Protokoll der Sitzung vom 19.12.2019

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass vor allem Sammelpetitionen Zulauf erhalten. Durch eine Vielzahl von privaten Onlineportalen wird dieser Effekt wohl verstärkt, indem die Sammelpetitionen als in irgendeiner Weise forumsbasiert notwendig, zielführender oder schlicht wirkmächtiger dargestellt werden.

Als Petitionsausschuss begrüßen wir das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, sich für allgemeine politische Ziele oder sogar für das Schicksal Einzelner einzusetzen – und sei es nur durch eine elektronische Mitzeichnung auf einem Petitionsportal.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Hartnäckig hält sich jedoch das Gerücht, dass eine Petition an den Landtag erst eingereicht werden kann, wenn ein bestimmtes Quorum erreicht ist. Dem widersprechen wir beharrlich, denn es wäre fatal, wenn Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Fehlinformation davon abgehalten würden, sich mit

ihren Sorgen und Beschwerden an ihr Parlament zu wenden. In Nordrhein-Westfalen behandeln wir alle Petitionen gleich.

Sicherlich spielt bei den steigenden Zahlen der Sammelpetitionen auch die Komfortabilität eine Rolle, da es heutzutage auch ohne großen Aufwand möglich ist, von zu Hause aus oder unterwegs mit einem Smartphone Petitionen zu unterschreiben oder auch einzureichen.

Dies ist erst einmal zu begrüßen. Es sollte für alle Bürgerinnen und Bürger leicht verständlich und zugänglich sein, eine Petition einzureichen.

Komplizierte, undurchsichtige Verfahren oder anderweitige Hürden schließen Menschen aus, die sich von solchen Hindernissen überfordert fühlen, obwohl sie womöglich dennoch berechtigte Belange haben.

Daher hat sich das Angebot des Petitionsausschusses in Nordrhein-Westfalen bewährt. Bürgerinnen und Bürger erreichen uns weiterhin in einem einfachen Verfahren per Brief, per Fax, online, per E-Mail oder mittels Formular auf der Internetseite. Auf diese Weise können uns alle Bürgerinnen und Bürger erreichen, die sich in Verwaltungsfragen benachteiligt fühlen.

Ich kann die Bürgerinnen und Bürger daher nur ermuntern: Machen Sie von Ihrem Grundrecht aus Art. 17 Grundgesetz Gebrauch und senden Sie Ihre Petition an den Petitionsausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen.

Zum Vertiefen der Frage nach der Entwicklung des Petitionswesens möchte ich einen kurzen Blick auf die Petitionsverfahren anderer Bundesländer werfen.

Die rechtlich größten Unterschiede finden sich sicherlich im eben erwähnten Umgang mit Sammelpetitionen, die häufig Onlinepetitionen sind. Mehrere Länder, insbesondere auch der Petitionsausschuss des Bundestags, bieten die sogenannte öffentliche Petition an und haben Quoren, mit deren Erfüllung Petitionen besonders gewichtet und in öffentlichen Anhörungen behandelt werden können.

Im Gegensatz dazu war der Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses in NRW immer die Individualpetition. Unser Grundsatz ist, dass jede Petition – sei sie von einer Einzelperson per Brief oder Fax versendet oder öffentlichkeitswirksam von Zehntausenden Unterschriften begleitet – gleich bedeutsam für den Ausschuss ist.

(Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

In diesem Zusammenhang lohnt sich auch der Blick auf andere Länder, in denen es neben einem Petitionsausschuss auch Bürgerbeauftragte oder Ombudsleute gibt. In mehreren Bundesländern wurden

solche Beauftragten installiert, an die sich Bürgerinnen und Bürger neben den Petitionsausschüssen wenden können.

Wie auch die Rechte der Petitionsausschüsse sind die Funktionen und Rechte der Bürgerbeauftragten von Land zu Land verschieden. Gerade in NRW ist der Petitionsausschuss mit Art. 41a der Landesverfassung rechtlich besonders stark ausgerüstet.

