Protokoll der Sitzung vom 15.06.2000

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie erwarten si

cher von mir jetzt keine Superlative in dieser frage. Ich möchte einige wenige Bem~~kungen machen. Dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir·im ersten Ab

schnitt unsere Zustimmung geben, weil er eine richtige Ana

lyse für die wirklich schweren Arbeitsbedingungen der lebensälteren Beamtinnen und Beamten enthält.

. Allerdings werden wir den Antrag insgesamt ablehnen. Na

türlich müssen individuelle Lösungen, aber auch strukturelle Lösungen für die Belastungen der Wechselschichtdienstbeamtinnen und-beamtengefunden werden. Aber der Antrag der ·Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist keine Lösung dafür.

Alte'rsteilzeit ist eine sozialpolitische Maßnahme mit arbeits

marktpolitischem Hintergrund. Das ist schon mehrfach ge

sagt worden. Wir haberi dies in dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften hier gemeinsam so verabschiedet. Staatsminister Zuber hat Recht mit dem., was er an verschiedenim Stellen ausgeführt hat, er muss es auch schließlich wissen. Er hat erstens kein Geld, um junge Leute einzustellen. Zweitens hat er kein Geld, um die Ausbildungsplätze auf dem Hahn, wo sich die Landespolizeischule befindet, zu erweitern. in Klammern sage ich als Drit1:ens dazu, er kann auf dem freien Markt keine neuen Kräfte kaufen, um diejenigen, die mit

SO in die Altersteilzeit gehen, zu ersetzen.

Herr Creutzmann, an dieser Stelle schaue ich Sie an, weil ich Ihnen etwas sagen ·muss. Ihre Ausführungen zu diesem Themenbereich sind in den letzten Monaten absolut interessant gewesen. Einmal haben Sie die gleiche Meinung wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertreten. Sie waren nämlich dafür, dass bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Altersteilzeit mit 50 kommen soll.

(Creutzmann, F.D.P.: Mit 50?)

- Ja, das stand so in der.,Staatszeitung". Sie müssen schon le

sen, was man über Sie schreibt. Dann haben Sie vermehrte Neueinsteilungen bei der Polizei verkündet, und zwar unmit

telbar nacli den Haushaltsberaturigen, verehrter Herr Kollege, und die Altersteilzeit im Polizeibereich- man höre- als ei

ne finanziell attra-ktive Teilzeitbeschäftigung bezeichnet. Neuerdings sind Sie allerdings zu der Erkenntnis gekommen,

dass· die Beamten - dies sind vor allem Männer - von den ge

kürzten Bezügen allein gar nicht leben könnten, sodass damit eine Entlastung des Arbeitsmarktes- Sie wissen selbst, was ich damit meine- auch nicht eintreten würd~.

Ich bin jetzt einmal gespannt, was Sie uns heute Neu es zu berichten haben.

(Beifall bei der CDU)

Das Neue berichtet nun für die F.D.P.-Fraktion Herr Kollege Creutzmann.

(Bische!, CDU: Jetzt wollen wir etwas hören!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt nichts Neues, sonde~n es gibt. i~mer das Gleiche. 'Frau Kohnle-Gros, ich weiß gar nicht, wie Sie zu Ihren Aussagen kommen. Die Koalitionsfraktionen haben intensiv die Altersteilzeit bei der Polizei unterstützt, dies aber nicht mit 50 Jahren, Frau KohnleGros- ich möchte das gleich einmal ausführen-, sondern wie es jetzt ist, ab 55 Jahre. Das ist gar keine Frage. Beide Koalitionsfraktionen haben sich dafür eingesetzt und es.auch er

reicht- das ist auch nichts Neues -, dass mehr Polizeibeamte eingestellt werden. Wo war.da etwas Falsches? Ich.kann. nichts erkennen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will von der Landesregierung geprüft haben, ob und unter welchen Voraussetzungen Altersteilzeit der Polizeibeamten ab 50 Jahren auf freiwilliger Basis möglich ist. Der Innenausschuss hat diesen An. trag in seiner 35. Sitzung am 23. März 2000 beraten und emp

fiehlt, den Antrag abzulehnen.

Frau Kollegin Grützmacher, ich sage jetzt einmal spaßig, früher wollten die GRÜNEN die Bundeswehr, die Polizei und den Verfassungsschutz abschaffen, jetzt wollen sie die Beamtinnen und Beamten möglichst in Altersteilzeit schicken, ohne auch noch vorher über die Konsequenzen gründlich nachgedacht zu haben, frei nach dem Motto: 25 Jahre in Ausbildung, ab 50 Jahren in Altersteilzeit.

