es wurde alles erläutert, die Absichten wurden dargestellt, und es wurde auch gesagt, warum es notwendig ist.
All das war für uns irrelevant. Für uns war nur folgende Frage relevant: Wenn es passiert, was habt ihr vor? Welche Probleme müssen wir bedenken?
Es gab keine Absprache, sondern es gab Debatten und Vereinbarungen, wenn man so will. Wir haben RWE gebeten, das Sicherheitspersonal, das sie anstellen müssen, wesentlich aufzustocken. RWE hatte eine sehr geringe Anzahl vorgesehen, und wir haben 900 Leute gefordert.
Wir haben eine Erhöhung der Anzahl der eingesetzten manuellen und motorisierten Rodungsteams gefordert.
Wir haben eine Intensivierung des Einsatzes an den Arbeitstagen gefordert; es sollte also rund um die Uhr gearbeitet werden.
Das hatte ganz praktische Gründe. Wir haben gesagt: Wenn ihr dort roden wollt und wir den Schutz gewährleisten sollen, muss das so sein, dass wir es auch von der Kapazität her können. Dann muss das konzentriert gemacht werden und darf sich nicht über Monate hinziehen. – Teil 1.
Teil 2: Wir legen Wert darauf, dass das nicht die ganze Woche umfasst, denn es gibt bestimmte Wochentage, an denen die nordrhein-westfälische Polizei besondere Aufgaben hat.
Es waren also Hinweise, die wir gegeben haben. Wir haben ihnen gesagt: So, wie ihr das machen wollt, geht es nicht.
Dabei ging es nicht um das Roden an sich, sondern lediglich um das Wie. Darüber – Sie haben die Protokolle ja zum Teil gesehen – haben wir lange verhandelt, weil nicht so einfach Konsens über den Inhalt des Protokolls zu erzielen war. Das ist mehrfach hin- und hergegangen, aber am Ende gab es ein Ergebnis.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster stellt Herr Herter für die SPD-Fraktion eine Frage. Bitte schön, Herr Herter.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Scharrenbach, Herr Reul hat uns gerade eine Vorstellung davon verschafft, wie eine
Räumung als Rodungsvorbereitung vonstattengehen kann. Ich zitiere: Wir können da so nicht reingehen. – Das war Ihre Einschätzung.
Vor diesem Hintergrund erscheint es eher unglaubwürdig, dass Sie diese Motivlage des Ministers, Ihres Kollegen Herrn Reul, nicht gekannt haben, wonach das Ziel in der Tat die Rodung des Waldes durch RWE war und das im Mittelpunkt des Handlungsinteresses gestanden hat.
Insofern drängt sich die Frage auf: Wann und wie oft haben Sie persönlich mit dem Kollegen Reul Abstimmungsgespräche über die Räumung des Hambacher Waldes geführt?
Sie haben vorhin deutlich gemacht, man könne das nicht für jeden einzelnen Mitarbeiter der beiden Häuser sagen. Aber vielleicht kann man es für die beiden Hausleitungen sagen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Bitte lassen Sie mich ein paar Dinge vorab betonen, die uns aus Sicht der Landesregierung wichtig sind.
Zum einen versuchen Sie hier, so zu tun, als ob es sich bei dem Unternehmen RWE um irgendein kriminelles Subjekt handeln würde, das man so behandeln müsste.
(Stefan Kämmerling [SPD]: Frechheit! Unfass- barer Vorwurf! Was fällt Ihnen ein? – Weitere Zurufe von der SPD)
Zum anderen haben Sie gerade wahrgenommen, dass der Minister des Innern ausgeführt hat, dass es Vorbereitungen ab dem Frühjahr 2018 gegeben habe.
Des Weiteren haben Sie wahrgenommen, dass das Unternehmen RWE die Berechtigung zur Rodung durch Ihre Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 hatte. Das einmal vorweggestellt.
Sie haben sich – das haben wir im Ausschuss am Freitag sehr deutlich gemacht – in Ihrer Regierungszeit mit denselben Fragen beschäftigt.
Es gibt eine Erlasslage – damals aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales – aus September 2013 unter der Leitung von Ralf Jäger, Innenminister a. D.,
der bereits an die unteren Behörden gegangen ist und versucht hat, ein Einschreiten gegen die Zustände im Hambacher Forst zu bewirken.
Es gibt einen Tag später vom LZPD – ebenfalls dem damaligen MIK unterstanden – Hinweise auch auf zivilrechtliche Prüfungen, die vorzunehmen gewesen wären –
Sie wissen, dass es ein Gutachten gegeben hat vom 31. Oktober, damals in Auftrag gegeben von RWE bei der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, was zu keinem anderen Ergebnis gekommen ist als die Gutachten, besser gesagt: die rechtlichen Stellungnahmen, die im Jahre 2018 eingeholt worden sind. Das wissen Sie.
Aber Sie wissen auch aus dem Aktenstudium, dass der Rhein-Erft-Kreis gesagt hat: Ja, das sind bauliche Anlagen, und wir sehen eine Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Dann hat das damalige Bauministerium unter der Leitung von Herrn Groschek, Staatsminister a. D., in einem Dreizeiler verfügt und den Rhein-Erft-Kreis angewiesen, diese Meinung zu ändern – in einem Dreizeiler.
Der Minister des Innern hat am 14. Juni 2018 verschiedene Ministerien zu einer ersten Ressortbesprechung eingeladen, um etwas zu tun, was Sie in Ihrer Regierungszeit nicht getan haben: Zuständigkeiten zu klären.
Da lag der Antrag noch gar nicht vor, Herr Abgeordneter Wolf. Am 14. Juni lag der Antrag nicht vor. Das stand auch in dem Bericht an den Innenausschuss, der Sie in der letzten Woche erreicht hat. Auf den darf ich auch im Namen des Kollegen Innenminister verweisen.
Er hat also am 14. Juni eingeladen. Daran – das wissen Sie aus den Akten; ich hoffe, dass Sie das wahrgenommen haben – gibt es eine Szenario-Mappe, die aus Sicht des für Gefahrenabwehr in dem Fall zuständigen Ministers zum Beispiel Ausführungen enthält zum Wiesencamp, zu Baumhäusern, zu Tunneln, zu sonstigen Hütten, zu der Frage „Abgrenzung Versammlungsrecht und Veranstaltung“, wenn ich mich richtig erinnere.