Wir können abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/9053 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist einstimmig so überwiesen. Danke dafür.
Wir stimmen ab. Entsprechend der Empfehlung des Ältestenrats ist die Überweisung des Antrags Drucksache 17/8945 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – und den Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen. Die abschließende Beratung und Abstimmung erfolgt nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. So soll es sein. Ist jemand dagegen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Dann ist das so überwiesen.
Wir kommen zur Abstimmung. Empfohlen wird die Überweisung des Antrags Drucksache 17/9033 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Die abschließende Beratung und Abstimmung erfolgt nach Vorlage einer Beschlussempfehlung dieses Ausschusses. So soll es sein. Wer ist dafür? – Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen sehe ich auch nicht. Dann ist das einstimmig so überwiesen.
Wir kommen also gleich zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/8907, die in Vorlage 17/3082 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 17/3082, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer also stimmt der Vorlage zu? – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Die sehen wir nicht. Gibt es Enthaltungen? – Die sehen wir auch nicht. Damit ist die Vorlage 17/3082 einstimmig angenommen.
Die Übersicht 30 enthält sechs Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Die Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse sind aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Übersicht 30. Wer bestätigt? – Alle. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit sind die in der Drucksache 17/9096 enthaltenen Abstimmungsergebnisse einstimmig bestätigt.
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegt die Übersicht 34 vor mit den Beschlüssen zu Petitionen, über deren Bestätigung wir jetzt abstimmen. Eine Aussprache dazu ist nicht vorgesehen. Wer also stimmt der Bestätigung zu? – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in der Übersicht 34 einstimmig bestätigt.