Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

Der Petitionsausschuss konnte durch ein Gespräch mit den beteiligten Behörden erreichen, dass den Petenten die Zinsen erlassen werden konnten. Schließlich sollte die Gewährung der Hilfe zur Pflege die Familie und ihr schwerstbehindertes Kind finanziell unterstützen und nicht noch auf Jahre hinaus belasten. Das war ein gutes Ergebnis für die Familie.

(Beifall von allen Fraktionen)

Ebenso gibt es Eingaben, die den Ausschuss mit Blick auf die Rechtslage – hier sogar mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – verwundert zurücklassen.

Das höchste Gericht Deutschlands hat in einem sogenannten Nikolausbeschluss vom 6. Dezember 2005 festgestellt, dass für Beamtinnen und Beamte mit lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten auch solche Behandlungen übernommen werden können, bei denen eine nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder zumindest eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf vorliegt.

So lagen die Dinge bei einem im Dienste des Landes stehenden krebskranken Petenten. Im Jahr 2013 wurde bei ihm Krebs mit einem Hirntumor festgestellt. Trotz einer durchgeführten Operation und Bestrahlungen bestand ein sehr hohes Risiko für das Auftreten weiterer Metastasen. Die Überlebenswahrscheinlichkeit in diesem fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung wurde mit 1,7 Monaten angegeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass er die nächsten Monate überlebte, betrug nur 14 %. Statistisch gesehen war seine Erkrankung schulmedizinisch absolut tödlich; ein Überleben von drei Jahren sei sehr selten, und ein Überleben von fünf Jahren komme so gut wie nicht vor.

Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung stand seinerzeit nicht zur Verfügung. Er hatte aber Glück. Die behandelnde Oberärztin ging davon aus, dass keine zugelassene Therapie existiert, die das Auftreten von Metastasen vermindern könnte. Aus diesem Grund hielt sie den Einsatz einer sogenannten adjuvanten Immuntherapie mit dendritischen Zellen für gerechtfertigt.

Der Petent ließ sich daraufhin mit dieser Therapie behandeln, für deren Entdeckung im Jahr 2011 übrigens der Nobelpreis für Medizin verliehen wurde. Diese Behandlung ist in der Beihilfenverordnung des Landes aber nicht vorgesehen. Eine Kostenübernahme wurde daher abgelehnt – und das, obwohl der

Petent seit mittlerweile mehr als sieben Jahren erfolgreich mit dendritischen Zellen behandelt wird.

Zu guter Letzt ist die Behandlung des Petenten mit den Stammzellen auch kostengünstiger. Sofern man annehmen würde, dass anerkannte Behandlungsmöglichkeiten bestünden, wären diese jedenfalls nicht kostengünstiger als die derzeitige Behandlung. Die Kosten für die Behandlung, die zu 30 % von der privaten Krankenversicherung des Petenten erstattet werden, sind geringer als für die herkömmliche Behandlung.

Sowohl in der alten als auch in der aktuellen Legislatur hat sich das Ministerium der Finanzen aber geweigert, seine Haltung fortzuentwickeln und die Kosten für die lebenserhaltende Therapie anzuerkennen.

Der Petitionsausschuss ist das Gremium des Parlamentes, in dem eine Verwaltungskontrolle an dem vom Bürger vorgetragenen Einzelfall vorgenommen wird. Als Vorsitzender des Petitionsausschusses bedauere ich daher ausdrücklich die nicht nachvollziehbare Haltung des Ministeriums, die aus unserer Sicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes schlichtweg ignoriert.

(Beifall von der SPD)

Folgendes Beispiel zeigt, dass unsere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einer ständigen Überprüfung bedürfen und dies durch Petitionen sinnvoll angestoßen werden kann: Junge Eltern – beide im öffentlichen Dienst beschäftigt – traten an den Petitionsausschuss heran und wiesen darauf hin, dass die Rechtslage vorsah, bei der Geburt eines Kindes Sonderurlaub für Verheiratete und sogar für getrennt lebende Ehepartner zu gewähren. Die Petenten waren aber nicht verheiratet, sondern lebten seit langen Jahren in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Erfreulicherweise hat das Ministerium des Innern den Fall zum Anlass genommen, die Erlasslage zu überarbeiten, damit Familie und Beruf besser miteinander vereinbart werden können. Der öffentliche Dienst wird dadurch ein kleines Stück weit moderner.

