Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Frau Ministerin, zum einen freut mich die eine klare Aussage.
Das andere ist aber, dass die Kommunen Klarheit darüber haben müssen, ob sie die Stellen wieder besetzen können. Die Kolleginnen und Kollegen müssen Klarheit haben, damit sie sich nicht wegbewerben müssen; denn die Konkurrenz um die Stellen ist groß, und es gibt viele vielfältige Angebote. Die Träger müssen wissen, ob sie die Stellen weiterführen können. – Es reicht nicht, dass wir das im Dezember hier beschließen, sondern das muss jetzt klar sein.
Wir müssen dann auch noch einmal über die Standards reden. Zudem hätte ich mir gewünscht, dass hier neben dieser erfreulichen Botschaft etwas zu Neukonzeptionen gesagt wird; denn da können schon noch Pferdefüße drinstecken. Deswegen müssen wir das fachlich betrachten.
Der von mir angeforderte Bericht wird in der nächsten Schulausschusssitzung behandelt; eine wunderbare Gelegenheit, das anzufüttern und uns vielleicht etwas mehr als die drei dürren Seiten vorzulegen. Wir werden das auf jeden Fall nachfragen, denn wir können nicht auf Anhörung und Debatte warten.
Es war gut, dass wir den Antrag heute beraten haben. Das war ein Impuls, der dazu beigetragen hat, dass wir hier ein Stück mehr Klarheit haben. Der Nebel hat sich aber noch nicht ganz gelichtet. – Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 7; es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/10640 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit haben wir so überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Düker das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es sind acht Monate vergangen, seit Bundestag und Bundesrat nach langem Gezerre und sehr ausgiebigen Beratungen in der Finanzministerkonferenz die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Grundsteuer beschlossen haben. Die Länder konnten sich nicht abschließend auf ein Modell verständigen. So gibt es nun das sogenannte Bundesmodell, und es gibt eine Länderöffnungsklausel, wonach Länder eigene Regelungen festlegen können.
Der Sachstand ist, dass es fast alle Länder in diesen acht Monaten geschafft haben, diese Debatte zu führen, und wir in den Ländern Tendenzen oder sogar schon Entscheidungen haben, was gemacht wird – mit unterschiedlichen Ergebnissen. Wir stellen fest, dass nur NRW dieses Thema offenbar aussitzt. Vielleicht hat die Kommunalwahl damit etwas zu tun; keine Ahnung. Wir meinen aber, dass es endlich an der Zeit für eine Entscheidung ist und die Kommunen Klarheit brauchen.
Das Bundesmodell hat als Berechnungsgrundlage den Bodenwert, das Alter des Gebäudes und pauschalierte Mieteinkünfte. Auf Bundesebene gibt es dazu inzwischen eine Bewertung vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags, der – nachvollziehbar – an diesem Modell verfassungsrechtliche Bedenken geltend macht.
Ehrlich gesagt haben uns in der Debatte – und dazu stellen wir heute den Antrag – die Argumente überzeugt, die für eine sogenannte modifizierte Bodenwertsteuer sprechen. Dabei ist die Berechnungsgrundlage nicht mehr das Gebäude, sondern die Berechnungsgrundlage sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Der Vorteil ist, dass damit neu geschaffener Wohnraum keine höhere Besteuerung auslöst, denn die Gebäudefläche wird nicht mit besteuert.
Im Ergebnis führt eine solche modifizierte Bodenwertsteuer, wie sie Baden-Württemberg plant, zu einer mäßig höheren Belastung für Einfamilienhäuser –
allerdings sehr im Rahmen – und einer deutlichen Entlastung für Mehrfamilienhäuser, besonders in angespannten Innenstadtlagen. Außerdem werden ungenutzte Grundstücke höher besteuert und Gewerbeflächen entlastet.
Die Wirkung, liebe Kolleginnen und Kollegen, die die Grundlage dafür ist, für welches Modell man sich entscheidet, ist bei dieser Steuer eine bodenpreisdämpfende. Es ist eine Wirkung gegen Bodenspekulationen, die besonders in den großen Innenstadtlagen zu verzeichnen sind. Wir können damit ein wenig – ich will es nicht überbewerten – den Druck erhöhen, ungenutzte Grundstücke, die für den Wohnbau spekulativ leer gelassen werden, zu mobilisieren. Damit stärken wir die Zielrichtung „Innen- vor Außenentwicklung“ und können so noch die ökologische Komponente fördern, mit Grund und Boden ökologisch vertretbar umzugehen.
