gesprochenen Wettbewerbs.. Fahrradfreundliche Gemeinden in Rheinland-Pfalz" hat die Landesregierung die Durchführung entsprechender Initiativen vorgesehen. Meine Damen und Herren, ich muss aber noch einmal abschließend erwähnen dürfen, so einfach, wie Sie es sich machen, darf man es sich nicht machen. Sie verwechseln einmal Äpfel mit Birnen. Wenn ich eine Pressemeldung zum Tourismus mache und da
bei den Radtourismus im Besonderen betone, so hat das nichts damit zu tun, dass wir nicht gern auch in Städten Radwege hätten. Nur, da habe ich das Problem des Artikels 28 des Grundgesetzes, nämlich der Planungshoheh. Meine Da
·wir auf einer Basis diskutieren, die Sinn macht. Dann kann man Politikentwürfe gegenüberstellen. Dann ist auch klar,
was man will. So kann es nicht gehen. Man kann nicht sagen, man will alles und jedes, aber man sagt nicht, woher man das Geld nehmen will. Das geht nicht.
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt Ihrem Antrag zu. Ich halte fest: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt ihrem ~ntrag zu. -Wer ist dagegen?- Die Fraktionen von SPD ·
und F.D.P. lehnen ab. Enthaltungen?- Die Fraktion der CDU. Damit ist der Entschließungsantrag - Drucksache 13/5302 abgelehnt.
Ich darf zunächst weitere Gäste begrüßen, und zwar eine Dienstgruppe der Polizeidirektion Neustadt, Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Göllheim und eine Seniorengruppe aus Bad Dürkheim. Meine Damen und Herren, seien Sie herzlich willkommen!
Landesgesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/5599
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften, ist durch cten Beschluss des Landtags vom
Der Innenausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiher 37. Sitzung am 16. Mai und.der Rechtsausschuss in seiner 41. Sitzung am 13. Juni dieses Jahres zugestimmt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
rheinland-pfälzische Landeswahlgesetz hat sich in seiner Grundstruktur bewährt. Wenn dennoch im vorliegenden Gesetzentwurf geringfügige Veränderungen vorgeschlagen werden, so haberi diese ihre Ursachen in einer präziseren Rechtsprechung - damit beispielsweise mein hochverehrter Kollege l!nd Jurist aus der-Hinterpfalzals Wahlleiter und Bürgermeister damit gerichtsfest umgehen kann-,
in einer Anpassun·g an gesellschaftliche Entwicklungen, an datenschutzrechtliche Bestimmungen und dem Abbau bürokratischer und entbehrlicher Festlegungen.
Meine Damen und Herren, der zentrale Punkt, der das Recht eines jeden Bewerbers hervorhebt, sich und sein Programm auf einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung vorzustellen, wäre eigentlich für demokratische Parteien ein überflüssiger Passus, dennoch hat das Bundesverfassungsgericht diese Festlegung nochmals besonders hervorgehoben, wohl äuch aufgrundvon Vorkommnissen in Parteien, die weder in
diesem Landtag noch im Bundestag vertreten sind. Wir sollten dem also in unserem Landeswahlgesetz Rechnung tragen.
'Der zweite zentrale Punkt beseitigt Wählbarkeitsausschlüsse, die nicht mehr in unsere Zeit passen und deshalb abgeschafft werden. Es gibt keinen Grund, warum jemand, der bei uns eingebürgert wurde, nachdem er alle Voraussetzungen erfüllt, zum Beispiel, dass er längere Zeit hier wohnt und integriert ist, nach seiner Einbürgerung noch ein Jahr warten
muss, bfs er wählbar ist. Gerade auch im Hinblick auf das neue Staatsange hörigkeitsrecht wird diese diskriminierende
Des Weiteren werden Benachteiligungen für Parteien, die sich für eine Landesliste statt Bezirkslisten entschieden haben, aus dem Weg geräumt. Nach dem Gesetzentwurf. haben Parteien spätestens vier Monate vor der Wahl anzuzeigen, ob
sie mit einer Landesliste oder einer Bezirksliste kandidieren, das heißt, es wird nicht mehr automatisch von Bezirkslisten ausgegangen, wenn eine solche Meldung unterbleibt.
Das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis wird nicht beseitigt, aber dahin gehend modifiziert, dass die Per
sönlichkeitsinteressen der Einzelnen berücksichtigt und datenschutzrechtliche Aspekte aufgenommen werden.