Protokoll der Sitzung vom 16.02.2000

setzentwurfs.

Für die CDU-Fraktion erteile icli Herrn Kollegen Wirz das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kolle

gen! Das Ingenieurkammergesetz stammtaus dem Jahr 1978.

Es wurde erstmalig 1998 geändert. ln diesen zwei Jahren seit der l~tzten Änderung hat sich allerdings auch im Rechtsumfeld dieses Gesetzes einiges geändert, sodass wir beute mit der erneuten Änderung dieses Gesetzes versuchen, sowohl den rechtlich geänderten Rahmenbedingungen und dem ver

7906 Land~ag Rheinland-Pfalz- 13. Wahlperiode - 104. Sitzung, 16. Februar 2000

änderten Anforderungsprofil an die Ingenieurkammer Rech-. nung zu tragen.

Ich möchte nur auf die wesentlichen Änderungen eingehen. Es sind dies: die· Möglichkeiten des Partnerschaftsgesell

schaftsgesetzes aus dem Jahr 1998 auch in unser Ingenieur

kammergesetz ~ufzunehmen und damif die rechtlichen Vor-- · aussetzungen für die sich daraus für.den Berufsstand erge

benden Vorteile zu schaffen.

Meine Damen u·nd Herren, allerdings frage ich mich, warum diese Möglichkeiten (licht schon bei der letzten Änderung_ des Ingenieurkammergesetzes 1998 mit aufgenommen wurden, da das geänderte Partnerschaftsgesellschaftsgesetz zu diesem.Zeitpunkt be.reits vorlag.

Seit 1993 bestand darüber hinaus auch bereits ein Änderungsauftrag d~ Oberverwaltungsgerichts· Rheinland-Pfalz, sodass auch ZIJ fragen ist, warum dieser Auftrag nicht bereits 1998 miterledigt wurde.

Die Nutzung der Möglichkeiten. des Partnerschaftsgesell- ·

Schaftsgesetzes sind darüber hinaus gerade für die freien Be

rufe eil']e uriver;zichtbare Basis für ihr weiteres berufliches Be

stehen in den veränderten Rahmenbedingungen des Marktes, der sowohl bezüglich der beruflichen als auch der wirtschaftlichen Qualifikation ständig höhere Anforderungen stellt.

Ein:weiterer Punkt ist die rechtliche Verankerung des Versorgungswerks. Es stellt für die Ingenieure eine ebenso wichtige Maßnahme dar, wie dfes seit Jahren irn-Architektenkammergesetz und seit dem vergangenen Jahr ebenfalls bei den

·Steuerberatern der Fall ist. Hiermit erhalten auch die Mitglie-. der der lngenieurkamm~r die Möglichkeit der sozialen Absicherung ihres Alters durch ein berufsständische-s · V~rsor g ungswerk.:

Durch die' jetzige Regelung in§ 4'wird die Berufsbezeichnung.,Beratender Ingenieur" geschützt, U!Jd zwar auch dann, wenn fremdsprachliche Bezeichnungen gewählt werden.

· Dies erscheint uns wichtig, um sowohl gern Berufsstand als auch den Klienten Ober die berufliche Qualifikation hinaus eine höhere Sicherheit zu geben.

Mit diesem Gesetz wird auch.endlich.eine Regelung bezüg-. lieh der erforderlichenBerufshaftpflidit getroffen: die wir als CDU-Fraktion bereits in der Landesbauordnung verankert wissen wollten.

Herr Kollege Schwarz, da wir wissen, dass. es bei Ihnen in der Koaiition immer etwas länger dauert, werden wir dies heute konsequenterweise akzeptieren.

Meine Damen und Herren,. der Gesetzentwurf gibt, um dies

auch zu noch erwähnen, der lngenieurkammer--

(Zuruf des Abg.-schwarz,-SPD)

.. Entschuldigung, wenn Sie die Dinge, die 1993 in Auftrag gegeben worden sind, nicht 1998, als Sie das Ges~tz änderten, mit aufgenommen haben und bis. zum Jahr 2000. warten, kann ich das wirklich nicht als schnelle Reaktion bezeichnen. Sehen Sie das anders?

(Zuruf des.Aog. Schwarz, SPD)

iDfisist zwei Tage, nachdem wir die zweite Änderung des lngenieurkammergesetzes gemacht haben, im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, ·also hätten wir wisse!} können, was drinsteht.

Der Gesetzentwurf gibt, um dies auch noch zu erwähnen, de.r Ingenieurkammer erstmals die Möglichkeit, sich ihre Dienstleistung-en auch für in d~r Kammer geführte Nichtmitglieder nach Maßnahme einer Beitragsordnung, wie es sö schön heißt, honorieren zu lassen.

· Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist mit den be

troffenen Verbänden einvernehmlich abgestimmt. Nicht deshalb, aber auch deshalb, darf ich für die CDU-Fraktion erklären, dass wir diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zu

stimmen werden, weil er sachlich gesehen für die lngenieurkammer'Clie richtigen·_weichen für ein erfolgreiches Wirken in der Zukunftstellte

·Vielen Dank.

· (Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Schwarz das WorJ:.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wirz hat sehr sachlich und auch in der gebotenen Strenge deutlich gemacht, dass wir mit sehr großer Einmütigkeit im Ausschuss für Wirtschaft und \lerkehr diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt haben. ·

Lasseh Sie mich auf drei Punkte einge_hen, die der Kollege

Wirz zwar gestreift hat, von denen ich aber glaube, dass es wichtig ist, dass sie noch einmal wiederho_lt werden. Es ist richtig, wie der Kollege Wirz gesagt hat, dass es drei Ding\! gibt, die im Grunde genommen dazu geführt haben, dass die-ses Gesetz so ausgeführt wird. Das sind einmal die bauord

nungsrechtlkhen Änderupgen, die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts und dass die heutigen Anforderungen an das Berufsrecht anders formuliert werden als in der Vergangenheit. Dies war im Grunde genommen Ausfluss dessen, was geände_rt werden soll. Es ist auch richtig, dass wir jetzt ei-·

. ne Verpflichtung haben, eine gewisse Bereitschaftsverpflich

tung zur Versicherung abzugeben. Das sind mindestens 3 Mil- _

lio11en DM im Zusammenhang mit Personen und mindestens 500 000 DM, wenn es um Sach- und Vermögenswerte geht.

Im Grunde genommen ist diese Gesetzesberatung auch - da

stimme ich Herrn Kollegen Wirz ausdrücklich zu - deswegen besonders gut gelaufen, weil man sich im Vorfeld mit den Anzuhörenden einen großen Rahmen geschaffen und die Anzu

hörenden wahrgenommen hat, einschließlich der kommunalen Spitzenverbände, sodass die zwei Widersprüche, die ein-_ mal aus dem BereiCh der Handwerkskammer und zum anderem aus deni Bereich der Architektenkammer vorgebracht worden sind, aufgelöst werden konnten. Dem Petitum aus dem Bereich der Handwerkskammer konnte Rechnung getra- _ gen werden. Bei der HandwerkSkammer ist es so, dass im Rahmen des_§ 64 der Landesbauordnung bereits ein Rahmen gesteckt wurde, sodass das auch abgesichert i?t.

Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei SPD und F.D.P.)

- Für die F.~.P.-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Heinz das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem heute zu verabschiEldenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ingenie-urkammergesetzes durch den Landtag rst eine gründliche Vorarbeit vorausgegangen. So wurde der vorliegende Gesetzentwurf sowohl im Wirtschafts- und Verkehrsministerium als auch mit der Kam

mer der Beratenden Ingenieure, der Industrie- und Handelskammern sowie der Architektenkammer abgestimmt. Ebenso wurde er im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehrnoch einmal eingehend beraten.