Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

Auch wenn Sie darauf hinweisen, dass der runde Tisch weiterarbeiten müsste, sei auch mir der Hinweis erlaubt, dass im bereits existierenden Landesaktionsplan zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt bereits an mehreren Stellen Stalking, Prävention, Schutz und Begleitung explizit benannt sind,

so etwa in den Abschnitten zu Gewalt im digitalen Raum, aber auch im Kapitel zu häuslicher Gewalt oder im Kapitel zur Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.

Ich verstehe das Ansinnen der Ministerin so, dass konsequent an diesem Landesaktionsplan weitergearbeitet werden und auch noch einmal weiter untersucht werden soll, an welchen Stellen gegebenenfalls noch Erweiterungs- und Nachholbedarfe bestehen. Denn klar ist: Wir müssen die Netzwerke weiter stärken, wir müssen die Hilfeinfrastruktur weiter ausbauen, und das bezieht sich nicht nur auf die Frauenhilfeinfrastruktur, sondern natürlich auch auf die Frage, ob unsere Struktur der Gewaltschutzambulanzen schon gut genug ausgebaut ist oder wir dort weiterhin verstärken müssen.

All diese Dinge müssen weiter diskutiert werden. Nichtsdestotrotz ist dieser Antrag aus meiner Sicht an vielen Stellen zu undifferenziert.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Paul. – Nun spricht Frau Ministerin Scharrenbach.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stalking ist seit 2007 strafbar. Der Bundesgesetzgeber hat zehn Jahre später reagiert, weil wir alle gemerkt haben, dass das, was bis einschließlich 2017 geregelt war, dem Grunde nach die Ahndung von Stalking nicht unbedingt erleichtert hat. Insofern gab es im Jahr 2017 eine entsprechende Veränderung in dem Bundesgesetz von einem Erfolgsdelikt hin zu einem abstrakten Gefährdungsdelikt.

Bis 2017 stand vorrangig die Frage im Raum, ob die Tat die Lebensgestaltung des Opfers tatsächlich schwerwiegend beeinträchtigt hat. Diese Fragestellung stand im Vordergrund. Seit der Gesetzesänderung durch den bundesdeutschen Gesetzgeber steht die Frage im Raum, ob die Tat abstrakt geeignet ist, das Opfer in der Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Insofern kommen mögliche – ich betone bewusst: mögliche – Stärke und Unerschrockenheit eines Opfers, das sich nicht beeindrucken lässt, dem Täter nicht mehr zugute.

Außerdem kommt mit der Gesetzesänderung auf Bundesebene Folgendes hinzu: Zuvor waren knapp 70 % der Fälle auf den Privatklageweg verwiesen worden. Mit der Änderung wurde aus einem Privatklagedelikt ein Offizialdelikt.

Wenn Sie die Statistik bemühen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden Sie feststellen, dass von 2014 bis 2017 bei den Frauenberatungsstellen –

zu denen auch „Stalking“ als Themenbereich gehört – durchschnittlich 4 % der Beratungsinhalte Stalking betrafen. 2018 waren es rund 5 %.

Wir selbst führen – auch das ist gerade schon erläutert worden – den Anstieg auf die Erweiterung des Straftatbestandes zurück. In der Tat ist es das, worum wir in demokratischen Bereich gemeinsam werben, dass Menschen, die Opfer von Gewalt werden, diese auch zur Anzeige bringen. Auch die Politik der Landesregierung ist darauf ausgerichtet, weder Gewalt gegen Mädchen und Frauen noch gegen Jungen und Männer in Nordrhein-Westfalen zu dulden und sehr deutlich zu machen, dass wir keine Gewalt wollen. Wenn trotzdem Gewalt eintritt, soll sie angezeigt werden, weil Täter verfolgt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund sind – auch das ist schon von mehreren Damen Abgeordneten angesprochen worden – die Beratungsstrukturen in NordrheinWestfalen auch mit dem Thema „Stalking“ – leider, muss man sagen – als einem von vielen Themen konfrontiert.

Auch im Rahmen des Landesaktionsplanes, den wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen aktuell zur Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen fortschreiben, wird das Thema „Stalking“ in verschiedenen Facetten – wie gerade ausgeführt – aufgegriffen.

Die Landesregierung fördert die Arbeit örtlicher runder Tische gegen Gewalt an Frauen in Kreisen und kreisfreien Städten. Wir fördern auch Veranstaltungen zum Thema „Stalking“ und die zugehörige Öffentlichkeitsarbeit, um dieses Thema immer weiter präsent zu halten.

Das gilt auch für viele andere Deliktsbereiche, ob das Menschenhandel, Genitalverstümmelung, das Ausbeuten zum Zwecke der Arbeit oder des sexuellen Missbrauches oder vergleichbare Formen dessen, was Menschen einander antun, sind. Es gilt, immer wieder das Thema hervorzuheben, zu sensibilisieren, und deutlich zu machen, dass die Gesellschaft hinzugucken hat, wenn Gewalt oder Formen von Gewalt stattfinden.

In diesem Jahr etwa findet im Märkischen Kreis der vom Land geförderte runde Tisch zum Thema „Stalking“ statt; dort wird eine Fachtagung angeboten. 2018 hat das Ganze in Paderborn stattgefunden. Damit verbunden sind entsprechende Auflagen von Informationspublikationen, Broschüren und Vergleichbarem.

Sie merken, meine sehr geehrten Damen und Herren, Bundes- und Landesregierung sind seit vielen Jahren im Bereich „Stalking“ unterwegs. In der Tat betrifft es vornehmlich Frauen, es ist eine geschlechtsbezogene Gewalt. Dagegen stellen wir uns im demokratischen Spektrum alle miteinander auf. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/7748 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen. Die abschließende Beratung und Abstimmung finden im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung statt. Gibt es dazu Gegenstimmen? – Die sehen wir nicht. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

10 Fünftes Gesetz zur Änderung des Kirchen

steuergesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7319

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/7792

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 1)

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/7792 einstimmig, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7319 unverändert anzunehmen. Daher kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 17/7319 einstimmig angenommen und in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet.

Ich rufe auf:

11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aus

führung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7718

erste Lesung

Herr Minister Dr. Stamp hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. (siehe Anlage 2)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7718 an den Integrationsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Nein. Gibt es dazu Enthaltungen? – Nein. Dann ist einstimmig so überwiesen. Danke.

Ich rufe auf:

12 Staatsvertrag über die erweiterte Zuständig

keit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Antrag auf Zustimmung gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 17/7726

erste Lesung

Herr Minister Dr. Stamp hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. (siehe Anlage 3)

Wir stimmen also ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag nach Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 17/7726 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Integrationsausschuss mitberatend. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es nicht. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist einstimmig so überwiesen, und es wird so verfahren wie beschlossen.

Ich rufe auf:

13 Beitritt des Landtags von Baden-Württemberg

zum Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7754

Hier ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir können also unmittelbar zur Abstimmung kommen. Die antragstellenden Fraktionen von CDU,

SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/7754 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – CDU, SPD, FDP, Grüne, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Herr Neppe und Herr Langguth.

(Marcus Pretzell [fraktionslos] geht zu seinem Platz.)