An diesem Fall wird sehr schön deutlich, dass das Petitionsverfahren zwar primär darauf ausgerichtet ist, im Fall individueller Bitten und Beschwerden besser verträgliche Lösungen für konkrete Einzelfälle zu finden. Ab und zu ist die Einreichung einer Petition jedoch auch der Stein des Anstoßes, der dazu führt, dass die rechtliche Situation insgesamt verbessert wird, wovon dann über den Einzelfall hinaus auch die Allgemeinheit profitiert.

So oder so: Wir wünschen den jungen Eltern in jedem Fall alles Gute für die Zukunft.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Das Themenfeld „Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt“ ist ebenfalls ein Schwerpunkt unserer Ausschussarbeit. So wandte sich eine Bürgerinitiative

mit ihrer Eingabe an den Petitionsausschuss, um den Bau einer Mülldeponie zu verhindern, die unmittelbar an ein Naturschutzgebiet angrenzte. Nachdem die zuständigen Behörden dem Betreiber der Deponie die erforderlichen Genehmigungen bereits erteilt hatten, rief die Bürgerinitiative den Petitionsausschuss an und trug vor, dass dem Bau und dem Betrieb der Deponie viele umweltrechtliche Aspekte entgegenstünden, die seinerzeit keine ausreichende Berücksichtigung gefunden hätten.

Durch Recherchen des Petitionsausschusses stellte sich heraus, dass Umweltschutzaspekte tatsächlich seinerzeit nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Deshalb setzten sich dann auch die zuständigen Behörden noch einmal intensiv auseinander. Im Ergebnis wurde der Bau der Deponie gestoppt und das fragliche Grundstück an die Gemeinde rückveräußert. Dies ist ein recht typisches Beispiel dafür, wie der Petitionsausschuss bei Konflikten dieser Art einwirken kann.

Auch tierische Anliegen beschäftigen den Petitionsausschuss. Zuletzt wandte sich die Betreiberin eines Ponyhofs an den Petitionsausschuss und bat darum, den Bestand ihres Ponyhofs sicherzustellen. Die Petentin betrieb seit Jahren einen in der Nachbarschaft zu ihrem Hof akzeptierten und allseits geschätzten Ponyhof, der Kindern den Reitsport näherbringen sollte und auf dem behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam die Liebe zu Pferden entdecken konnten. Allerdings lagen für den Hof nicht die notwendigen Genehmigungen der Baubehörden vor. Wie das manchmal so ist, zeigte ein Nachbar die Petentin aufgrund einer Nachbarschaftsstreitigkeit bei der zuständigen Bauordnungsbehörde an, weswegen diese gegenüber der Petentin eine Nutzungsuntersagung aussprach.

Der Petitionsausschuss nahm sich des Anliegens der Petentin an und konnte in ihrem Sinne erreichen, dass ihr vor der kurzfristig geplanten Schließung des Ponyhofs noch eine ausreichend bemessene Frist zum Umzug des Ponyhofs auf ein anderes Grundstück gewährt wurde.

Auf diese Weise konnte dem Interesse der Petentin an der Fortführung des Betriebs ebenso Rechnung getragen werden wie der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften.

Das nordrhein-westfälische Petitionsrecht sieht seit über 50 Jahren ein besonderes Verfahren vor: eine Erörterung der Petition mit allen Beteiligten im Sinne des Art. 41a der Landesverfassung. Die Stärke dieses Verfahrens liegt darin, dass alle Beteiligten auf Augenhöhe und in vertraulicher Atmosphäre an einem Tisch zusammenkommen und das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unter der Leitung eines Mitglieds des Petitionsausschusses erörtert wird.

Die Effektivität dieser vom Parlament in den Verfassungsrang erhobenen Verwaltungskontrolle zeigt auch der folgende Fall aus dem Verkehrsrecht:

Die Petenten beklagten seit Langem die gefährliche Situation auf dem Gehweg vor ihren im innerstädtischen Bereich gelegenen Wohnhäusern, die sich letztlich aus dem gestatteten gemeinsamen Nutzen des Gehwegs durch Fußgänger und Radfahrer ergab.

