Thomas Röckemann
Sitzungen
17/9
17/12
17/15
17/16
17/18
17/22
17/23
17/25
17/26
17/27
17/29
17/30
17/31
17/32
17/36
17/37
17/42
17/43
17/44
17/46
17/52
17/53
17/55
17/58
17/62
17/63
17/66
17/68
17/69
17/71
17/72
17/74
17/76
17/80
17/84
17/97
17/98
17/102
17/103
17/105
17/106
17/108
17/112
17/128
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob das, was wir jetzt und hier tun, überhaupt noch Sinn macht. Wir leben seit Kurzem in einer Zeit, die durch Verbote und massive Grundrechtseinschränkungen beherrscht wird. Kommt es überhaupt noch auf die von uns beabsichtigte Änderung zweier kommunaler Gesetze an?
Ist Opposition in Deutschland noch gefragt bzw. gewollt? Leben wir nicht längst in einer neuen Zeit, in der durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine Vielzahl von Eingriffs- und Zugriffsmöglichkeiten geschaffen wurden, die Opposition geradezu vereiteln? Ist es in dieser Zeit noch wichtig, dass Gerechtigkeit und Teilhabe an kommunalen Fraktionen durch einen Halbsatz empfindlich gestört werden?
Unser Antrag wäre bereits vor einem Jahr ein wichtiger Meilenstein auf dem Gebiet der von Ihnen so heißgeliebten Gleichstellung von politischen Fraktionen, die untereinander im politischen demokratischen Wettbewerb stehen, gewesen. Wenn ich zudem vor einem Jahr an dieser Stelle öffentlich erklärt hätte, binnen Jahresfrist würden Freizügigkeit, Meinungsfreiheit, das Recht auf Schulunterricht, das Recht auf Arbeit usw. in weiten Bereichen völlig eingeschränkt werden, so hätten Sie mich für einen Verschwörungstheoretiker gehalten und mich bestenfalls ausgelacht.
Inzwischen hat uns die Realität eingeholt. Heute lacht niemand mehr. Heute wird durch Polizei vorgeschrieben, dass Äpfel zu kauen und nicht zu lutschen sind. Busse werden angehalten und zurückgeleitet, da vermutet wird, die Insassen seien Oppositionelle und führen zu einer regierungskritischen Demonstration.
Was ist hier bloß los? Was ist mit unserer freiheitlichen Demokratie geschehen? – Meine Damen und Herren Kollegen, wie winzig erscheint dagegen
unser Gesetzesänderungsvorhaben. Das sind nur zwei Fälle von vielen.
Denken Sie an den AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse, ein Oppositioneller, der auf dem Weg zur entscheidenden Abstimmung von Sicherheitskräften zu Boden geworfen und in Handschellen abgeführt wurde. Das bereitet nicht nur mir Sorge.
Wir alle haben die Nazizeit nicht persönlich erlebt und dürfen deswegen froh und dankbar sein. Wir müssen allerdings alles dafür tun, dass sich eine solche Schreckensherrschaft niemals wiederholt. Dazu gehört, dass wir uns zurückbesinnen. Was genau wollten die Väter des Grundgesetzes? – Die Väter des Grundgesetzes entschieden sich auch für den Föderalismus gemäß Art. 28 Grundgesetz.
Bezogen auf unser Gesetzesvorhaben in NordrheinWestfalen bedeutet das konkret: In den §§ 58 Gemeindeordnung und 41 Kreisordnung ist die Verteilung der kommunalen Ausschusssitze geregelt. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten: Entweder alle Fraktionen einigen sich, und es erfolgt kein Widerspruch von einem Fünftel der Ratsmitglieder, oder das dʼHondtVerfahren kommt zur Anwendung, bei dem die ermittelten Werte in die entsprechende Reihenfolge gebracht und die Vorsitze entsprechend verteilt werden.
So weit, so gut, wäre da nicht der zu streichende Halbsatz. Danach können sich Fraktion zu einer sogenannten Zählgemeinschaft zusammenschließen. Das bedeutet, dass sich Fraktionen unterschiedlicher Couleur, die sich im Grunde spinnefeind sind, für eine einzige Abstimmung zusammenschließen können, um eine weitere Fraktion, die sie überhaupt nicht leiden können, für fünf Jahre von der demokratischen Teilhabe auszuschließen.
Durch solch einen Zusammenschluss wird nicht nur das vom Souverän vorgegebene Mandat ausgehöhlt, auch das Vertrauen in die Demokratie wird empfindlich gestört. Es war schließlich der Wunsch der Wähler, dass ein vielfältiger, vielschichtiger Rat entsteht. Dazu gehört insbesondere, dass sich der Wille der Wähler in der Besetzung der Ausschüsse und Gremien und der Verteilung der Ausschussvorsitze widerspiegelt.
Ermöglichen Sie der tatsächlichen Opposition hier im Lande also die Arbeit, so wie es die Väter des Grundgesetzes wollten. Respektieren Sie die Entscheidung des Souveräns. Die bisherige Regelung wird der Auslegung im Lichte der Verfassung nicht standhalten; das wird die Anhörung im Ausschuss ergeben. Stimmen Sie deshalb bitte der Überweisung zu.
Ich komme zum Schluss und wünsche allen zunächst frohe und besinnliche Weihnachten. Liebe Mitbürger, die ihr unter den Repressalien des Merkel’schen Lockdowns leidet, euch rufe ich außerdem zu: Habt Mut, tretet weiterhin entschlossen für Demo
kratie und Meinungsfreiheit ein, bleibt tapfer und verliert nicht die Hoffnung. Glück auf und Gottes Segen!
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Redensart kam mir in den Sinn, als ich den Einzelplan des Justizministeriums für den Haushaltsplanentwurf 2021 las.
Erinnern wir uns ein Jahr zurück! Da stimmte die AfD gegen den Haushaltsplanentwurf für 2020. Was habe ich damals über Ihre halbherzige Vorgehensweise geschimpft. Die Zahlen aus der Justiz sprachen schließlich gegen ein so laues Flämmchen, wie Sie es letztes Jahr entzündet haben.
Die Belastung der Verwaltungsgerichte ist seit 2015 unfassbar stark angestiegen, und natürlich sind alle anderen Bereiche der Justiz ebenso betroffen. Also brachten wir im Jahr 2019 für 2020 dementsprechende Änderungsanträge ein, um zumindest die Zahl der Richter und Staatsanwälte in NordrheinWestfalen zu erhöhen.
Meine Damen und Herren Kollegen, auch von der Regierung, damals waren Sie noch bockig. Da haben Sie unsere sinnvollen Anträge allesamt verworfen. Das war 2019.
Jetzt liegt der Haushaltsplanentwurf für das nächste Jahr vor, und ich komme aus dem Staunen nicht mehr heraus. Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, haben sich unsere Anträge aus dem letzten Jahr nicht nur zu eigen gemacht, nein, Sie haben sie sogar noch überboten.
Das ist, um es mit dem unvergessenen Hans Rosenthal zu sagen, spitze. Ich sage mal: AfD wirkt. Schade nur um das verlorene Jahr.
Leider haben Sie auch dieses Jahr unsere Änderungsanträge abgelehnt. Dennoch und in der Hoffnung auf Ihre Lernfähigkeit werden wir den Entwurf des Einzelplans für die Justiz nicht ablehnen. Wir werden uns der Stimme enthalten.
