Protokoll der Sitzung vom 28.11.2019

Ebenfalls im Rahmen einer Ergänzungsvorlage wurde die Grundlage für eine Studienplatzoffensive für die Lehrkräfte von morgen geschaffen. Die Landesregierung wird gemeinsam mit den Hochschulen insgesamt 1.000 zusätzliche Studienplätze

(Michael Hübner [SPD]: 1.000?)

für Grundschulen, Sonderpädagogik, Pflegepädagogik und Sozialpädagogik dauerhaft einrichten. Die Landesregierung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels in NRW und sorgt so in einem gesellschaftlich höchst relevanten Berufsfeld für den dringend benötigten Nachwuchs.

Noch einige Worte zu den 51 Millionen Euro für die Qualitätsverbesserungsmittel: Sie, lieber Herr BolteRichter, hätten das alles längst machen können. Seit 2011 sind diese Mittel nicht erhöht worden.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Es war in der Zeit Ihrer Regierung, als 2013/2014 mit dem doppelten Abiturjahrgang der große Studentenansturm kam, und Sie haben einfach nichts gemacht. Auf diese Weise haben Sie die Pro-Kopf-Vergabe von Qualitätsverbesserungsmitteln einfach runtergehen lassen – egal.

Jetzt schreien Sie plötzlich, es müssten 137 Millionen Euro sein. Ich finde, Sie sollten sich mal über 51 Millionen Euro freuen. Das ist wenigstens ein Anfang.

Diese Mittel sind, wie Sie wissen, nicht kapazitätswirksam und daher sehr gut für die Betreuungsrelation.

(Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Habe ich 100 Millionen versprochen, oder haben Sie 100 Millionen versprochen?)

Das nur, falls es noch nicht jeder verstanden hat. Es schien mir neulich so, als ob das in Ihren Köpfen nicht ganz klar ist.

Noch ein Wörtchen zu den Studierendenwerken: Auch hier haben wir bereits 2018 eine Zuschusserhöhung von 2,5 Millionen Euro umgesetzt. Für 2021 haben wir weitere 4 Millionen Euro vorgesehen. Das alles kann man in dem Haushaltsplanentwurf nachlesen.

Im Rahmen der Ergänzungsvorlage können wir zudem – und das ist für uns natürlich auch enorm wichtig – den Aufbau der neuen Medizinischen Fakultät OWL mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 47,5 Millionen Euro weiter voranbringen. Wir haben damit nicht nur die Betriebskosten, um den Personalbestand erheblich zu erhöhen, und zwar plangemäß, sondern auch die Sicherheit für den Aufbau und den Bau der notwendigen Räume für die Bielefelder Fakultät.

Dass wir mit der Entwicklung der Universitätsmedizin in NRW auf einem guten Weg sind – das darf an solch einem Abend auch einmal gesagt werden –, hat jüngst die Begutachtung der Hochschulmedizin in NRW durch den Wissenschaftsrat bestätigt.

Der Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die Leistungsfähigkeit der Universitätskliniken zu erhalten und natürlich vor allen Dingen zu verbessern. Zur Sicherung der Rahmenbedingungen von Forschung und Lehre sind für die Universitätsmedizin im Haushalt daher insgesamt 70 Millionen Euro zusätzlich eingeplant.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ein Schwerpunkt liegt auch auf dem Ausbau der außeruniversitären Forschungsförderung. Die Ansätze steigen hier aufgrund verschiedener Investitionen um 28 Millionen Euro. Die neuesten Vorhaben werden der Aufbau des Max-Planck-Instituts für Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre in Bochum und des Fraunhofer-Instituts für Geothermie und Energieinfrastruktur sein.

(Unruhe – Josef Hovenjürgen [CDU]: Pst!)

Für das ab dem 1. Januar 2020 neu zu gründende Institut wurde mit der Ergänzungsvorlage jetzt die haushaltstechnische Voraussetzung zur Realisierung geschaffen. Das ist nicht so schlecht. Ich weiß nicht, wie viele außeruniversitäre Institute zu Ihrer Zeit gegründet worden sind. Ich glaube aber, die Zahl ist überschaubar.

(Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Karl Schultheis [SPD])

Im Bereich der allgemeinen Weiterbildung setzt die Landesregierung ihren Kurs fort,

(Zuruf von Marc Herter [SPD])

Volkshochschulen und andere nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtungen finanziell zu stärken. Die 2019 begonnene Dynamisierung der gesetzlichen Mittel – das war übrigens auch ein ziemlicher Quantensprung – soll 2020 fortgeführt werden. Für den erneuten jährlichen Zuwachs von 2 % sind insgesamt rund 4 Millionen Euro zusätzliche Mittel veranschlagt.

Auch inhaltlich haben wir auf dem Weg, das Weiterbildungsgesetz in dieser Legislaturperiode weiterzuentwickeln, einen wichtigen Schritt getan. Aus einem breiten Dialog mit der sehr pluralen Trägerlandschaft und den Einrichtungen ist ein Eckpunktepapier entstanden, das noch weitererörtert wird. Bis zum Frühjahr nächsten Jahres soll daraus ein Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes erarbeitet werden.

Die Landeszentrale für politische Bildung hat die wichtige Aufgabe, die demokratische Kultur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land zu fördern, indem sie Bürgerinnen und Bürger zu demokratischem Engagement motiviert und demokratische Handlungskompetenzen fördert. Als Etat sind im Jahr 2020 insgesamt 24,3 Millionen Euro vorgesehen.

Vor dem Hintergrund der seit 2018 steigenden Zahlen rechtsextremer Straf- und Gewalttaten soll die Förderung der etablierten Beratungsstrukturen gegen Rechtsextremismus und Rassismus gestärkt werden. Konkret geht es unter anderem um die Beratung für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt sowie das zivilgesellschaftliche Aus

stiegsprojekt NinA NRW. Darüber hinaus befinden sich zurzeit zusätzliche Projekte im Bereich rassismuskritischer bzw. antisemitismuskritischer Bildungsarbeit sowie Demokratiestärkung in Planung und Abstimmung.

Sie sehen, dass die Landesregierung mit zahlreichen Maßnahmen und gemeinsam mit den Beteiligten die Weiterentwicklung in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und politische Bildung sehr stark vorantreibt, und dafür bitte ich um Ihre Unterstützung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, es sei denn, es würde noch das Wort gewünscht. Die Landesregierung hat ja Ihre Redezeit ein wenig überzogen. – Es meldet sich niemand mehr zu Wort.

Damit können wir dann zur Abstimmung kommen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/8006, den Einzelplan 06 unverändert anzunehmen. Wer also stimmt dem Einzelplan 06 zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, AfD und Herr Neppe, fraktionslos, stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Gibt es nicht. Damit ist der Einzelplan 06 in zweiter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

Jetzt haben wir noch zehn Abstimmungen vorzunehmen.

Nachzuholen ist die Abstimmung über den Einzelplan 20, zu dem wir bereits gestern die Aussprache durchgeführt haben, sowie über die dazugehörigen Änderungsanträge der Fraktion der AfD. Das sind die Drucksachen 17/7978 bis 17/7982.

Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/7978. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Die AfD-Fraktion und Herr Neppe, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP und Grüne stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Änderungsantrag mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Zweitens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/7979. Wer stimmt dem zu? – Die AfD-Fraktion und Herr Neppe, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – Der Rest des Parlaments stimmt dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit hat die Mehrheit des Hohen Hauses den Änderungsantrag abgelehnt.

Drittens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/7980. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die AfD-Fraktion und Herr Neppe, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – Wiederum die übrigen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sehen wir nicht. Damit ist auch dieser Änderungsantrag mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Viertens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/7981. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die AfD-Fraktion und Herr Neppe, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – Der übrige Teil des Hohen Hauses. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Fünftens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/7982. Wer stimmt dem zu? – Wiederum die AfD-Fraktion und Herr Neppe, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP und Grüne stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sehen wir nicht. Damit ist auch dieser Änderungsantrag mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Sechstens stimmen wir nun ab über den Einzelplan 20. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/8020 – Neudruck –, den Einzelplan 20 unverändert anzunehmen. Wer stimmt diesem Einzelplan zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und AfD stimmen dagegen sowie Herr Neppe, fraktionslos. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Einzelplan 20 in zweiter Lesung angenommen.

Damit sind alle Einzelpläne beraten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir kommen nun zu den weiteren Abstimmungen.

Erstens: Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2020 – auch Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 genannt; für die Feinschmecker unter uns: GFG 2020 – und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes Drucksachen 17/7202 und 17/7800. Ich darf auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/8017 hinweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/8017, den Gesetzentwurf Drucksachen

17/7202 und 17/7800 unverändert anzunehmen. Wir stimmen also nun über den Gesetzentwurf und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? SPD, Grüne, AfD und Herr Neppe, fraktionslos. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.

Zweitens: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2020, das Haushaltsgesetz 2020, Drucksachen 17/7200 und 17/7800. Ich weise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/8000 hin. Die Aussprache hierüber haben wir bereits gestern im Rahmen der Generaldebatte geführt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/8000, den Gesetzentwurf Drucksachen 17/7200 und 17/7800 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf selbst zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, AfD und Herr Neppe, fraktionslos. Gibt es Enthaltungen? – Die sehen wir nicht. Damit ist das Haushaltsgesetz 2020 Drucksachen 17/7200 und 17/7800 in zweiter Lesung mit allen Anlagen mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Drittens stimmen wir über die Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes 2020 Drucksachen

17/7200 und 17/7800 und des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2020 Drucksachen 17/7202 und 17/7800 an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung ab. Wer stimmt der Rücküberweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Rücküberweisungen einstimmig beschlossen.

Viertens rufe ich nun noch die Finanzplanung 2019 bis 2023 Drucksache 17/7201 auf. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 17/8019, die Finanzplanung zur Kenntnis zu nehmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Widerspruch nehmen wir nicht wahr. Dann kann ich feststellen, dass die Kenntnisnahme der Mittelfristigen Finanzplanung hiermit erfolgt ist.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2020 benötigt nur zwei Lesungen. Die Beratung in zweiter Lesung wurde gestern in der Grundsatzdebatte durchgeführt, aber noch nicht geschlossen. Die Abstimmung in zweiter Lesung zum Haushaltsbegleitgesetz findet erst nach der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 2020 statt. Die dritten Lesungen der soeben zurücküberwiesenen Haushaltsvorlagen sind für die Plenarsitzungen am 18. und 19. Dezember 2019 vorgesehen.