Protokoll der Sitzung vom 26.06.2020

Worum ging es denn im Kern? Es ging darum, dass jemand verpflichtet werden sollte, alle 30 Jahre seinen privaten Kanalanschluss überprüfen zu lassen. Es motzt keiner rum, wenn der Schornsteinfeger zweimal im Jahr kommt. Das akzeptieren wir alle.

Mich erinnert das an meinen Streit mit Herrn Deppe über den Kormoran. Herr Deppe hat immer argumentiert: Die Rechte der Fische seht ihr nicht. Die wollt ihr gar nicht sehen, weil das unter der Wasseroberfläche passiert.

Hier ist es so: Sie werden dieses Risiko eingehen, weil es unterhalb des Erdbodens passiert. Es ist schön weit unten, und man sieht nicht wirklich, was da versickert. Das ist etwas, was ich Ihnen wirklich übel nehme.

(Bernd Krückel [CDU]: Gibt es einen Beleg von Ihnen?)

Wir hatten das Ganze damals aufgrund der Proteste auf Wasserschutzgebiete beschränkt, also auf Gebiete, wo aus unserer Sicht tatsächlich das Besorgnisprinzip gelten sollte. Es macht auch Sinn, wenigstens in diesen Gebieten so vorzugehen. Es gab in der Anhörung Stimmen, die deutlich gesagt haben: Wir sind dafür, das zu machen. Dann muss man es aber aus Gerechtigkeitsgründen landesweit machen. – Darüber könnte man diskutieren. Aber es ganz abzuschaffen, finde ich absolut kläglich, gerade angesichts der Debatten, die wir über Waser, Wasserschutz und die zunehmende Knappheit von Wasser, die wir wahrnehmen, führen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Angesichts der Phasen von Trockenheit und Dürre, die jetzt herrschen, müsste doch allen klar sein, was der Wasserschutz wert ist.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Mein Eindruck ist, dass der Wasserschutz Sie nicht wirklich interessiert. Das haben Sie auch dadurch bestätigt, dass Sie im Ent

wurf zum Landeswassergesetz, den wir jetzt vorgelegt bekommen haben, sogar bereit sind – und das passt zu dem, was Sie hier machen –, in den Wasserschutzzonen wieder Abgrabungen zu erlauben. Sie fallen hinter den Zustand zurück, der bereits unter Schwarz-Gelb herrschte. Auch das ist eine große Enttäuschung für uns. Damit erweisen Sie dem Wasserschutz in NRW einen Bärendienst.

Sie haben immer wieder argumentiert, man könne nicht 100%ig nachweisen, dass diese Funktionsprüfung funktioniert.

(Zuruf von der FDP: Es gibt gar keinen Nach- weis!)

Ja, genau.

Wir sind eindeutig der Meinung, dass wir uns hier im Umweltrecht befinden, und im Umweltrecht sollte das Vorsorgeprinzip einen besonders hohen Stellenwert haben. Man sollte eben nicht – und das tun Sie leider – nachsorgend und somit erst dann handeln, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sondern man sollte präventiv handeln. Man sollte rechtzeitig handeln, und das tun Sie nicht.

Wer das Vorsorgeprinzip nicht zur Grundlage seiner Umweltpolitik macht – und das haben Sie wieder einmal eindrucksvoll belegt –, der hat aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ein falsches Verständnis von Umweltschutz. Hier schließe ich Sie, Frau Ministerin Heinen-Esser, ausdrücklich ein.

Die Anhörung war so dermaßen eindeutig, dass ich mich an Ihrer Stelle tatsächlich schämen würde,

(Zurufe von der FDP: Oh! – Weitere Zurufe von der FDP)

das heute so durchzusetzen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ihre Einschränkung auf die sogenannten begründeten Verdachtsfälle ist in der Anhörung in der Luft zerrissen worden. Dass das alles nicht funktioniert, hat man Ihnen dort sehr deutlich gesagt. Was Sie heute beschließen wollen, ist Teil 1 Ihres Offenbarungseides zum Wasserschutz. Teil 2 werden wir dann erleben, wenn wir über das neue Landeswassergesetz diskutieren. Auch darin steckt so einiges.

