Zweitens. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Hilfen des Landes NRW in der gleichen Weise fortzuschreiben und dazu die dazu benötigten Haushaltsmittel, falls erforderlich, kurzfristig zu beantragen.
Drittens. Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend in Gespräche mit der Bundesregierung und, soweit beihilferechtlich erforderlich, mit der EU einzutreten, um das angekündigte Sonderprogramm …
… für Hotels und Gaststätten zu einem branchenbezogenen Rettungsschirm zu erweitern, der die gesamten Dienstleistungsketten der von Reisewarnungen und Veranstaltungsverboten betroffenen Branchen in den Blick nimmt.
Viertens – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – muss die Landesregierung beauftragt werden, hierzu komplementäre Finanzmittel in Höhe von mindestens 10 % des erforderlichen Kapitals zur Verfügung zu stellen und die dazu erforderlichen Mittel, falls nötig, zu beantragen.
Unsere Forderungen sind somit konkreter. Wir stimmen Ihrem Antrag zu, weil daran nichts falsch ist. Wir
Wir hoffen, dass alle anderen dem Antrag ebenfalls zustimmen, mindestens aber unserem Entschließungsantrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums zu lesen ist, erwirtschaftet Nordrhein-Westfalen mit einem Anteil von 22 % das größte Bruttoinlandsprodukt aller Bundesländer. Wäre Nordrhein-Westfalen ein eigenständiger Staat, stünde es auf Rang 19 in der Welt, vor der Türkei oder der Schweiz.
Hinter diesen Zahlen stehen der Fleiß, der Mut und der Unternehmergeist vieler Menschen – auch in dem Antrag angesprochener Branchen – in unserem Bundesland. Diese Menschen bilden mit ihren vielen kleinen und mittleren Unternehmen das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft.
Durch die eingeleiteten Coronamaßnahmen, im Besonderen durch den Shutdown, ist nun das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes in Gefahr geraten. Würde dieses wegbrechen, wäre das mit unabsehbaren Folgen für uns alle verbunden.
Selbstverständlich müssen wir den vielen Hoteliers, den Gastronomen, den Veranstaltern, den Schaustellern, den Anbietern und Ausrüstern von Großveranstaltungen wie allen anderen Betroffenen auch helfen und Planungssicherheit gewährleisten, denn hier sind mittlerweile Tausende Familien in ihrer Existenz bedroht.
Unsere gemeinsame Aufgabe muss es nun sein, für alle, die kleinen und mittleren Unternehmen, Familienbetriebe und Solo-Selbstständigen, Wege aufzuzeigen, um schnellstmöglich Mittel bereitzustellen, die ihnen helfen, die finanziellen Einbrüche aufzufangen und ihnen die Existenzängste zu nehmen.
In einem Punkt Ihres Antrags stimmen wir Ihnen allerdings zu. Die Landesregierung muss nun endlich Klarheit schaffen und festlegen, was sie unter Großveranstaltungen, die alle bis zum 31.08.2020 abgesagt wurden, überhaupt versteht. Bitte kommen Sie uns nicht wieder mit einer willkürlich festgelegten Definition wie zum Beispiel bei der 800-m2--Regelung für Einzelhändler, die mehr Unsicherheit und Ungewissheit bei den Betroffenen hervorgerufen hat und
Die im Antrag erwähnten Branchen, die oft zu Zeiten arbeiten, in denen viele von uns ihre Freizeit genießen und die Angebote von Gastronomen, Schaustellern und Veranstaltern gern nutzen, brauchen endlich Klarheit und Planungssicherheit. Veranstaltungen plant man nicht mal eben von heute auf morgen. Hinter allen Veranstaltungen, ganz egal, ob ehrenamtlich oder kommerziell geplant, liegen oft Monate, ja sogar Jahre an Planung mit erheblichen Vorlaufkosten.
Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass Alexander Gauland schon letzte Woche im „Morgenmagazin“ – ähnlich wie in Ihrem Antrag dargelegt – erklärte, dass eine Senkung der Umsatzsteuer als erste Maßnahme das falsche Mittel sei. Denn wo keine Umsätze sind, hilft auch keine Absenkung der Umsatzsteuer. Das haben Alexander Gauland und Sie richtig erkannt.
