Diese Landesregierung hat die Finanzierungslasten beim Unterhaltsvorschuss geändert. Unter Ihrer Zeit mussten sich die Kommunen mit 53,3 % an der Finanzierung des Unterhaltsvorschussgesetzes beteiligen. Diese Landesregierung hat das auf 30 % abgesenkt.
Diese Landesregierung hat dafür Sorge getragen, dass die Kommunen beim Unterhaltsvorschuss vom Bürokratieaufwand und Durchführungsaufwand entlastet wurden. Nicht Sie haben das getan, diese Regierung hat es getan. Alleine 2018 betrug der Aufwuchs im Landeshaushalt Nordrhein-Westfalens 110,6 Millionen Euro.
Die erhöhte Gewerbesteuerumlage zur Mitfinanzierung der Einheitslasten des Landes fällt zum Jahresende weg. Im Gegensatz zu anderen Ländern hat diese Landesregierung gesagt: Wir tragen sie nicht vor. Ab 2020 sind das plus 950 Millionen Euro in den Kommunalhaushalten.
Die Weiterleitung der Integrationspauschale 2018: 100 Millionen Euro, 2019: 432,8 Millionen Euro, vorher bei Ihnen leider null aus dieser Weiterleitung heraus.
Das GFG 2020 ist im Vergleich zum GFG 2017 um rund 2,2 Milliarden Euro aufgewachsen. Das steht den Kommunen mehr aus der kommunalen Finanzmasse und der Verteilmasse zur Verfügung.
Diese Landesregierung hat im GFG zentrale Entscheidungen getroffen. Wir leiten nicht nur Bundesmittel, die uns zur Verfügung stehen, eins zu eins an das GFG weiter, immerhin 216 Millionen Euro, auch im kommenden Jahr haben wir – das ist bereits bei den Vorrednern angeklungen – die Kommunen von Befrachtungen befreit, die Sie als SPD und Grüne vorgenommen haben. Diese Befreiungen machen bis 2022 rund 690 Millionen Euro aus. Dieses Geld belassen wir den Kommunen, während Sie es ihnen weggenommen haben.
Diese Landesregierung hat die goldenen Zügel bei den Investitionspauschalen abgeschafft und gesagt, dass die Kommunen selber entscheiden – Stichwort „kommunale Selbstverwaltung“ –, wo sie Gelder investieren. Deshalb wurde eine gegenseitige Deckungsfähigkeit hergestellt.
Wir tragen für das GFG 2020 vor, dass die Schul- und Bildungspauschale auch für konsumtive Ausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den Schulen unserer Städte und Gemeinden verwendet werden darf. Das haben nicht Sie gemacht, das haben wir gemacht.
Ich kann Ihnen noch viele weitere Bausteine nennen, zum Beispiel eine Stärkung der Abwassergebührenhilfe für die ganz kleinen Kommunen in NordrheinWestfalen, um Gebührensätze stabil zu halten. Das sind Entscheidungen dieser Landesregierung. Daran merken Sie: Ein schwarz-gelber Tag ist für die Kommunen tausendmal besser als ein rot-grüner Tag.
Das Erstaunliche ist, dass das FlüAG nicht Gegenstand dieses Haushaltes ist. Das ist nicht Gegenstand des Einzelplans 08, über den wir hier debattieren.
Wir reden hier über den Einzelplan 08. Sie können natürlich auch über die Staatskanzlei sprechen. Das können Sie gerne tun.
Das Thema „FlüAG“ ist nicht Gegenstand des Einzelplans 08. Deshalb sehen Sie es mir nach, dass ich mich zu diesem Themenbereich an dieser Stelle nicht äußere, sondern das bei anderen Sachverhalten tue.
(Christian Dahm [SPD]: Sie haben eben zur Integrationspauschale gesprochen! – Michael Hübner [SPD]: Und zum Unterhaltsvorschuss- gesetz!)
Sie haben die Altschulden angesprochen. Ich glaube, Sie geben mir gleich zumindest inhaltlich recht, auch wenn Sie das mündlich nicht tun können. Die Bereinigungssitzung im Deutschen Bundestag hat stattgefunden. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben im Bundeshaushalt 2020 kein Geld für eine Altschuldenhilfe zur Verfügung gestellt.
Wir wollen nicht mit Herrn Scholz über die Zeitung reden. Wenn Herr Scholz seine pressetechnischen Ankündigungen zu einer irgendwie gearteten Altschuldenhilfe für den SPD-internen Wahlkampf braucht, dann möge er das tun, aber er ermöglicht nicht gescheite Lösungsfindungen zum Thema „Altschulden“.
(Beifall von der CDU und der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist die Sachwal- terin der NRW-Kommunen! Parteipolitischer Mist ist das!)
Seit 2017 sind die Liquiditätskredite in NordrheinWestfalen um 3,2 Milliarden Euro gesunken. Das macht man nur, wenn eine Landesregierung zusammen mit den Kommunen im Vertrauen arbeitet, wenn wir uns darauf verlassen können, dass Liquidität genutzt wird, Liquiditätskredite unten zurückgeführt werden. Gleichzeitig schaffen wir, wie es sich für eine bürgerlich-liberale Koalition gehört, Erleichterungen und Freiheiten, damit kommunale Selbstverwaltung stattfinden kann. All das haben wir getan. Die Kommunen wissen, dass sie sich auf uns verlassen können.
An dieser Stelle darf ich noch zwei weitere Punkte ansprechen. Diese Landesregierung setzt sich aktuell dafür ein, dass die Optionsfrist im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz verlängert wird und nicht jede interkommunale Kooperation im Bundesgebiet durch die Umsatzbesteuerung, die ab 2021 droht, torpediert wird.
Wir tragen Verlängerungen, Erleichterungen für Kommunen im Bundesrat vor, die komischerweise von SPD-geführten Ländern permanent blockiert werden.
Die Kommunen wissen also – das sage ich ganz offen –, was sie an einer CDU-geführten Landesregierung in Nordrhein-Westfalen haben. – Herzlichen Dank.
Erstens. Frau Ministerin hat die Redezeit um 1 Minute 29 Sekunden überzogen. Diese Zeit kann von den Fraktionen genutzt werden.
Zweitens. Es sind zwei Kurzinterventionen angemeldet worden, die erste vom Kollegen Hübner von der SPD-Fraktion und die zweite vom Kollegen Mostofizadeh von Bündnis 90/Die Grünen.
Ich frage zuerst, ob jemand die zusätzliche Redezeit von 1 Minute 29 Sekunden nutzen möchte? – Herr Kämmerling.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Auffassung, dass die Ministerin zum GFG gesprochen hat, hat sie hier im Raum relativ exklusiv.
Ich will kurz etwas zum Thema „Altschulden“ sagen. Ich muss Ihnen, Frau Ministerin, mal in aller Deutlichkeit vorwerfen, dass Sie sich auf ein sehr hohes Ross
Denn ich frage mich: Was bilden Sie sich eigentlich mit Blick auf Berlin ein? Glauben Sie, dass der Bundesfinanzminister Ihnen zuliebe etwas entwickelt, damit auf dem Präsentierteller nach Düsseldorf reist und Sie bittet, das Geld anzunehmen? – Es ist Ihre Aufgabe, ein Modell zu entwickeln.