Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf steht natürlich auch.!.Inter dem Gesichtspunkt der Deregulie
rung. Darüber hinaus sollen die Strukturen, die sich in Rheiniand-Pfalz und in D_eutschland insgesamt bewährt haben, für die freien Ber.ufe erhalten bleiben. Ich bin sicher, dass- bedingt durch die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung - die Nutzung von Synergieeffekten gegeben ist und berufsübergreifende Kooperationen zu einer Stärkung äer
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf- Drucksache 13/5222- in der zwei
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich. um das Handzeichen!- Das ist einstimmig so beschlossen:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, den·bitte i,ch, ·sich vom Platz zu erheben!
Herr P~äsident, meine Damen und Herren! Der Landtag hat , durch Beschluss vom.16. Dezember 1999 die weiteren Bera
tungen über den Gesetzentwurf der Landesregierung zu dem Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen aus G_ründen des vorbeugenden Geheimschutzes an den Innenausschuss - federführend- und an den Rechtsallsschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat in seiner 34. Sitzung am 3. Februar dieses Jahres nach einem Bericht des Innenministers den Ge-· setzentwurfeingehend und unter Anhörung des Landesrech
nungshofs und des Datenschutzbeauftragten beraten. Der fnnenausschuss beschloss danach einstimmig b_ei Abwesenheit der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der mitberatende Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 10. Februar beraten und mit den Stim
gen die Stimme des Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlosse_n, sich der Empfehlung des Innenaus
Herr Präsident, meine sehr· verehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass geheim zu hal~ende lnformatio!len wie beispielsweise Verschlusssachen geschützt werden müssen. Es ist weiterhin unbestritten, dass Personen, die zu solchen In
Meine Damen und Herren, da in diesem Bereich grundrechtlieh geschützte Rechte auf informationeile Selbstbestimmung berührt werden, müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen. werden. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes stammt aus dem Jahr 1994, und es gibt bisher in Rheinland
Pfalz nur so genannte Sicherheitsrichtlinien aus dem Jahr 1995. Eine gesetzliche Regelung auf Landesebene war deshalb überfällig.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ents·pricht den Vorgaben der NATO-Bestimmungen sowie der Bundesgesetzgebung und orientiert sich darüber hinaus an den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen aus Nordrhein-Westfalen und Baden"
Meine Damen und Herren, nach Beendigung des Ost-WestKonfliktes habenwir es in diesem Bereich mit einer neuen Si
tuation zu tun. Die Zahl der Sicherheitsüberprüfungen ist erfreulicherweise drastisch zurückgegangen. i992 wurden im
des. Landesrechnungshofs keine Ausnahmeregelungen getroffen werden. ba~ Bundes~icherheitSüberprüf~ngsgeseti sieht dies zum einen nicht vor, zull) and_eren sind auch in der
Mehrzahl der L~nder, die über ein entsprechendes Gesetz verfügen oder bei denen ein solches Gesetz derzeit in Bear
Nach Auffassung unserer Fraktion wird der Gesetzentwurf drei Schwerpunkten gerecht. Zum einen werden Rechte und