- Kraft befindlichen ländergesetzlichen Regelungen sechs eine vergleichbare Regelung haben, wie· wir sie jetzt für Rheinland-Pfalz vorgeschlagen haben. Lediglich Berlin, Niedersach
sen und Nordrhein-Westfalen haben eine Einsicht der betroffenen Person in die Sic:herheitsüberprüfungsakte vorgesehen.
Was die Anzahl der Überprüften anbeiangt, so will ich- Herr Abgeordneter Creutzmann hat dies bereits getan • noch ein
Sie dürfen davon überzeugt sein, dass wir uns im Rahmen unserer gegebenen Möglichkeiten- vieles häng1; nicht von uns
stellen, die Landesregierung ist überze~gt davon, dass das neue rheinland-pfälzische Sicherheitsüberprüfungsgesetz ei-. nen rechtsstaatliehen Gewinn darstellt. Die Bestimmungen zu Beteiligungs- und Informationsrechten der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Personen tragen zur Transparenz des Überprüfungsverfahrens bei. Ich denke, sie erhöhen da
Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwuii der Landesregierung zum Landessicherheitsüberprüfungsgesetz -Drucksache 13/5010- in der zweiteri.Beratung ab, da die Beschlussempfehlung die unveränderte_ Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen
genprobe!- Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der. F.D.P. gegen die Stimmen des BÜND
Wir kommen zu~ Schlussabstimmuhg. Wer dem Gesetz.entwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! - Danke. Di.e Gegenprobe! - Der Gesetzentwurf - Drucksache 13/5010- Landessicherheitsüber.prüfungsgesetz ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Verg_a.be von Studienplätzen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung_ -Drucksache 13/5424
· Herr Präsident! Wir hatten im Rahmen der Haushaltsberatungen Gelegenheit, eine kurze Bemerkung zu diesem Gesetze'ntwurf zu machen. Der Landtag hat den Gesetzentwurf am · 20. Januar an die Ausschüsse überwiesen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, aber auch der Rechtsausschuss haben das Gesetz beraten und am 10. Januar beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur unmittelbaren Abstimmurig über diesen Gesetzentwurf Drucksache 13/5151- in zweiter Beratung. Es wird die unveränderte An-· nahme empfohlen; Wer diesem Gesetzentwurf- Drucksache 13/5151 -in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!- Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustim-. men möchte, den bitte ich, sich vom Platz-zu erheben! -Herzlichen Dank. Damit ist d)eser Gesetzentwurf - Drucksache 13/5151 -einstimmig angenommen.
... tes Landesgesetz zur Änderung der Schiedsamtsordnung Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/5384Erste Beratung
.gen Plenarsitzung. Ich darf Sie herzlich zur 10S. Sit~ung am morgigen Donnerstag um 930 Uhr einladen.