Enttäuschen Sie die Bürger nicht erneut! Denn selbst wenn die Ansätze gut sind, so reichen sie längst nicht aus, um die Justiz langfristig zu entlasten. Die große Pensionierungswelle rollt auf uns zu. Der Deutsche
Richterbund geht davon aus, dass bis 2030 mehr als 10.000 Richter und Staatsanwälte aus der Justiz ausscheiden werden. Diese Lücken müssen schon jetzt gefüllt werden; die Leute müssen ja schließlich erst ausgebildet werden.
Im Justizvollzug zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Hier müssen wir beim Nachwuchs ansetzen. Deshalb unsere Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2021, die so sinnvoll sind. Seien Sie klug! Stimmen Sie dafür und nicht erst wieder im kommenden Jahr. Zeigen Sie damit auch endlich parteiübergreifend Courage und somit ein sehr gutes Profil.
Beseitigen Sie zudem eine weitere Baustelle – das liegt uns natürlich sehr am Herzen – und schieben Sie endlich im Benehmen mit allen anderen Ministerien alle sich unberechtigt in NRW aufhaltenden Ausländer ab. Im Jahr 2019 waren 36 % aller Inhaftierten in Nordrhein-Westfalen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Jetzt kommen Sie mir nicht mit Statistiken, wonach die Kriminalität seit Jahren tendenziell abnimmt. Das mag in einzelnen Bereichen stimmen, aber in anderen nicht. Erklären Sie lieber den Opfern ausländischer Gewalttaten, weshalb mehr als ein Drittel der in Nordrhein-Westfalen Inhaftierten Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind, während sie nur grob ein Sechstel der Gesamtbevölkerung in Nordrhein-Westfalen ausmachen. Und vor allem erklären Sie den Opfern, was Sie dagegen unternehmen werden, mal abgesehen von noch mehr und noch mehr und noch mehr Justiz.
Nehmen Sie sich zu Herzen, was ich gesagt habe, dann kommen wir zu einer etwas weniger belasteten Justiz. Diese weniger belastete Justiz kommt jedem redlichen Bürger in Nordrhein-Westfalen zugute. – Schönen Dank und einen guten Abend.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 21.08.2019 wurde fraktionsübergreifend zu einer Kommission mit dem wohlklingenden Namen „Koordinierungsrunde zu der Expertenkommission zu Optimierungsmöglichkeiten im Justizvollzug auf den Gebieten des Brandschutzes, der Kommunikation und der psychischen Erkrankungen“ durch den Minister der Justiz, Herrn Biesenbach, eingeladen.
Die erste konstituierende Sitzung fand am 15.11.2019 statt, Anlass war der Bericht der Expertenrunde zu den Optimierungsmöglichkeiten im Justizvollzug. Mitglieder der Kommission waren jeweils Vertreter des Ministeriums, Abgeordnete aller Fraktionen sowie die jeweiligen Fachreferenten aller Fraktionen.
Es wurden die insgesamt 53 Empfehlungen der Expertenkommission zu den jeweiligen Bereichen „Brandschutz“, „Kommunikation“ und „psychische Erkrankungen“ in 14 Sitzungen besprochen. Es wurden Anhörungen mit Sachverständigen durchge
führt. Meiner Meinung nach war Herrn Minister Biesenbach sichtlich daran gelegen, diese großen drei Thematiken sachlich zu besprechen.
Trotz aller Widrigkeiten – und alle Beteiligten erinnern sich wahrscheinlich noch an die Probleme bei der Terminfindung – wurde letztendlich über jede einzelne Empfehlung gemeinsam gesprochen. Tatsächlich haben wir es geschafft, beinahe ausnahmslos einvernehmlich über die vorgeschlagenen Maßnahmen abzustimmen.
Und nun? Nun kommen Sie, meine Damen und Herren von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90, mit einem Antrag, in dem Sie sich auf die Ausarbeitung der Expertenkommission in der gemeinsamen Koordinierungsrunde beziehen. Meine Damen und Herren Kollegen, so ein Verhalten hat ausschließlich mit Parteipolitik zu tun. Sie verkaufen große Teile fremder Arbeit als die eigene. Das ist charakterlos, und das ist schäbig.
Sie haben die guten Absichten des Ministers Biesenbach ins Gegenteil verkehrt und betreiben so mit Ihrem gemeinsamen Antrag billige Propaganda auf Kosten der Inhaftierten. Sie instrumentalisieren die Expertenkommission, um Augenwischerei zu betreiben.
Dabei haben Sie, meine Damen und Herren Kollegen der unheiligen Großkoalition, die Missstände, die behoben werden sollen, allesamt selbst zu vertreten. Redlich wäre es, wenn Sie diese Tatsache in Ihrem dann doch gemeinsamen Antrag vorangestellt hätten. Die Präambel hätte dann lauten müssen: Wir, die Parteien von CDU, SPD, FDP und Grünen, haben in den vergangenen Jahren in wechselnder Zusammensetzung in Bezug auf Brandschutz, Kommunikation und psychische Erkrankungen im Justizvollzug ziemlich geschlafen und geloben nunmehr Besserung. Meine Damen und Herren der unheiligen Großkoalition, das wäre redlich gewesen.
Nun zu Ihrem Antrag: So schreiben Sie, dass psychische Erkrankungen und Störungen in Justizvollzugsanstalten weitaus verbreiteter sind als in der Allgemeinbevölkerung. – Vielen Dank für diese Erkenntnis.
Dass Serienmorde und Sexualverbrechen von Ihnen noch nicht als alltägliche und normale Handlungen eingestuft worden sind, beruhigt mich. Ansonsten bietet Ihr Antrag in der geschriebenen Form außer Populismus wenig Substanz.
In ihm wird die von uns gemeinsam geleistete Arbeit überhaupt nicht widergespiegelt. Wie gesagt, Sie hätten auch mit uns sprechen können, dann wäre der Antrag sicherlich etwas gehaltvoller geworden.
Zudem ist er auch nur ein Teilantrag, denn die Bereiche „Kommunikation“ und „Brandschutz“ wurden nicht einbezogen. Da geht also noch was.
Meine Damen und Herren Kollegen, ich appelliere nunmehr an Ihre Kollegialität:
Beenden Sie dieses parteipolitische Geplänkel gerade im Hinblick auf die Ziele der Expertenkommission.
Wir sind bereit. Der nächste Antrag auf der Basis der Empfehlungen der Koordinierungsrunde sollte gerade im Interesse der Strafgefangenen ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen sein. – Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! „Frieden, Freiheit, keine Diktatur“ – so der Ruf von inzwischen hunderttausenden mutigen Demokraten aus der Mitte unserer Gesellschaft, dies zu einer Zeit, in der unsere Justiz auf dem Zahnfleisch kriecht.
Mit unserem Antrag zeigen wir auf, dass es rund um den Landtag, einem der sichersten Orte im Coronaschutzuniversum, weitere Welten gibt, in denen sich Ihre Hygieneverordnung so nicht verwirklichen lässt. Das fängt mit Desinfektionsspendern bei den Gerichten und innerhalb der Justizbehörden an. Als Anwalt und damit Praktiker bin ich froh über diese Möglichkeit. Allerdings müssen die Spender auch regelmäßig gefüllt und selbst desinfiziert werden. Da hapert es schon gelegentlich mit der Umsetzung.
Auch die Einhaltung von Abständen ist in der Erkältungszeit geboten. Während Abstände auf den Gerichtsfluren größtenteils noch gewahrt werden können, ist dies in den Gerichtssälen kaum noch möglich. Wenn man nun Ihrer Logik folgte, müssten Trennwände her – ähnlich wie hier in diesem Landtag.
