Protokoll der Sitzung vom 26.06.2020

Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind hohe Güter, die das Grundgesetz in Art. 5 und 8 schützt. Das heißt: Gegendemonstrationen sind, sofern sie friedlich sind, ein selbstverständlicher, legitimer Bestandteil unseres demokratischen Diskurses. Wann immer dieser demokratische Diskurs nicht gewährleistet wird, schreiten staatliche Kräfte auch ein. Dazu komme ich gleich noch.

Wenn sich aber die AfD wie auch heute selbst zum Unschuldslamm und reinen Opfer stilisieren will, das Gewalt in jeder Form ablehnt, dann möchte ich Sie eines fragen. Sie haben ja diverse Veranstaltungen selbst genannt, aber offensichtlich eine in der Aufzählung vergessen. Ist es nicht so, dass es bei der Wahlversammlung der AfD Anfang Juni in Herne auch zu Ausschreitungen gekommen ist? Ist es nicht so, dass es bei der Wahlversammlung Anfang Juni in Herne zu massiven Gewalttätigkeiten gekommen ist?

(Andreas Keith [AfD]: Quatsch!)

Ist es nicht so, dass der amtierende Kreisvorsitzende der AfD Mitglieder des Landesvorstandes der AfD wegen Körperverletzung und Bedrohung angezeigt hat?

Was ist das für eine Heuchelei, Abgeordnete der AfD, sich in dieser Opferrolle zu sonnen?

(Beifall von der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Sie werden selbst von eigenen Mitgliedern Ihrer Partei wegen Körperverletzung und Bedrohung angezeigt. Das dürfen Sie nicht verschweigen, wenn es Ihnen um Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit in einer solchen Debatte geht.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Tritschler?

Ich erwarte dessen Kurzintervention.

Keine Zwischenfrage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zu der Aufzählung, die die AfD selbst in ihrem Antrag aufgeschrieben hat, bei der sie sich auf die absurde Behauptung versteigt, die Polizei in Köln würde Straftaten passiv hinnehmen und Angriffe auf politische Versammlungen dulden.

Ich beziehe mich auf einen Onlinebericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ vom 7. Juni dieses Jahres, in dem über die politische Versammlung der AfD im Kölner Gürzenich berichtet wird. Da heißt es – Zitat –:

„Die Polizei nahm am Sonntag zwei Menschen in Gewahrsam und fertigte Anzeigen. … Immer wieder griff die Polizei ein und begleitete Personen in den Gürzenich.“

Das muss man zur Kenntnis nehmen. Sie können hier nicht aus einer eigenen Legende heraus schlicht und einfach etwas anderes behaupten.

Eine ganze Menge Menschen aus Köln und Umgebung haben gegen Ihre Wahlveranstaltung protestiert. Herr Tritschler hat selbst gerade das Hohelied auf die Verfassung gesungen – das muss man ihm nicht glauben; aber er hat es gesagt – und darauf hingewiesen, dass politischer Protest erlaubt und legitim ist.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Dieser Protest am Kölner Gürzenich kam auch aus der Mitte der Stadtgesellschaft.

(Zurufe von der AfD)

Elfi Scho-Antwerpes, die Erste Bürgermeisterin der Stadt Köln, die sich wie viele andere in einer langen Tradition sieht, sich gegen Hetze, Ausgrenzung und Rassismus zu wehren, hat, was ich gut finde, auch an dieser Protestveranstaltung teilgenommen – selbstverständlich friedlich, selbstverständlich vor den Absperrungen, wie viele andere Kölnerinnen und

Kölner aus dem gesamten demokratischen Spektrum auch.

Was ist dagegen einzuwenden? Natürlich dürfen sie das. Ich erwarte sogar, dass sich Menschen immer wieder für die Demokratie starkmachen und sich dagegen wenden, dass Sie Minderheiten verächtlich machen und rassistisches Gedankengut nach vorne stellen.

(Beifall von der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Sie nehmen Bezug auf Ihre Versammlung im Bürgerhaus Kalk im Europawahlkampf 2019. Hier hatten Sie schon einmal die angebliche Untätigkeit der Polizei angeprangert. Es wurde ein Bericht im Innenausschuss des Landtags durch den Innenminister gegeben. Schon dieser Bericht des Innenministers entlarvte im Grunde Ihre kruden Behauptungen. Er überführte Sie der Unwahrheit, weil eben nicht richtig ist, was Sie immer wieder behaupten, dass die Polizei untätig gewesen sei. Auf diesen Bericht wird der Innenminister sicherlich gleich noch einmal zu sprechen kommen.

Das letzte Beispiel, das Sie auch selbst anführen, ist aus dem Dezember 2018, nämlich eine Veranstaltung von Bundestagsabgeordneten der AfD im Rautenstrauch-Joest-Museum. Bei diesem Einsatz

wurde sogar ein Beamter der Polizei verletzt. Sie schreiben das in Ihrem Antrag selbst.

Ich frage mich nur, liebe Kolleginnen und Kollegen im Rund und besonders Sie, die Abgeordneten der AfD: Da halten also für Ihre Versammlungen und für die Aufrechterhaltung Ihrer Versammlungs- und politischen Betätigungsfreiheit Beamte der Polizei den Kopf hin, und Sie haben nichts Besseres zu tun, als sie dafür auch noch verächtlich zu machen? Ich finde, Sie sollten sich schämen. Das möchte ich deutlich sagen.

(Beifall von der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Einmal mehr scheinen Ihnen die Fakten aber ganz egal zu sein. Sie wollen vor allem Aufmerksamkeit erzielen und sich in der Rolle der angeblich geächteten und verfolgten Außenseiter gerieren und damit darstellen. Das geht aber nicht mehr lange gut; denn eines ist klar: All die Beispiele, die Sie bringen, sind in Wahrheit Rohrkrepierer. Alle Beispiele, die Sie genannt haben, belegen, dass die Polizei ihrer Aufgabe nachkommt.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Wagner?

Verehrte Abgeordnete der AfD, ich komme schon zum letzten Satz.

Okay, keine Zwischenfrage.

Deswegen fordere ich Sie zu Folgendem auf. Auf Seite 1 Ihres Antrags schreiben Sie – Zitat – von einer überforderten und/oder untätigen Polizei.

(Zuruf von der AfD)

Da steht: „überforderte und/oder untätige Polizei“. – Wer das behauptet, muss sich bei allen Beamtinnen und Beamten, die auch für Sie den Kopf hinhalten, entschuldigen. Dazu fordere ich Sie hiermit auf. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Börschel. – Es wurde eine Kurzintervention von der AfD-Fraktion angemeldet. Herr Tritschler, bitte schön. 1:30 Minuten für Sie.

Vielen Dank. – Drei Punkte, Herr Börschel.

Erstens. Sie haben Gewalt sowie Straftaten gegen uns und unsere Mitglieder damit gerechtfertigt, dass wir kontroverse Meinungen vertreten. Das ist ekelhaft. Das wollte ich an dieser Stelle nur festhalten.

Zweitens. Sie haben die Versammlung in Herne angesprochen. Als ein Mitglied, das ausgeschlossen wurde bzw. gerade wird, versucht hat, sich gewaltsam Zutritt zur Versammlung zu verschaffen,

(Andreas Keith [AfD]: Aber einen Sicherheits- beamten schwer verletzt!)

haben die Sicherheitsbeamten versucht, ihn festzuhalten, woraufhin er auf den Boden gefallen ist. Jetzt hat er Anzeige erstattet. Es hat noch überhaupt kein Verfahren dazu stattgefunden. Dass Sie das hier zum Thema machen, ist einfach albern. Haben Sie nichts Besseres bei Ihrer Google-Recherche gefunden? Also ganz ehrlich!

Es gab auch auf SPD-Veranstaltungen schon Schlägereien. Das würde ich nicht zum Thema hier im Landtag machen. Solche Sachen kommen vor. Es waren keine Dritten beteiligt, also: lächerlich.

Zuletzt möchte ich drittens noch feststellen, dass ich hier nicht die Polizei verächtlich gemacht habe. Ausdrücklich möchte ich aber feststellen, dass ich die Kölner Polizeiführung für eine Truppe Versager halte. Das habe ich jetzt mehrfach erlebt.

Es geht aber nicht um die Beamten, die vor Ort ihren Kopf hinhalten, wie Sie es eben insinuiert haben. Um die geht es ausdrücklich nicht. Diese werden nämlich von eben dieser Polizeiführung nach vorne geschickt,

verheizt, und für die setze ich mich ein. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Herr Kollege Börschel, Sie haben 1:30 Minuten zur Widerrede. Bitte schön.

Danke, Herr Präsident. – Herr Tritschler, wie Sie nach meinem Beitrag ernsthaft davon sprechen können, ich würde Gewalt auch nur im Ansatz legitimieren, zeigt, wie fehlgeleitet Sie sind.

(Roger Beckamp [AfD]: Nur, wenn es gegen uns geht! – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

Weder in meiner Rede noch in meinem sonstigen politischen Tätigwerden gebe ich irgendeinen Anlass dafür. Das zeigt aber einmal mehr, dass Ihnen jedes Mittel recht ist, politische Gegner zu diskreditieren, wenn es Ihnen nützt. Dafür sollten Sie sich schämen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Fran- ziska Müller-Rech [FDP])

Der zweite Punkt. Der Kollege war ja beim Tagesordnungspunkt zuvor der Auffassung, dass drei Seiten schon zu viel sind und ihn überfordern. Ich habe die insgesamt etwa drei Seiten Ihres Antrags sehr intensiv gelesen, und ich habe zitiert. Im letzten Absatz auf Seite 1 steht: „Wiederholt kam es dort zu Ausschreitungen und Gewalttaten durch linke Störer, denen“ – Zitat – „eine überforderte und/oder untätige Polizei gegenüber stand“.