Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Erwin. – Sie haben bemerkt, dass eine Kurzintervention von Frau Kollegin Regina KoppHerr angemeldet wurde.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Frau Kollegin Erwin, ich möchte anmerken, dass wir uns in diesem Hause alle einig sind, dass der Kinderschutz auf jeden Fall absoluten Vorrang hat. Täter, die sich sexuell an Kindern vergehen, müssen natürlich bestraft werden.

Dennoch möchte ich zu Ihrer Rede zwei Anmerkungen machen.

Erstens. Sie lassen völlig außer Acht – das müssten Ihnen Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem PUA aber eigentlich erzählt haben –, dass wir eine Forensikerin als Expertin da hatten, die erklärt hat, dass Menschen mit einer pädophilen Neigung geboren werden können – genauso, wie man mit einer homophilen Neigung geboren werden kann –, für die man erst einmal überhaupt nichts kann.

Die Menschen, die sich in eine Behandlung begeben, bekommen dann so hohe Hormongaben, dass sie überhaupt kein Sexualleben mehr haben; ich glaube, dass das für diese Menschen eine ziemliche Last ist.

Daraus müssen wir die Konsequenz ziehen. Wir müssten mehr als eine Ambulanz „Kein Täter werden“ wie an der Charité haben. Wir müssten sie zumindest auch in Nordrhein-Westfalen, wenn nicht sogar bundesweit implementieren.

Zweitens. Ich vermisse in Ihrer Rede die Begründung dafür, dass der Besitz von Sexpuppen tatsächlich die Einstiegsdroge ist; ich habe auch gegenteilige Behauptungen gehört.

Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten den Antrag überwiesen, wir wären in eine Expertinnenanhörung gegangen und hätten entschieden, ob das ein Antrag ist, den wir – was wir heute zwar wahrscheinlich tun – gemeinsam verabschieden.

Es wäre besser gewesen, wir hätten uns schlaugemacht, ob es wirklich so ist, wie Sie in Ihrer Rede behauptet haben. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Frau Kollegin Erwin hat jetzt die Gelegenheit, innerhalb von 1 Minute und 30 Sekunden zu antworten.

Vielen Dank. – Liebe Frau Kollegin, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie signalisiert haben, unseren beiden Anträgen zuzustimmen. Ich finde auch gut, dass Sie noch einmal verdeutlicht haben, dass wir uns im Kampf gegen Kindesmissbrauch fraktionsübergreifend einig sind und dafür kämpfen wollen, unsere Kinder, unsere Kleinsten, die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen.

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass diese Kindersexpuppen etwas total Widerwärtiges sind. Wir müssen handeln, und ein Verbot ist sinnvoll, um das einzudämmen.

In vielen Gremien werden die Themen „Kindesschutz“, „Kindeswohl“, „Wie können wir gegen Missbrauch vorgehen?“ breit diskutiert. Diese Gremien haben viele unterschiedliche Facetten, und ich finde es gut, wenn wir in diesen einzelnen Gremien weiter agieren.

Ich denke außerdem, dass wir heute ein klares Signal senden sollten, indem wir diese beiden Anträge geschlossen verabschieden und sagen: Wir stehen Seite an Seite im Kampf gegen den Kindesmissbrauch. Wir bringen diese beiden Themen – das Strafprozessrecht und das Verbot der Kindersexpuppen – heute gemeinsam auf den Weg. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Erwin. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Mangen das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir haben immer deutlich gemacht, dass das Vorgehen gegen Kindesmissbrauch eines unserer zentralen Anliegen ist, und unsere beiden Initiativen zeigen, dass wir handeln.

Nach zahlreichen vorherigen Initiativen sind die heutigen Anträge weitere Schritte, um das Wertvollste

unserer Gesellschaft, nämlich unsere Kinder, besser zu schützen. Die Anträge stellen weitere wesentliche Bestandteile im Kampf gegen Kindesmissbrauch dar.

