Sie liegen Ihnen genauso vor wie die anderen Zahlen, auf die Sie sich berufen; denn die Werte, die Sie heranziehen, haben beide Seiten im Blick gehabt.
Ich möchte Sie um eines bitten – versuchen wir das doch so –: Sie behaupten, dass es ein Mehr an Bürokratie durch dieses Gesetz geben wird.
Es ist ein sehr einfaches Antragsverfahren vorgesehen, damit Bürgerinnen und Bürger um die Hälfte der zu zahlenden Ausbaubeiträge Entlastung finden.
Wir haben eine Evaluation vereinbart. Es macht auch Sinn, dass man, wenn man neue Wege geht, sie ausprobiert. Dann werden wir sehen, ob sich all die Befürchtungen, die Sie heute vorgetragen haben, wirklich so einstellen oder ob es ganz anders kommt, nämlich so, wie die Landesregierung sich das überlegt hat.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da alle Redezeiten ausgeschöpft sind, schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich will Sie gerne darüber informieren, dass wir insgesamt drei Abstimmungen durchzuführen haben, nämlich zum einen über den Gesetzentwurf, zum Zweiten über das Anliegen der Volksinitiative und zum Dritten über die Frage, ob Sie zustimmen, dass die abschließende Behandlung der Volksinitiative erfolgt ist. Das sind die drei Abstimmungen.
Die ersten beiden Abstimmungen erfolgen als namentliche Abstimmungen. Das ist den Fraktionsgeschäftsführungen bekannt. Einmal wurde sie zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung und zum anderen über das Anliegen der Volksinitiative von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung beantragt.
Dann führen wir als Erstes die namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/7547 durch. Wie gesagt, die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung die namentliche
Abstimmung beantragt. Da wir über den Gesetzentwurf selbst abstimmen, lautet die Frage: Wer möchte den Gesetzentwurf annehmen?
Nach § 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abgeordneten haben mit Ja, Nein oder Enthaltung zu antworten, sich also zu erklären. Der Namensaufruf, verbunden mit unseren üblichen Bitten um Ruhe, damit das Abstimmungsergebnis hörbar ist, erfolgt durch Kollegin Stullich.
(Der namentliche Aufruf beginnt. – Matthias Kerkhoff [CDU]: Wer filmt da auf der Tribüne in welchem Auftrag?)
Wer immer oben auf der Tribüne fotografiert: Da, wo Sie stehen, ist das völlig verboten. Wenn, müssen Sie akkreditiert sein und aus den Boxen heraus fotografieren. Bitte bleiben Sie da. Die Saaldiener werden kommen und feststellen, um wen es sich da oben handelt.
Vielleicht könnten die Saaldiener und Herr Dr. Malessa die Herren mit nach oben nehmen, dass wir hier unter weiterhin ungestört arbeiten können. Dann kann der Rest festgestellt werden.
Dürfen wir Ihre Aufmerksamkeit wieder auf Frau Stullich und die Fortsetzung des Namensaufrufs lenken?
Ich denke, jetzt werden die notwendigen Klärungen herbeigeführt. Frau Stullich hat jetzt hoffentlich wieder unsere gemeinsame Aufmerksamkeit. Frau Stullich fährt an der Stelle fort, an der wir unterbrochen haben.
(Der Namensaufruf wird fortgesetzt. – Chris- tian Dahm [SPD] [als Reaktion auf die Ja- Stimme von Hendrik Wüst]: Was? Das über- rascht aber jetzt! Ist das gar nicht die Mittel- standsvereinigung? – Der Namensaufruf wird fortgesetzt. [Abstimmungsliste siehe Anlage 1])
Gut. Wir haben einmal den Namensaufruf durchgeführt. Ich stelle die obligatorische Frage, ob sich jemand im Raum befindet, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat. – Das ist nicht der Fall. Frau Stullich hat auch schon nachgeschaut und niemanden gefunden, den wir noch einmal aufrufen müssten.
Dann schließe ich an dieser Stelle die erste namentliche Abstimmung. Ich setze das Einvernehmen der Fraktionen voraus, dass wir die Auszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung zunächst zurückstellen können. – Das Einvernehmen ist hergestellt.
Ich rufe dann die zweite namentliche Abstimmung auf. Sie erfolgt über das Anliegen der Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ gemäß Art. 67 der Landesverfassung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung diese namentliche Abstimmung zu anliegender Volksinitiative bezogen auf die Drucksachen 17/7482 und 17/7556 beantragt. Wie die namentliche Abstimmung durchzuführen ist, wissen wir alle und haben wir gerade gemeinsam erlebt.
Die Frage, die diesmal zu beantworten ist, lautet: Wer möchte dem Anliegen der Volksinitiative folgen? – Frau Stullich, auf ein Neues.
Wenn der Lärmpegel wieder so schön niedrig sein könnte wie gerade eben, erleichtert das ungemein die Arbeit der beiden Schriftführerinnen.
Vielen Dank. Ich frage vorsichtshalber: Ist jemand im Raum, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die namentliche Abstimmung und bitte die beiden Schriftführerinnen, die Auszählung der beiden namentlichen Abstimmungen vorzunehmen.
Wir unterbrechen nun die Abstimmungen zum Tagesordnungspunkt 2. Die dritte Abstimmung kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der beiden vorangegangenen namentlichen Abstimmungen durchgeführt werden.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Voussem das Wort.
„Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden wie beim Fahrrad.“
Wir stellen heute fest: Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ verbindet das Angenehme mit dem Notwendigen. In diesem Sinne einen herzlichen Gruß an die Vertreterinnen und Vertreter der Initiative auf der Besuchertribüne! Ihre Ziele sind: mehr Radewegebau, Verkehrssicherheit, klimafreundliche Mobilität und Multi- und Intermodalität.
Radfahren steht für Freiheit, Flexibilität und sogar für Lifestyle. In Deutschland besitzen die Menschen 78 Millionen Fahrräder. Jeder zweite Deutsche ist damit Radfahrer.
Als eigenständiges Verkehrsmittel und Teil von Mobilitätsketten ist das Fahrrad nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Menschen sind mit dem Fahrrad unterwegs. Pedelecs und E-Bikes führen heute dazu, dass Radverkehr zum Pendelverkehr wird, weil auch längere Strecken zurückgelegt werden können.
20 % der Lieferverkehre könnten in den Städten von Lastenrädern übernommen werden. Trotzdem zeigt uns die Realität auf unseren Straßen, dass wir noch einiges tun müssen, um das Fahrradfahren zu fördern. Wir brauchen eine bessere, möglichst lückenlose Radinfrastruktur.
Wir müssen Radfahrer besser schützen. Außerdem wollen wir mehr Innovationen, Fortschritt und Komfort. Das ist das erklärte Ziel der NRW-Koalition, liebe Kolleginnen und Kollegen.