Protokoll der Sitzung vom 09.10.2019

verfassung: Eingang des Antrags und der gesammelten Unterschriften der Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung „Straßenbaubeiträge abschaffen“

Unterrichtungen des Präsidenten des Landtags Drucksache 17/7482 Drucksache 17/7556

Nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid kommt eine Volksinitiative rechtswirksam zustande, wenn unter anderem 0,5 % der Wahlberechtigten zur letzten Landtagswahl die Volksinitiative durch ihre Unterschrift unterstützen. Für dieses Quorum sind in dieser Wahlperiode 65.825 Unterschriften erforderlich.

Mit Drucksache 17/7556 hat der Präsident des Landtags mitgeteilt, dass die Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ dieses Quorum erreicht hat.

Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid hat der Landtag hierüber Beschluss zu fassen und festzustellen, dass die Volksinitiative rechtswirksam zustande gekommen ist.

Der Landtag hat nach § 4 Abs. 5 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid die Volksinitiative innerhalb von drei Monaten nach ihrem Zustandekommen abschließend zu behandeln. Vertrauenspersonen sind von den zuständigen Ausschüssen anzuhören.

Eine Debatte zur Unterrichtung mit der Drucksachennummer 17/7556 ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über die in Drucksache 17/7556 enthaltenen Beschlussempfehlungen:

Erstens. Die Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung ,Straßenbaubeiträge abschaffen‘ ist rechtswirksam zustande gekommen.

Wer sich dieser Beschlussempfehlung anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Möchte sich jemand nicht anschließen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das

ist auch nicht der Fall. Damit ist Ziffer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 17/7556 angenommen, also das rechtswirksame Zustandekommen der Volksinitiative festgestellt.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung.

Zweitens. Zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative wird das Anliegen der Volksinitiative an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen überwiesen.

Wer sich dieser Überweisung des Anliegens an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Auch hier frage ich nach Gegenstimmen. – Es gibt keine. Enthaltungen? – Keine. Damit haben wir so überwiesen und auch Ziffer 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 17/7556 angenommen.

Ich rufe auf:

18 In den Ausschüssen erledigte Anträge

Übersicht 23 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 17/7564

Die Übersicht 23 enthält insgesamt drei Anträge sowie einen Entschließungsantrag, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Die Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse sind aus der Übersicht ersichtlich.

Ich lasse jetzt über die Bestätigung der Übersicht 23 abstimmen. Wer gegen die Bestätigung stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Niemand. Möchte sich jemand enthalten? – Niemand. Damit haben wir einstimmig die Übersicht 23 und die darin enthaltenen Abstimmungsergebnisse bestätigt.

Ich rufe auf:

19 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 17/27 gem. § 97 Abs. 8 GO

Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 27 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir jetzt abzustimmen haben.

Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen, es sei denn, jemand würde sie ausdrücklich wünschen. – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen zur Bestätigung. Wer der Übersicht 27 seine Bestätigungszustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 27 von uns bestätigt worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der heutigen Sitzung angelangt.

Um 19:16 Uhr darf ich verkünden: Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Donnerstag, 10. Oktober 2019, 10 Uhr. – Einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.