Ich weiß nicht, was Sie an dem Plan nicht verstehen. Der Plan sieht Folgendes vor: Die Liquiditätskredite der Kommunen werden von den Ländern, die sich am Scholz-Plan beteiligen möchten, zu 100 % übernommen. Im Anschluss übernimmt der Bundeshaushalt 50 % dieser Verpflichtungen der Länder.
Das Ganze wird durch eine geplante Änderung des Grundgesetzes ermöglicht; notwendig sind Änderungen an Art. 104a Abs. 1 und an Art. 109 Abs. 1 Grundgesetz. Es ist in aller Klarheit beschrieben, wie dieser Weg aussehen wird.
Wenn Sie mir vielleicht – ich meine, eine zweite Nachfrage wäre nicht möglich – später im persönlichen Gespräch konkretisieren möchten, was daran Sie genau nicht verstehen, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. – Herzlichen Dank und bis bald.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere landesweit 396 Städte und Gemeinden und 31 Kreise tragen in dieser schwierigen Zeit an vorderster Front die Verantwortung in wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Sie bewältigen diese Ausnahmesituation hervorragend, und ich danke allen, die dazu ihren Beitrag leisten.
Dass die NRW-Koalition aus CDU und FDP keine Aufforderung dafür benötigt, sich um die nordrheinwestfälischen Kommunen zu kümmern, müsste zwischenzeitlich eigentlich überall angekommen sein.
Wir sehen die Nöte der Kommunen ebenso wie zum Beispiel die der Unternehmen, der Solo-Selbstständigen, der Künstler, der Gastronomen, der Schausteller, der Veranstalter, der Start-ups, der Beschäftigten, der Studierenden und der Eltern.
Frau Kollegin, den nächsten Satz anzuhören, hilft manchmal. – Wir haben unverzüglich zahlreiche Unterstützungsprogramme verabschiedet, um Einnahmeausfälle und höhere Kosten abzufedern.
Zur Bewältigung der Auswirkungen dieser Pandemie hat der Landtag mit dem Nachtragshaushaltsgesetz und dem NRW-Rettungsschirmgesetz bereits am 24. März ein umfassendes Maßnahmenpaket über 25 Milliarden Euro beschlossen. Um eine finanzielle Schieflage der Kommunen abzumildern und deren Handlungsfähigkeit abzusichern, hat das Landeskabinett am 31. März einen 8-Punkte-Plan zum Schutz der Kommunen in NRW beschlossen:
henskonditionen für bisher vom Bundesrettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser und Ähnliches
Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aufmerksamer Betrachtung der Entscheidungen der NRW-Landesregierung sollten Sie eigentlich deren sukzessive Umsetzung gut erkennen können.
Ihren Lobgesang auf den vorliegenden Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Sachen kommunaler Solidarpakt kann ich leider nicht uneingeschränkt teilen. Neuverschuldungen untersagen zu wollen, ohne den Grund für selbige zu beseitigen, kann nicht funktionieren.
Die meisten unserer nordrhein-westfälischen Kommunen befinden sich aufgrund bundesseitig verschobener Soziallasten in der Schuldenfalle.
Die Beschlussfassung zum Sozialschutzpaket im Zuge der Coronapandemie ist mit Mehrbelastungen für die kommunale Familie von 2,3 Milliarden Euro verbunden. Die Entlastung durch den Bund beträgt null.
Die vorlaufende Beschlussfassung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz dürfte für die Kommunen perspektivisch zu einer jährlichen Mehrbelastung von 1 Milliarde Euro führen. Die Entlastung durch den Bund beträgt null.
beschlossenen Leistungen für die meist kommunalen Leistungsträger mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein werden.
Auch die beabsichtigte Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wäre für die meist kommunalen Träger mit hohen zusätzlichen Investitions- und Betriebsausgaben verbunden, über deren Finanzierung noch Unklarheit besteht.
Fazit: Auch wir wollen die Altschuldenproblematik lösen. Aber die Lösung allein der Altschuldenproblematik ohne Lösung der Ursachen droht deshalb wirkungstechnisch zu verpuffen.
Da die Erwartungshaltung ist, dass die derzeitige Zinssituation noch lange andauern wird, werden unsere Kommunen aktuell nicht durch die Zinslast erdrückt.
Herr Kollege Déus, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Es gibt bei Herrn Kollegen Kämmerling den Wunsch nach einer Zwischenfrage.
Manche Kommunen verdienen in der aktuellen Situation Geld mit ihren Schulden. Aber sie werden zum Beispiel durch die Kosten der Unterkunft, KdU, erdrückt. Ändern wir hieran nichts, treiben wir sie perspektivisch erneut in die Schuldenfalle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind zu Verhandlungen mit dem Bund bereit und willens, unsere Kommunen finanziell weiter zu entlasten. Aber diese Hilfen müssen zielgerichtet und nachhaltig – sprich: mit den Bundeshilfen abgestimmt – sein. Dazu sind wir mit unseren Kollegen und Kolleginnen im Gespräch.
Der Ihrerseits geforderte Rettungsschirm wird längst gelebt. Aktuellste Beispiele sind die finanzielle Beteiligung des Landes in Sachen Kita und OGS für April bis Juli, die vorgestern gestartete NRW-Bundesratsinitiative zur Abmilderung der Pandemiefolgen und die 342 Millionen Euro für die Stärkungspakt-Kommunen. Und seien Sie sicher: Wir werden auch die Nicht-Stärkungspakt-Kommunen finanziell nicht alleine lassen.
Deswegen werden wir den von Ihnen vorgelegten Antrag heute ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Déus. – Ich habe Sie vorhin so verstanden, dass Sie jetzt die Zwischenfrage zulassen.