Ich finde, diese Argumente sind schlagend. Darüber hinaus baut dieses Modell auf dem Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß“ auf, das vom NABU, vom BUND, vom Institut der deutschen Wirtschaft, vom Deutschen Mieterbund und von vielen anderen unterstützt wird, und das jetzt eben auch in Baden-Württemberg eingeführt wird.
Die Modifizierung besteht in Baden-Württemberg darin – auch das würden wir unterstützen –, dass das Wohnen am Ende durch diese Reform im Durchschnitt nicht teurer wird.
Daher hat Baden-Württemberg vor, bei Wohngrundstücken einen Abschlag von 30 % bei der Steuermesszahl gegenüber Gewerbegrundstücken zu berücksichtigen, sodass die Wirkung einer solchen Modifizierung tatsächlich nur positiv ist.
Und schlussendlich kommt zu allen positiven Argumenten noch der erheblich geringere Verwaltungsaufwand hinzu.
Ich finde die Argumente schlagend und bin gespannt, welche Gegenargumente der Finanzminister hat. Ansonsten hoffe ich, Sie ein wenig von diesem Modell überzeugt haben zu können. – Vielen Dank.
Als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich mir die Frage gestellt, ob ich mir die Mühe machen soll, mich differenziert mit dem Antrag auseinanderzusetzen und die bekannten Modelle gegeneinander abzugrenzen. Die Tatsache, dass Sie direkte Abstimmung beantragt haben, veranlasst mich aber, mich hier mit diesem steuerlichen Feinschmeckerthema nicht näher zu beschäftigen.
Wenn Sie die fachliche Auseinandersetzung und Beschäftigung mit dem Thema gewollt hätten, dann wäre der Haushalts- und Finanzausschuss der richtige Ort gewesen.
Diese fachliche Befassung wollen Sie nicht. Deshalb verzichte ich auf eine differenzierte Betrachtung.
Herr Kollege Krückel, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Frau Kollegin Düker möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Diese bezieht sich auf das Verfahren.
Entschuldigung, aber meine Worte jetzt sind wirklich Grundlage für die Auseinandersetzung. Ich entschuldige mich tausendmal dafür, dass dies anders in den Ältestenrat gekommen ist, aber wir würden den Antrag gerne überweisen. Sie haben völlig recht, dass das Thema in den Ausschuss gehört. Wir haben jetzt auch – leider etwas kurzfristig – eine Abstimmung herbeigeführt, den Antrag überweisen zu lassen.
Nein, keine direkte Abstimmung. Entschuldigen Sie bitte die Kurzfristigkeit. Es war ein Versehen auch von mir.
Ich habe Verständnis für Ihr kurzfristiges Umswitchen, und Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich die drei Modelle so kurzfristig jetzt nicht intensiv gegeneinander abgrenzen kann. Die fachliche Befassung werden wir dann gerne im Haushalts- und Finanzausschuss führen. Denn Sie haben recht, dass das die richtige Betrachtung und der richtige Umgang damit wäre.
Eines möchte ich dennoch anmerken: Sie schreiben in Ihrem Antrag zu Recht, dass das Bundesmodell zur Grundsteuerberechnung auf den Bodenwert und das Alter der Gebäude zurückgreift sowie pauschalisierte Mieteinkünfte zugrunde legt. Insbesondere wegen der Pauschalierung bei den Gebäudewerten gibt
es verfassungsrechtliche Bedenken. Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich. Ob das von Ihnen präferierte Bodenwertmodell oder andere Modelle verfassungssicher sind, sollte das Finanzministerium in Ruhe prüfen und anschließend einen belastbaren Gesetzentwurf vorlegen.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen und sollte mit Sorgfalt eine gesetzliche Basis bekommen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass unser Finanzminister diese Aufgabe mit der erforderlichen Umsicht und Weitsicht erfüllen wird.
Da es um eine Überweisung geht, werden wir dieser selbstverständlich zustimmen. – Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Krückel. – Damit es keine Missverständnisse gibt: Der Wunsch nach Überweisung ist hier oben angekommen. Es gibt zwischenzeitlich auch eine Verständigung aller fünf hier im Landtag vertretenen Fraktionen, so zu verfahren. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Weske das Wort.