Protokoll der Sitzung vom 12.03.2020

In der Gesamtschau ist der Antrag abzulehnen. Er entbehrt jeder sachlichen Grundlage und ist einmal mehr nichts anderes als ein Versuch, die wichtige Debatte über die Sicherung der Medienvielfalt in unserem Land zu vergiften. – Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Also stimmen wir über den Inhalt des Antrags mit der Drucksachennummer 17/8770 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die AfDFraktion und Herr Vogel, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen im Hohen Haus? – Das ist nicht zu sehen. Damit ist der Antrag Drucksache 17/8770 mit großer Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.

Ich rufe auf:

13 Zulage für angestelltes Pflegepersonal in der

ambulanten und stationären Pflege im Justizvollzug – Sie sind es wert!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/8105

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 17/8638

Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat Frau Erwin das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig: Tarifbeschäftigte Pflegekräfte sind derzeit im Vergleich zu verbeamteten Pflegekräften im Justizvollzug schlechtergestellt. Die Zahlung einer Zulage erfolgt nämlich ausschließlich an die verbeamteten Pflegekräfte. Schauen wir uns einmal an, warum dies so ist:

Am 2. März 2019 haben die Gewerkschaft ver.di und die Tarifgemeinschaft der Länder einen neuen Tarifvertrag geschlossen. Dieser sieht neben den linearen Tariferhöhungen für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine weitere deutliche Verbesserung vor. Pflegekräfte im Landesdienst profitieren hierbei besonders.

Die Gewerkschaft ver.di hat diesen Tarifabschluss deshalb nicht nur unterschrieben, sondern bejubelt. Ich darf an dieser Stelle einmal den Verhandlungsführer von ver.di zitieren: Die Erhöhungen für Pflegekräfte seien spektakulär. In den vergangenen 20 Jahren habe es keinen Abschluss mit einer so deutlichen sozialen Komponente gegeben.

Drei Wochen nach dem Tarifabschluss hat ver.di NRW mit dem Land NRW die Übertragung des Tarifabschlusses verhandelt. Anschließend wurde erklärt, man sei zufrieden, gerade auch mit Blick auf die

Übernahme der Zulage für die beamteten Pflegekräfte. Ver.di konnte damit in der Tat eigentlich zufrieden sein.

Umso verwunderlicher ist es, dass die SPD jetzt die Zulage für alle Pflegekräfte – auch die nichtbeamteten – fordert. Doch so einfach ist das nicht, und das wissen Sie ganz genau. Das, was Sie wollen, hieße nämlich nichts anderes, als den abgeschlossenen Tarifvertrag zu brechen. Hinzu kommt, dass NRW ja nicht allein auf dem Tariffeld ist, sondern ein Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder. Die gibt es aus gutem Grund, gerade damit sich die Länder nicht gegenseitig die Beschäftigten abwerben. Würden wir Ihrem Antrag folgen, würde Nordrhein-Westfalen aus dieser bewährten Tarifgemeinschaft ausscheren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines möchte ich noch mal betonen: Die Zahlung einer Zulage ausschließlich an verbeamtete Pflegekräfte ist eine Schlechterstellung der tarifbeschäftigten Pflegekräfte. Der Tarifvertrag hat jedoch Gültigkeit. Verträge können nicht so einfach abgeändert werden, und der Tarifvertrag, um den es heute geht, hat jetzt etwa Halbzeit. Leider kann man zu diesem Zeitpunkt die Taktik nicht ändern. Man muss weiter nach den Spielregeln spielen. Erst für das nächste Spiel kann und sollte man sich dann auch neu aufstellen.

Ich bin mir ganz sicher, so ähnlich wird das hier auch sein. Alle, die an den nächsten Tarifverhandlungen beteiligt sind, werden dieses Thema dann auf dem Schirm haben und etwas ändern. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wäre Ihr Antrag zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Jetzt ist er es leider nicht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Frau Erwin. – Nun spricht Frau Bongers für die SPDFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion ist dankbar, wenn sich junge Menschen entscheiden, eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einzuschlagen, um diesem Land zu dienen.

Gerade in Zeiten, in denen im öffentlichen Dienst Personal fehlt, sollte sich das Land NRW als ein attraktiver Arbeitgeber präsentieren; denn Mitarbeiter im öffentlichen Dienst halten unsere öffentliche Ordnung aufrecht. Sie garantieren, dass Gesetze eingehalten werden und dass Gerichtsbeschlüsse umgesetzt werden. Sie tragen maßgeblich zu unser aller Sicherheit bei. Sie sind es wert, fair entlohnt zu werden.

Gerade im Justizwesen arbeiten unsere Mitarbeiter oft unter erschwerten Bedingungen. Wechselnder Schichtdienst und das Risiko von nicht planbaren

Gewaltübergriffen sind nur zwei dieser Bedingungen, die die Mitarbeiter in der Justiz tagtäglich in Kauf nehmen und für die sie unseren besonderen Respekt verdienen.

Sehr geehrter Herr Präsident, eine faire Besoldung ist das Mindeste, was das Land als Arbeitgeber anbieten kann, um unseren Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit Anerkennung entgegenzubringen.

Aus diesem Grund haben wir auch im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 und 2020 Gesetzesänderungen zur besseren Besoldung der unteren Laufbahngruppe beantragt, die leider von der Regierungskoalition abgelehnt wurden.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, leider waren von dieser Landesregierung und von dem für die Justiz zuständigen Minister keine bedeutenden und spürbaren finanziellen Verbesserungen zu erwarten. Im Gegenteil führt deren Agieren zu einer Ungleichbehandlung zwischen den tariflich Beschäftigten sowie den Beamtinnen und Beamten.

Aktuell wird dies an einer eklatanten Ungleichbehandlung von verbeamteten und tariflichen Pflegekräften im Justizvollzug sichtbar. Am 11. Juli 2019 beschloss der Landtag nämlich, dass Beamtinnen und Beamte, die in der Krankenpflege in Kliniken, dem Justizvollzugskrankenhaus NRW, den Justizvollzugseinrichtungen und in Abschiebehafteinrichtungen eingesetzt sind, eine monatliche Zulage von 120 Euro erhalten. Dies geschah auf Initiative der Tarifpartner. Von der Zulage ausgenommen sind allerdings die tariflich Beschäftigten nach TV-L. Dies sind die Beschäftigten im Krankenpflegedienst im Justizvollzug.

Jetzt ist der Ministerpräsident leider nicht da. Der Ministerpräsident hat nämlich laut Business Insidern bei einem Gespräch bei den German Startup Awards behauptet, dass etwas falsch läuft, wenn es der Berufswunsch junger Leute sei, Beamter im öffentlichen Dienst zu werden. – Seitdem wundert mich gar nichts mehr.

(Beifall von Christian Dahm [SPD])

Denn hier geht es um eine Haltung der mangelnden Anerkennung den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber, und zwar nicht nur den verbeamteten Mitarbeitern, sondern auch den Angestellten.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD-Fraktion denken anders. Wir finden, dass unsere Mitarbeiter jeden Euro wert sind. Als sichtbares Zeichen fordern wir aus diesem Grund mit dem vorliegenden Antrag, Pflegekräften, die im Justizdienst beschäftigt sind, die gleiche monatliche Zulage von 120 Euro zu geben. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Prinzip, das auch dem Land NRW als Arbeitgeber gut anstehen würde und mit

dem Sie die Attraktivität der Beschäftigung im Landesdienst aufrechterhalten bzw. herstellen könnten.

Wir bitten deshalb um Unterstützung für diesen Antrag, weil unsere Mitarbeiter es wert sind. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Bongers. – Jetzt spricht für die FDP-Fraktion Frau Schneider.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich braucht auch das Pflegepersonal im Justizvollzug gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung.

In meinem Heimatkreis Unna gibt es mit dem Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg eine landesweit einmalige Einrichtung, um die uns sicher auch andere Bundesländer beneiden und die ich erst vor Kurzem wieder besucht habe. Dort habe ich mir auch ein Bild über die Arbeitssituation der Pflegenden gemacht.

Das Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg ist ein attraktiver Arbeitgeber. Die Pflegenden dort leisten einen wertvollen Dienst. Von dieser Stelle herzlichen Dank dafür.

Dieses Justizvollzugskrankenhaus ist auch so gut aufgestellt, dass man jetzt schon eine Station für Patienten eingerichtet hat, die an COVID-19 erkrankt sind, womit man zum Corona-Sicherheitskonzept des Justizvollzugs beiträgt.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, vor allem werte Frau Bongers, ich glaube, Sie haben Frau Erwin nicht richtig verstanden. – Verträge sind bekanntlich zu halten, und dieser alte Rechtsgrundsatz gilt natürlich auch für Tarifvereinbarungen. Ich finde es schon irritierend, dass sich gerade die SPDFraktion dafür einsetzt, sich mal eben außer der Reihe über abgeschlossene Tarifverträge hinwegzusetzen. Sie wollen also die Landesregierung zu einer Maßnahme auffordern, die so überhaupt nicht umsetzbar ist.

Wenn man die Thematik sauber regeln will, dann wäre das ein Aspekt für die nächste Tarifrunde. Dort kann dann behandelt werden, ob weitere Beschäftigtengruppen in die Vereinbarung aufgenommen werden sollen. Dorthin gehört die Diskussion. Schnellschüsse sollten wir uns hier sparen.

Aber ich kann mir vorstellen, wie das gelaufen ist. Ver.di hat entdeckt: „Ups, das läuft nicht ganz so, wie wir uns das vorgestellt haben; da haben wir irgendwas übersehen“, hat mal eben bei Ihnen geklingelt, und zack ist ein Antrag da.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, Sie hätten diesen Schön-Wetter-Antrag besser zurückgezogen und nicht mehr zur Abstimmung gestellt.

(Sven Wolf [SPD]: Überbetriebliche Leistun- gen sind doch immer möglich!)

Im Rechtsausschuss ist Ihnen zu Ihrem eigenen Antrag ja nicht mal etwas eingefallen. Der Tagesordnungspunkt ist laut Protokoll ohne Wortbeiträge geblieben.

Wir bleiben bei unserer Haltung und lehnen Ihren Antrag natürlich ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Schneider. – Nun spricht für die Grünenfraktion Herr Kollege Engstfeld.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Herr Engstfeld spricht aber häufig heute!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu Frau Schneider unterstützen wir den Antrag.