Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Da von Oberflächlichkeit zu sprechen, finde ich nicht lauter, oder, um Sie zu zitieren: Das kann man machen, bringt uns aber nicht weiter.

Am Ende dieses langen konstruktiven Prozesses, für den ich mich bei allen Sachverständigen, den Vertreterinnen und Vertretern der grünen Fraktion und bei meiner eigenen Fraktion bedanken möchte, steht für uns fest:

Wir wollen, dass alle Parteien die Listen für die Landtagswahl zukünftig paritätisch besetzen. Für Bündnis 90/Die Grünen und für meine Partei ist das bereits eine Selbstverständlichkeit. Ich sage bewusst, ich sage das ganz bewusst: Wir wollen zunächst nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Bei allen Bedenken, die gerade in der Debatte thematisiert wurden – die haben mich ehrlich gesagt nicht wirklich überrascht, und ich möchte auf einzelne Punkte gerne noch mal eingehen –, muss unser heutiges politisches Signal an die Menschen da draußen lauten: Wir meinen es ernst mit der Gleichstellung in der Politik. Wir wollen in Nordrhein-Westfalen einen Meilenstein für die Gleichstellung von Frauen und Männern setzen.

(Beifall von der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit der Appelle ist vorbei. Es ist Zeit, Stopp zu sagen und gegen die ungerechte Verteilung von politischen Mandaten anzugehen. Wir wollen diese strukturelle Benachteiligung auflösen. Dazu nehmen wir die Parteien in die Pflicht, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern.

Ja, ich habe Ihre Bedenken heute gehört. Ja, vielleicht haben Sie auch in Teilaspekten recht, vielleicht aber auch nicht. Wir sind schließlich kein Verfassungsgericht. Wir entscheiden hier heute politisch und nicht juristisch. Und politisch ist das Paritätsgesetz der einzig gangbare Weg.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich kenne die Kritik, dass durch diese gesetzliche Einschränkung nicht mehr die Fähigsten aufgestellt würden.

(Heiterkeit von Christian Dahm [SPD])

Aber das kann ich so nicht stehen lassen, denn wer so etwas behauptet, sagt im Umkehrschluss auch, dass Frauen weniger fähige Politikerinnen seien als Männer.

(Beifall von der SPD)

Das ist Diskriminierung. Männer werden durch das Gesetz auch nicht benachteiligt, wie Kritiker gerne behaupten und wie es heute auch wieder thematisiert wurde. Sie werden lediglich durch das Gesetz genauso geschützt wie Frauen. Sie müssen also

nicht befürchten, dass sie durch das Gesetz zukünftig nur noch eine Minderheit im Parlament sind, so wie es die Frauen heute sind.

Dann gibt es kritische Stimmen, die behaupten, dass überhaupt nicht genügend Frauen kandidieren wollten. – Wir haben das auch heute mehrere Male gehört. – Dadurch könnten die Listen nicht paritätisch besetzt werden, und das könnte man auch mit einem Paritätsgesetz nicht erzwingen.

Dazu kann ich nur sagen: Mich persönlich hat dieses Argument noch nie überzeugt. Ganz im Gegenteil. Für mich sind das alles Argumente oder besser Gründe, warum es so wichtig ist, sich für ein Paritätsgesetz einzusetzen. Denn diese Gründe, meine Damen und Herren, sind Teil einer konservativen Erzählung – einer Erzählung, die dazu beitragen soll, dass Frauen sich schlecht fühlen, wenn sie einfordern, was ihnen zusteht.

Nicht anders kann ich mir erklären, wie der Begriff „Quotenfrau“ überhaupt entstanden ist. Von einer Frau kann er jedenfalls nicht stammen, denn er hat zum Ziel, dass Frauen sich dafür schämen, vermeintlich wegen einer Quote in eine Position zu kommen.

(Zuruf von der SPD: Buh!)

Es gibt Frauen, die sich engagieren wollen, die auch politisch richtig was drauf haben. Man muss sich natürlich auch um diese Frauen bemühen, keine Frage. Aber die gegenwärtige politische Kultur in vielen Parteien lässt das zurzeit noch nicht zu.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sehe der weiteren Debatte in den Ausschüssen positiv entgegen. Über Parteigrenzen hinweg gibt es Befürworterinnen einer paritätischen Besetzung der Wahllisten. Viele Verbände haben uns ihre Unterstützung angeboten – und das, Frau Erwin, fachlich, sachlich und ganzheitlich.

