Ich kann Ihnen sagen, wohin das führt: Aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 kommen fast 700 Millionen Euro zusammen, und das hat nichts damit zu tun, dass die Steuereinnahmen gestiegen sind und dass jetzt auch die Kommunen ohne ihr Zutun davon profitieren. Nein, das sind Entscheidungen, die von dieser Landesregierung getroffen worden sind. Diese vielen Hundert Millionen Euro wären nicht in der kommunalen Familie gelandet, wenn es keinen Regierungswechsel gegeben hätte.
Was so technisch klingt, diese „echten“ 23 % vom Verbundsatz, das hat für mich schon eine größere Bedeutung. Ich will jetzt gar nicht in die Frage einsteigen, wer wann wo was beim Verbundsatz abgesenkt hat. Der Punkt ist doch: Wenn wir uns hier im Hause einig sind, dass die kommunale Familie langfristig insgesamt finanziell wieder gestärkt werden soll, dann ist es ein richtiger Zwischenschritt, auch wieder bei „echten“ 23 % zu sein. Denn damit ist eine politische Hürde eingezogen. Damit verbinde ich auch das Ziel, davon nicht wieder abzurücken.
Im Gegenteil: Ich persönlich würde mir wünschen – und das gilt wahrscheinlich fraktionsübergreifend für viele Kolleginnen und Kollegen –, dass der Weg langfristig eher wieder in die andere Richtung führt, nämlich nach oben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die NRW-Koalition stärkt auch weiterhin die Investitionsfähigkeit der Kommunen; die gegenseitige Deckungsfähigkeit ist eben auch angesprochen worden.
Zur Investitionspauschale möchte ich kurz etwas sagen. Ich darf Herrn Professor Döring aus Darmstadt zitieren, der in der Anhörung auf die Frage, ob diese Pauschale nicht systemwidrig sei, sagte – ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin –:
„Warum sollte sie systemwidrig sein? Dann sind alle Pauschalen im GFG oder auch die Sonderbedarfe systemwidrig …“
Meine Damen und Herren, in aller Kürze: Wir haben die Altschuldenproblematik im Blick. Sie können noch so oft behaupten, dass das nicht so sei, aber das ändert nichts an der Tatsache, also dem
Ich möchte noch einmal Folgendes ganz deutlich sagen – da appelliere ich in aller Ernsthaftigkeit an alle hier im Haus vertretenen Fraktionen –: Sie handeln hier nach dem Oppositionsmantra „höher, schneller, weiter“. Das ist ja das Glück der Opposition: Mit diesen drei Worten
können Sie eine Haushaltsdebatte über zwei Tage führen. Sie wollen die Landesregierung in die Pflicht nehmen. Das ist völlig in Ordnung. Denn ohne die Landesregierung wird es nicht gehen.
Wenn Sie hier fordern, die Landesregierung müsse mehr tun, dann wird Folgendes passieren: Wir können in das Boot, das langsam vollläuft, um einmal ein solches Bild zu nutzen, noch so viel Pumpen stellen, ich hätte gern vom Bund das Material, um die Löcher zu stopfen. Dieses Material fehlt im Moment insbesondere bei den Soziallasten.
Olaf Scholz hat viel angekündigt. Das hatte aber deutlich mehr mit der Mitgliederbefragung der SPD zu tun als mit dem Bundeshaushalt und den dort abgebildeten Zahlen.
Wir können uns hier noch so sehr wünschen, dass es mehr geben müsste. Diese Landesregierung hat im Bundesrat einen Vorschlag zum Thema „KdU“ gemacht. Das wäre nicht nur ein kleines Einmalprogramm, sondern das wäre eine dauerhafte Entlastung insbesondere der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die unter besonders hohen Soziallasten leiden, die unter besonders hoher Verschuldung leiden.
… Machen Sie doch mit. Holen Sie nicht nur irgendwo neue Pumpen ab, sondern lassen Sie uns gemeinsam die Löcher stopfen. Wir sind dazu gerne bereit. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bereich Kommunalfinanzen/GFG ist schwerlich in fünf Minuten umfassend zu behandeln. Im Wesentlichen geht es hier um Verteilungskämpfe zwischen den eher linken Parteien, die lieber mehr Geld in den Ballungsräumen sehen würden, und den eher bürgerlichen Parteien, die mehr Geld an den ländlichen Raum überweisen möchten. Irgendwer ist immer unglücklich, und im Jahr vor der Kommunalwahl wird es dann etwas schriller. So weit ist das nichts Neues.
Auf zwei aktuelle Themen, die in diesem Zusammenhang gerade schon angeklungen sind, möchte ich allerdings eingehen.