Die Lage wurde zusätzlich dadurch verschärft, dass sich die Gleise der Stadtbahn unmittelbar an den Gehweg anschlossen, und die Radfahrer aufgrund der beengten Platzverhältnisse ihre Fahrroute eher von den Gleisen weg an den Hauswänden entlang wählten. Insbesondere das schnelle und teilweise rücksichtslose enge Vorbeifahren an den Haustüren und an einem Garagentor führte zur Gefährdung der Anwohner und Besucher, die aus den Eingängen auf die Straße traten.

Weil durch das stets übervorsichtige Verhalten der Anwohner das Unfallgeschehen an dieser Stelle bisher unauffällig geblieben war, sahen die zuständigen Behörden keine Veranlassung, tätig zu werden.

Erst durch einen Ortstermin im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 41a der Landesverfassung mit allen Beteiligten wurde recht schnell die tatsächliche Lage deutlich.

Übereinstimmend wurde festgestellt, dass die Situation für alle Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich ist und Handlungsbedarf besteht. In der anschließenden Gesprächsrunde zeigten sich die Behördenvertreter vor allem von der Möglichkeit angetan, mit den Petenten direkt in einen konstruktiven Dialog eintreten zu können. Sie drückten ihr Bedauern darüber aus, dass dies nicht schon früher geschehen ist.

In der Folge konnte gemeinsam eine Perspektive zur Lösung der Problematik erarbeitet werden. Diese beinhaltet kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wie Sperrpfosten oder -bügel, die den Radverkehr wirksam von den Hauseingängen fernhalten. Weiterhin wurden auch mittelfristig Lösungen wie die Verlagerung des Radverkehrs auf eine eigene Spur in dem Bereich der Straße in Aussicht gestellt. Auch wenn der Zeitpunkt der Umsetzung dieser von allen Beteiligten favorisierten Lösung noch nicht bekannt war, war es im Rahmen des persönlichen Gesprächs zumindest möglich, den Petenten die Hintergründe transparent darzustellen.

In manchen Fällen gelingt unter der Mediation des Petitionsausschusses ein neuer Blick aller Beteiligten auf einen seit Jahren bestehenden Konflikt. In einem Fall wandte sich ein Bürger an den Petitionsausschuss, weil er endlich den Bau des seit Langem geplanten Kreisverkehrs in seiner Heimatgemeinde durchsetzen wollte. Auch hier hat sich der

Petitionsausschuss die Situation vor Ort angeschaut und lud alle Beteiligten an einen Tisch.

Schnell zeigte sich, dass nicht die Veränderung der Verkehrsführung an sich infrage stand. Vielmehr zeigte eine Schätzung, dass an dieser Straße künftig ein noch höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten war. Der Kreisverkehr wäre dann vermutlich nicht ausreichend, um einen für Anwohner sicheren und staufreien Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Die Diskussion aller Beteiligten zeigte dann, dass Übereinstimmung erzielt werden kann, wenn man miteinander spricht und wenn Varianten miteinander besprochen werden. Auch hier wurde das gemeinsame Ergebnis in einem Beschluss festgehalten und eine entsprechende Empfehlung an die Gemeinde und die Landesregierung ausgesprochen.

Zum letzten Fall mit der Überschrift „Eine Ampel für Kinder“. Diese Petition erfuhr eine besondere mediale Aufmerksamkeit, da nicht nur die Lokalpresse, sondern auch eine Kindersendung des Kinderkanals „Kika“ in der Reihe „neuneinhalb“ darüber berichtete.

Über diesen Beitrag, der Kindern anschaulich macht, welche Rechte sie gegenüber den Parlamenten haben, haben wir uns sehr gefreut. Vielleicht wissen das nicht alle: Auch Kinder können eine Petition stellen. Man muss nicht volljährig sein, um eine Petition an den Landtag von Nordrhein-Westfalen zu richten.

Zum Fall: Mit ihrer Eingabe verfolgten zwei Petentinnen das Ziel, die Situation im Straßenverkehr für Fußgänger insgesamt, insbesondere aber für die Kinder sicherer zu machen. Konkret ging es um die Zufahrt zu einem Neubaugebiet außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Die Verkehrsführung vor einem Kindergarten sowie die Frage, ob ein Zebrastreifen an der Ortsdurchgangsstraße ausreicht, um eine sichere Querung der Straße zu gewährleisten, standen im Raum.