Meine Damen und Herren Kollegen, das wird bei Gericht nicht funktionieren, und das wissen Sie ganz genau. Deshalb behelfen Sie sich mit Anordnungen, die mehr schaden, als sie denn helfen. Denken Sie einfach mal an das angeordnete Stoßlüften, das ich aus eigener leidvoller anwaltlicher Tätigkeit als Dauerlüften kennengelernt habe. Da saß ich dann, ich armer Tropf, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung gute zwei Stunden in Zugluft und bei abgestellter Heizung. Im Ergebnis habe ich mich erkältet.
Ja, das ist überhaupt nicht witzig. Was ist denn mit dem 80-jährigen Mütterchen Müh, das zum Gericht muss? Was ist, wenn sie sich dort erkältet und sich anschließend mit dem Coronavirus ansteckt? Das ist dann kein Spaß, das ist dann tödlicher Ernst.
Und überhaupt: Was ist mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz bei Verhandlungen? In manchen Gerichtssälen gibt es für die Öffentlichkeit gerade einmal bis zu drei Plätze. Das reicht doch nicht, und das wissen Sie ganz genau. Ändern Sie das!
Kommen wir nun zu den angeordneten Masken. Dass maskierte Gesichter für die Wahrheitsfindung abträglich sind, wird Ihnen bekannt sein. Masken taugen nicht im Gerichtssaal. Ändern Sie das!
Und überhaupt: Sie verlangen, dass Menschen sich mit Masken in Gerichten und in öffentlichen Verwaltungen aufhalten und dort sogar über Stunden arbeiten. Informieren Sie sich doch bitte auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte. Das steht nicht im Verdacht, der AfD nahe zu stehen. Sie werden feststellen, dass die betriebliche Nutzung von Masken auch dem Arbeitsschutz unterworfen ist. Sie müssen Schulungen durchlaufen und Zertifikate erwerben. Haben Sie, meine Damen und Herren, Sorge dafür getragen, dass hier die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften eingehalten werden? Ich sage mal ganz stumpf: Nein, da sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die gesamte Rechtspflege von heute auf morgen einzustellen wäre.
Deshalb kommen wir nun zu den aktuellsten Entscheidungen. Am Montag kippte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die seit letzten Mittwoch geltende Maskenpflicht für Bereiche innerhalb der Stadt Düsseldorf. Schon davor, am 02.11.2020, gab das Amtsgericht Dortmund drei Männern Recht und erklärte die Anwendung der damaligen Coronaschutzverordnung für rechtswidrig. Hier rollt eine Klagewelle auf eine geschwächte Justiz zu, deren Ausmaß bislang von Ihnen nicht berücksichtigt wurde. Schon jetzt bleiben viele Verfahren liegen.
Denken Sie einfach mal an die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die nicht bearbeiteten, kaum zu schaffenden Asylverfahren.
Meine Damen und Herren Kollegen, da ich weiß, dass Sie nur auf Sicht fahren, bin ich mir sicher, dass Sie bald versuchen werden, Verjährungsregeln außer Kraft zu setzen. Davon wird allerdings die Arbeit der Gerichte nicht weniger, im Gegenteil. Die Nachfragen werden sich häufen.
Deshalb: Schalten Sie ein paar Gänge zurück, kuppeln Sie den blinden Aktionismus aus und stellen Sie den gesunden Menschenverstand ein, bevor Sie sich entscheiden! – Ich wünsche Ihnen eine gute Nacht.
Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie trägt eine Augenbinde, um unabhängig und unvoreingenommen urteilen zu können.
Das Justizministerium ist dagegen lediglich Menschenwerk und fehleranfällig. Es muss daher sehend gemacht werden. So bieten Statistiken nicht nur eine Analyse empirischer Daten, sondern ermöglichen neben diesem Informationsgehalt eben auch deren Bewertung. Daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, ist für die Politik und die Zukunft unseres Landes essenziell.
Uns sind bei der Analyse der justiziellen Statistiken einige Dinge aufgefallen, die dringend reformiert werden müssen. Nehmen wir uns einmal Herrn Innenminister Reul, quasi den Chef aller Ermittlungstätigkeit, mit seiner Strategie der tausend Nadelstiche gegen die Clankriminalität vor:
Insgesamt 14.225 Straftaten aus dem Milieu konnten im Jahr 2018 laut Polizeilicher Kriminalstatistik ermittelt werden; das ist schon mal eine Hausnummer. Da endet dann die Zuständigkeit des Herrn Innenministers, und der Justizminister ist an der Reihe.
Wir als Alternative für Deutschland haben nachgefragt, wie viele dieser Ermittlungsverfahren gegen Clanmitglieder denn überhaupt vor Gericht landen und abgeurteilt werden. Siehe da: Plötzlich tritt Ernüchterung ein, denn darüber wird gar keine Statistik geführt.
Was nutzt uns eine Polizeiliche Kriminalitätsstatistik, PKS genannt, wenn sie keine Entsprechung in der Strafverfolgungsstatistik der Justiz findet?
Ein Beispiel: Die PKS verzeichnet für 2018 382 Fälle des Mordes und des Totschlags. Die Strafverfolgungsstatistik der Justiz hingegen verzeichnet 195 Fälle, also fast 50 % weniger Urteile als Ermittlungsverfahren.
Welche Gründe gibt es hierfür? – Wir wissen es nicht. Liegt es daran, dass sich im Verfahren ein rechtlicher Gesichtspunkt ändert oder das Verfahren eingestellt wird? – Damit könnte man eine Veränderung um knapp 50 % gerade noch erklären.
Doch schauen wir uns einmal die Körperverletzungsdelikte an: Die PKS weist für 2018 ganze 124.128 Fälle aus. Die Strafverfolgungsstatistik weist im selben Zeitraum ganze 3.810 Urteile in diesem Deliktsbereich auf. Das ist eine Reduktion von 97 %. Genau hier knüpft unser Antrag an.
Effektive Strafprävention und -verfolgung setzen eine aussagekräftige Statistik voraus. Dazu müssen wir die prozessuale Wahrheit kennen, die von den Gerichten festgestellt wird. Das ist ein Grundsatz unseres Rechtsstaats; da werden wir uns alle einig sein.
Wir müssen wissen: Wer erzeugt ein Mehr an Straftaten? Wieso wird ein Mehr erzeugt? Gibt es Korrelationen zwischen den Statistiken? Wie viele Verfahren laufen ins Leere und warum? – Das sind alles Fragen, die man mithilfe einer übergreifenden Statistik zumindest abschätzen könnte.
Das sind nur die Auszüge auf dem Gebiet des Strafrechts. Unser Antrag bezieht noch andere Gebiete wie zum Beispiel das Zivilrecht ein.
Jetzt kommen Sie mir nicht mit einem erhöhten Zeitaufwand – ich werde das gleich wieder hören – für die Erstellung der richtigen Statistiken. Dazu sage ich Ihnen nur ein einziges Wort: PEBB§Y.
Das ist kein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk, sondern steht in der Justiz für Personalbedarfsberechnungssystem und ermittelt den Zeitansatz für einzelne Tätigkeiten der Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger in Minuten.
Wer damit schon einmal gearbeitet hat, weiß, dass das einzig Erfrischende an diesem System der lustige Name ist. Hier schafft es die Justiz also, eine umfangreiche Statistik zu erarbeiten und zu führen, die sogar minutengenau abrechnet. – Geht doch.
Überhaupt: Wenn jeder rechtschaffene Bürger heutzutage beinahe an jeder Pommesbude seine persönlichen Daten abgeben muss, sollte es doch selbstverständlich für einen Staat sein, Statistiken zu erstellen, in denen Straftaten derart zuzuordnen sind, dass vernünftige Schlüsse gezogen und zukünftige Straftaten vermieden werden können. – Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, kommen wir noch mal auf das Korruptionsrisiko zurück, wenn es kommunalen Spitzenbeamten möglich ist, Spenden anzunehmen,
ohne dass diese offengelegt werden müssen. Dazu haben Sie gesagt, das könnten die Fraktionen beantragen. Nun werden Anträge, die die AfD stellt, allesamt abgelehnt. Das ist natürlich nicht ganz so schön.
Wenn Sie das Problem erkannt haben, stellt sich die Frage: Hat die Regierung jetzt geplant, einen entsprechenden Antrag einzubringen?
Schönen Dank. – Auf den Verdacht hin, dass ich vielleicht das eine oder andere wegen der Käfighaltung hier nicht mitbekommen habe, stelle ich die Frage trotzdem: Die SocialMedia-Konten von Frau Reker haben in der Zeit, in der sie von der Stadt Köln betreut wurden und wie offizielle städtische Konten wirkten, erheblich an Likes, Abonnenten und Followern gewonnen. Ist dies
nach Auffassung der Landesregierung ein geldwerter Vorteil?
Schönen Dank. – Ich bin einigermaßen fassungslos, wie Sie hier auftreten. Sie relativieren Straftaten. Schuld an der ganzen Misere sei die Polizei. Ja, sie ist selbst schuld, dass sie im Hambacher Forst mit Fäkalien beworfen wurde.
Sie werfen Herrn Minister Reul vor, überhaupt tätig geworden zu sein. Wir werfen Herrn Minister Reul vor, dass er nicht sofort tätig geworden ist.
Sie kichern hier herum. Es ist ein unerträglicher Zustand, wie Sie und Ihre Partei sich hier darstellen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anzahl der Straftaten, vor allem im Bereich der sexualisierten Gewalt und insbesondere gegen Kinder, sowie die Clankriminalität nehmen sprunghaft zu. Hier erstarren Politik und Gesellschaft beinahe täglich; es offenbaren sich jede Woche neue Schreckensszenarien.
Innenminister Reul hastet von einer Baustelle zur anderen. Mich beschleicht inzwischen das Gefühl, dass er nicht mehr Herr der Lage ist – aber ich bin ja auch nur ein Teil der Zivilgesellschaft mit einem ominösen subjektiven Sicherheitsgefühl.
Tatsächlich verwaltet Innenminister Reul nur den Mangel. Wenn zum Beispiel Sonderstaatsanwaltschaften im Rahmen der Ermittlungen gegen Kinderpornografie gebildet werden, fehlen die Staatsanwälte in anderen Bereichen. Selbst diese Sonderstaatsanwaltschaften können nur einen Bruchteil der begangenen Straftaten aufdecken und der Ahndung zuführen, so gigantisch ist das Ausmaß der Verbrechen an den Kindern. Diese und viele andere Opfer bleiben allein aufgrund des Personalmangels regelmäßig auf der Strecke.
Wir von der AfD haben uns der Opfer angenommen. Wir forderten zum Beispiel die Landesregierung auf, im Bundesrat einen Gesetzentwurf einzubringen, um den Opfern schwerster Straftaten die psychosoziale Prozessbegleitung von Amts wegen zukommen zu lassen. Wir forderten die Ausweitung der Nebenklage, damit Opfern schwerster Straftaten von Amts wegen ein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt wird. Vergessen wir außerdem nicht – wir haben heute ein bisschen was davon gehört – unseren Antrag zum Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt. Wir wollten in Frauenhäusern vermehrt Wohneinheiten zur Verfügung stellen, damit dort Mütter mit ihren Söhnen problemlos unterkommen können.
Das waren vernünftige Anträge, die von Ihnen, meine Damen und Herren Kollegen der Altparteien, nicht angenommen wurden.
Dazu haben Sie Folgendes gesagt – und da waren Sie sich allesamt auf einmal wieder einig –, und ich zitiere hier verschiedene Aussagen einfach einmal exemplarisch:
Herr Engstfeld von den Grünen sagte, die Antragstellung sei vor allem, aber auch nicht nur vom Zeitpunkt her verwunderlich, sondern inhaltlich überhaupt nicht weiterführend, und deswegen sei der Antrag am Ende des Tages einfach überflüssig. – Herr Engstfeld, Sie treten als OB-Kandidat für Düsseldorf an. Wann ist denn nach Ihrer Meinung der richtige Zeitpunkt gekommen, etwas für die Opfer schwerster Straftaten zu tun? Nachdem Sie den Autoverkehr aus Düsseldorf verbannt haben oder doch noch kurz davor?
Herr Körfges von der SPD unterstellte uns, die Gewaltenteilung nicht begriffen zu haben. – So etwas Dummes kommentiere ich nicht.
Herr Mangen von der FDP hingegen hatte am 18.12.2019 einen Geistesblitz. Er stellte die Frage nach den Kosten – wörtlich –: Wer soll das bezahlen? – Das ist wenigstens ehrlich, Herr Mangen, offenbart allerdings schonungslos, dass die Altparteien derart abgewirtschaftet haben, dass keine finanziellen Mittel für weiteren Opferschutz vorhanden sind.
Nun ist etwas Zeit vergangen, das Geld ist noch knapper geworden, aber die Kommunalwahlen stehen vor der Tür. Und da ist es für die Regierungspar
teien offenbar Zeit, sich nicht nur um verbesserte Bedingungen für die Täter zu kümmern, sondern sich kurzfristig der Opfer Ihrer verfehlten Politik zu erinnern.
Aber was tun Sie? – Wir sollen darüber abstimmen, dass Opfer von Straftaten ein Recht auf Schutz, auf Anerkennung und Unterstützung haben. Es soll eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, dies zu organisieren und zu optimieren. Wir sollen ferner darüber abstimmen, dass staatliche Einrichtungen in der Pflicht sind, Betroffenen von Straftaten die notwendige Hilfe und Unterstützung zu ermöglichen. Zudem brauche Opferschutz das Miteinander von Staat, Verbänden, Organisationen und Ehrenamt.
Meine Damen und Herren Kollegen, ja, die Erde ist keine Scheibe, sie ist rund, und das wissen wir seit einigen Hundert Jahren. Was Sie hier und heute von uns fordern, das sind alles Selbstverständlichkeiten in einem demokratischen Rechtsstaat. Es beschämt mich geradezu, über solche Selbstverständlichkeiten heute abstimmen zu müssen. Ihre Feststellungsanträge sind reine Lippenbekenntnisse. Die sich anschließenden Forderungen gehen längst nicht weit genug. Sie sind Stückwerk.
Und trotzdem werden wir dem Antrag zustimmen. Wir tun dies in dem Bewusstsein, dass Sie den von uns vorgegebenen richtigen Weg endlich beschreiten. Wir sind nämlich nicht die Blockadepartei, wir von der AfD reichen den Opfern die Hand und zeigen den Tätern dort die Faust, wo es notwendig ist. – Guten Tag.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eine alte Wahrheit, dass Menschen durch Menschen getötet werden und dass Menschen sich dazu mitunter Waffen bedienen. Mit unserem heutigen Antrag wollen wir eine bestehende Norm modifizieren, die dem Schutz unschuldiger Menschen dient.
Wir alle wissen, dass es Waffen gibt, die von Ordnungskräften, Jägern, Sportschützen, Soldaten und von vielen anderen legal eingesetzt und besessen werden dürfen. So soll es auch bleiben.
Unser Antrag richtet sich gegen den Besitz illegaler Waffen. Das ist auch gut und wichtig; schließlich werden insbesondere mit illegalen Waffen schwere und schwerste Straftaten verübt.
So war es beispielsweise beim Anschlag von München 2016. Der 18-jährige Täter mordete mit einer ehemaligen Theaterwaffe, die er im Internet erwarb und die wieder funktionstüchtig gemacht worden war. Auch die Toten durch den NSU wurden durch illegale Waffen umgebracht. Deshalb muss es vorrangiges Ziel der Politik sein, illegale Waffen aus dem Verkehr zu ziehen.
Es gibt zwei Wege, dieses Ziel zu erreichen. Zum einen kann eine Behörde auf einen Sachverhalt aufmerksam werden, bei dem eine illegale Waffe verwendet wird. Dann ist regelmäßig bereits das Kind in den Brunnen gefallen. Zum anderen gibt es Zeitgenossen, die zum Beispiel durch Erbschaft oder Fund in den Besitz illegaler Waffen gelangen, oder die Waffen werden mit der Zeit illegal, da sich die Gesetzeslage geändert hat.
Mit unserem Antrag soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Stellen Sie sich einmal vor, Sie
finden auf dem Dachboden Ihres Großvaters eine alte Waffe. Diese wollen Sie ja gar nicht behalten, sondern abgeben; denn Sie wollen ja ein gesetzestreuer Staatsbürger sein. Nun gehen Sie also zur Polizei, und siehe da, Sie bekommen direkt ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes.
Das ist auch ganz logisch: Wer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über einen Gegenstand wie zum Beispiel eine Schusswaffe ausübt, getragen von Herrschaftswillen und Herrschaftsmöglichkeit, der ist Besitzer. § 51 des Waffengesetzes ist hier ganz eindeutig. Dort heißt es unter anderem: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer – unter anderem – eine Schusswaffe besitzt.
Das bedeutet in der Konsequenz: Derjenige, der sich rechtstreu verhalten möchte und eine illegale Waffe abliefert, macht sich strafbar. Dieses Ergebnis ist nicht zu vermitteln und entbehrt jeglicher Logik. Der Ehrliche wäre also letztendlich der Dumme und gibt eine illegale Waffe vielleicht nicht ab. Eine gewisse Hilflosigkeit bricht sich dann Bahn. Die Leute wissen nicht, wohin mit den Waffen, ohne sich strafbar zu machen.
Mir als Rechtsanwalt ist einmal ein solcher Fall untergekommen, als mir ein Kleinkalibergewehr übergeben werden sollte, um dieses einer geregelten Entsorgung zuzuführen. Da kommt man dann schon ein wenig ins Grübeln. Viele Waffen werden dann einfach irgendwo entsorgt – mit der Gefahr, dass andere sie finden. Oder die Waffen verschwinden auf dem Dachboden, bis das Spiel wieder von vorne beginnt.
Meine Damen und Herren Kollegen, seien Sie beruhigt: Wir wollen das Rad nicht neu erfinden. Wir möchten und wir müssen nur das Gesetz einer Auffrischungskur unterziehen.
§ 58 Abs. 8 des Waffengesetzes ermöglicht eine Amnestie, wenn man eine unerlaubte Waffe abgeben möchte. Also: kein direktes Strafverfahren im Anschluss. Leider war diese gesetzliche Amnestie zeitlich begrenzt bis zum 1. Juli 2018. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden massenhaft illegale Waffen abgegeben.
Ich selbst habe in Minden bei der Beantragung einer legalen Waffe eine solche Abrüstkammer in Augenschein nehmen dürfen. Glauben Sie mir: Es sah fast aus wie nach dem Krieg. Es lagen auch vollautomatische Kriegswaffen in dieser Abrüstkammer. All diese Waffen wurden vernichtet, und es konnte kein Unheil mehr damit angerichtet werden. Die Amnestie hat sich damit bewährt.
Das Gesetz muss also nur redaktionell verbessert werden. Mit unserem Antrag machen wir NordrheinWestfalen und die Bundesrepublik ein Stückchen sicherer. Dieser Ansicht werden Sie sicherlich auch sein. Unterstützen Sie doch deshalb bitte unsere
Bundesratsinitiative. Wir wissen, dass das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist. – Guten Tag.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem sich in Thüringen die SED-Nachfolgepartei mit Hilfe von SPD und Grünen den Posten des Ministerpräsidenten gleichermaßen erputscht hat, ist nun auch dem letzten aufrechten Demokraten klar geworden, was aus der Sozialdemokratie in der Bundesrepublik Deutschland geworden ist.
Mit Abscheu blicke ich auf den Vereinigungsparteitag von SPD und KPD zur SED am 22. Februar 1946. Dem folgte ein weiteres menschenverachtendes sozialistisches Regime auf deutschem Boden.
Wenn man jetzt noch die Überschrift Ihres Antrags genau unter die Lupe nimmt, in der Sie über den Wert von Pflegepersonal schwadronieren, dann bin ich froh, dass ich bei der AfD bin und nicht zu Pauschalverurteilungen neige.
Tatsächlich wollen Sie mit Ihrem Antrag Zulagenerhöhungen für Tarifbeschäftigte ausgleichen.
Gleiche Arbeit soll gleich bezahlt werden. Gut, dazu brauchen wir schon mal keine Gleichstellungsbeauftragte.
Damit könnte ich meine Rede auch schon beenden
und könnten wir in der Tagesordnung fortfahren. Doch, meine Damen und Herren Kollegen, das wäre zu kurz gesprungen. Denn ich bin gerade so in Schwung.
Vielmehr sollten wir uns als Parlament doch die Frage stellen, weshalb das Zulagensystem beinahe sozialistische Züge angenommen hat.
Liegt es nur an der Inflation, dass Pflegekräfte diese Zulagen zum Leben benötigen? – Nein, meine Damen und Herren Kollegen, es liegt vor allem an Ihrer jahrzehntelangen Politik, mit der Sie Deutschland auf ein Abstellgleis befördert haben.
Denken wir mit Sorge an die steigenden Lebenserhaltungskosten. Die sind im Vergleich zu anderen Ländern immens.
Denken wir an die Kaltmieten. Versuchen Sie mal, heute als Student eine bezahlbare Wohnung zu
bekommen, und das am Bildungsstandort Deutschland. Dass ich nicht lache! Bildungsstandort ist heute China.
Die Strompreise erhöhen sich mit anhaltendem Schrecken regelmäßig. Sie alle wissen ganz genau, warum. Ich nenne nur das Erneuerbare-EnergienGesetz. Unsere Strompreise sind dadurch beinahe die höchsten der Welt. Wer bezahlt das alles eigentlich?
Mit Ihrem Antrag wird dieses Mal die öffentliche Hand in Anspruch genommen. Schon bald sind die privaten Arbeitgeber fällig. Deren Beschäftigte wollen natürlich auch Zulagen. Allerdings müssen die privaten Arbeitgeber dieses Geld selbst erwirtschaften. Das geht dann nicht so einfach mittels Steuererhöhungen. Darunter muss dann schon die eine oder andere selbstständige Familie leiden.
