wir alle –, rund 40.000, der Studierendenwerke müssen dringend saniert und modernisiert werden.
Zur Lösung des Problems wenden wir aber kein gleichmachendes Gießkannenprinzip an. Wir werden die finanzielle Ausstattung der Studierendenwerke und den Sanierungs- und Instandhaltungsstau vor Ort auf Basis einer unabhängigen gutachtlichen Erhebung und Bewertung überprüfen. Sodann wird es ein Programm und eine Prioritätenliste zur Abarbeitung der Missstände geben. Anders kann man mit
den in Jahrzehnten unter Rot-Grün entstandenen Missständen nicht umgehen. Mit uns gibt es keinen blinden Aktionismus.
Ein wesentlicher Punkt ist und bleibt hierbei die Baulandbereitstellung. Angesichts der Knappheit kommunaler Baugrundstücke und der Entwicklung der Grundstückspreise prüfen wir, welche im Landeseigentum befindlichen Grundstücke für das studentische Wohnen geeignet sind, aktiviert und kostengünstig abgegeben werden zu können, ebenso wie die Aktivierung von campusnahen, verkehrsmäßig gut angebundenen Baugrundstücken vor Ort – Stichwort wäre hier: Landesinitiative „Bauland an der Schiene“.
Kurzum: Die NRW-Koalition kennt die Nöte der Studierenden, und wir lassen die Studierenden mit dem Problem des fehlenden bezahlbaren Wohnraums nicht allein. Wir stehen für die Sanierung und Modernisierung von Studierendenheimen und für die Schaffung neuen studentischen Wohnraums. Für ein Investitionsprogramm benötigen wir allerdings eine solide Datengrundlage. Daher lehnen wir – wie bekannt – den Antrag der antragstellenden Fraktion ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? – Ja, es geht um Geld, es geht um viel Geld. Und es geht um ein Förderprogramm für Wohnen. Aber vor allen Dingen geht es um 750.000 Studierende in unserem Land, von denen übrigens fast die Hälfte weniger als 700 Euro im Monat zur Verfügung haben, und gerade nur für 5 % dieser Studierenden gibt es Wohnheimplätze.
Wir kennen alle die Situation auf dem Wohnungsmarkt, gerade in den Universitätsstädten – es ist eben schon benannt worden. Mittlerweile wissen wir, dass sich dieses Problem auch auf die Universitätsstädte im Ruhrgebiet ausweitet. Nicht nur in Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster ist es eine mittlerweile prekäre Situation für die Studierenden.
Was bedeutet das für sie? – Es bedeutet für sie mehr Arbeit neben dem Studium, mehr und länger pendeln. Beides ist für den Studienerfolg problematisch: Die Studienzeiten verlängern sich, und die Dauerüberforderung führt im Extremfall zum Studienabbruch. Die Technische Hochschule in Köln hat auf den Zusammenhang hingewiesen und ihn in den letzten Jahren untersucht. Das heißt, die Schere zwi
schen den Studierenden aus wohlhabenden Familien und denen, die auf BAföG angewiesen sind, geht immer weiter auseinander. Bildungsgerechtigkeit sieht anders aus.