Deshalb fordert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband auch als erste Maßnahme ein Rettungspaket und dann in der Folge eine Absenkung der Umsatzsteuer. Außerdem weist der Verband ausdrücklich darauf hin, dass die Liquidität vieler Betriebe besser wäre, hätte es den schon seit Jahren geforderten Mehrwertsteuersatz von 7 % bereits vor der Krise gegeben.
Hier stehen Sie entscheidend in der politischen Verantwortung. Wie erklären Sie sich, dass all diese Betriebe jetzt so schnell in bedenkliche Schieflage kommen? Warum ist deren Kapitaldecke so niedrig? Ursachen ist die von Ihnen dem Mittelstand über Jahre auferlegte Höchstleistung an Steuern, Sozialabgaben und Bürokratiewahn, woran er fast erstickt wäre und weshalb er keine ausreichenden Rücklagen bilden konnte.
Auch wenn das Ministerium für Wirtschaft in meinen eingangs erwähnten Worten die Wirtschaftsentwicklung Nordrhein-Westfalens als sehr positiv beschreibt, sehen die IHK und immer mehr Unternehmen auch schon vor der Coronakrise die Entwicklung hier in NRW mit Sorge, was aus dem Konjunkturbericht der IHK bereits 2019 hervorgeht. Als Risikofaktoren werden vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Fachkräftemangel oder der steigende Energiepreis genannt. Der Indikator für die Geschäftserwartungen ist zum dritten Mal in Folge gefallen.
All das haben Sie mit zu verantworten und den Mittelstand bereits vor der Krise mit Ihrer verantwortungslosen Politik in Gefahr gebracht.
Wie kommen Sie eigentlich auf den Gedanken, dass es kapitalintensive Branchen in der Krise besser hätten als lohnintensive? In diesem gegenwärtigen, noch nie dagewesenen Shutdown müssen alle
mittelständischen Unternehmen, egal welcher Branche, um ihre Existenz kämpfen. Unsere gemeinsame Aufgabe hier ist es, ihnen dabei zu helfen, sicher durch diese Krise zu kommen.
Sie stellen richtig fest, dass die Auswirkungen durch das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 für Hunderttausende von Menschen hier in Nordrhein-Westfalen zu massiven finanziellen Ausfällen bis hin zu Existenznöten führt.
Genauso richtig ist es, dass unser Kulturgut der Volksfeste und des Brauchtums in Gefahr geraten ist. Nur vermissen wir in Ihrem Antrag einen konkreten Vorschlag hierzu. Wie soll ein Zuschussprogramm genau aussehen? Welchen Beitrag umfasst es? Wer genau kann es beantragen? Wie sehen die Rahmenbedingungen, die Konditionen aus?
Wenn Sie konkrete Maßnahmen suchen und unterstützen wollen, kann ich Ihnen unseren Antrag zur Rettung der Gastronomie ans Herz legen. Schauen Sie einfach mal hinein und schließen sich unseren Forderungen an. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Keith. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist sich der außerordentlich schwierigen Lage von Unternehmen und Beschäftigten, die im Eventbereich – über die reden wir hier – arbeiten und an Großveranstaltungen jeglicher Art mitwirken und ihre Existenz und die Existenz ihrer Mitarbeiter damit verbinden, sehr bewusst.
Für die Schausteller, das Messegeschäft, das Hotel- und Gaststättengewerbe und viele Akteure der Kreativwirtschaft bedeutet der Lockdown zur Eindämmung der Coronakrise first in, last out. Die Umsatzeinbußen sind in diesen Branchen gravierend und vielfach nicht mehr aufzuholen.
Weil gerade eine Debatte geführt worden ist, wie es vor der Pandemie war, können wir uns gern noch einmal über die Konjunktur- und Wachstumsentwicklung Nordrhein-Westfalens in den letzten Jahren unterhalten. Dazu werden wir bestimmt auch noch Gelegenheit haben und jüngste Statistiken vortragen
Aber wir können uns auch über die Entwicklung der Tourismuswirtschaft und Eventwirtschaft unterhalten, die sich über Jahre stabil positiv in NordrheinWestfalen gezeigt hat: Über zehn Jahre permanent steigende Zahlen im Tourismus; da ist eine hohe Leistungsfähigkeit. Aber jetzt ist sie nicht da, sondern nun wird diesem Gewerbe im Prinzip die Leistungsfähigkeit am Markt nicht gewährt. Das ist die tragische Situation.