Apropos Familie: Wenn Sie in Deutschland im Jahr 2020 Kinder bekommen möchten – so wie ich, ich habe vier –, so werden Sie sich irgendwann die Frage stellen, ob diese in die Kita gehen oder nicht. Sollten Sie zu den Glücklichen gehören, die einen solchen Platz ergattern durften, dann herzlichen Glückwünsch! Aber auch ein Kita-Platz möchte bezahlt werden.
Damit sind wir bei den Kita-Kosten angekommen, die selbstverständlich auch seit Jahren steigen.
Wenn Sie dann noch gesund für Ihre Kinder kochen wollen, sieht es düster aus. Denn insbesondere die Lebensmittelpreise steigen seit Jahren.
Dank der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank vernichtet die Inflationsrate jedes Jahr mehrere Milliarden Euro an Ersparnissen.
Sie sehen also: Ihre Politik ist grundlegend verfehlt und führt zu Ungerechtigkeiten, denen Sie nun scheibchenweise versuchen abzuhelfen.
Wir haben das erkannt und müssten Ihren Antrag deshalb aus Prinzip ablehnen –
tun wir aber nicht, um wenigstens partiell Gerechtigkeit herzustellen. Das hat nämlich etwas mit Demokratie zu tun. Damit unterscheiden wir uns ganz deutlich von dem, was Ihre SED-Genossinnen und -Genossen im Geist und inzwischen in der Tat wieder fordern,
nämlich 1 % der Reichen zu erschießen bzw. in Lager zu verfrachten. – In diesem Sinne Glück auf!
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Herr Minister, nachdem Sie zunächst für die Entkriminalisierung von Schwarzfahren standen, sagen Sie uns, Sie verfolgen es nicht weiter.
Aber es gibt weitere Delikte, die vielleicht schon Ihr Augenmerk gefunden haben, wie einfache Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, einfache Körperverletzung, einfacher Diebstahl. Wie
stehen Sie dazu? Würden Sie darüber nachdenken, diese Tatbestände zu entkriminalisieren?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand. Diese alte römische Juristenweisheit wird gern verwendet, um die scheinbare Hilflosigkeit der Menschen im Umgang mit Recht und Gesetz zu beschreiben. Sie beschreibt insbesondere das Verhältnis zwischen den Institutionen, die staatlicherseits Recht anwenden, wie einerseits den Gerichten und Staatsanwaltschaften, und andererseits denjenigen, die mit den Ergebnissen der Rechtsanwendung, der Rechtsfindung und der Rechtsvollstreckung leben müssen.
In einem Land, in dem Tätern schwerster Straftaten durch linke Kuscheljustiz häufig zu viel Verständnis entgegengebracht wird, bleiben regelmäßig deren Opfer auf der Strecke. Denn während sich Täter in aller Regel aussuchen können, ob sie Straftaten begehen möchten, hat das Opfer diese Wahl nicht. Es erlebt Tätergewalt und wird zudem einem weiteren Zwang ausgesetzt. Es muss zur Verhandlung erscheinen, es muss aussagen und wird erneut mit Tat und Täter konfrontiert.
Wie unerträglich es für das Opfer einer Gruppenvergewaltigung sein muss, den Tätern im Gerichtssaal noch einmal zu begegnen, kann sich wohl keiner von uns hier ausmalen. Allein der Weg in den Saal kann zum Spießrutenlauf werden, dann nämlich, wenn die Täter etwa einen Clanhintergrund haben oder einen, in dem Frauen einen niedrigen gesellschaftlichen Stellenwert haben.
Meine Damen und Herren Kollegen, wir können die Taten natürlich nicht ungeschehen machen, aber wir können ihre Folgen für die Opfer abmildern und zur Verbesserung der Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Unser Antrag zielt darauf ab, die Opfer schwerer und schwerster Straftaten vor allem prozessual zu stärken und ihnen von Amts wegen automatisch das Institut der Nebenklage und damit auch einen Nebenklageanwalt als Beistand zu bestellen.
Denn Nebenklage bedeutet konkret: Das Opfer wird vom bloßen strafprozessualen Objekt als Mittel der Beweiswürdigung zum aktiven Beteiligten innerhalb des Strafprozesses. Ein Nebenkläger zum Beispiel ist zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er kann Richter und Sachverständige ablehnen, Beweismittel beantragen, aktiv Fragen im Prozess stellen oder sogar Rechtsmittel einlegen. Das Opfer als Nebenkläger wird also vom passiven Zeugen zum aktiven Helfer der Rechtsfindung.
Genau wie in unserem letzten Antrag zur psychosozialen Prozessbegleitung ist dies eine massive Verbesserung für Justiz, Strafverfolgung und vor allem für den Opferschutz. Denn durch diese wichtige Verbesserung wird der Geschädigte aus der Opferrolle befreit und ist nicht mehr in der passiven Funktion eines reinen Zeugen im Strafverfahren.
Der Geschädigte kann natürlich auf die Beiordnung der Nebenklage oder die Bestellung eines Verteidigers, eines Rechtsanwalts, verzichten. Das, meine Damen und Herren Kollegen, ist der entscheidende Unterschied zum bisherigen Verfahren. Bislang musste das Opfer einen Antrag auf Bestellung stellen. Mit unserem Antrag geschieht die Beiordnung von Amts wegen, und dies unabhängig von Stand, Nationalität, Bildung, Geschlecht und Einkommen.
Unser Antrag verbessert dadurch nicht nur die Mittel und Möglichkeiten von Opfer und Gericht. Es stellt auch endlich Waffengleichheit zwischen Opfer und Täter her; denn ein Angeklagter, das wissen wir alle, kann sich von bis zu drei gewieften Strafverteidigern verteidigen lassen. Dank unseres Antrags werden sich zukünftig Nebenkläger und Angeklagter im Strafprozess auf rechtlicher Augenhöhe und annähernder Mittelgleichheit begegnen.
Natürlich ist uns bewusst, dass dieses wichtige Institut nicht in jedem Verfahren Anwendung finden kann – allein schon aus Kostengründen. Seien Sie sich aber nicht zu schade, Geld an der richtigen Stelle in die Hand zu nehmen, nämlich für die Opfer schwerer und schwerster Straftaten, die unsere Unterstützung dringend benötigen.
Dabei kommt Ihnen der Antrag entgegen. Der Straftatenkatalog des § 397a StPO, der sich unter anderem auf die schwerwiegenden Delikte und solche mit minderjährigen Opfern bezieht, wird von uns als Maßstab herangezogen. Springen Sie über Ihre
Schatten, befreien Sie sich von Ihrem parteipolitischen Korsett und stimmen Sie zunächst der Überweisung dieses Antrags zu! – Schönen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Opfer schwerer und schwerster Straftaten kann es heute ein guter Tag werden, denn für viele Opfer ist es nicht leicht und manchmal sogar lebensgefährlich, vor Gericht als Zeuge auszusagen.
Dafür gibt es vielfältige Gründe: seien es sprachliche, intellektuelle, beziehungstechnische, familienrechtliche, familiäre oder kriminelle. Oft werden Zeugen eingeschüchtert und an Leib und Leben bedroht.
Um die Rechtsordnung zu wahren und die Opfer zu schützen, wurde das Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung geschaffen, und das, meine Damen und Herren hier im Hohen Hause, finden wir alle gut.
Im vergangenen Plenum haben wir bereits über die psychosoziale Prozessbegleitung debattiert. Grund dafür war insbesondere die Tatsache, dass das Institut der psychosozialen Prozessbegleitung kaum oder zumindest viel zu wenig durch die Opfer in Anspruch genommen wird. Nur ein Bruchteil der Opfer nutzt bislang sein Recht auf die Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters.