Ihre Verordnung lehnen wir in vollem Umfang ab, denn Sie ist falsch. Sie ist gegen die Umwelt, wird aber gegen jede Expertenmeinung durchgeboxt. Eine solche Umweltpolitik lehnen wir ab. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Rüße. – Jetzt spricht Herr Dr. Blex für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 10. Dezember 2019 haben wir im Plenum über einen Antrag abgestimmt, in dem die Landesregierung beauftragt wurde, eine verpflichtende Funktionsüberprüfung privater Abwasserkanäle nur in begründeten Verdachtsfällen zu verlangen.

In diesem Antrag wurde mit dem rot-grünen Generalverdacht gebrochen, dass häusliche Rohrleitungen eine so große Undichtigkeit aufweisen könnten, dass davon die allerdgrößte Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen könnte. Der Antrag wurde demokratisch abgestimmt und beschlossen.

Jetzt liegt uns die überarbeitete Rechtsvorschrift vor, und auf ausdrücklichen Wunsch wurde eine mündliche Anhörung während Ihrer Coronakrise hier im Landtag durchgeführt, damit alle Fraktionen noch einmal über das sprechen, was vor einem halben Jahr beschlossen wurde.

Ich fasse die Anhörung zusammen: Der Verdacht bestätigt sich nicht, die Schädlichkeit wurde nicht nachgewiesen, und die Dichtigkeitsprüfung ist extrem kostspielig. Der Verdacht auf Undichtigkeiten häuslicher Abwasserleitungen ist unbegründet. Man weiß überhaupt nicht, wie viele undicht sein könnten. Man weiß also nichts.

Insbesondere weiß man nichts über die Schädlichkeit. Die Schädlichkeit für Mensch und Umwelt durch austretendes Schmutzwasser für eine wenige Meter lange Rohrleitung bis zum öffentlichen Kanalnetz ist lächerlich gering. Nur Rot-Grün geht davon aus, dass ausgerechnet diejenigen Hausleitungen undicht sind, in deren Häusern gerade jemand sein eingenommenes Röntgenkontrastmittel wieder ausscheidet. Das ist wirklich vollkommen absurd.

Die Dichtigkeitsprüfung belastet die unbescholtenen Grundstückseigentümer – ich weiß, das ist nicht Ihre Klientel – in der gesamten Breite.

(Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU])

Sie ist eben nicht so günstig, wie allgemein von Bedenkenträgern, meist aus den Großstädten, geäußert wird. Wohnen die Eigentümer in einer großen Eigentümergemeinschaft, haben sie noch Glück, denn sie können sich die Kosten der Dichtigkeitsprüfung teilen. Der Eigenheimbesitzer im Dorf dagegen kann sich auf eine ganz fette Rechnung gefasst machen. Alles, was wir von Rot-Grün dazu hören, ist: könnte, hätte, wäre, sollte. – Die Dichtheitsprüfung steht aber in keinem Verhältnis zur unterstellten Gefahr.

In Richtung Rot-Grün – insbesondere in Richtung der Grünen – sei gesagt: Bei einer Anhörung kommt es nicht auf die Mehrheit der Sachverständigen an, sondern auf die Fakten. Mit einem abgebrochenen Sozialgeschwätzstudium ist das vielleicht schwer zu verstehen, aber Naturwissenschaften gehorchen nicht

der Mehrheitsmeinung einer Anhörung, sie sind einfach. Das grüne politische Spielchen sieht allerdings vor, möglichst viele Parteien und Verbände zu einer Anhörung einzuladen, die alle das gleiche Lied spielen.

Es war auch erstaunlich, wie wenig sich der Verbraucherschutzverband für die Eigentümer und damit für die Verbraucher eingesetzt hat. Diese Verbände haben einem vermeintlichen Umweltschutz eiskalt den Vorrang eingeräumt.

Dabei herrscht in Deutschland Wohnungsnotstand, angeheizt von der von Ihnen allen geförderten Armutseinwanderung. Wir müssten eigentlich einen Wohnungsvorbehalt schaffen, anstatt wie die RotGrünen damit anzufangen, die Immobilienpreise und das Leben unserer Bürger weiter zu verteuern. Wir stimmen dem Antrag zu.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Blex. – Jetzt spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Heinen-Esser.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Funktionsprüfung bzw. Dichtheitsprüfung hat die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen immer wieder beschäftigt.

