Last, but not least planen wir die Nutztierhaltungsstrategie, die zurzeit mit allen Akteuren und Stakeholdern besprochen wird, die auf einem guten Weg ist und die wir Ihnen Anfang des nächsten Jahres im Landtag Nordrhein-Westfalen präsentieren können.
Sie sehen also, dass wir in Sachen Tierschutz sehr viel machen. Im Laufe des nächsten Jahres werden wir ein rundes Paket verabschiedet und installiert haben, mit dem der Tierschutz bei uns in NordrheinWestfalen ein großes Stück vorankommt.
Ich darf natürlich nicht vergessen, dass gestern im Kabinett das für die Verbändeanhörung vorbereitete Gifttiergesetz besprochen wurde, mit dem wir unsere Ankündigung umsetzen, dass Gifttiere nichts in privaten Wohnungen zu suchen haben. Auch hier zeigen wir, dass wir reale Interessen vertreten.
Zu den Themen „Ernährung“ und „Verpflegung“ ist bereits einiges gesagt worden. Herr Haupt, die Vernetzungsstelle Seniorenverpflegung ist ein neues, großes Projekt, das natürlich auch gemeistert wird. Wir haben eine alternde Gesellschaft und müssen uns mit dem Thema „vernünftige Ernährung“ beschäftigen. Gleichzeitig spielt natürlich das, was Frau Blask gesagt hat, eine Rolle: Wie geht man damit um, wenn jemand wenig Geld hat?
Wir bringen die Themen also tatsächlich zusammen. Vielen Dank für die Unterstützung des Hauses dabei. – In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch einen schönen Abend.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Aussprache zu Teil b),
Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 10. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/8010, den Einzelplan 10 unverändert anzunehmen. Damit stimmen wir über den Einzelplan selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Einzelplan 10 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Einzelplan 10 in zweiter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen worden.
Daher kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einzelplan 01. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/8001, den Einzelplan 01 unverändert anzunehmen. Wir stimmen deshalb auch über den Einzelplan und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Einzelplan 01 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Ich frage vorsorglich, ob es Gegenstimmen gibt. – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Einzelplan 01 in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden.
Daher kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einzelplan 13. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Einzelplan 13 unverändert anzunehmen. Wer dem Einzelplan 13 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das
sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Ich frage auch hier der guten Ordnung halber, ob es Gegenstimmen gibt. – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist der Einzelplan 13 in zweiter Lesung ebenfalls einstimmig angenommen worden.
Daher kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einzelplan 16. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Einzelplan 16 unverändert anzunehmen. Wer dem Einzelplan 16 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Einzelplan 16 in zweiter Lesung angenommen.
Wie Sie alle wissen, unterbrechen wir an dieser Stelle die Haushaltsplanberatungen und setzen sie morgen unter Tagesordnungspunkt 7 mit den Einzelplänen 04, 14, 08 – in Verbindung mit dem Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2020 (Gemeindefinanzie- rungsgesetz 2020 – GFG 2020) und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes –, 11 und 06 fort.
Morgen kommen wir dann auch zur Abstimmung über die heute bereits beratenen Gesetze selbst und über den Einzelplan 20 sowie die dazugehörigen Änderungsanträge. Bisher liegen die Änderungsanträge Drucksachen 17/7978 bis 17/7982 vor. Ebenfalls für morgen ist die Kenntnisnahme der Finanzplanung 2019 bis 2023 vorgesehen.
Mit diesen Bemerkungen, die sich auf den morgigen Tag beziehen, unterbrechen wir, wie gesagt, die Beratungen an dieser Stelle im Tagesordnungspunkt 1.
2023) gemäß § 23 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NordrheinWestfalen (Kulturfördergesetz NRW – KFG)
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Petelkau das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des zweiten Kulturförderplans ist ein wunderbarer Beleg für die hervorragende Kulturpolitik der CDUgeführten NRW-Koalition. Denn in dieser Legislaturperiode wächst der Kulturetat – ich möchte an dieser Stelle noch einmal daran erinnern – jedes Jahr um 20 Millionen Euro. Das sind insgesamt 100 Millionen Euro für die Stärkungsinitiative Kultur.
Wichtig bei der Verteilung dieser zusätzlichen Finanzmittel ist, dass einerseits bedarfsorientiert gefördert wird und andererseits die Förderkriterien transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Dies benötigt Zeit, da die wichtigsten Protagonisten der einzelnen Förderbereiche natürlich in die Konzeptionierung einbezogen werden müssen. Im Bereich der Theater- und Orchesterförderung ist dies bereits wunderbar gelungen.
