Ich bin sogar der Meinung, heute würde sich selbst die CDU schwer tun, diesen Rückschritt in die 70er Jahre zu vollziehen. Wenn ich die Sonntagsreden höre, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Vertretungen aufmachen sollen, mehr Verantwortung zu übernehmen, geradezu in Form von Co-Management hineinwachsen sollen, sind das zwar Worte, die eine moderne Personalführung suggerieren, doch wenn ich mi'r gleichzeitig den Entwurf zum Landespersonalvertretungsgesetz anschaue, kann ich nur zu dem Schluss kommen: Nie w~r der Abstand zwischen Anspruch
Meine Damen und Herren; dass das Letztentscheidungsrecht einer Einigungsstelle vom Verfassungsgericht kassiert wurde und folglich die Personalräte im Streitfall nur Empfehlungen aussprechen können, müssen wir hinnehmen. Dass Sie aber die Gelegenheit nutzen und gleich rund zwei Dutzend zusätzliche Verschlechterungen der Mitbestimmungsmöglichkeiten ohne Verfassungserfordernis anstreben, ist ein Frontalangriff auf die Gewerkschaften, auf die Arbeitnehmervertretungen und auf alle Beschäftigten im gesamten öffentlichen Dienst.
Dabei hatte Ihr Gesetz von 1992- das muss man Ihnen zugestehen -, als Sie es in den Landtag eingebracht haben, noch einen modernen, zukunftsweisenden Anspruch. Herr Beck,.. der damalige Fraktionsvorsitzende ~er SPD, hat damals erklärt, dass es sich nur dann erst, wenn es im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Personalräten und Dienstvorgesetzten eine Einigungsstelle gibt, die letztendlich Konflikte entscheiden kann, uni eine Form der echten Mitbestimmung handele... Alles andere" - so jetzt wörtlich aus dem Plenarprotokoll der Sitzung am 25. Juli 1992-.. hat allenfalls den Rechtscharakter von Mitwirkung." So lauteten die Worte. des Fraktionsvorsitzenden der SPD.
-Herr Pörksen, doch, jetzt überziehen Sie. Sie drehen das Rad nicht von der echten Mitbestimmung zurück zur Mitwirkung, sondern Sie schränken aucli noch diese Mitwirkungsmöglichkeiten, ohne dass eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit -gegeben ist, ein. Das ist doch der Vorwurf, den· ich Ihnen ma
Ich sehe durchaus, dass Sie in den ersten Jahren des Regierungswechsels fortschrittliche Auffassungen im Sinne der Bediensteten im öffentlichen Dienst entwickelt haben.
(Schweitzer, SPD: Sie sollten sich einmal mit dem Gesetz beschäftigen, anstatt Behauptungen aufzustellen!)
Es ist nicht abzustreiten, dass es die damalige Landtagsfraktion der CDU und einer Ihrer Eminenzen, nämlich der Landau-. er Oberbürgermeister, gewesen sind, die mit ihrer Verfassungsklage ursächlich zum Fall der fortschrittlichen Mitbestimmungsrechte beigetragen haben.
- Herr Schweitzer, warten Sie es doch einmal ab. Meine Rede ist 15 Minuten lang. Es kommt noch all das, was Sie wollen.
sen, wie sie es mit der Verwaltungsmodernisierung und den demokratischen Beteiligungsrec~ten der Interessenvertre
tungen der Beschäftigten hält. Mit Ihrer Verfassungsklage haben Sie auf jeden Fall demonstriert, dass Ihnen an einer stärkeren Beteiligung und Motivation der Beschäftigten im öffentlichen -Dienst nicht so viel gelegen ist und dass Sie nicht bereit sind, die Veränderungen, die in der Arbeitswelt offensichtlich sind, zu akzeptieren. Das ist meiner Meinung nach traurig genug.
kümmt, der heütige Gesetzentvvürf sei - Zitat- "restaüJativ" oder- Zitat-.. nicht mehr mitbestimmungsfreundlich", ist das eigentlich ein freundliches, aber deutliches Zeichen dafür, dass Sie sich in Ihrer rotgelben Landesregierung für alles an-· dere als die Belange der Beschäftigten einsetzen.
habe nur zitiert, Herr Zuber. Machen Sie sich doch einmal lächerlich. Es ist peinlich genug, dass sichder DGB für die Untermauerung der Bewertung der heutigen Vorlage ausgerech'. net noch eines eher konservativen Staatsrechtiers bedient.
. Meine Damen und Herren, in § 10 Ihres Gesetzentwurfs schränken Sie den Kreis der Wahlberechtigten für die Persomilratswahlen ein. Ausgerechnet Beschäftigte im Erziehungsurlaub - das sinc;l in der Regel bekanntlich Frauen - müssen nach Ihren Vorstellungen Verschlechterungen in ihrer Rechtsstellung hinnehmen. Mehr als kurios mutet Ihr Vorschlag an, dass Beschäftigte im Erziehungsurlaub in den ersten 18 Mo
naten ihrer Freistellung mit wählen dürfen und für den Rest der zeitlich begrenzten AbwesenhE7it kein Wahlrecht haben sollen. (Pörksen, SPD: Macht das. keinen Sinn?)
Es ist ebenfalls ausgeschlossen, dass die Verkleinerung der Personalräte, die Sie in § 10 vorschlagen, oder die Reduzierung des Umfangs der Freistellung, die Sie in § 40 vorschlagen,
irgendetwas mit einem verfassungsrechtlichen Gebot zu tun haben. Sie haben das eben sehr verharmlosend dargestellt.
Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung bieten Sie sogar in § 97 ganz unverhohlen Sonderermächtigungen an. Künftig kann der Minister allein entscheiden, welche Freistellungsregelungen er für Schulpersonalräte füropportun hält und welche nicht.
- Herr Kuhn, das ist in dem vorgelegten Regelwerk regelrecht systemwidrig. Eine solche Sonderrolle für den Schulminister lehnen wir im Übrigen auch ab.
Hierbei handelt es sich unserer Meinung nach um eine Strategie, Personalräte und Freistellungen an Schulen eher zu verhindern, anstatt eine moderne Personalführung zu fördern.
mungsbereich bei den Schulen ist ebenfalls hinzuweisen. So konnte ·bisher der Personalrat bei Angelegenheiten der Berufsausbildung und der beruflichen Fort- und Weiterbildung mitreden. Im Sinne einer grundsätzlichen Reform des Schulwesens hin zu mehr selbstständigeren Schulen ist das durchaus eine sehrsinnvolle Regelung. Was machen Sie daraus?
Nach Ihrem Vorschlag sollen Schulpersonalräte lediglich nur noch über die Aufstellung von Grundsätzen in der Lehrerfortbildung mitreden dürfen. Mitsprachemöglichkeiten bei sinn
vollen schulinternen Fortbildungsmaßnahmen sind damit passe. Sie schaffen en passantgerade einmal den verantwortlichen Umgang der Lehrervertretungen mit dem dringend er
Ich muss Sie fragen: Sind das Ihre Vorstellungen von ~er modernen, ~ukunftsfähigen Schule? Glauben Sie nicht auch, dass