·uns liegenden H~ushalt gilt das Gleiche, w~s scliori 1998 hier ausgeführt wurde: die Notwendigkeit, unseren Schuldenberg abzubauen, und auf der anderen Seite, auch in Zeiten
der Notwendigkeit von Sparhaushalten die Kultur dennoch im Maße aller uns zur Verfügung- stehenden MÖglichkeiten zu fördern.
als integraler Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Wirklichkeit gesehen werden muss. Die Dichte und Qualität des kulturellen An·gebots in Rheinland-Pfalz auszubauen, bleibt
auc;h weiterhin Ziel der Landesregierung, auch wenn wir uns dieser Forderung nur in kleinen Schritten nähern können.
Meine Damen und Herren, vor diesem· Hintergrund ist es ganz besonders notwendig, die \iernetzung der Kultur mit anderen Bereichen anzustreben, um dort, wo sie schon besteht, noch weiter zu vertiefen. Nutzung gemeinsamer Ressourcen ist dabei nur eine Seite der Medaille. Die andere ist und bleibtdas Gewinnen 'von Menschen für kulturelle Angeb.ote: Diese einem. neuen Publikum zu öffnen und Menschen zu eigener kulturellen Aktivität anzuregen, wird auch weiterhin gemeinsames Ziel von Land und Kommunen sein.
Gerade im überschaubaren Bereich von Städten und Gemeinden schaffen kulturelle Angebote die Möglichkeit der Kom
spiel Generationen zusammenführen, mit dem Kulturgut von Migranten und deren Lebenswelt vertraut machen, neue Kontakte eröffnen, für die wachsende Freizeit unterschied
lichste Angebote bereitstellen. Der Wirtschaftstandort Rheinland-Pfalz brC!UCht ~uch weiterhin eine lebendige kul
Meine Damen und Herren, das schließt andererseits nicht die Verpflichtung aus, Umfang und Anspruch von Kulturelnrich
richtungen dazu zu bewegen, die Form ilirer J~etriebe zu Oberdenken. Es ist ohne Zweifel. ~ass innerhalb der Kulturpolitik die Einsicht greifen muss, dassaudisie ihren Teil zum Abbau der Staatsverschuldung beitragen muss. Das bedeutet, dass fede Organisation, jeder Setreiber von kulturellen Einrichtungen immer auch ein gutes Ma_ß eigener Bemühungen einbringen muss, die seine Einnahmen durch ein attraktives Angebot steigern und zum Beispiel B~IUdenkmäler der touristischeil Nutzung zuführen.
Meine Damen und Herren, das war der Grund, warum die F.D.P.-Fraktion für die stagnierenden Ausgabenher den Zu-· weisungen von Theatern und Orchestern in privater Trägerschaft eine Mittelerhöhung beantragt hat. Wir freuen uns
Gerade diese privaten Theater urld Orchester tragen in hohem Maße zur Vielfalt der Theater- und Orchesterlandschaft in Rheinland-Pfalz bei. Man kann sie nicht mit der sukzessiven Erhöhung der Grundkosten allein lassen, die sich zu einem nicht unerheblich.en Problem für die Fortführung der Theater- und Orchesterarbeit entwickeln könnte. Auch den
. hier beschäftigten Künstlern und Theaterschaffenden muss ihr Engagement in Form einer- entsprechenden Gage angemessen honoriert werden können.
Wir haben dabei in _unserem Entschließungsantrag noch besonders darauf hingewiesen, dass der Weiterentwicklung des Kulturanspruchs für Kinder und Jugendliche dabei weiterhin eine hohe Aufmerksamkeit gewidmet wird. Es gilt, im Kulturbereich insgesamt einen pragmatischen Weg einzuschlagen, um den verfassungsrechtlichen Auftrag des Landes zur Kul
Höhe zur Sanierung der öffentlichen Finanzen herangezogen werden. Djes ist im vorliegenden H~ushaltsplan gelungen.
Meine Damen und Herren, wir werden in den nächsten Jahren einen ganz besonderen Akzent des Landes im Bereich Kultur setzen, nämlich mit dem Projekt., Weltkulturerbe Mit
telrhein", wo sich zum ersten Mal eine ganze Lani:lschaft um eine solche Anerkennung bemüht. Das bindet natürlich eine hohe Summe. Wenn wir aber dieses Projekt bejahen, ist es selbstverständlich, dass dazu auch die notWendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden.
_Meine Damen und _Herren, die Mittel für die Erstellung einer -Denkmaltopographie signalisieren, dass im Jahr 2000 mit de
ren Fertigstellung zu rechnen ist. Dass mit der Denkmaltopographie ein Beitrag geleistet werden soll zur Verwaltungsvereinfachung und zu einer Beschleunigung der Verfahren, ist· im Sinne aller Lobbyisten für das Denkmal nur zur begrüßen. Wir gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass bereits
- in diesem Jahr dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Änderung von § 13 Denkmalschutzgesetz des Landes Rechnung getragen wird, indem eine Novellierung eingebr-a'cht wird. Hierin muss die vom Bundesverfassungsgericht eingebrachte Stärkung der Rechte von Eigentümern im Rahmen des Denkmalschutzes umgesetzt werden.
ln diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass Eigentümer mitunter sehr spät erfahren, dass ihr Haus unter Denkmalschutz gestellt wurae, dass die Begründung der Unterschutzstellung oft recht knapp ausfällt und der Eigentümer eigentlich ein -Recht auf umfassende Alifk_lärung hat. Wenn wir in der Kultur das private. Engagement, das Mäzenat_entum und das Sponsoring immer wieder betonen, gilt das nicht minder für diejenigen, die als private Denkmalbesitzer zum Lobbyisten für ein Denkmal werden sollen. Nur mit ihnen gemeinsam in einer gedeihlichen Zusammenarbeit Iase
Als Teil einer Tourismusstrategie, als-Teil einer Entwicklung des ländlichen Raums und auch als Teil der Förderung von Be
Beim Engagement aes Landes -muss dann auch verstärkt ein Augenmerk ,auf archäologische Funde und deren systemati~ sehe Erfassung gelegt werden. Wenn wir mit der Denkmalto