Eine erstmalige landesweite Analyse über die Auskömmlichkeit der Hilfeinfrastruktur für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen.
Eine Landesregierung, die das erste Mal 60.000 Bürgerinnen und Bürger zu ihren Erfahrungen mit Gewalt befragt, um herauszufinden, ob Straftaten zur Anzeige gebracht worden sind und, wenn nein, warum nicht.
Eine Landesregierung, die das erste Mal seit ganz vielen Jahren zwei neue Frauenhäuser in die Landesförderung aufnimmt.
Eine Landesregierung, die das erste Mal seit ganz vielen Jahren überhaupt wieder Schutzplätze für Frauen in Frauenhäuser aufbaut.
Eine Landesregierung, die in den Neubau von Frauenhäusern investiert; immerhin 3,3 Millionen Euro, seit wir im August 2018 die Wohnraumförderung genau hierfür geöffnet haben.
Eine Landesregierung, die Sachmittel flexibilisiert, die mehr Geld für Personal zur Verfügung stellt und das erste Mal Personalmittel dynamisiert.
Eine Landesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, die zum ersten Mal das Thema der Gewalt gegen Männer in den Blick nimmt und zusammen mit Bayern eine Hotline einrichtet, die das erste Mal Opferschutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Männer aufbauen wird.
Eine Landesregierung, die – ebenfalls zusammen mit Bayern – das erste Mal ein Onlineunterstützungsangebot für von Gewalt betroffene Männer aufbauen wird.
Eine Landesregierung, die es das erste Mal nicht bei einem einzigen Girls’Day bzw. Boys’Day belässt, sondern sagt: Wir versuchen einen anderen, stetigen Ansatz, um Mädchen für – in Anführungszeichen – klassische Berufe von Jungen zu interessieren und umgekehrt.
Eine Landesregierung, die das erste Mal eine Dynamisierung der Frauenberatungsinfrastruktur vornimmt.
Eine Landesregierung, die sozialen Medien das erste Mal im Internet Informationsmaterialien zum Thema „Genitalverstümmelung und Menschenhandel“ zur Verfügung stellt.
Liebe Frau Butschkau, das sind die Impulse dieser Landesregierung in zweieinhalb Jahren. Ich habe immer gesagt, das sei das erste Mal, dass es diese Dinge gibt. Daran merken Sie, dass es das in Ihrer Regierungszeit alles nicht gegeben hat.
Insofern ist Ihr Verhalten offen gesagt vermessen, und das wissen Sie auch. Ich weiß, dass Sie hier als Abgeordnete der Opposition manche Dinge vortragen müssen, obwohl Sie diese Auffassung innerlich vielleicht gar nicht teilen, weil Sie als Sozialdemokraten mit der Politik von CDU und FDP im Gleichstellungsbereich eigentlich ganz zufrieden sind. Sagen dürfen Sie es natürlich nicht; das habe ich verstanden.
Wir bieten eine ungeheuer hohe Verlässlichkeit und eine Weiterentwicklung im System, im Besonderen für von Gewalt betroffene Mädchen, Frauen, Jungen und Männer. Vergleichbares hat es in NordrheinWestfalen bislang nicht gegeben.
Sie haben gerade auf das neue Bundesinvestitionsprogramm von Frau Giffey abgehoben. Es gab vorher schon Bundesregierungen, die Aktionspläne in Zusammenhang mit dem Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen auf den Weg gebracht haben. In diesem Fall wäre es das Aktionsprogramm III.
Das Investitionsvolumen, das hierfür zur Verfügung steht, ist noch nicht einmal geklärt. Wer am Ende die Betriebskosten für die Investitionen zahlt, die der Bund zur Verfügung stellt, ist ebenfalls völlig ungeklärt. Es ist auch völlig ungeklärt, inwieweit sich die Träger am Ende binden.
Wir haben das pragmatisch gelöst und gesagt: Wir öffnen die öffentliche Wohnraumförderung, weil wir neue Frauenhäuser bauen und auch umbauen wollen – Stichwort: Barrierearmut bzw. Barrierefreiheit –, weil es sich um eine Aufgabenstellung handelt, die sich heute genauso wie morgen ergeben wird. So pragmatisch gehen wir hier vor.
Jetzt möchte ich noch etwas in Bezug auf den immer erfolgenden Anwurf zum Rechtsanspruch, zur Ausfinanzierung und zur Auskömmlichkeit von Aufenthalten in Frauenhäusern sagen.
In Ihrer Regierungszeit gab es zwei Sachverständigenanhörungen mit unterschiedlich besetzten Expertengremien. Beide Sachverständigenanhörungen in Ihrer Regierungszeit sind zu ein und demselben Ergebnis gekommen, was immer auch ein bisschen für die Validität spricht.
In beiden Anhörungen ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass das System, das wir in NordrheinWestfalen haben, vernünftig ist, weil ein Rechtsanspruch die Rechtsposition von Frauen, die Schutz brauchen, sogar eher verschlechtert als das offene System, das wir heute haben.
