Wir gehen nun aber auch hier einen Schritt weiter. Opfer sollen nicht nur auf Antrag, sondern im Regelfall unmittelbar von der Justiz über Verlauf und Ausgang des Verfahrens informiert werden. Dies geschieht bislang nur auf Antrag. Eine gute Kommu
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wirksamer und konsequenter Opferschutz braucht das Miteinander aus Politik, öffentlichen Einrichtungen und Justiz. Mit unserem Antrag wollen wir dieses notwendige Miteinander weiter optimieren. Lassen Sie uns dieses Thema zum Kernthema des Parlaments machen, es gemeinsam angehen und weiterhin konsequent daran arbeiten.
Der erste Schritt dazu ist eine breite Zustimmung zu diesem Antrag, für die ich noch einmal mit Nachdruck werben möchte. Nur so helfen wir Opfern von Straftaten in Nordrhein-Westfalen wirklich weiter. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Opferschutz ist ein besonderes Anliegen der Koalition aus CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen. Viel zu oft stehen nur die Täter im Fokus von Gericht und Medien, dabei sind es aber die Opfer, die oftmals ein ganzes Leben lang unter den Folgen einer Straftat leiden.
Bereits im Koalitionsvertrag wurde daher der Opferschutz als Kernforderung aufgenommen, und wir haben auch schon vieles an der Stelle leisten können. Auf unsere Bestrebungen hin gibt es bereits zahlreiche Projekte, Konzepte und Initiativen, aber es gilt, verbleibende Lücken zu schließen.
Soweit möglich gilt es zu verhindern, dass das Strafverfahren selbst zu einer schweren psychischen Belastung der Opfer führt. Daher müssen die Strafverfolgungsorgane mit dem nötigen psychologischen Wissen bezüglich der Opferbelange ausgestattet sein. Je sensibler diese mit den Opfern umzugehen, desto geringer stellen sich die Belastungen durch das Verfahren für die Opfer dar. Hierzu soll eine auf die Opferbelange ausgerichtete Aus- und Weiterbildung für die Strafverfolgungsorgane sichergestellt werden.
Darüber hinaus – es wurde gerade schon angesprochen – sollen in allen Präsidialgerichten und auch den Staatsanwaltschaften Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Opferschutz im Strafverfahren bestellt werden. Diese können wichtige Ansprechpartner vor Ort sein, die für Fragen zur Verfügung
Gerade für Kinder und Jugendliche kann die Atmosphäre in den Wartebereichen der Gerichte und auf den Gängen, die häufig nicht allzu charmant wirken, belastend sein. Unter Umständen können sie neugierigen Blicken ausgesetzt sein und unnötige zusätzliche Belastungen erfahren.
Daher befürworten wir die Einrichtung von kind- und jugendgerechten Wartezonen oder auch Zimmern in Präsidialgerichten. Diese können je nach örtlicher Gegebenheit und Möglichkeit eingerichtet werden. Dabei ist wichtig, die Betroffenen hierüber vorab zu informieren und damit bereits im Vorfeld die Sorge vor dem Aufenthalt in Gerichtsgebäuden zu nehmen.
Gerade bei Sexualdelikten und sonstigen Sachverhalten, die für das Opfer schambehaftet sind, kann es für das Opfer angenehmer sein, mit einer Person gleichen Geschlechts sprechen zu können. Sofern dies im Einzelfall dem Wunsch des Opfers entspricht, sollen Vernehmungen und Befragungen in NRW daher durch Bedienstete von Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften gleichen Geschlechts durchgeführt werden.
Wichtig ist weiterhin die Transparenz des Verfahrens aus der Perspektive des Opfers. Dazu zählen eine automatische Information über den aktuellen Verfahrensstand und natürlich auch über dessen Ausgang. Dass Opfer hierfür bisher einen gesonderten Antrag stellen müssen, stellt nach unserer Meinung eine unnötige Belastung dar.
Zur Verbesserung des Opferschutzes soll sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die in § 406d Abs. 1 StPO verankerte, bislang von einem Antrag abhängige Mitteilungspflicht über den Ausgang für den Regelfall um eine Unterrichtung des Verletzten „von Amts wegen“ erweitert wird.