Heute steht der Kinderschutz im Strafprozessrecht im Vordergrund. Wie bereits von NRW mit einem Gesetzentwurf im Bundesrat gefordert, soll in Zukunft bereits der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt an Kindern als Verbrechen gewertet werden.

Diese Qualifikation ist nicht nur ein wichtiger moralischer Aspekt für die Gewichtung des Unrechtsgehaltes der Tat, sondern hat auch entscheidende prozessuale Konsequenzen und bewirkt insbesondere, dass die Strafe nun nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden darf.

Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf des Bundesministeriums sieht vor, dass bei Vorliegen des Tatverdachts der schweren sexualisierten Gewalt an Kindern Untersuchungshaft angeordnet werden kann; eine entsprechende Erweiterung soll in § 112 Abs. 3 StPO eingeführt werden.

Dieser Schritt geht uns allerdings nicht weit genug. Auch das besonders verwerfliche Anbieten eines Kindes für sexualisierte Gewalt muss in den Katalog des § 112 Abs. 3 StPO aufgenommen werden. In diesen Fällen werden Kinder zum Objekt eines Handels zu Sexualzwecken gemacht. Es gibt kaum etwas Menschenverachtenderes, das die Würde eines Menschen noch tiefer verletzen kann.

Genau diese Handlungen legen den Grundstein des Aufbaus pädophiler Netzwerke. Wie weit diese verbreitet sind, haben die jüngsten Missbrauchsfälle in aller Deutlichkeit gezeigt.

In unserem heutigen Antrag fordern wir zusätzlich, auch die Vorbereitung, den Erwerb und den Besitz kinder- oder jugendpornografischer Schriften, die mediale Zugänglichmachung solcher Inhalte oder die Veranstaltung und den Besuch solcher Darbietungen, die in Zukunft ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden, in diesen Katalog aufzunehmen.

Die Verbreitung und der Erwerb kinderpornografischer Schriften schaffen erst den Markt, der die Produktion der Schaffung des Bildmaterials in Gang setzt.

Wenn also der Verdacht besteht, dass der Beschuldigte weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen wird, muss es auch in diesen Fällen möglich sein, Untersuchungshaft zum Schutz von Kindern anzuordnen.

Gerade die schrecklichen Missbrauchsfälle in Lügde, Münster und auch Bergisch Gladbach haben gezeigt, dass es entscheidend ist, Kreise und Kontakte möglichst früh zu unterbrechen, um weiteres, unnötiges Leid von Kindern zu verhindern.

Diesem Antrag haben wir noch einen Antrag angeschlossen, der ebenfalls bereits im Vorfeld zum Kinderschutz ansetzt, denn wenn man Vorgesagtes ernst meint, ist es nicht nachvollziehbar, warum eine Kinderpuppe als Sexspielzeug in Deutschland im Handel frei verkäuflich sein soll.

Bisher gibt es keinerlei rechtliche Handhabe gegen die Einfuhr und den Verkauf solcher Puppen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, sowohl auf Bundes- als auch auf Europaebene darauf hinzuwirken, die Verbreitung, die Einfuhr, den Erwerb und den Besitz von Kindersexpuppen zu verbieten.

Zu der Kurzintervention: Ja, uns ist sehr deutlich bewusst, dass es Stimmen gibt, die sagen, Menschen können mit entsprechenden Neigungen geboren werden. – Dann ist eine Abwägung vonnöten, die wir klar zugunsten des Kindeswohls getroffen haben.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Als FDP-Fraktion stehen wir hinter den Zielen, die Kinder als schwächste und schutzbedürftigste Glieder unserer Gesellschaft besser zu schützen.

Liebe Fraktionen, gerne möchte ich Sie dazu einladen, diesem Anliegen ebenfalls zuzustimmen. – Vielen Dank und Glück auf!