Es hat sich bewährt, dass die Bearbeitung von Petitionen, also die Kontrolle der Verwaltung, nach wie vor an einem Ort angesiedelt ist, der zur Verwaltungskontrolle berufen ist, nämlich beim Parlament.

Um die ureigene Funktion unseres Petitionsausschusses aufzuzeigen, seine Stärken und Möglichkeiten zu verdeutlichen und sie in den Kontext mit den Belangen unserer Bürgerinnen und Bürger zu setzen, gehe ich nun auf die Statistik und einige Fälle ein, die wir im letzten Halbjahr bearbeitet haben.

Die Anzahl der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an den Landtag sind, wie bereits erwähnt, unverändert hoch. Auch im Jahr 2019 werden den Landtag über 5.000 Petitionen erreicht haben.

Ansteigend ist, wie gesagt, die Zahl der Eingaben, denen als Anlagen Unterschriftenlisten beigefügt sind. Diese wurden häufig zuvor auf privaten Petitionsplattformen gesammelt. Im ersten Halbjahr 2019 sind beim Landtag 2.830 Eingaben eingegangen. In derselben Zeit haben wir 2.800 Eingaben beraten und dazu einen Beschluss gefasst.

Deutlich erhöht und damit ein Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses im ersten Halbjahr waren Eingaben aus dem Sozialrecht. Hier wurden 700 Petitionen im Ausschuss beraten; das sind fast 25 % der gesamten Eingaben.

Zugenommen hat die Anzahl der Petitionen im Schwerbehindertenrecht, insbesondere in denen eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen und die Feststellung des Merkzeichens „aG“ im Schwerbehindertenausweis erbeten wird.

Verschiedene Sammelpetitionen erhielten wir aus forensischen und psychiatrischen Anstalten im Land. Der Ausschuss hat in mehreren Einrichtungen Erörterungen durchgeführt und mit Patienten, Anstaltsleitungen und Beschäftigten gesprochen.

Es wurden vor allem Überbelegungen, geringe Therapiemöglichkeiten und fehlende Lockerungen beklagt, was überwiegend darauf zurückzuführen ist, dass immer weniger Fachpersonal für diese sehr schwierige Aufgabe gefunden werden kann.

Oft wurden auch die Nichtgewährung und die Kürzung von Sozialleistungen beanstandet. So haben beispielsweise nicht gewährte Mehrbedarfe und auch Rückzahlungen von Energieversorgern für

Strom- und Heizkosten, die als zufließendes Einkommen den Sozialleistungsempfängern anzurechnen sind, Probleme geschaffen.

Darüber hinaus erhielten wir zahlreiche Eingaben zu grundsätzlichen Beschwerden über den Umgang des Jobcenters oder des Sozialamts mit den Sozialleistungsempfängern.

Ein zunehmend auftretendes Problem ist dabei, dass es immer weniger geeigneten Wohnraum für Sozialleistungsempfänger gibt. Hier spielen die Angemessenheitsgrenzen, die von den Behörden vorgegeben werden, eine bedeutende Rolle.

So lässt sich heutzutage eine 45-m²-Wohnung zu einem angemessenen Preis wesentlicher schwieriger finden als dies zum Beispiel noch vor zehn Jahren der Fall war. Der Petitionsausschuss beriet dazu zahlreiche Eingaben, darunter Petitionen alleinerziehender Mütter, deren Kinder eine Ausbildung begannen oder die gemeinsame Wohnung verließen, denen dann Leistungskürzungen drohten. Hier konnten wir oft zu einer guten Lösung verhelfen.

Unverändert hoch ist der Anteil der Eingaben aus dem Ausländerrecht. Dort hat der Petitionsausschuss 551 Eingaben abgeschlossen; das sind über 20 % aller Beschlüsse.

Im Themenfeld „Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt“ hat sich der Petitionsausschuss eingehend mit dem Klimaschutz befasst, nachdem ihn eine Vielzahl von Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern mit diversen Forderungen für den Klima- und Umweltschutz erreicht hat.