In einem Ortstermin konnte sich der Petitionsausschuss von der Situation vor Ort ein Bild machen. Er empfahl im Anschluss hieran der Landesregierung die seinerzeit im Raum stehenden Maßnahmen, nämlich eine Fahrbahnverengung vor dem Kindergarten und eine Ampelanlage anstelle eines Zebrastreifens im Sinne einer gesteigerten Verkehrssicherheit umzusetzen.

Diese Maßnahmen empfahl der Petitionsausschuss gerade mit Blick darauf, es insbesondere Schülern zu ermöglichen, weitgehend gefahrlos am Straßenverkehr teilzunehmen und den Schulweg ohne zusätzliche Begleitung durch Erwachsene zu meistern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, ist die Bandbreite der Petitionsfälle sehr groß. Manchmal geht es um kleinere bürokratische Hindernisse, die schnell behoben werden können und die durch eine Petition erst richtig auffallen. Manchmal

geht es um elementare Grundrechte, die durch ein Petitionsverfahren gestärkt werden können.

Die heute vorgetragenen Fälle zeigen, dass einzelfallgerechte Lösungen häufig möglich sind, wenn auf allen Seiten die Bereitschaft zum Dialog besteht. Diese Bereitschaft zu wecken und als Vermittler oder Helfer zu agieren, ist eine wirklich arbeitsintensive und lohnenswerte Arbeit, der sich die 21 Abgeordneten des Petitionsausschusses überparteilich und mit viel Engagement und Herzblut widmen. Denen möchte ich hier im Kreise der Abgeordneten ganz herzlich danken.

(Beifall von allen Fraktionen)

Wie Sie sehen konnten, können wir sowohl im Kleinen als auch im Großen viel erreichen. Doch gerade bei den großen Themen sind wir auf die Unterstützung der Fachausschüsse angewiesen.

Wenn wir einen Sachverhalt als so wichtig erachten, dass wir hier dringend gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen, überweisen wir unseren Beschluss an die jeweiligen Fachausschüsse. Ich weiß, dass in nahezu jeder Ausschusssitzung eine extrem lange Reihe von Tagesordnungspunkten zu beraten ist. Dennoch möchte ich an dieser Stelle an Sie appellieren, die Überweisung von Petitionen aus dem Petitionsausschuss ernst zu nehmen. Es ist ein Instrument direkter demokratischer Partizipation.

(Beifall von der SPD)

Wenn der Petitionsausschuss – wie eingangs erwähnt – ein Seismograf der Bevölkerung ist, dann macht dieses Bild nur Sinn, wenn dieser Seismograf vom Parlament auch in den Debatten und Diskussionen Berücksichtigung findet. Vieles läuft gut, ich bin jedoch davon überzeugt, dass es noch besser laufen könnte. Das betrifft aber nicht nur die Arbeit der Fachausschüsse, sondern auch die unmittelbare Zusammenarbeit von uns Abgeordneten.

An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, erneut eine Einladung zur Zusammenarbeit an alle Abgeordneten auszusprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit Sie ein konkretes Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, das die Belange des Wahlkreises überschreitet, kommen Sie gern auch auf uns Mitglieder des Petitionsausschusses zu. Wir stehen Ihnen parteiübergreifend immer gern zur Verfügung. Insbesondere bei komplexen Behördenentscheidungen bietet sich oftmals eine Petition an. Wir helfen wirklich sehr gern.

Zu guter Letzt möchte ich noch einmal die herausragende Arbeit der Landtagsverwaltung, insbesondere des Petitionsreferates, hervorheben. Das Referat macht sowohl hinter den Kulissen als auch in den konkreten Erörterungsterminen einen wirklich sehr guten Job. Wir alle sind sehr dankbar für Ihre Unterstützung. Die Kolleginnen und Kollegen sind oben auf der Tribüne.

(Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank)

Lieber Herr Präsident, bei Ihnen möchte ich mich auch ganz herzlich bedanken. Sie sind für uns ein wichtiger Ansprechpartner. Sie haben immer ein offenes Ohr, wenn es um den Petitionsausschuss geht. Dafür möchte ich mich stellvertretend auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen noch einmal ganz herzlich bedanken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf!