Herr Justizminister Mertin· hat einige Ausführungen zu dem Artikel89 b der Landesverfassung gemacht. Ich erinnere mich noch gut an die Gespräche, die wir geführt haben. Es wat gerade ein Anliegen der GDU-Fraktion, zu Verbesserungen im
ten eröffnet worden, sodass es später zu einer Vereinbarung kommen kann. ln der Vergangenheit haben wir bereits diesbezügliche Absprachen_getroffen. Wir haben es als ein wich
tiges Anliegen des Parlaments insgesamt betrachtet, dies in der Verfassung festzuhalten. Wir sind froh, dass wir uns dar
Meine Damen und He_rren, zum Abschluss will icli die Gelegenheit nutzen, insbesondere unserem früheren Just_izmini
ster Peter Gaesar, der an diesen Verhandlungen immerteilgenomJ11en hat, nachdrücklich ein herzliches Wort des Dankes dafür zu sagen, dass er uns immer gute Vorschläge unterbrei
tl~t hat. Er hat un~ mit seinem Hinweis auf die brandenburgische Verfassung geholfen, sodass wir in unsere rheinlandpfälzische Verfassung eine Regelung zu dem wichtigen Bereich des ungeborenen Lebens einführen konnten.
Herr Ministerpräsident, ich unterstütze Sje voll und ganz, dass wir mit diesem Thema keine neue Debatte eröffnen wollen. Mit dieser Rege-lung werden wir aber eine Grundlage finden. und zum Ausdruck b~ingen, dass. es uns darum geht, den Schutz des ungeborenen Lebens auch _in das Bewusstsein un~ serer Bevölkerung besonders hineinzuqringen. Es geht uns wirklich nicht um eine neue Debatte oder um neue Rechtsgrundlagen. Wir bewe_gen uns voll Uf1d ganz auf dem Boden des Grundgesetzes, aber das Anliegen an sich sollte auf jeden · Fall in unserer Verfassung verankert werden.
rlerr Präsident, zur Geschäftsordnung. Wir beantragen, über die Nummer 1 des Artikels 1 des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung getrennt abzustimmen.
Wir beantragen -das hatten wir bereits angekündigt-, über. -die Nummern 16 bis 29 des Artikels 1 des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung getrennt abzustimmen.
tungen über das LaDdesgesetz zur Änderung der Verfassung.für Rheinlaod-Pfalz.Wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen z.unächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Drucksache 13/5439- ab. Wer
diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich. um das Handzeichen!- Die Gegenprobe!- Der Änderungsan
trag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung -Drucksache 13/5427-. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! -Die Gegenprobe! -Die Beschlussempfehlung ist _mit den Stimmen· der SPD, der CDU und der F:D.P. gegen die Stimmen des
Wir kommen dann zur Abstimmung übe,r die Nummer 1 des Artikels 1 des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung - Drucksache.B/5066 -.Wer der Nummer 1 des Artikels 1 des Gesetz
chen! -Die Gegenprobe!- Damit ist die Nummer 1 des Arti-.' kels 1 des Gesetzentwurfs. bei einigen Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und der F.D.P. und gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nummern 16 bis 29 des Artikels 1 des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung -Drucksache 13/5066-. Wer den Nummern 16 bis 29 des Arti
kels 1 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte, den bitt;e ich um das Handzeichen!- Die Nummern 16 bis 29 des Artikels 1
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwu!f im Übrigen in der zweiten Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussem[lfehlung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeid.;en! - Die Geg~nprobe! - Stimmenthalt~~gen?- Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf - Drucksache 13/5066- in dritter Beratung. Wer diesem Gesetzentwu_rf zustimmen möchte, den bitte ich !Jm das Hgndzeichen! - Die Gegenprobg! - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SfD, der C:DU und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz - Drucksache 13/,5066 - zustimmen möchte, den bitte ,ich, sich v9m Platz zu erheben! - Gegenstimmen?- Das Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die Stimmen
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass das Gesetz mit der für die Verfassungsänderung vorgeschriebenen Mehrheit angenommen ist. (Beifall der SPD, der CDU
Das Vierunddreißigste Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalztritt am 18. Mai 2000 in Kraft.
... tes Landesgesetz zur Änderung des Ingenieurkammergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung. - Drucksache 13/5l22
Durch Beschluss des Landtags vom 21. Januar 2000 (Pienar- protokoll13/103) istder Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr -federführend - und an den- Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung_am 8. Februar 2000 beraten..