Als wir kürzlich über die Änderung bei der Dichtheitsprüfung beraten haben, habe ich mir noch einmal die gesamte Historie zeigen lassen. Anhand dessen konnte man feststellen, dass es sich um ein schwieriges Thema handelt. Die einen sagen, für den Gewässerschutz sei es notwendig, diese verpflichtend zu haben, die anderen sagen, die Vorteile ließen sich überhaupt nicht nachweisen. So ging es über Jahre immer hin und her.

Eine Anhörung hier im Landtag dient dazu, sich mit politisch schwierigen Themen noch einmal intensiv auseinanderzusetzen. Ich muss Ihnen eines sagen: Auch wenn ich die Meinung der Sachverständigen – auch meiner Kölner Sachverständigen – in dieser Frage nicht teile, dient eine Anhörung doch gleichwohl dazu, dass man sich mit Argumenten inhaltlich auseinandersetzt – gerade bei einer Frage, die eine solche Historie hat. Das jetzt hier abzutun, halte ich für einen echten Fehler.

Aber was ist das Problematische daran? Natürlich würde ich, meinem Herzen folgend, ganz klar sagen – das habe ich auch immer wieder gesagt –: Wir behalten die Prüfungen aus Vorsorgegründen bei.

Dann ist mir ein Vorgang untergekommen, mit dem wir uns auch schon lange beschäftigt haben. Es sollte ein Gutachten darüber erstellt werden, wie die

Auswirkungen auf die Kanäle tatsächlich sind. Das heißt: Welche Belastung kommt durch die Hauskanäle wirklich auf den Boden und das Grundwasser zu? Wenn man in einer Frage unsicher ist, fragt man ja noch einmal die Experten: Wie sieht es tatsächlich aus?

Dazu benötigten wir eigentlich Kommunen, die mit uns die Beispiele durchgehen und sagen: Hier und hier ist das Wasserschutzgebiet, und wir schauen uns das jetzt genau an. – Leider Gottes gab es faktisch keine Kommunen, die bereit gewesen wären, diesen Weg mit uns zu gehen, um das wissenschaftlich zu erforschen. Gründe dafür kann ich jetzt nicht nennen. Aber wir hatten überhaupt keine wissenschaftliche Basis, um zu entscheiden, ob jetzt die Prüfung richtig oder falsch ist und ob man hier eine Veränderung vornimmt.

Dazu muss ich eines sagen: Wenn man sich bei dem, was man da bisher tut, wissenschaftlich nicht hundertprozentig sicher ist, sollte man auch Veränderungen herbeiführen – gerade bei einem Thema, das derart im Konflikt zwischen Hauseigentümern und Politik diskutiert wurde.

Die Lösung, die wir jetzt gefunden haben, nämlich, die verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle künftig nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen zu verlangen, halte ich für den richtigen Weg. Das befreit den Hauseigentümer doch immer noch nicht davon, dafür zu sorgen, dass sein Kanal tatsächlich in Ordnung ist.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deshalb ist es richtig, hier so zu verfahren, meine Damen und Herren. Dazu haben wir eine lange Diskussion geführt. Die Hauseigentümer – auch das muss man sagen – haben jetzt wieder eine vernünftige Rechtslage, mit der sie arbeiten können. Wir begleiten das Gesetz; das ist überhaupt keine Frage. Vielleicht gibt es irgendwann auch noch eine wissenschaftliche Untermauerung dazu. Zurzeit sehe ich das nicht. Ich halte dies aber für ein faires Gesetz, das sowohl dem Schutz des Grundwassers dient als auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf faire Behandlung berücksichtigt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Frau Ministerin Heinen-Esser. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung über die Zustimmung des Landtags zu dem Verordnungsentwurf Vorlage 17/3241. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 17/9856, dem Entwurf der Verordnung unverändert zuzustimmen. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Vorlage 17/3241 selbst und nicht über

die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Vorlage zu? – CDU, FDP und AfD stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Zustimmung zum Verordnungsentwurf Vorlage 17/3241 mit der Mehrheit des Hohen Hauses erteilt.