Es ist uns ein großes Anliegen, dass Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, wissen, dass sie auf die Justiz in NRW vertrauen können. Eine effektive Strafverfolgung darf nicht zu einer weiteren massiven Belastung der Opfer werden. Die genannten Punkte sind dabei ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem umfassenden Opferschutz in Nordrhein-Westfalen. Deswegen werben wir um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank und Glück auf!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Opferschutz und Opferhilfe haben eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie vermitteln allen Beteiligten, dass die Gesellschaft die Tat ablehnt, und sie zeigen zusätzlich zu einem möglichen Urteil, dass sich der Staat auf die Seite der Opfer stellt. Außerdem tragen sie dazu bei, dass Opfer von Gewalttaten eher bereit sind, Zeugenaussagen zu tätigen und ihre Erfahrungen auch tatsächlich zur Anzeige zu bringen.
Wir begrüßen es deshalb grundsätzlich, dass mit dem vorliegenden Antrag weitere Maßnahmen zum Opferschutz beschlossen werden sollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus CDU und FDP hat bereits im letzten Jahr einen Antrag zum Thema „Opferschutz“ eingebracht, der Anfang des Jahres auch ausführlich im Rechtsausschuss behandelt wurde. Ebenfalls gab es eine Anhörung zu dem Thema, welche uns noch einmal einige Dinge ins Gedächtnis gerufen hat. In dem vorliegenden Antrag wurden wesentliche Punkte genau aus dieser Anhörung aufgenommen und zu einem neuen Antrag formuliert.
Grundsätzlich finden wir diese Beschlusspunkte zum Opferschutz in Ordnung, wenngleich wir bedauerlicherweise einige Mängel feststellen müssen. Diese Mängel möchte ich einmal deutlich aufzeigen.
Erstens. Zum einem behandelt der Antrag das Thema „Opferschutz“ vornehmlich aus justizieller Perspektive und nimmt einige wesentliche Punkte des polizeilichen Opferschutzes auf. Leider ist aber kein Gesamtkonzept zum Opferschutz erkennbar.
Wir hätten uns sehr gewünscht, dass sich das Justizministerium stärker mit den anderen Ressorts abstimmt und eine interdisziplinäre Gesamtstrategie zum Thema „Opferschutz“ vorlegt.
Zweitens. Darüber hinaus sind nicht alle Punkte aus der Anhörung aufgenommen worden. Immer dann, wenn es Geld kostet, macht der vorliegende Antrag keine Vorschläge.
In der Anhörung wurde deutlich, dass beispielsweise die Arbeit des Weißen Rings in großen Städten sehr gut funktioniert, allerdings in ländlichen Bereichen unter chronischer Unterfinanzierung leidet. Kleinere Anbieter haben massive finanzielle Probleme, Opferschutz und Opferhilfe zu leisten. Wir hätten uns gewünscht, dass die Koalition aus CDU und FDP hier konkrete Vorschläge zur Unterstützung unterbreiten würde. Dies ist nicht geschehen.
Drittens. Nicht zuletzt hätten wir uns gewünscht, dass das sogenannte niederländische Modell zum Opferschutz umgesetzt wird. Das niederländische Modell wurde in der Anhörung von der Opferschutzbeauftragten nämlich ausdrücklich gelobt.
Darin wird auf folgendes Problem eingegangen: Wenn das Opfer Schadensersatzansprüche gegen den Täter hat, hat der Täter in der Realität oft selbst nicht die finanziellen Mittel, um dem nachzukommen. Das Opfer wird bei der jetzigen Rechtslage dadurch, dass ihm der Schadensersatz verwehrt bleibt, oft zum zweiten Mal Opfer. Nach dem besagten niederländischen Modell geht das Land bezüglich der Schadensersatzansprüche in Vorleistung, bis der Täter ausreichend liquide ist.
Liebe Regierungskoalition, Ihr Antrag trägt den Titel „Opferschutz und -rechte in Nordrhein-Westfalen konsequent ausbauen“. Leider finden wir den Inhalt des Antrags nicht konsequent genug. Wir finden, dass der Opferschutz und die Opferhilfe in Nordrhein-Westfalen in einem ressortübergreifenden Gesamtkonzept weiterentwickelt werden sollten. Dabei sollten Opferschutzorganisationen unserer Auffassung nach flächendeckend besser finanziell unterstützt werden. Außerdem finden wir, dass das Land dort, wo es möglich ist, gemäß dem niederländischen Modell helfen sollte.