Bis zum Ende der Planungsperiode wächst dieser Bereich um 30 Millionen Euro an. Dies geschieht sowohl als institutionelle Förderung und als Basisförderung als auch als Förderung der Profilbildung. Gerade Letztere zeigt, dass es längst nicht mehr nur um den Erhalt kultureller Infrastruktur geht, sondern auch darum, den Kulturstandort Nordrhein-Westfalen qualitativ zu stärken.
Vorgenanntes gilt auch für die ausgeweitete Förderung der kommunalen Museen mit dem neu etablierten Förderkonzept „Dritte Orte“, das bis 2022 rund 10 Millionen Euro verausgaben wird.
Für die Bereiche, bei denen bisher noch keine Förderkonzepte entwickelt wurden, sind Globalmittel hinterlegt. Zu den noch offenen Themenfeldern gehören insbesondere Fragen der Digitalisierung, aber auch Themen wie das Musicboard NRW, das einen wichtigen Schub für den Themenbereich „zeitgenössische Musik“ bringen soll. Hier wird das Ministerium in bewährter Weise die Dinge vorantreiben.
Das gilt auch für andere Bereiche, die bisher in den Förderkonzepten noch nicht berücksichtigt wurden, auf die gleiche partizipative Art. An dieser Stelle möchte ich dem Ministerium ausdrücklich dafür danken, dass es hier keine Entscheidung vom grünen Tisch gegeben hat, sondern der Dialog mit den Playern in den jeweiligen Sparten intensiv geführt worden ist und viele Anregungen und viele Dinge, die aus der Basis der Kultur selbst herauskommen, berücksichtigt wurden.
Genau auf der Basis spartengerechter Förderkonzepte, die den Kulturstandort voranbringen, wird eine gute, nachhaltige Kulturpolitik gemacht. Daher empfehlen wir, das Einvernehmen mit dem vorgelegten Kulturförderplan herzustellen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Der vorgelegte Kulturförderplan konkretisiert die Förderperiode und die Ziele der Kulturförderung, zeigt finanzielle Entwicklungsperspektiven auf und macht nähere Angabe zu den geplanten Ausgaben vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber. Das tut dieser Plan – ich muss es sagen – in einem guten Umfang.
Dabei fokussiert er sehr stark auf die zusätzlichen Mittel, gibt aber im Grunde auch eine Aussage über die verlässliche Weiterfinanzierung bereits bestehender Förderkorridore. Das ist ebenfalls in keiner Weise zu bekritteln. Das ist gut so.
Natürlich ist es auch eine Leistungsshow, aber auch das ist selbstverständlich in Ordnung. Wenn man etwas gut macht, kann man das auch positiv verkaufen. Selbstverständlich kann ich ja selbst auch nicht mehr als nur klatschen, wenn zum Beispiel im Themenbereich „Jubiläen“ zweimal Wuppertal und nur einmal Köln genannt wird. Hier hat der Plan seine ganz besondere Stärke.
Der Kulturförderplan soll aber ebenfalls die wesentlichen Entwicklungen in der Gesellschaft berücksichtigen und daraus Aufgabenschwerpunkte und besonders auch Querschnittsaufgaben benennen. Denn der Plan ist eine konzeptbasierte Förderung nach Möglichkeiten und Mitteln und kulturpolitischen Haltungen. Eine starke Haltung dabei ist zum Beispiel die Konsolidierung der Kulturinfrastruktur besonders auch in den Kommunen. Hier findet die Fördermittelvergabe zum Beispiel bei den Musikschulen einen besonders positiven Niederschlag. Das ist gut so.
Aber eine grundsätzlich solide Finanzierung der Kommune ist das wesentliche Element. Dabei geht es um die dauerhafte Sicherung der Auskömmlichkeit in den Haushalten der Kommunen selbst. Das ist im gemeinsamen Schulterschluss mit dem Ministerpräsidenten, der Ministerin für Kommunalfinanzen und dem Finanzminister zu erreichen. Insbesondere die Themen „Altschuldenfonds“ und „Verlässlichkeit nach Ende des Stärkungspaktes“ sind für die Sicherung der kulturellen Infrastruktur entscheidend.
Dies ist die wesentliche Unterstützung der kommunalen kulturellen Infrastruktur. Davon lese ich leider nichts. Denn diese Forderung ist natürlich auch wesentlich schwieriger, trägt sie doch notwendig eine erforderliche Haltung und politische Verankerung aus dem eigenen Ministerium hinaus. Gerade bei den kulturpolitischen Haltungen und den ressortübergreifenden Handlungsfeldern ist der Plan insgesamt schwammig. Hier ist er auch häufig Insel.