Wenn wir aus der Perspektive von Frauen denken, die Opfer von Gewalt geworden sind, haben wir ihnen den bestmöglichen Schutz zu bieten, anstatt irgendwelche Rechtsansprüche zu schaffen, die sie am Ende sogar schlechter dastehen lassen. Deshalb ist dieser Rechtsanspruch eine Schimäre.
Gestatten Sie mir, noch einen weiteren Aspekt zu erwähnen. Hier wird immer auf die Bundesinitiative abgehoben. Es gibt eine klare Zuständigkeit des Bundes, die es im Bereich Gewalt gegen Frauen und
Aber eine Zuständigkeit gibt es, und ich würde mich sehr freuen, wenn Frau Bundesministerin Giffey ihrer Zuständigkeit und ihrer Verantwortung gerecht werden und sich darum kümmern würde: Es geht um die Finanzierung von Frauenhäusern gemäß SGB II. Da haben wir nämlich Lücken. Dafür ist sie zuständig, aber leider kommt von ihrer Seite kein Lösungsvorschlag dazu. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich höre gerade, dass mit dem letzten Wort von Frau Ministerin Scharrenbach eine Kurzintervention angemeldet worden ist, und zwar von Frau Kollegin Paul von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank. Ich wollte hier nicht für das nächste protokollarische Problem sorgen. Gott sei Dank konnten wir das jetzt noch ohne weitere Irrungen und Wirrungen klären.
Frau Ministerin, ich wundere mich ein bisschen, dass Sie hier etwas verteidigen oder glauben, etwas verteidigen zu müssen, weswegen ich Sie eigentlich gar nicht angreifen wollte. Es geht mir darum, dass wir als Land dafür sorgen müssen, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird.
Frau Ministerin, Sie springen eindeutig zu kurz, genauso wie es schon Kristina Schröder als Bundesministerin Ihrer Partei getan hat, als sie gesagt hat: Wir müssen nur das SGB II vernünftig regeln. – Das ist kein effektiver Schutz. Ein Rechtsanspruch würde alle Schutzlücken schließen, weil er nämlich mit Ausnahmetatbeständen für Meldepflichten, für asylrechtliche Auflagen etc. versehen sein müsste, um allen Frauen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und unabhängig von anderen Schutzlücken, zum Beispiel wenn sie studieren etc., zu helfen.
Genau darum muss sich der Bund kümmern. Die Zuständigkeit, Frau Ministerin, ergibt sich daraus, dass wir in diesem Land einen absoluten Flickenteppich haben, was die Frauenhausfinanzierung angeht. Wann immer die Gleichheit der Lebensverhältnisse in diesem Land nicht gewährleistet ist, was hier der Fall ist, ergibt sich daraus die Möglichkeit des Bundes, mitregulierend einzugreifen. Nichts anderes sehen wir hier vor, und nichts anderes ist der Vorschlag, der auf dem Tisch liegt.
Insofern würde ich mich im Sinne der Frauen freuen, wenn Sie das unterstützen würden. Denn wir brauchen das Geld. Das Land muss dann schließlich immer noch ausreichend Personalfinanzierungsmittel zur Verfügung stellen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Paul, bitte vollziehen Sie noch einmal die Sachverständigenanhörung aus der 16. Legislaturperiode nach, in der gerade diese Frage „Rechtsanspruch, ja oder nein?“ sehr dezidiert und nachvollziehbar von der Vorgängerregierung beantwortet worden ist. Unser System in NordrheinWestfalen wurde in dieser Anhörung als gut bezeichnet. Ich sage das ausdrücklich.
Zweitens. Es ergibt sich keine Zuständigkeit des Bundes. Der Bund hat keine Zuständigkeit. Die Länder in der Bundesrepublik Deutschland sind sehr engagiert in der Frage der Opferschutzsysteme für von Gewalt Betroffene, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Frauen oder Männer handelt; NordrheinWestfalen und Bayern sind im Moment übrigens Wegbereiter im Bereich Gewalt gegen Männer.
Ich glaube, wir täten alle gut daran, wenn diejenigen, die für Dinge zuständig sind, auch die Verantwortung tragen und die Aufgabenstellungen lösen würden. Insofern trifft Frau Bundesfamilienministerin oder die Bundesregierung die Aufgabenstellung, die immer noch vorhandenen Lücken im Zusammenhang mit der SGB-II-Finanzierung bei bestimmten vulnerablen Gruppen endlich einer Lösung zuzuführen. Denn das fehlt, offen gesagt.
Es ist uns aus nordrhein-westfälischer Sicht an anderer Stelle gelungen, für eine Lösung auf der Bundesebene zu sorgen, Stichwort „anonyme Spurensicherung/Refinanzierung ärztlicher und/oder labortechnischer Leistungen“. Das wird kommen, und dafür können Sie Nordrhein-Westfalen danken.
Ich bin mir sicher, dass wir auch bei der SGB-IIRefinanzierung im Zusammenhang mit Frauenhausaufenthalten noch auf das wohlwollende Gehör der Bundesfamilienministerin stoßen werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit kann ich die Debatte zum Einzelplan 08 schließen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/8008, den Einzelplan 08 unverändert anzunehmen. Wer