Mein erstes Stichwort lautet „Straßenausbaubeiträge“. Wir haben im Ausschuss eine Reihe eindrucksvoller Anhörungen dazu erleben dürfen, und irgendwie sieht man hier besonders anschaulich die Unglaubwürdigkeit dieses Betriebs.
SPD und Grüne entdecken in der Opposition plötzlich ihr Herz für den Häuslebauer und Steuerzahler und wollen die Beiträge abschaffen. Das ist eine Idee, auf die sie freilich in Regierungsverantwortung nie gekommen wären und auch nicht gekommen sind.
CDU und FDP, in der Opposition stets aufseiten genau dieser Gruppen, zieren sich nun plötzlich vor der Abschaffung.
Stattdessen kommt jetzt von der Landesregierung ein halbgares Programm, das immerhin 65 Millionen Euro kostet und – das muss man anerkennen – zumindest die schlimmsten sozialen Härten abfedern dürfte.
Unsinnig ist es freilich trotzdem, wenn man sich die Zahlen vor Augen führt. Das landesweite Aufkommen der Abgabe beträgt etwa 130 Millionen Euro. Davon verbrauchen die Kommunen in etwa die Hälfte für die Erhebung. Es bleiben also 65 Millionen Euro Ertrag für die Kommunen. Die Landesregierung könnte also auch einfach 65 Millionen Euro an die Kommunen ausschütten. Stattdessen wird jetzt eine neue Bürokratie geschaffen, um die alte Bürokratie am Leben zu erhalten. Die Menschen bleiben weiter
Ein anderes Stichwort – und auch das klang eben schon an – ist die Altschuldenproblematik, ein besonders Herzensanliegen von Rot-Grün, vermutlich auch deshalb, weil die Problematik da besonders groß ist, wo die Sozialdemokratie besonders lange ungestört misswirtschaften durfte. Es ist schon bezeichnend, dass der oberste Haushälter der SPDFraktion ausgerechnet aus der Schuldenhochburg Nordrhein-Westfalens kommt.
Im Grunde ist das Anliegen des Altschuldenabbaus berechtigt. Unabhängig davon, wer die Verantwortung für die Misere trägt: Sie muss irgendwann und irgendwie beseitigt werden. Eine Zeit niedriger Zinsen und immer noch üppiger Steuereinnahmen wäre genau die richtige dafür.
Im Unterschied zu meinen Vorrednern rede ich hier nicht von einer Umverteilung der Schulden. Im Gegenteil: Wir wollen die Kommunen ertüchtigen, ihre Altlasten zu bewältigen und abzubauen,
aber auch in die Pflicht nehmen, damit in Zukunft nur nachhaltig gewirtschaftet werden kann und darf.
Hier ist die Landesregierung und im Besonderen die Ministerin, die sonst gerne vom hohen Ross Haltungsnoten an andere verteilt, bisher ein ziemlicher Totalausfall. Man schiebt die Verantwortung nach Berlin ab, wo die CDU auch regiert. Der Föderalismus wird als Verantwortungsentsorgungseinrichtung genutzt.
Frau Scharrenbach, wenn Sie darauf warten, dass andere Bundesländer die Altschulden der NRWKommunen übernehmen, dann werden Sie vermutlich noch lange warten. Denn andere Bundesländer haben diese Probleme gar nicht oder nicht in diesem Ausmaß, und sie werden nicht für den Schlendrian unserer Kommunen aufkommen.
Wieder andere Bundesländer, die ähnliche Probleme haben, haben inzwischen gehandelt und Lösungen gefunden, beispielsweise Hessen mit der sogenannten HESSENKASSE.
Frau Scharrenbach und die NRW-Regierung warten dagegen in der Mitte ihrer Amtszeit auf Anrufe ihrer Parteifreunde in Berlin. Herr Höne hat das Problem im Blick, wie er eben sagte; er bewundert es also.
nanzen, wir sehen jedoch keinen grundlegenden Paradigmenwechsel, keinen Lösungsansatz für die großen und längerfristigen Probleme. So wird das auf jeden Fall nichts. Daher stimmen wir diesem Haushalt auch nicht zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Tritschler. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! 2017 war das erste Jahr seit 2008, in dem die Kommunen in den Kernhaushalten wieder schwarze Zahlen geschrieben haben. Offen gesagt: 2018 hat sich das sogar fortgesetzt. – Herr Mostofizadeh, ein schwarz-gelber Tag ist für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen tausendmal besser als ein rot-grüner Tag zur Zeit der vorangegangenen Regierung.
Diese Landesregierung hat die Finanzierungslasten beim Unterhaltsvorschuss geändert. Unter Ihrer Zeit mussten sich die Kommunen mit 53,3 % an der Finanzierung des Unterhaltsvorschussgesetzes beteiligen. Diese Landesregierung hat das auf 30 % abgesenkt.