Der Petitionsausschuss teilt die Ansicht, dass der Umwelt- und Klimaschutz von herausragender Bedeutung ist, und er erwartet in diesem Bereich auch in Zukunft eine höhere Anzahl an Eingaben.

Wie auch im letzten Jahr hatten wir im ersten Halbjahr 2019 wieder eine höhere Anzahl an Eingaben, die dem Bereich des Rundfunkrechts zuzurechnen sind. Generell ist die Anzahl an individuellen Eingaben zu Rundfunkgebühren in den letzten Jahren zurückgegangen.

Uns hat in diesem Jahr jedoch eine Sammeleingabe beschäftigt, in der sich zahlreiche Unterstützer für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Absolventen der sogenannten Freiwilligendienste einsetzten, also diejenigen meist jungen Menschen, die sich beispielsweise in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr für die Gesellschaft engagieren.

Da die Absolventen der Freiwilligendienste nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten, soll

ihnen – so die Forderung der Petition – der Rundfunkbeitrag erlassen werden.

Wir haben diese Eingabe nach intensiven Beratungen und Anhörungen im Petitionsausschuss an den

zuständigen Fachausschuss überwiesen und werden sehen, ob bei der nächsten Überarbeitung des Staatsvertrages die Forderung der Petenten aufgegriffen wird.

Zahlreiche Petitionen beschäftigen sich auch mit der Frage der Rundfunkgebühren für Zweitwohnungen, für die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein Rundfunkbeitrag mehr zu entrichten ist.

Aus dem Bereich „Schule und Hochschule“ wurden diesmal weniger Petitionen abgeschlossen. Aktuell berät der Petitionsausschuss jedoch mehrere Themen, zu denen zahlreiche Eingaben eingegangen sind. Das sind beispielsweise der Stichtag für die Einschulung, die Besoldung von Lehrerinnen und Lehrern und die Besetzung von Schulleitungsstellen.

Aktuell beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger die je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Vorgehensweise bei Einschulungen. Es geht dabei konkret um die Festlegung eines Stichtags, ab dem die Schulpflicht für alle sechsjährigen Kinder beginnt.

Den Petitionsausschuss erreichte dazu eine Massenpetition mit über 40.000 Unterstützern. Hinzu kamen zahlreiche Einzelpetitionen, in denen sich Eltern konkret gegen die aus ihrer Sicht zu frühe Einschulung ihres Kindes wehrten.

Der Petitionsausschuss hat daher im September 2019 einen gemeinsamen Erörterungstermin mit den Sprecherinnen und Sprechern des Ausschusses für Schule und Bildung durchgeführt und wird die Eingabe im nächsten Jahr abschließen.

Die Erfolgsquote des Ausschusses ist seit vielen Jahren stabil hoch und liegt diesmal bei fast 40 % der Eingaben.

Weitere 23 % der Petitionen werden auf sonstige Weise erledigt – etwa indem wir eine allgemeine Beratung leisten oder bei der Überweisung an eine andere Stelle helfen.

Bei 37 % der Eingaben konnten wir leider keine rechtliche Verbesserung erreichen. In diesen Fällen ist aber nicht zu unterschätzen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Petitionsverfahren und die erneute Überprüfung der Behördenentscheidung diese möglicherweise besser verstehen und die Akzeptanz für die Entscheidung steigt.

Dazu passen die Ergebnisse einer Umfrage, die das Statistische Bundesamt durchgeführt hat: Danach ist die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Behörden überwiegend zufrieden. Die Menschen vertrauen insbesondere auf deren Unbestechlichkeit und auf die Diskriminierungsfreiheit.

Allerdings kritisieren viele Bürgerinnen und Bürger die schwierige und unverständliche Amtssprache; sie schaffe oft Missverständnisse.

Diese Gefahr von Missverständnissen können wir aus der Arbeit im Petitionsausschuss bestätigen. Oft können im Petitionsverfahren Irrtümer und Fehlschlüsse über den Sachverhalt oder über die Auslegung der Gesetze ausgeräumt werden.

Ich möchte hier einige Petitionen vorstellen: