mekapazität im Einzelfalle 'ausgeschöpft, lehnt der Schulträger die Aufmihme weiterer Schülerinnen und 1 Schüler ab. Hierbei lässt er sich von folgenden Kriterien leiten: der räumlichen Zuordnung, Härtefällen und schulisch-pädagogischen Gesichtspunkten.
Schülerinnen und Schüler, die an der Schule, an der sie angemeldet sind, trotz Maßnahmen der Kapazitätsausschöpfung und -erweiterung nicht aufgenommen werden können, wird von der ablehnenden Schule im Zusammenwirken mit der re-. gional infrage kommenden Schule ein freier Schulplatz in ei
Letztlich muss für jedes Kind ein freier Platz an einer Schule der gewählten Schulart in z,umutbarer Entfernung zum Wohnort zur Verfügung stehen.
Schülerinnen und Schüler werden nicht.. weitergereicht", sondern ihnen wird von der ablehnenden Schule ein freier Schulplatz angeboten. Eine Ausnahme bilden gewisse For
Auch für die IGS gilt eine entsprechende Verordnung. Entsprechendes gilt auch für Regionale Schulen.
Zu Frage 3: Zu der Ablehnung von 58 Schülerinnen und Schülern an den drei Staatlichen Gymnasien in Landau kam es - übrigens ohne Rücksprache mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde in Neustadt - durch eine falsche Rechtsauslegung der bestehenden Aufnahmeregelung seitens des Schulträgers und der Schulleiter.
Die Ablehnungen wurden inzwischen zurückgezogen und das Nachverteilungsverfahren eingeleitet. Es ist sichergestellt, dass jedem Kind, das nach dem Wunsch der Eltern an einem Gym·nasium eingeschult werden soll, dieser Bildungsgang eröffnet wird. ·
Einzelheiten wurden am 28. März 2000 in einem Gespräch zwischen Schulaufsichtsbehörde, Schulträger und Schulleitern festgelegt. Danach wird am Eduard-Spranger-Gyinnasium eine weitere Eingangsklasse eingerichtet. Es verbleiben rund zehn Schülerinnen und Schüler aus der Umgebung von Landau, die an den Gy~nasien in Bad Bergzabern, Dahn, Wörth und Germersheim aufgenommen werden.
Herr Minister, welche Möglichkeiten haben Eltern, die mit der ne~en Zuweisung nicht einverstanden sind?
Ich gehe davon aus, dass jeder Einzelfall geprüft wird und damit auch die Möglichkeiten der Eltern sich im Einzelfall unterscheiden und hier nicht pauschal beschrieben werden kön
Die erkläre ich mir zum Ersten ausder demographischen Entwicklung, weil die An~ahl davon abhängig ist, wie viele Schü
lerinnen und Schüler im Einzugsbereich wohnen, und zum Zweiten daraus, dass die Attraktivität des Schulangebots in Landau offensichtlich so ist, dass die ~ltern von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Kinder zu aus ihrer Sicht guten Schulen zu schicken.
Herr Minister, Sie haben bestätigt, dass Zuweisungen vorgenommen worden sind. Ist es deshalb denkbar, dass ein sehr guter Schaler zugunsten eines Schülers, bei dem man aufgrund der Empfehlungen und der Noten größte Bedenken
schiedensten Konstellationen denkbar. Ich gehe davon aus, dass sowohl den Schülern, denen nicht die entsprechende Empfehlung für ·das Gymnasium ausgesprochen wird, als auch den Schülern, denen die entsprechende Empfehlung ausgesprochen worden ist, ihren Bedürfnissen entsprechend ein Angebot gemacht werden kann.
Herr Minister, in Pirmasens sind neben den drei kompletten Gymnasien noch mit dem Wirtschaftsgymnasium' und dem Technischen Gymnasium zwei gymnasiale Oberstufen an den Berufsschulen eingerichtet worden. Wie beurteilen Sie vor dem Anspruch Ihrer aktuellen Werbekampagne, dass an diesen gymnasialen Oberstufen für Wirtschaft und Technik 50 Schülerinnen und Schaler für das kommende Schuljahr abgewiesen wurden und bereits 11,6 % des Unterrichts ausge- ' fallen ist? Wie wollen Sie Abhilfe schaffen?
Mir ist die konkrete Situation der von Ihnen geschilderten Einzelfälle nicht bekannt. Ich kann auch nicht beurteilen, ob der von Ihnen zitierte auf eine spezielle Schule gerichtete Un
terrichtsausfall zutrifft, sodass ich einen Kommentar an dieser Stelle nicht abgeben kann, da er zuverlässig sein soll.
Herr Minister, können Sie mir die Gründe für die Aussage, die Sie getroffen haben, nennen, dass Eltern, die ihre Kinder an Gesam.tschulen und Regionalen Schulen anmelden wollen, kein Recht und keinen Anspruch auf Aufnahme in diese Schulart haben?
Ich habe versucht, relativ ausführlich die Gesetzes- und Verordnungslageinsgesamt in Bezug auf die einzelnen Verord
- Die Gründe für Entscheidungen des Verwaltungshandeins sind - so hoffe ich ~ in allen Bereichen der Verwaltung und auch im Bereich der Schulen die entsprechenden Gesetzes
Es' wird immer mit zweierlei Maß- im Leben wie im Schulbereich - gemessen, wenn unterschiedliche Sachverhalte beur
teilt werden müssen. Es ·ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass die Situation der Integrierten Gesamtschulen - eine Schulart, die wir mit Nachdruck und Überzeugung in Rhein-. Iand-Pfalz aufbauen - eine andere ist als die der etablierten Schularten Hauptschule, Realschule und Gymnasium.
Wie lange bleibt nac~ Ihrer Auffassung der Unters~hied zwischen den verschiedenen Schularten, der sich· in dieser Gesetzgebung manifestiert, noch bestehen? '
ln Anbetracht der entsprechenden demographischen Entwickling, der finanziellen Möglichkeiten und der Aufbausituation hoffe ich, dass sich die Rahmenbedingungen - auch für Aufnahmen und ähnliche Dinge- für alle Schularten, die nach dem Schulgesetz Schularten des Landes Rheinland-Pfalz sind, in der} Fällen angleichen, in denen eine Angleichung sinnvoll ist.
Herr Minister, uns ist von Hauptschulleitern nahe gelegt worden, dass in Ihrem Hause Überlegungen angestellt würden, die freie Schullaufbahn wieder abzuschaffen. Insbesondere soll das von dem Herrn Staatssekretär geäußert worden sein. Gibt es solche Hinweise, und gibt es Überlegungen, die freie Schullaufbahn wieder abzuschaffen?