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Mangen. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Bongers.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sexualisierte Gewalt gegen Kinder gehört zu den schlimmsten Verbrechen, die wir uns vorstellen können: Kleine Kinderseelen, die an dem Missbrauch zerbrechen, weinen und schreien nach unserem Schutz.

Die Brutalität und Skrupellosigkeit der Täter bei dieser Form von Gewalt löst sowohl Ekel als auch blankes Entsetzen aus. Die Opfer leiden ein Leben lang an den Folgen dieser schlimmen Taten. Aus diesem Grund will meine Fraktion, dass alles Erdenkliche getan wird, damit Kinder durch unser Rechtssystem den nötigen Schutz erfahren.

Ich will es direkt vorneweg sagen: Deswegen wird meine Fraktion den beiden vorliegenden Anträgen zustimmen. Mit beiden Anträgen werden unbestritten wichtige Punkte und Themen aufgegriffen, die einer ernsthaften Diskussion auch hier im Land, letztlich aber einer Beschlussfassung auf Bundesebene bedürfen.

Dennoch habe ich einige Anmerkungen, zunächst zum ersten Antrag. Wir werden dem Antrag zum

Kinderschutz im Strafprozessrecht zustimmen, obwohl er aus juristischer Sicht wieder einmal zahlreiche Mängel und Unzulänglichkeiten aufweist.

So werfen Sie dem von der Bundesjustizministerin vorgelegten Reformpaket zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vor, dass der Vorschlag zur Ausweitung von § 112 Abs. 3 StPO, in dem die Haftgründe für Untersuchungsgefangene geregelt sind, nicht ausreichend sei.

Nicht ausreichend? Was ist denn dann das von Minister Biesenbach ausgearbeitete Reformpaket, das von dieser Landesregierung in den Bundesrat eingebracht wurde? – Darin finden sich überhaupt keine Änderungen der Strafprozessordnung. Was ist denn dann dieser Gesetzentwurf? – Mangelhaft?

Auch wenn wir Ihrem Antrag im Ergebnis zustimmen werden, möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die Beschlussfassungspunkte eigentlich zu unklar und zu unbestimmt sind. So schlagen Sie in Ziffer 1 vor, dass § 176 Abs. 5 StGB, bei dem es um den Strafbestand des sexuellen Missbrauchs geht, in den Katalog von § 112 Abs. 3 StPO aufgenommen werden soll.

Soll dies in jedem Fall geschehen, auch wenn es durch die aktuellen Diskussionen wider Erwarten zu keiner Änderung von § 176 StGB kommen wird? Oder meinen Sie damit § 176 Abs. 5 StGB in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung oder in der Fassung der Bundesregierung? – Das ist mir nicht klar geworden.

Die gleichen Fragen zur Klarheit und Bestimmtheit stellen sich auch in Ziffer 2 Ihres Beschlussantrags.

Dass Sie aber nun wirklich überhaupt keinen Plan haben, wie Sie in einem Gesamtkonzept mit diesem schwierigen und wichtigen Thema umgehen wollen, zeigt Ziffer 3 Ihres Beschlussantrags.

Dass Sie die Regierung auffordern wollen zu prüfen, ob weitere Straftatbestände in die Regelungssystematik der Untersuchungshaft aufgenommen werden können und gegebenenfalls welche, zeigt, dass von Ihnen keine konsequente Politik aus einem Guss zu erwarten ist.

Ich habe Ihnen bereits in der letzten Plenarsitzung vorgeworfen, dass Sie kein Gesamtkonzept zum Opferschutz haben. Bei diesem wichtigen Thema haben Sie es leider auch nicht.

Auch für den zweiten Antrag gilt: Auch wir stehen für ein konsequentes Verbot von Kindersexpuppen. Das soll sich sowohl auf die Einfuhr als auch auf den Handel und den Besitz dieser Ware beziehen. Es kann nicht sein, dass potenzielle Täter ungehindert den Missbrauch von Kindern einüben und gedanklich bagatellisieren.