Für die CDU stellte Frau Erwin richtig fest: Wenn Menschen Opfer einer Straftat werden, erst recht einer schweren Straftat, mag dies bei vielen ein Gefühl der Hilflosigkeit hinterlassen.
Für die FDP sprach Herr Mangen davon, dass Opfer einer Straftat die Unterstützung der gesamten Gesellschaft verdienen; deshalb müsse man den Opfern unbürokratisch und schnell helfen.
Für die Grünen beschrieb Herr Engstfeld zutreffend, dass die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung ein entscheidender Schritt hin zu mehr Opferschutz gewesen ist.
Frau Bongers von der SPD war daran gelegen mitzuteilen, dass es nur darum gehen kann, das Gute, das schon da ist – also die psychosoziale Prozessbegleitung –, noch besser zu machen.
Im Ergebnis waren sich alle Vertreter des Hohen Hauses einig, eben den Opfern schwerer Gewalttaten im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den oder die Täter zu helfen, meine Damen und Herren Kollegen.
Am 15. November haben Sie sich dann unter anderem entschieden, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten, um das Institut der psychosozialen Prozessbegleitung bekannter zu machen.
Wir haben uns enthalten, weil uns Ihre Lösungen nicht in der Tiefe überzeugt haben. Da auf der Agenda der Alternative für Deutschland der Opferschutz dem Täterschutz vorgeht, lassen wir nicht locker.
Viele der betroffenen Opfer sind nämlich gar nicht in der Lage, den für die Beiordnung erforderlichen Antrag zu stellen, sei es aus Gründen, die in der persönlichen Struktur der Opfer begründet sind, sei es aus schierer Angst. Genau das ist das Hauptproblem Ihrer wie so oft unausgegorenen und leider diesmal auch halbherzigen Herangehensweise, denn das gesetzliche Antragserfordernis steht dem konsequenten Opferschutz im Weg. Hier muss konsequent angesetzt werden.
Die Lösung ist tatsächlich ganz einfach: Das Opfer sollte die psychosoziale Prozessbegleitung nicht erst beantragen müssen, sondern diese ist jedem Opfer schwerer Straftaten von Amts wegen automatisch zu gewähren. Das Opfer kann dann selbst entscheiden,
ob es dieser Beiordnung widerspricht oder die Unterstützung in Anspruch nimmt. Das wäre wirklicher und wirksamer Opferschutz.
Das wäre dann auch eine konsequente und sinnvolle Politik, die das Wohl der Opfer und rechtsstaatliche Prinzipien in den Mittelpunkt stellt. Lassen Sie uns gemeinsam den Opfern wirkungsvoll helfen und ihnen nicht noch eine weitere Hürde aufbürden. Deshalb werbe ich um partei- und ideologieüberschreitende Unterstützung für unseren Antrag. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin so frei und nehme mir noch die Zeit. Ich bin nicht ganz überzeugt von dem, was Sie vorgetragen haben, eigentlich gar nicht überzeugt.
Wir haben einen eigenen Weg vorgeschlagen, wie man Opferschutz im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung richtig betreiben kann. Ich muss sagen, ich bin froh, dass wir das noch einmal beantragt haben.
Die Kollegin Erwin und der geschätzte Minister Biesenbach haben angekündigt, dass Minderjährigenschutz jetzt im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung durchaus stärker berücksichtigt wird. Es wird darüber nachgedacht, dass Minderjährige von Amts wegen psychosoziale Prozessbegleitung bekommen sollen, und das ist auch richtig.
Alles andere, was ich gehört habe, ist parteitaktische Blockadehaltung. Diese führt nur dazu, dass Opfer von Gewalttaten ohne psychosoziale Prozessbegleitung ein weiteres Mal zu Opfern werden. Die Ausführungen einiger Kollegen in dieser Hinsicht finde ich einigermaßen ignorant. Sie wissen alle – oder Sie sollten es zumindest wissen; und ich wiederhole mich da gerne –, dass die Justiz nicht selten Probleme mit der Aussagebereitschaft von Zeugen hat, beispielsweise im Zusammenhang mit dem ganz aktuellen Thema „Clankriminalität“.
Ohne die konsequente Begleitung der Opfer in solchen Verfahren leidet nicht nur der Rechtsstaat, sondern insbesondere auch das von Ihnen, meine Damen und Herren Kollegen, vielbeschworene Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, wenn es dann einmal wieder zu Freisprüchen kommt, da sich ein Opfer nicht mehr richtig erinnern kann oder will.
Sie wissen auch, dass Ihre Vorschläge, die Sie in das Novemberplenum eingebracht haben, nur an der Oberfläche kratzen und nur nett gemeint sind. Die Umbenennung der psychosozialen Prozessbegleitung in ein anderes Wort ist natürlich Quatsch. Das kann man doch leicht aussprechen. Was soll das also? Und es den Leuten besser zu erklären, ist ja genauso gescheitert wie Ihre Versuche, Genitalverstümmelung zu bekämpfen. Auch das ist Ihnen nicht geglückt. Im letzten Dezemberplenum habe ich es mehrfach angeführt. Was ist passiert? – Gar nicht viel. Es wird weiterhin Genitalverstümmlung betrieben.
Und genauso ist es hier auch. Auch hier werden Opfer weiterhin unterdrückt und viktimisiert. Das darf einfach nicht sein.
Ich gebe Ihnen einmal ein Beispiel – auch der Minister hat es ja schon ungefähr auf den Punkt gebracht –: Stellen Sie sich einmal ein minderjähriges Mädchen vor, das auf Anweisung und unter Teilnahme enger Familienmitglieder genitalverstümmelt wurde. Das Mädchen spricht kein Deutsch und ist schwer traumatisiert. Es befindet sich aufgrund seiner Verstümmelung in dauerhafter ärztlicher Behandlung und hat Todesängste. Dieses Mädchen wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
keinen Antrag auf Beiordnung einer dringend benötigten psychosozialen Prozessbegleitung stellen.
Auch die Eltern des Mädchens werden das mit Sicherheit nicht tun. Dass ein Jugendamt einen derartigen Antrag jemals stellen wird, ist nicht wahrscheinlich. Solche Fälle sind in Nordrhein-Westfalen gar nicht bekannt. Und ich wüsste auch nicht, dass im letzten Jahr ein solcher Fall aufgekommen wäre. Da sieht man mal, was die große Beantragung im vergangenen Jahr zum Schutz minderjähriger Mädchen vor Genitalverstümmlung geholfen hat, nämlich gar nichts.
Sie sollten sich an Ihre eigene Nase fassen und noch einmal kräftig darüber nachdenken. Kurz vor Weihnachten sollten Sie sich einen Ruck geben und einem vernünftigen Antrag zustimmen. Es ist eben unser Antrag, und wenn Sie einen vernünftigen Antrag haben, stimmen wir dem ja auch zu. Auch das kommt vor. – Schönen guten Tag.
„Es hilft nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Zitat eines bekannten deutschen Kabarettisten wäre eigentlich schon das Wichtigste für den Einzelplan 04 des Haushaltsentwurfs 2020 gesagt, denn jedes Kind versteht, weshalb man eine funktionierende Justiz für einen funktionierenden Rechtsstaat benötigt. Da liegt einiges im Argen. Sehen wir uns einfach mal die Fakten an.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer an den Landgerichten hat wie folgt zugenommen: im erstinstanzlichen Verfahren von 7,9 Monaten im Jahr 2010 auf 10,3 Monate im Jahr 2018, in der Berufung in 2009 von 5,8 Monaten auf 6,7 Monate im Jahr 2018.
