Nach Abzug aller Ausnahme- und Befreiungsregelungen – das wurde hier auch schon gesagt – unterliegen noch knapp 50 % der Studierenden aus Drittstaaten in Baden-Württemberg der Beitragspflicht.
Die in Baden-Württemberg geltenden Ausnahme- und Befreiungsregelungen zur Beitragspflicht sind sehr differenziert und ausgewogen, sodass deren
Umsetzung in der Tat einen relativ umfangreichen Verwaltungsaufwand erzeugt. Auch das muss man mit in die Abwägung einfließen lassen.
Nachdem die Hochschulen bei der Einführung der Studienbeiträge für internationale Studierende im Wintersemester 2017/2018 in dieser Gruppe einen Rückgang von mehr als 19 % zu verzeichnen hatten, sind nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Baden-Württemberg die Zahlen im Wintersemester 2018/2019, also ein Jahr später, wieder um 8,7 % gestiegen. Sie liegen aber immer noch unter dem Wert vor der Einführung.
Es gibt dort also eine Entwicklung. Das ist alles aber auch nicht sehr schnell ablesbar. Deswegen nehmen wir uns auch die Zeit, um es sehr genau zu betrachten. – Vielen Dank.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Also stimmen wir direkt ab. Wer stimmt dem Inhalt des Antrags Drucksache 17/7368 – Neudruck – zu? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/7368 – Neudruck – mit breiter Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt worden.
Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen und ereignisreichen Arbeitstag und anschließend ein schönes Wochenende.