Die Testkapazitäten müssen weiter ausgebaut werden, denn diese tragen erheblich dazu bei, Infektionsketten zu unterbrechen. Dies sind auch die Erfahrungen in anderen Ländern.
Auch zu diesem Zweck halten wir die sogenannte Corona-App, die das Robert Koch-Institut gerade entwickelt, durchaus für geeignet, daran mitzuwirken, Infektionsketten früher zu unterbrechen. Denn im Gegensatz zu dem, was Minister Spahn versucht hat, wird mit dieser App versucht, auf freiwilliger Basis Daten einzusetzen, um zu erkennen, mit wem die infizierten Menschen in Kontakt waren, damit eine frühzeitige Information der Menschen erfolgen und die Infektionskette unterbrochen werden kann. Das geht auch mit Datenschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen, und unter Wahrung der Anonymität. Auch so eine Möglichkeit sollten wir nutzen.
Jetzt können und sollten auch die Kriterien entwickelt werden, wenn es darum geht, die Maßnahmen zu lockern und den sogenannten Exit zu planen. Aus unserer Sicht können nicht allein Wissenschaftler und Virologen darüber entscheiden. Das wollen sie auch gar nicht. Wir als Politik werden uns in der kommenden Zeit auf sehr schwierige Abwägungen einstellen müssen, Abwägungen, die die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise in den Blick nehmen und sie analysieren. Das muss selbstverständlich unter Einbeziehung von Experten geschehen, aber am Ende entscheidet die Politik, was verantwortbar ist.
Herr Ministerpräsident, ich begrüße es ausdrücklich – Sie haben das heute veröffentlicht –, dass Sie einen Expertenrat Corona einberufen wollen, um mit Experten aus verschiedenen Fachbereichen zu dis
kutieren, wie solche Kriterien für eine Lockerung entwickelt werden können. Aber, Herr Ministerpräsident, auch diese Debatte gehört ins Parlament.
Warum können wir diesen Expertenrat nicht mal per Videoschalte in den Plenarsaal einberufen, um darüber auch mit den Parlamentariern zu diskutieren? Am Ende entscheiden schließlich wir, wann und wie die Maßnahmen gelockert werden. Deswegen kann ich mir sehr gut vorstellen, diese Dinge unter Einbindung des Parlaments zu beraten.
Das wird auch sehr schnell nötig sein, denn schon bald wird die Entscheidung anstehen, wie es mit den Schulen und Universitäten weitergeht. Frau Ministerin Gebauer, wie kann es – das fragen sich derzeit alle Schülerinnen und Schüler – nach den Osterferien weitergehen? Kann es vielleicht eine schrittweise Lockerung unter Wahrung der Hygienevorschriften geben? Können die Abiturprüfungen stattfinden?
Was ich nicht verstehe, ist, warum in der SchulMail – ich glaube, von Ihrem Staatssekretär versandt – steht, dass man sich auf alle Szenarien vorbereiten muss. Das ist ja richtig, aber warum steht das nicht in dem heute vorliegenden Gesetzentwurf? Ich finde es völlig unverständlich, warum hier steht, dass nur für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen Vorsorge getroffen werden soll, dass die Prüfungen dort gegebenenfalls ausgesetzt werden können. Warum nicht auch für die Gymnasien? Es kann ja keine Prüfungen erster und zweiter Klasse geben.
Das erschließt sich uns nicht. Hier brauchen wir Klarheit. Auch die Gymnasien müssen in das Gesetz einbezogen werden.
Wir wären selbstverständlich alle miteinander froh, wenn die Prüfungen unbelastet stattfinden könnten. Aber wir müssen uns darauf einstellen, dass dies unter Umständen nicht geschehen kann. Deswegen braucht es für alle Schulformen einen Plan B, falls das nicht gehen sollte.
Zum Schluss danke auch ich noch einmal ganz herzlich allen Menschen, die derzeit unter schwierigsten Bedingungen dazu beitragen, dass unsere Versorgung mit dem Nötigsten, mit Lebensmitteln, sichergestellt wird und dass unsere Kranken bestens versorgt werden.
Ich danke noch einmal den vielen Beschäftigten in den Bezirksregierungen, die es über das Wochenende mit einem enormen Kraftakt geschafft haben, dass die Zahlungen an die notleidenden Betriebe sehr schnell auf den Weg gebracht werden können. Hier hat sich die Verwaltung handlungsfähig gezeigt und mit einem riesigen Einsatz auf diese existenziel
len Notlagen reagiert. Richten Sie bitte den ausdrücklichen Dank der Opposition an alle Beschäftigten der Bezirksregierung aus.