Bei Strafverfahren sieht es bei Weitem nicht besser aus: Im erstinstanzlichen Strafverfahren hat die Verfahrensdauer von 7,9 Monaten im Jahr 2009 auf 8,2 Monate im Jahr 2018 zugenommen, die Verfahrensdauer im Berufungsverfahren von 4,1 Monaten in 2010 auf 5,1 Monate im Jahr 2018. Dies ist insbesondere für die Opfer eine Zumutung.
Insgesamt klafft also eine erschreckende Lücke von knapp 350 Vollzeitrichterstellen bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Wie sieht es bei den Verwaltungsgerichten aus? – Wegen Ihrer Politik der offenen Grenzen ächzt diese Gerichtsbarkeit unter den anhängigen Asylverfahren; das ist kein Geheimnis. Gerade deshalb hat auch hier die Verfahrensdauer in Haupt- und Eilsachen erkennbar zugenommen.
Dieses Problem soll nun durch Abordnungen gelöst werden, und das ist der Anfang vom Ende und reine Augenauswischerei. Fragen Sie doch einmal die Richter, ob sie in ihren Stammdienststellen nicht auch dringend benötigt werden. Hier werden nicht die Probleme bekämpft, sondern lediglich die Symptome.
Zu alledem kommen nur noch Abordnungen an den Verfassungsgerichtshof aufgrund der seit diesem Jahr eingeführten Individualverfassungsbeschwerden. Wir haben schon damals im Rechtsausschuss darauf hingewiesen, dass der veranschlagte Personal- und Mitteleinsatz nicht ausreichend sein wird,
von der nicht ausreichenden räumlichen Situation ganz zu schweigen.
Ähnlich trübe sieht es bei den Staatsanwaltschaften aus. Dort ist seit Jahren eine Zunahme an Verfahrenseingängen zu verzeichnen. Die durchschnittliche Dauer der Ermittlungsverfahren hat auch dort zugenommen.
In der Folge reichen die von Ihnen im Haushalt vorgesehenen Stellen natürlich vorn und hinten nicht. Warum? – Die potenziellen Kandidaten nehmen doch lieber Positionen in der Wirtschaft an. Dort verdienen sie zum einen auskömmlicher und müssen sich nicht die engen Dienstzimmer mit ihren Kollegen teilen.
Meine Damen und Herren Kollegen, kommen wir zur nächsten großen Baustelle im Einzelplan 04, dem Justizvollzug; der ist mit besonderen Problemen ausgestattet.
Die Zunahme von nichtdeutschen Gefangenen ist allen bekannt und stellt neue Anforderungen an unsere Justizvollzugsbeamten. Es gibt nicht nur sprachliche Barrieren, religiöse Barrieren – da gibt es noch andere Sachen.
Die Justizvollzugsbeamten stellen mit ihrer Arbeit das Rückgrat unserer Justiz dar. Wir als AfD wissen inzwischen – Sie als Altparteiler müssten es schon länger wissen –, dass in den nächsten Jahren viele lebensältere Bedienstete in den Ruhestand gehen werden.
Schon jetzt dringt aus dem Vollzugsdienst, dass unterhalb des Ersatzbedarfs ausgebildet und diese Problematik in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird.
Deshalb müssen wir hier ansetzen und eine hohe Anzahl an Beamten im Vorbereitungsdienst sicherstellen, was kaum gelingen wird bei der geradezu schäbigen Besoldung.
Ich wage die Prognose, dass es Ihnen nicht gelingen wird, die von Ihnen geschaffenen Planstellen mit Leben zu erfüllen. Damit stehe ich auch nicht ganz allein; das sehen andere auch so.
Schieben Sie lieber Leute ab, die hier nichts zu suchen haben und die Haftanstalten füllen.
Dann würden Sie nicht nur das vorhandene Personal entlasten. Aber dazu fehlt Ihnen leider der Mumm.
Dann greifen Sie vielleicht auf Ideen wie von den Grünen zurück. Wir werden alles entkriminalisieren: Schwarzfahren, Rauschgiftkonsum, Diebstahl. Das wird alles entkriminalisiert. Die Bürger werden dann diesen Verfahren, diesen Taten ausgesetzt.
Ich gebe Ihnen mal was mit. Vielleicht entkriminalisieren Sie – das ist vielleicht nicht ganz technisch – Ordnungswidrigkeitenverfahren. Lassen Sie doch Schnellfahren und Falschparken einfach mal wegfallen, sparen Sie da Ihr Personal.
Ja, hat mit Justiz nicht so viel zu tun, aber spart nichtsdestotrotz. Auch Ihnen fehlt es hier natürlich neben Geld und Sachverstand wie immer an Mannstärke zur Umsetzung.
Ich ende mit Theodor Fontane aus „Die Brück' am Tay“:
„Tand, Tand Ist das Gebilde von Menschenhand.“
Genau wie Ihr Haushalt. Wir stimmen deshalb dagegen. – Auf Wiedersehen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch im Dezember 2015 wurde die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung als Meilenstein für den Opferschutz gefeiert, und seitdem sind beinahe zwei Jahre vergangen. Es ist an der Zeit, Nabelschau zu halten, und diese Nabelschau, meine sehr geehrten Damen und Herren von Union und SPD, fällt leider nicht positiv aus.
Zur Sache: Da es auch infolge der grenzenlosen Politik der Bundesregierung aus CDU und SPD immer mehr Opfer schwerer und schwerster Gewalttaten gibt, hat sich die Bundesregierung augenscheinlich entschlossen, den Opfern ihren Gang vor Gericht zu erleichtern bzw. überhaupt erst möglich zu machen.
Wir kennen es ja zur Genüge, dass viele Opfer derart eingeschüchtert werden – sei es durch Erpressung, Nötigung, Bedrohung oder physische Präsenz der Familien der Täter –, dass sie, die Opfer der schweren Straftaten, ihr Aussageverhalten entsprechend abändern und häufig schweigen oder gar die Unwahrheit sagen.
Dadurch leidet nicht nur das Verfahren, sondern es findet insbesondere eine weitere seelische Verletzung der Opfer statt. Dabei hat es der Katalog des § 406g StPO in Verbindung mit § 397a Abs. 1 Nr. 4 und 5 StPO in sich. Der Rahmen reicht schließlich von Sexualdelikten über gefährliche Körperverletzungen bis hin zu Raubdelikten. Es geht also um schwerste personenbezogene Gewaltkriminalität. Deshalb war der Ansatz des Gesetzes vom Prinzip her richtig: Ohne Opfer, die als Zeugen aussagen, ist den Tätern kaum noch beizukommen.
Es ist kein Geheimnis, dass gerade in NordrheinWestfalen als dem größten Bundesland mit einer entsprechend hohen Kriminalität viele dieser Katalogstraftaten mit entsprechend vielen Opfern begangen werden. Allein im Jahre 2018 gab es 2.138 Fälle der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Übergriffs in besonders schweren Fällen – und das ist nur ein einziger Deliktsbereich aus dem Katalog.
Trotzdem gab es im Jahre 2018 gerade einmal 150 Abordnungen von ausgebildeten Verfahrensbegleitern – deren Anzahl im März 2019 mit 151 angegeben ist. An vorhandenen Kapazitäten mangelt es bei den zuvor benannten Zahlen als Maßstab daher nicht.