Da wir diese Punkte in Ihrem Antrag nicht wiederfinden, wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung enthalten. – Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Bongers. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Engstfeld.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es darum geht, Opferrechte und Opferschutz in NordrheinWestfalen weiterzuentwickeln und zu stärken, sind Bündnis 90/Die Grünen selbstverständlich mit dabei. Wir können diesen Antrag, der die Stärkung des Opferschutzes und der Rechte von Opfern zum Ziel hat, gut und gerne unterstützen.
Opfer leiden oft eine lange Zeit physisch und psychisch unter den Folgen der Straftat. Sie brauchen und verdienen daher den bestmöglichen Schutz, um die Tat und ihre Folgen, aber auch das gerichtliche Verfahren gut zu überstehen und um nicht im Laufe des Gerichtsverfahrens eine erneute Viktimisierung oder Traumatisierung zu erleiden. Das gilt in besonderem Maße für Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, sowie für Opfer von Gewaltstraftaten.
Daher sind der Ausbau der Aus- und Weiterbildung zur weiteren Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse der Opfer von Straftaten sowie die Bestellung von Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Opferschutz sinn
Auch die kind- und jugendgerechten Wartezimmer sind eine sinnvolle Ergänzung und bieten dieser besonders vulnerablen Gruppe von Opfern bessere Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten.
Auch die weiteren Forderungen können wir unterstützen. Gerade die Einführung einer Mitteilungspflicht von Amts wegen gegenüber den von einer Straftat Betroffenen ist ein wichtiger Schritt, um insgesamt zu einem besseren Informationszugang für Opfer von Straftaten zu gelangen. Natürlich steht bei Strafverfahren der Beschuldigte im Mittelpunkt, darüber dürfen aber die Bedürfnisse der Opfer auf keinen Fall vergessen werden.
Leider fehlen in dem Antrag einige wichtige Punkte, die wir heute nicht zum ersten und sicher auch nicht zum letzten Mal anmahnen, weil sie aus unserer Sicht für einen umfassenden Opferschutz elementar und unverzichtbar sind. So fehlen nach wie vor genügend Plätze in Frauenhäusern für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt oder Gewalt geworden sind. In Coronazeiten hat sich der Platzmangel noch mal deutlich verschärft.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Antrag fehlt, ist die deutliche Ausweitung der Möglichkeit und die Anwendung von audiovisuellen Vernehmungen, gerade für Kinder und Opfer sexualisierter Gewalt.
Trotz dieser und einiger weiterer Punkte, die uns im Antrag fehlen, erfüllt er aber das Ziel der Stärkung des Opferschutzes. Wir können alle Forderungen, die der Antrag enthält, unterstützen; daher stimmen wir Grüne diesem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anzahl der Straftaten, vor allem im Bereich der sexualisierten Gewalt und insbesondere gegen Kinder, sowie die Clankriminalität nehmen sprunghaft zu. Hier erstarren Politik und Gesellschaft beinahe täglich; es offenbaren sich jede Woche neue Schreckensszenarien.
Innenminister Reul hastet von einer Baustelle zur anderen. Mich beschleicht inzwischen das Gefühl, dass er nicht mehr Herr der Lage ist – aber ich bin ja auch nur ein Teil der Zivilgesellschaft mit einem ominösen subjektiven Sicherheitsgefühl.
Tatsächlich verwaltet Innenminister Reul nur den Mangel. Wenn zum Beispiel Sonderstaatsanwaltschaften im Rahmen der Ermittlungen gegen Kinderpornografie gebildet werden, fehlen die Staatsanwälte in anderen Bereichen. Selbst diese Sonderstaatsanwaltschaften können nur einen Bruchteil der begangenen Straftaten aufdecken und der Ahndung zuführen, so gigantisch ist das Ausmaß der Verbrechen an den Kindern. Diese und viele andere Opfer bleiben allein aufgrund des Personalmangels regelmäßig auf der Strecke.
Wir von der AfD haben uns der Opfer angenommen. Wir forderten zum Beispiel die Landesregierung auf, im Bundesrat einen Gesetzentwurf einzubringen, um den Opfern schwerster Straftaten die psychosoziale Prozessbegleitung von Amts wegen zukommen zu lassen. Wir forderten die Ausweitung der Nebenklage, damit Opfern schwerster Straftaten von Amts wegen ein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt wird. Vergessen wir außerdem nicht – wir haben heute ein bisschen was davon gehört – unseren Antrag zum Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt. Wir wollten in Frauenhäusern vermehrt Wohneinheiten zur Verfügung stellen, damit dort Mütter mit ihren Söhnen problemlos unterkommen können.