Lassen Sie mich zuerst über die Lage der Gastronomie sprechen. Hier wurden bereits erste Maßnahmen zur Unterstützung der Branche getroffen. Mit dem Bund haben wir uns über eine einjährige Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie verständigt. Vorgesehen ist, die Umsatzsteuer für die Gastronomie für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 von 19 % auf 7 % abzusenken. Dafür hat sich auch die Landesregierung aktiv eingesetzt. Es ist ganz wichtig: Auch wenn jetzt die Betriebe noch geschlossen sind, haben sie eine Perspektive, wenn es wieder losgeht, dass sich das Geschäft dann besser lohnt und sie bessere Erträge erzielen können. Das halten wir für absolut entscheidend.
Gemeinsam mit den Ländern – das wurde vorhin schon angesprochen – Baden-Württemberg und Niedersachsen habe ich mich in den letzten Tagen auf Bitten der Wirtschaftsministerkonferenz dafür eingesetzt, dass wir einen Maßnahmenplan in drei Phasen zur schrittweisen verantwortungsvollen Öffnung der Gastronomie, der Hotellerie und der Tourismuswirtschaft vorlegen können. Wir tun das, damit die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung in den nächsten Tagen, wenn sie beraten, dann auch eine Unterstützung aus diesen Sektoren erhalten.
Wir haben die Empfehlung des Hotel- und Gaststättengewerbes genauso wie der Gewerkschaften mit einbezogen, auch was die Hygienevorschriften, Infektionsschutzmaßnahmen anbetrifft, damit wir hier zu einem verantwortungsvollen schrittweisen Wiedereinstieg kommen können.
Nach einer ersten Welle der Absagen von Messen bis Ende April sind mit dem Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August mittlerweile auch alle weiteren Messen bis zur im September startenden Herbstsaison storniert oder verschoben worden. Das ist für das Messeland Nummer eins Nordrhein-Westfalen natürlich ein ganz herber Verlust.
Aktuell listet der Verband der deutschen Messewirtschaft – AUMA – 117 Veranstaltungen auf, die in Deutschland abgesagt oder auf einen späteren Termin verlegt wurden.
zur Überwindung der Krise dringend braucht, ist vor allem Planungssicherheit. Das gilt nicht nur für Messeveranstaltungen, Messebauer und Aussteller, die mehrere Monate Vorlauf für eine Messe benötigen. Das gilt auch für viele weitere Branchen wie Caterer, Hoteliers und Gastronomiebetriebe, die über Messen erhebliche Umsätze erzielen.
Wir sind deshalb in intensiven Gesprächen mit der Messewirtschaft, ob und unter welchen Vorsichtsmaßnahmen das saisonale Geschäft der Messen nach der Sommerpause wieder stattfinden kann. Messen sind natürlich auch Marktplätze für unsere Industrie in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, für unsere Exportschlager, wenn man so will. Deswegen ist es so wichtig, dass wir Schritt für Schritt zu besseren Lösungen kommen.
Generell möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung bereits einen umfangreichen Schutzschirm für die gesamte Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen aufgelegt hat. Ganz aktuell haben Bund und Länder unter anderem auf Initiative meines geschätzten Kollegen Lutz Lienenkämper ein vereinfachtes Verfahren für einen vorgezogenen Verlustrücktrag beschlossen. Diese Maßnahme kommt kurzfristig auch kleineren und mittelständischen Unternehmen und Selbstständigen in der Kultur oder im Gastronomiebereich entgegen.
Insgesamt erhalten die nordrhein-westfälischen Unternehmen durch diese Maßnahme einen zusätzlichen Liquiditätsvorteil von 1 Milliarde Euro zusätzlich zu all den anderen Maßnahmen, die wir Ihnen in den letzten Wochen schon vorgetragen haben.
Herr Minister, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage.
Ich würde das gerne ganz kurz vortragen, Frau Präsidentin. Dann nehme ich selbstverständlich zu Zwischenfragen Stellung, habe dann aber das insgesamt dargestellt.