Protokoll der Sitzung vom 26.06.2020

Zum Verbraucherschutz sei gesagt, dass die Landesregierung sich bereits seit Längerem für eine transparente und realistische Darstellung der Bandbreiten von Internetverbindungen einsetzt. So hat sich beispielsweise die Verbraucherschutzministerkonferenz 2019 mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen für eine gesetzliche Konkretisierung der sogenannten vertraglich vereinbarten Leistung und die Sanktionierung von Abweichungen ausgesprochen.

Vor diesem Hintergrund sind die konkreten Forderungen des vorliegenden Antrags leider wenig innovativ, da sie auch die Sachstände laufender Aktivitäten zur Stärkung der Rechtsposition von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistung allenfalls widerspiegeln oder hinter ihnen zurückbleiben.

Lassen Sie mich nur wenige Beispiele nennen. Im Ausschuss werden wir dann weiter darüber beraten.

Die seitens der antragstellenden Fraktion angestrebte Ausweitung der Regelung des § 45b TKG auf nicht marktmächtige Unternehmen ist bereits für die laufende Novellierung des TKG vorgesehen. Kunden haben zudem bereits jetzt zivilrechtliche Ansprüche im Hinblick auf vereinbarte Leistungserbringung.

Des Weiteren hat der Bund bereits das Novellierungsverfahren des Telekommunikationsgesetzes eingeleitet, bei dem unter Beteiligung der Länder auch eine Neufassung des Universaldienstes erfolgen soll.

Last, not least: Beim Thema „Verbraucherschutz“ tut Nordrhein-Westfalen ganz besonders viel. Wir haben zum Beispiel die Mittel für den Verbraucherschutz in den letzten drei Jahren erhöht. Hier wird viel unternommen, damit wir leistungsstarke Netze haben und die Kundinnen und Kunden auch von den Anbietern fair bedient werden. Das ist auch dringend notwendig.

Ich hoffe, dass Sie auch während Ihrer Sommerpause, wenn Sie weiter im Netz unterwegs sind, feststellen können, dass die Netze in Nordrhein-Westfalen Ihren Anforderungen gerecht werden. Ich wünsche Ihnen allen eine schöne und erholsame Sommerpause. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf: Ihnen auch!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Möchte noch jemand das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/9796 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend – sowie mitberatend an die Ausschüsse für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Wie immer sollen die abschließende Beratung und Abstimmung im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann haben wir einstimmig so überwiesen.

In der Tat sind wir um 18:49 Uhr am Ende des heutigen Plenartags angekommen. Wir sind damit auch am Ende dieser Plenarwoche angelangt.

Wir stehen am Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Daher darf ich Ihnen und Ihren Familien im Namen des Präsidiums alles Gute, eine schöne Sommerzeit und ein wenig Erholung wünschen, wo auch immer Sie Ihre freie Zeit verbringen. Bleiben Sie gesund!

Wir sehen uns alle wieder am Mittwoch, den 26. August 2020, 10 Uhr. Dann beginnt nämlich unsere nächste Plenarsitzung.

Kommen Sie alle gut nach Hause!

Die Sitzung ist geschlossen.