Aber im Ernst, Frau Kohnle-Gros, mit 50 Jahren wird nur jemand in Altersteilzeit gehen können, wenn er bei seinem Ausscheiden mit 55 Jahren über hoh~ private Einkünfte verfügt oder anschließend nach seinem Ausscheiden sich einen neuen Beruf oder einen Job sucht. Je geringer die Berufsjahre eines Beamten sind, desto geringer ist seine Pension.

Da die Einkünfte der Polizeibeamtinnen und -beamten nicht so hoch liegen, sodass sie keine üppige Pension erhalten, werden sie auch in Zukunft darauf angewiesen sein, eine möglichst lange Dienstzeit zu erreichen. Herr Kollege Lang hat vorhin von hohem Interesse an Altersteilzeit in den Besoldungsgruppen A 14 und·A 15 gesprochen. Das ist verständlich. ln den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 bekommt man beachtlich mehr an Pension als in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9. Man muss einfach auch wissen, wie die Besoldungsstruktur bei den Polizeibeamtinnen und -beamten ist.

Nach Aussage des Innenministers vor dem Innenausschuss ist bereits die heutige Altersteilzeitregelung, nach der Polizeibe

amtinnen und -beamte mit 55 alif freiwilliger Basis in Aftersteilzeit gehen können, für den einen oder anderen Beamten finanziell mit derartigen Einbußen befrachtet, dass für einige

Polizeibeamtinnen und-beamteaus finanziellen Gründen eine Teilnahme an der Altersteilzeit nicht ·möglich.sein wird. Dies ist der Grund, warum es sinnig ist. Altersteilzeit ab 55 Jahren zu machen. Aber mit 50 Jahren ist dies völlig ausgeschlossen. Wenn etwas anderes ·in dem Artikel steht, Frau Kohnle-Gros, dann ist es schlicht und einfach falsch. Es ist ein Druckfehler oder wie auch immer. ~as habe ich nie gefordert, das würden wir auch nicht fordern.

Kurzum, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gaukelt mit ihrem Antrag der Öffentlichkeit und vor allem den Beamtinnen und Beamten der Polizei wieder einmal etwas vor. Die Polizeibeamtinnen und -beamten, als deren fürsorglicher Für

sprecher Sie sich aufspielen, ohne ihnen jedoch zu sagen, dass die Forderung nach Altersteilzeit ab 50 Jahren unrealistisch ist und die finanziellen Nachteile sowohl für die Betroffenen als auch für das Land Rhein.land-Pfalz völlig untragbar wären - darüber hat noch niemand gesprochen -, merken erneut, wie unseriös die Politik des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist.·

(Frau Thomas; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie sich nicht vorstellen, dass solche Wünsche von der Polizei an uns herangetragen werden, Herr Creutzmann?)

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würde dazu führen, dass das Land mit zusätzlichen Kosten belastet würde, die für die Neueinstellung von Polizeibeamtinnen und-beamtenund fürderen Ausrüstung fehlten. Der Inneren Sicherheit wird mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Bärendienst erwiesen. Deswegen lehnt die F.D.P.-Fraktion diesen Antrag mit aller Entschiedenheit ab, weil er erstens nur finanzielle Nachteile für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bringen würde und kontrapro-· duktiv für die Innere Sicherheit unseres Landes wäre.

(Beifall bei F.D.~. und SPD)

Als Gäste im Landtag darf ich Mitglieder des Ortskartells

Mechtersheim sowie Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes Ahrweiler begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen, mei

ne sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall im Hause)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Zuber das Wort.

(Bischei,.CDU:. Mit Leidenschaft, Herr Minister!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Fünften Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1999 wurden durch Einfügung von § 80 b in das Landesbeamtengesetz die gesetzli- · chen Voraussetzungen für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung geschaf

fen. Danach kann Beamtinnen und Beamten auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken muss, Teilzeitbeschäftigung mit derHälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden. Voraussetzung ist insbesondere die Vollendung des 55. Lebensjahres. ·

Grundlag.e dieser Landesregelung war das mit Zustimmung des Bundesrats erlassene Bundesbesoldungs_. und -versorgungsanpassungsgesetz 1998. Voraussetzung für die An-· wendbarkeit der normierten besoldungs- und versorgungsrechtlichen Begünstigungen im Landesrecht war eine dem Bundesrecht entsprechende Regelung. Damit hatte de.r Bun

desgesetzgeber den Ländern einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung der Altersteilzeit eingeräumt.

So war in Rheinland-Pfalz im Rahmen der bis zurÄnderung des Landesbeamtengesetzes erlassenen Vorgriffsregelung der Polizeidienst zunächst einmal generell von der Altersteilzeitregelung ausgenommen worden, um insbesondere personalwirtschaftliche Aspekte umfassend prüfen zu können." Zum Jahresbeginn wurde aber nach sorgfältigen Überlegungen auch für den Polizeibereich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit eröffnet.