Auch den Schulen und den Lehrkräften, finde ich, gebührt ein ausdrücklicher Dank für ihren Einsatz in dieser außergewöhnlich herausfordernden Lage. Sie machen gerade digital, kreativ, unkonventionell alles, damit unsere Schülerinnen und Schüler, soweit es geht, weiter beschult werden können und nicht abgehängt werden. Danke dafür.
Frau Ministerin, hier wird aber natürlich auch die wachsende Schere bei der Bildungsgerechtigkeit deutlich. Das sieht man, wenn man sich die Lebenslagen der Kinder zu Hause anschaut. Nicht jede Familie kann alles gleichermaßen gewährleisten. Vielleicht muss sich ein Kind einen PC, einen Laptop mit der im Homeoffice arbeitenden Mutter teilen. Es ist also dringend nötig, dass wir bald Klarheit haben, wie es mit den Schulen weitergeht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe deutlich gemacht: Meine Fraktion ist zur Zusammenarbeit bereit. Wir bringen Änderungsvorschläge ein, die wir für notwendig halten, um mehr Klarheit und Verfassungsfestigkeit in das Gesetz zu bringen. Ich hoffe auf konstruktive Beratungen und bin zuversichtlich, dass wir, wenn alle diese Haltung mitbringen, in den Verhandlungen über das Wochenende und nach der Anhörung nächste Woche dann gemeinsam Änderungen vornehmen können. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Leben hat sich drastisch verändert. In der letzten Woche hätten wir noch das 25-jährige Jubiläum des Schengener Abkommens feiern können. Freizügigkeit in Europa ist für uns selbstverständlich geworden. Aber es hat sich alles verändert. Die Einschränkungen sind enorm.
Wir leben in einer Realität, die wir uns vor zwei Wochen noch gar nicht hätten vorstellen können, weil sich das Leben bei uns in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland, – wie gerade geschildert – in Europa und auf der Welt drastisch verändert hat.
Absoluten Vorrang hat das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das steht im Vordergrund. Andere Grundrechte, zum Beispiel das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, müssen hintanstehen, weil die Gesundheit am wichtigsten ist.
Die persönliche Freiheit des Einzelnen ist eines der höchsten Güter unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das ist uns allen bewusst, und trotzdem waren alle Fraktionen in diesem Hohen Haus bereit, zu erheblichen Einschränkungen zu kommen, sich einzusetzen für Ausgangsbeschränkungen und für Kontaktverbote. Keiner von uns hat sich das leicht gemacht. Wir haben versucht, sehr gut abzuwägen, und wir waren uns einig, dass wir diese Einschränkungen zeitlich begrenzen müssen.
In der aktuellen dynamischen Lage, in einer absoluten Ausnahmesituation, bewegen wir uns auf einem sehr schmalen Grat bei der Abwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Gesundheit aller. Dazu gehört auch die Abwägung: Welche Rechte und Pflichten haben das Parlament und die Regierung?
Nur wenn wir unsere persönlichen Kontakte einschränken, kann es uns gelingen, die Verbreitung des Virus einzudämmen, zu verlangsamen und die Zeit zu gewinnen, damit unser starkes Gesundheitssystem nicht überfordert wird.
Auch wenn es uns schon viel länger vorkommt, gilt das strikte Kontaktverbot erst seit anderthalb Wochen. Eine Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahme kann erst in den kommenden Tagen beginnen.
Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in diesen Tagen sehr relativ. Wer mit Sorgen zu Hause sitzt, dem kommt diese Zeit sehr lang vor. Für das Gesundheitssystem, das seine Kapazitäten aufstockt, verfliegt die Zeit geradezu. Wer die Kurve der Erkrankungen täglich verfolgt, dem kommt die Zeit unendlich vor, bis die drastischen Maßnahmen erste Wirkungen zeigen.
Politisch Verantwortliche, ob in Regierung oder im Parlament, müssen innerhalb von Stunden und Tagen entscheiden, wofür im Normalfall Wochen und Monate an Beratung vorgesehen sind.
Trotzdem: Nordrhein-Westfalen hat schnell und verhältnismäßig und gleichwohl auch besonnen agiert, Maßnahmen frühestmöglich breit kommuniziert und Weitsicht bewiesen. Andere Länder mussten Maßnahmen bereits verlängern.
Die NRW-Koalition hat in dieser schwierigen Situation die Sorgen der Menschen im Blick, Notbetreuungsangebote in Schulen und Kindergärten eingerichtet, Kitagebühren gemeinsam mit der kommunalen Familie erlassen und Soforthilfe für die freien Träger der Wohnungslosenhilfe eingeführt.
