Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit der Einrichtung von NRW-Sportschulen einen bundesweit neuen und eigenen bildungs- und sportpolitischen Weg eingeschlagen.
Seit dem Jahr 2006 wurden auf der Grundlage eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens 18 Sportschulen im Land Nordrhein-Westfalen eingerichtet und stetig weiterentwickelt.
Junge Leistungssportlerinnen und Leistungssportler können an den Sportschulen neben einer guten Schulbildung ein anspruchsvolles Trainingsprogramm absolvieren. Hier finden sie ausgezeichnete Rahmenbedingungen, um Schule und Leistungssport miteinander vereinbaren zu können.
Es ist aber auch wichtig, sich der Qualität der geleisteten Arbeit zu versichern. Deshalb freue ich mich, dass die Deutsche Sporthochschule in Köln die Qualität der vor Ort geleisteten Arbeit im Rahmen einer systematischen wissenschaftlichen Evaluation bestätigt hat.
Neben der Bestätigung der Qualität spricht die Deutsche Sporthochschule aber auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus. Diese Weiterentwicklung liegt uns am Herzen, und wir wollen sie nachhaltig unterstützen.
Vieles davon wird bereits heute praktiziert. Als Beispiele möchte ich Ihnen gerne die Optimierung der von uns neu geschaffenen 36 Lehrer- und Athletiktrainerstellen an den Sportschulen sowie das leistungssportliche Training der Talente in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und den Vereinen nennen.
Außerdem erproben wir im Rahmen eines Pilotprojekts aktuell an fünf Sportschulen, wie sich NRWSportschulen noch intensiver mit den umliegenden Grundschulen vernetzen können. Dieses Projekt wird Ende des Schuljahres 2020/2021 abgeschlossen sein. Es trägt jedoch schon heute dazu bei, dass die übrigen Sportschulen verstärkt mit den umliegenden Grundschulen zusammenarbeiten.
Ich halte es außerdem für wichtig, dass die Schulprogramme aller NRW-Sportschulen den Status als Sportschule explizit aufgreifen. Sie werden damit zu einem festen Ankerpunkt einer nach außen und innen orientiert wirkenden Schulstruktur. Dies wurde bereits in den Evaluationsgesprächen mit einzelnen NRW-Sportschulen angestoßen und wird konsequent weiter verfolgt.
Wir halten auch den stetigen konkreten Ausbau einer leistungssportfreundlichen Schulkultur an den NRW
Sportschulen für ein zentrales Thema. Neben den bereits heute stattfindenden Schul- und Sportfesten werden wir die Sportschulen weiter dabei unterstützen, zusätzliche Angebote wie zum Beispiel Workshops mit der Nationalen Anti-Doping Agentur anzubieten.
Mit der Einrichtung der NRW-Sportschulen wurde die Förderung des Nachwuchsleistungssports in Nordrhein-Westfalen substanziell weiterentwickelt, was auch gut und richtig ist.
Wir haben bereits vieles erreicht, aber es ist sicherlich noch einiges zu tun. Ich bin sicher, dass wir in Nordrhein-Westfalen auf dem richtigen Weg sind, um unsere Talente bestmöglich zu entwickeln, zu begleiten und natürlich auch zu unterstützen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir diesen Weg auch in Zukunft weiter gemeinsam gehen würden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Beratung des Tagesordnungspunktes 15.
Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 17/10847 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer möchte sich enthalten? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 17/10847 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass Frau Ministerin PfeifferPoensgen ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben hat und eine weitere Aussprache heute nicht vorgesehen ist. (siehe Anlage)
Deshalb kommen wir sogleich zur Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/10919 an den Wissenschaftsausschuss, der die Federführung erhalten soll, sowie an den Ausschuss für Arbeit,
Gesundheit und Soziales. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir so überwiesen.
Die Übersicht 34 enthält sechs Anträge sowie einen Änderungsantrag, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Beratung überwiesen wurden. Die Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse sind aus der Ihnen vorliegenden Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 34 abstimmen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir die Übersicht 34 gemeinsam so bestätigt.
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses dem Landtag mindestens vierteljährlich zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 17/38 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen.
Eine Aussprache ist ebenfalls nicht vorgesehen, und wir kommen auch hier zur Abstimmung. Möchte jemand gegen die Übersicht 17/38 und die darin enthaltenen Beschlüsse stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Somit haben wir die Übersicht 17/38 und die darin enthaltenen Beschlüsse zu Petitionen bestätigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Donnerstag, den 17.