Protokoll der Sitzung vom 29.11.2019

Dienstleistungspaket sind wir als Landesregierung bereits tätig geworden. Kurz nach der Veröffentlichung des Vorschlags zur EU-Dienstleistungsrichtlinie hat der Bundesrat mit der Unterstützung von Nordrhein-Westfalen eine Subsidiaritätsrüge beschlossen.

Die Landesregierung unterstützt deshalb die Forderungen des Antrags und begrüßt sie. Wir werden uns weiterhin dafür stark machen, dass die Freien Berufe auch in Zukunft für hohe Qualität, hohe Transparenz und hohes Verbraucherschutzniveau stehen. – Besten Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 9.

Ich komme zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/7909 an den Ausschuss für Europa und Internationales. Dieser Ausschuss bekommt die Federführung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung geht in die Mitberatung. Wie immer soll die abschließende Beratung und Abstimmung im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

10 Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer

Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7926

erste Lesung

Herr Minister Laumann hat jetzt für die Einbringungsrede das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach vielen Jahren der Diskussion innerhalb der Pflege, aber auch innerhalb des Landtags haben wir im letzten Jahr ein Meinungsbild innerhalb der Pflege zur Interessensvertretung erheben lassen. Das Ergebnis kennen hier viele. 79 % sprachen sich für die Errichtung einer Pflegekammer aus.

Diese hohe Zustimmung ist für uns Auftrag gewesen, den Wunsch der Pflegefachkräfte umzusetzen und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für eine Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.

Ich freue mich, dass dies gelungen ist und ich heute den Gesetzentwurf zur Errichtung der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen einbringen und Ihnen zur Beratung übergeben kann.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich persönlich halte schon diese Einbringung für eine hier in Nordrhein-Westfalen bedeutsame Angelegenheit in der Weiterentwicklung der Pflege innerhalb unseres Gesundheitssystems.

Mir war wichtig, dass wir eine starke Pflegekammer schaffen, damit diese auf Augenhöhe mit den übrigen Heilberufskammern agieren kann. Ganz wesentlich ist daher der Regelungsort. Wir ändern mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Heilberufegesetz, in dem auch die anderen Heilberufekammern verortet sind.

Außerdem wird über das Gesetz eine sehr große Kammer geschaffen. Verpflichtend Mitglied werden alle rund 200.000 Pflegefachkräfte, die in NordrheinWestfalen ihren Beruf ausüben oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Wie Sie wissen, liegt mir sehr am Herzen, dass sich die Altenpflege ebenfalls in der Pflegekammer angemessen wiederfindet.

In einem so sehr von Frauen geprägten Beruf ist es auch wichtig, dass Frauen in den Gremien der Pflegekammer angemessen beteiligt sind. Darum haben wir sowohl eine Frauenquotenregelung als auch eine Quotenregelung für die Beschäftigten in der Altenpflege geschaffen.

Um eine starke Pflegekammer zu haben, müssen ihr aber auch wichtige Aufgaben übertragen werden, die die Pflege besser in eigener Verantwortung mit ihrer Expertise erfüllen kann. Dazu gehört zuerst die Zuständigkeit für Weiterbildung. Ich bin ganz sicher, dass die Pflege am besten weiß, welche Inhalte die Fachweiterbildung haben sollte und wie sie gestaltet sein muss.

Die Pflegekammer kann ebenfalls Regelungen zur Berufspflicht und zur Berufsausübung treffen. Beides gehört wesentlich zur Weiterentwicklung des Berufsstandes der professionellen Pflege und soll gemäß Gesetzentwurf zum 1. Januar 2024 selbstständig von der Pflegekammer übernommen werden.

Die Pflegekammer muss meines Erachtens aber auch perspektivisch die Aufgaben der Organisation und der Abnahme der Prüfungen der Pflegeausbildung erhalten. Hier haben wir eine Verordnungsermächtigung ergänzt, da diese Aufgabe erst nach einer Anlaufphase übertragen werden kann.

Selbstverständlich haben wir auch Regelungen für die Errichtungsphase getroffen. Die Meldepflicht der Arbeitgeber, die für die Registrierung der Mitglieder wesentlich ist, und Regelungen zur konstituierenden Kammerversammlung sind in Art. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes enthalten.

Zusätzlich wollen wir über den Gesetzentwurf die Beteiligung der Pflegekammer in den pflegerelevanten Gremien des Landes festschreiben, zum Beispiel in der Landesgesundheitskonferenz und im Landesausschuss für Krankenhausplanung.

Ich meine, dass wir mit der Pflegekammer NordrheinWestfalen einen wichtigen Schritt zur Emanzipation der Pflege gehen. Die Selbstverwaltung der Pflege ist aus meiner Sicht überfällig.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir haben schon einige Male gemeinsam über die Pflegekammer beraten. Das können wir nun anhand des Gesetzentwurfes fortsetzen. Ich hoffe, dass die Beratungen zu einer einvernehmlichen Lösung führen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich biete den Fraktionen hier im Haus an, zu versuchen, in dieser wichtigen Frage einen möglichst breiten Konsens im Landtag von Nordrhein-Westfalen zu erzielen.

Ich kann Ihnen nur sagen: In Niedersachsen ist eine große Mehrheit für eine Pflegekammer. Das ist eine gute Voraussetzung, dass das vernünftig umgesetzt werden kann, wie wir uns das wünschen. Ich meine auch, dass sich Pflegekammer- und Gewerkschaftszugehörigkeit nicht unbedingt widersprechen müssen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Deshalb kommen wir jetzt zur Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7926 , die uns der Ältestenrat empfiehlt, und zwar an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir einstimmig so in den entsprechenden Fachausschuss überwiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.

Ich berufe das Plenum wieder ein für Mittwoch, 18. Dezember 2019, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen einen weiteren angenehmen Arbeitsnachmittag und ein schönes erstes Adventswochenende.

Die Sitzung ist geschlossen.