(Beifall von der SPD)

Lassen Sie uns für einen Fortschritt in der Gleichstellungspolitik in Nordrhein-Westfalen eintreten, und stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf zu! – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Butschkau. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Paul.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es einigermaßen erstaunlich, dass in diesen Debatten immer über ein Verfassungsgebot, nämlich das Gleichstellungsgebot, so einfach hinweggegangen wird. In jeder Debatte, in der es darum geht, in welcher Art und Weise

man wirklich Frauen zur tatsächlichen Gleichberechtigung verhelfen kann, und in der man sich dann auf dieses Verfassungsgebot beruft, heißt es anschließend, dass fast jedes andere Verfassungsgut höherrangiger ist als das. Ich habe mal gelernt, dass Verfassungsgüter miteinander in Ausgleich zu bringen sind. Warum das für das Gleichstellungsgebot nicht gelten soll, ist mir nicht klar.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das haben Sie jetzt auch wieder gemacht. Sie konnten nicht darlegen, in welcher Art und Weise dieses Verfassungsgebot zum Ausdruck gebracht werden soll. Warum haben denn – Monika Düker hat gerade Elisabeth Selbert zitiert – die Frauen damals die Gleichstellung von Frauen und Männern in die Verfassung geschrieben? – Weil sie der Auffassung waren, dass das ein Staatsziel sein muss. Weil sie der Auffassung waren, dass es wichtig ist, genau das festzuschreiben.

Sie mussten aber auch feststellen – deswegen ist Art. 3 Abs. 2 1994 ergänzt worden –, dass es einen Unterschied zwischen formaler und materieller Gleichheit gibt. Weil das ein elementarer Unterschied ist und weil man der Auffassung war, dass der Gesetzgeber handeln muss und handeln darf, hat man die Verfassung ergänzt. Nichts anderes schlägt dieser Gesetzentwurf vor. Deshalb ist er verfassungskonform und eben nicht verfassungswidrig.

Noch eine Bemerkung zu der Frage, ob wir demnächst ein Ständeparlament haben. Dieses Argument habe ich schon öfter gehört. Es gibt aber einen Unterschied zwischen dem Minderheitenschutz in Art. 3 Abs. 3, der Gruppen definiert, und Art. 3 Abs. 2, wo es um eine gesellschaftliche Struktur geht. Frauen werden in Art. 3 Abs. 2 eben nicht als Gruppe definiert, anders als in Art. 3 Abs. 3. Das muss man doch mal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das ist ein materieller juristischer Unterschied. Auf den bezieht es sich. Deswegen läuft der Vorwurf eines Ständeparlaments absolut ins Leere und ist schlicht und ergreifend so nicht haltbar.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich nehme aber mit, Frau Erwin: Wir bilden demnächst gemeinsam eine Bande, und dann ergänzen wir den Gesetzentwurf um die Wahlkreise. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Paul. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs

Drucksache 17/7753 an den Hauptausschuss – federführend –, den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen sowie den Innenausschuss und den Rechtsausschuss. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides nicht der Fall. Dann ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

3 Binnenschifffahrt in Nordrhein-Westfalen stär

ken – Wasserwege leistungsfähig erhalten

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5366

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7863

Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 17/7866

Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses Drucksache 17/7801

Die Aussprache ist eröffnet. Ans Pult tritt für die CDUFraktion Herr Kollege Voussem.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein intaktes und leistungsfähiges Wasserstraßennetz ist Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft in Nordrhein Westfalen. Seine Nutzung stellt die umweltfreundlichste Form des Gütertransportes dar. Ein modernes Großgüterbinnenschiff ersetzt 105 20-t-Lkw und verursacht im Vergleich dazu lediglich ein Fünftel an CO2-Emissionen pro Tonnenkilometer.

Dennoch wurde die Infrastruktur der Wasserstraßen zu Zeiten der rot-grünen Vorgängerregierung massiv vernachlässigt.

Unsere Landesregierung hat demgegenüber in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Schifffahrt erste gute Erfolge bei der stärkeren Berücksichtigung unseres Landes beim Bund erzielt.