Im Vordergrund steht natürlich das historische Hilfspaket von 25 Milliarden Euro für wirtschaftliche Hilfen. Wie 2008 wollen wir den Zusammenbruch der Wirtschaft und des Finanzwesens verhindern. Unter
nehmer unterschiedlichster Größenordnung, Freiberufler, Start-ups – alle Arbeitsplätze sollen so gut wie möglich geschützt werden.
Wirtschaftsminister Pinkwart und sein Ministerium wurden für die unfassbar schnelle und effektive Arbeit heute schon mehrfach deutlich gelobt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen schieben eine Sonderschicht nach der anderen, auch am Wochenende. In den ersten 48 Stunden wurden 100.000 Anträge bewilligt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Nordrhein-Westfalen ist das Vorbild für andere Länder.
In der Debatte heute und in den nächsten Tagen – wir haben es gerade auch erlebt – geht es um das Pandemiegesetz. Genau das haben die Vorsitzenden der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, Bodo Löttgen und ich, am Montagmittag der Regierung mitgeteilt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang von diesem Rednerpult aus kurz an das Verfahren zum Polizeigesetz erinnern, auch wenn es schon einige Jahre zurückliegt. Seinerzeit habe ich hier in Richtung Opposition gesagt: Unterschätzen Sie die Fraktionen von FDP und CDU nicht. – Denn wir hatten damals angekündigt, entscheidende Änderungsanträge zum Polizeigesetz einzubringen. Diese wurden anschließend mit breiter Mehrheit in diesem Landtag beschlossen, und das Gesetz wurde mit breiter Mehrheit getragen.
Wir haben in den letzten Tagen erlebt, dass der Bund im Eilverfahren ein Infektionsschutzgesetz verabschiedet hat. Natürlich sind diesbezüglich landesrechtliche Anpassungen notwendig. Selbstverständlich müssen wir uns der Aufgabe stellen, über diese landesrechtlichen Anpassungen hinaus Entscheidungen zu treffen, damit wir die Krise bei uns in Nordrhein-Westfalen meistern können.
Die FDP-Fraktion strebt ein geordnetes parlamentarisches Verfahren mit gründlichen Beratungen an. Wir werben dafür, zügig und möglichst mit breiter Mehrheit zu beschließen. Nach guter und ausführlicher Diskussion haben wir einen gemeinsamen Fahrplan auf den Weg gebracht, der mittlerweile allen bekannt ist. Das ist gut so. Daran werden wir uns halten.
Trotz dieser nie da gewesenen Ausnahmesituation darf nicht an Parlamentsbeteiligung und Parlamentsvorbehalt gerüttelt werden. Das steht für uns Liberale fest.
Am Verhältnis von Parlament und Regierung darf grundsätzlich nichts geändert werden. Auch das steht mit Sicherheit für uns alle fest.
Befristungen – wir haben heute mehrfach darüber gesprochen – für das ganze Gesetz und auch im Einzelnen werden bei unserer Diskussion in den nächsten Tagen eine große Rolle spielen.
Und – auch das ist für uns ein wichtiges Thema –: Das Recht auf freie Berufswahl ist für uns Freie Demokraten ein sehr hohes Gut. Die Akteure im Gesundheitswesen – die Ärzte, die Pfleger, die Apotheker – haben unser volles Vertrauen. Wir sind sehr dankbar für ihre vorbildliche Arbeit. Genau das soll in diesem Gesetz auch deutlich werden.
Wir haben in den Fraktionssitzungen am Montag und am Dienstag natürlich auch ausführlich über den Art. 1 § 15 des Gesetzentwurfs gesprochen. Wir haben darüber diskutiert: Wird über diesen Paragrafen denn das grundsätzliche Ziel erreicht, dass wir gemeinsam mit all diesen Akteuren die Krise möglichst gut meistern können?
In unserer Fraktion gab es in Bezug auf diesen § 15 ganz erhebliche Zweifel. Das will ich hier einmal sehr deutlich sagen. Ich will das noch nicht abschließend bewerten. Das würde ja unser Verfahren auf den Kopf stellen; denn wir stehen erst am Anfang der Diskussion. Aber der Ruf danach, diesen § 15 zu streichen, wurde in unserer Fraktion sehr laut. Das möchte ich hier auch einmal ganz deutlich sagen.
Ich freue mich auf die Diskussion, die vor uns liegt, und auch auf die Vorschläge der Opposition. Der Ministerpräsident hat es deutlich gesagt: Er ist bereit, sinnvolle Vorschläge aufzunehmen, und er ist auch bereit, Veränderungen im Gesetzentwurf zu akzeptieren.