Protokoll der Sitzung vom 17.08.2000

2. dem Vorziehen der für das Jahr 2002 vorgesehenen Stufe des bereits 1999 beschlossenen Steuerentlastungsgesetzes aufdasJahr2001 und

3. einer weiteren massiven Absenkung-der Einkommensteu

er in den Jahren 2003 und 2005.

Mit dem bereits im Jahr 1999 in Kraft getretenen Steuerentlastungsgesetz und dem nun VE!rabschiedeten Steuersenkungsgesetz wurde beginnend mit dem Jahr 1999 eine Steuerentlastung vorgenommen, die ab dem Jahr 2005 ein jährliches Volumen von rund 93 Milliarden DM erreicht.

(Beifall derSPD)

Damit ist das größte Steuerreformprojekt, das es je in Deutschland gegeben hat, auf den Weg gebracht.

(Beifall der SPD)

Zur Abrundung der am 14. Juli beschlossenen Reform ist nun das so genannte Steuersenkungsergänzungsgesetz notwendig, das am gestrigen Tag von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Damit wird die Entschließung des Bundesrats umgesetzt, der Rheinland-Pfalz nicht nur zugestimmt hat,

sondern deren Inhalte im Wesentlichen auf uns zurückgehen. Sie gehen ~igentlich ausschließlich auf uns zurück.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat der Steuerre

form im Bundesrat zugestimmt. Sie hat mit dieser Zustim

mung ihr Gewicht voll in die Waagschale gewo_rfen und ihre politischen Möglichkeiten im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, insbesondere des Mittelstands, voll genutzt. Dies war vernünftig und notwendig im Interesse der Überwindung des Defätismus aufsteuerlichem Feld, d~_r nicht nur zu einem Symbol des Reformstaus in Deutschland gewor

den war, sondern zunehmend die konjunkturellen Auftriebs

kräfte -behinderte. Insoweit war es leicht nachvollziehbar, dass die Verabschiedung der Steuerreform quer durch die Re

publik, von den Unternehmern ebenso wie von den Gewerk

schaften, von den Verbänden-und Kammern ebenso wie von der Publizistik, begrüßt wurde.

Es ,hat sich- auch gezeigt, dass die vom Vorsitzenden der CDUJCS_U-Bundestagsfraktion, Herrn Merz, im Ar:schluss an eine Sitzung des Vermittlungsausschusses gegenüber der Presse abgegebene Erklärung, Rheinland-Pfalz werde im Bundesrat der Reform nicht zustimmen, voreilig und falsch war.

(Beifall der SPD)

Es bleibt dabei: Über das Verhalten der rheinland-pfälzischen Landesregierung entscheidet allein die rheinland-pfälzische "Landesregierung und niemand sonst.

-Gar niemand!

(Beifall der SPD -- Mertes, SPD: Gar niemand!)

Die wese-ntlichen Inhalte des Steuersenkungsgesetzes sind folgende:

1. Das steuerfreie Existenzminimum steigt von derzeit 13 500 DM bfs zum Jahr 2005 auf 15 000 Dl\:1. Im Falle der Zu

sammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die Beträge jeweils.

2. Der Eingangssteuersatz, der im Jahr 1998 noch 25,9 % betragen hat, sinkt über 22,9 % in diesem Jahr und über 19,9 % im nächsten Jahr auf 15 % im Jahr 2005. Dies ist übrigens nach dem historischen Höchststand des Eingangssteuersatzes im Jahr 1998 der niedrigste Eingangssteuersatz seit 1958.

(Beifall der SPD und des Abg. Kuhn, F.D.P.}

3. Der Spitzensteuersatz wird von 53 % im Jahr 1998 über

51 % in diesem Jahr in zwei Zwischenschritten auf 42 % im Jahr 2005 zurückgeführt.

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4. Bezüglich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften gibt es einen Systemwechsel vom so genannten Vollanrechnungsverfahren zum so genannten Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, der Steuersatz für Kapitalgesellschaften, und zwar sowohl für ausgeschüttete wie im Unternehmen verbleibende · Gewinne, wird ab dem Jahr 2001 auf 25 % gesenkt.. Die gezahlte Körperschaftsteuer wird im Falle einer Gewini1all_sschüttung dem Anteilseigner nicht mehr auf die Einkommensteuerschuld angerechnet. Als Äquivalent für diesen Wegfall

hat der Anteilseigner nur noch die Hälfte seiner Dividenden zu versteuern.

5. Für Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer im Ergebnis faktisch weitgehend abgeschafft. Durch die Möglichkeit zur VE!_rrechnung des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags· mit der Einkommensteuerschuld wird die Gewerbe

steuer als Sonderbelasttmg wirtschaftlich kompensiert, wobei den Kommunen ihre bisherigen Einnahmen aus der Gewer

besteuer auch in Zukunft voll umfänglich erhalten bleiben.

(Beifall bei der SPD)

Ein jahrzehntelanger Kampf mittelständischer Unternehmen gegen die Zusatzbelastung aus der Gewerbesteuer wie auch gegen die Ungleichbehandlung zu Freiberuflern ist damit beendet.

6.. Veräußerungsgewinne, die bei Geschäftsaufgabe oder Be

triebsveräußerungen entstehen, sind ab dem Jahr 2001 bis zu

100 000 DM generell steuerfrei. Bisher waren das 60 000 DM. ·Darüber hinaus gehende Beträge werden mit dem halben Steuersatz besteuert.

Für diese Maßnahme, die Inhalt des gestern verabschiedeten Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung ist, hatten die Bundesregie!ung und die Länder, die der entsprechenden Entschließung des Bundesrats zugestimmt haben, ein steuerliches Entlastungsvolumen von 1,75 Milliarden DM unter

stellt. Der Gesetzentwurf ·der Bundesregierung vom gestrigen Tag geht nun von einem Entlastungsvolumen von 2 Milliarden DM aus. Insoweit ist die Erwartung des Bundesrats hinsichtlich des Entlastungsvolumens mehr als erfüllt. Die Bundesregierung hat somit Wort gehalten. Die Ausgestaltung im

_ Detail wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu be

raten-sein.

Meine Damen und Herren, die anhand dieser Eckdaten erkennbare Gesamtarchitektur der Steuerreform macht deutlich,_Slass die Reform allen Steuerzahlern, den Unternehmen. ebenso wie den privaten Steuerbürgerinnen und -bürgern ·

· und insbesondere den Familien mit Kindern, zugute kommt.

Dies war auch notwendig, weil es bei der Reform entscheidend darauf ankam,

1. die Bedingungen für Investitionen aus dem ln- und Aus

_land und für mehr Beschäftigung zu verbessern,

2. die Steuersätze insbesondere für die im globalen Wettbe

werb stehenden Unternehmen deutlich zu senken und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit entscheidend zu ·stärken und