Diese Vereinbarung, die in aen verschiedenen aereichen sehr detaliert regelt, wie der Landtag zu infQrmier
Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte des Parlaments; denn wenn viel von der Aushöhlung der Kompetenzen der Landesparlamente einerseits sowie von der Stärkung des Föderalismus sowie der Stärkung der Länder andererseits gesprochen wird, so kann es nicht nur_ ein Föderalismus der Exekutiven sein, sondern die Parlamente müssen in diesem Prozess gestärkter Rechte und Mitwirkung der Länder auch genannt werden. Die Landesparlamente müssen die Möglichkeit haben, rechtzeitig durch Willensbildung sowie durch politische Vorgaben die Willensbildung der Landesregierung zu beeinflussen.
Andererseits bin ich der Auffassung, dass mit dieser Stärkung der Rechte auch eine gewisse Selbstverpflichtung des Landtags verbunden ist, damit die Pflichten, die der Landesregierung _auferlegt wurden, nicht überstrapaziert werden. Die Landesregierung muss auch nach außen, insbesondere dort, wo sie in Prozesse eingebunden ist, die sie ni
Es wird abzuwarten sein, inwieweit der duro:h den Sächsischen Landtag eingebrachte und in der Folge•JVirkung durch die Zusage der Ministerpräsidenten der Länder gefasste Be- _ schluss, im Bereich des Rundfunkänderung5staatsvertrags nicht nur eine Berichterstattung an die :Landtage einzuführen, sondern auch ein Gremium aus Vertretern der Landtage zu schaffen, das insbesondere im Hinblick auf die Staatsverträge über die Rundfunkgebühren informiert wird, unter Umständen- ich formuliere es etvvas salopp- eiri Trendsetter für eine etwas ande-re und verstärkte Mihvirkung der Landtage in Bundesangelegenheiten sein kann.
Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns heute mit dieser, zwischen Landesregierung und
- Landtagsverwaltung ausgehandelten Vereinbarung beschäftigen, so~ hat die ganze Angelegenheit eine Vorgeschichte. ln
rüber, dass das Parlament über Vorhaben der Landesregierung zu ZEitpunktEn- informiert wurde, als andere schon längst informiert waren, das Parlament jedoch in seiner Gesamtheit leider noch nicht.
Natürlich waren die Regierungsfraktionen immer informiert, aber die Oppositionsfraktionen hatten einen wesentlichen Nachteil der Information. Wenn man sich überlegt, dass das bisherige Verfahren vorsah, dass Außenstehende von Parlament und Regierung, etwa die kommunalen Spitzenverbände odtr auch die Spitzenverb3nde der Gewerkschaften, über Vorhaben der Landesregierung informiert wurden und bereits die Referentenentwürfe erhielten, um dazu Stellung nehmen zu können, abEr das Parlament, zumindest die Oppositionsfraktionen, noch gar nicht wussten, dass ein Vorhaben beabsichtigt war, muss man natürlich zuge>tehen, das~ ein solcher Zust:
Es entspricht auch nicht dem Selbstverständnis eines Parlaments, dass wEsentliche Informationen über wichtige landespolitische Vorhaben erst zu einem Zeitpunkt gegeben werden, der für eine Informationsweitergabe bereits zu spät ist. So war es logischerweise ein Anliegen des gesamten Parlaments, zu einer Veränderung oder Verbesserung der Situa
Für die CDU-Fraktion darf ich sagen, da;s wir bereits in der lEtzten Wahlperiode ;;uch im Rahmen der Debatte um die
Verfa~sungsreform diese- aus Sicht der Opposition wichtige Angelegenheit angesprochen und in die Debatte eingeführt
hatten. Ich erinnere mich noch sehr gut an Gespräche, die ~vir im Zu;ammenhang _mit der Verfassungsreform geführt haben. Mein Vorredner hat bereit darauf hinge~vie~en. Bei die
Wir haben um die Dinge und deren Formulierung gerungen, die in die -Verfas~ung aufgenommen wtrden soll!en. Ich möchte dies nichtwiederholEn. Aber ich muss fairerweise sagen,-der Ministerpr3sident hat~eine Bereitschaft erklärt, die
sem anerk;;mnten Anliegen de:; Parlaments Rechnung zu tragen und eine Sache auf den 'vVeg zu bringen, die im Ergebnis in die nun vorliegende Vereinbarung mündet.
Meine Damen und Herren, ich betrachte es als ein wesentliches Anliegen für das Selbstverständnis des Parlaments, dass wir zu einer solchen Vereinbarung kommen konnten. Ich möchte nun die einzelnen Passagen nicht ~ortragEn. Aber wir haben-erreicht, dass das Parlament in seiner Gesamtheit zu einem Zeitpunkt Informationen- über das beabsichtigte Regierungshandeln erhält; den man in der fairen Zusammenar
beit zwischen Parlament und REgierung als frühestmöglich betrachten kann. Ich meine, dies trägt auch dazu bei, dass wir um als Abgeordnete intensiver mit den ivlaterien, die es zu behandeln gilt, beschäftigen können.
Ich halte dies für eine gute Sache und möchte aiJch diejeni. genseitens der Regierung und insbesondere seitens des Wis
senschaftlichen Dienstes des Landtags, die mit der Vorbereitung beschäftigt waren, ausdrücklich für die guten FormuliErungen loben, die in der Vereinbarung enthalten sind.
rheinland~pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Soldaten des Heeresunterstützungskommandos Koblenz, TEilnehmerinnen und Teilnehmer am Mainzer L:mdtagsseminar sowie Senioren der Gewerkschaft ÖTV. Seien Sie herzlich willkommen, meine Damen und Herren!
Herr Prä:;ident, meine Damen und Herren! Zwar hat der Landtag· in de-r Februarsitzung eine umfassende Verfassungsreform beschlossen, die in weiten Teilen am 18. Mai dieses
Jahres in Kraft getreten ist, doch nehmen wir den wirklichen Abschluss dieser Gespräche, diE auf den Enquete-Kommissionen ,.Parlamentsreform" und ,.Verfassungsreform" basie
ren, erst heute vor. Von den Vorrednern wurde bereits darauf hingewiEsen, die Informationspflichten der Landesregierung g~genüber dem Landtag und die InformationsrEchte
des Landtage gegenüber der Landesregierung sollen durch eine Vereinbarung geregelt werden. Diese-Vereinbarung liegt heute vor. Sie greift die Disku~sionen auf, die über Jahre hinweg in den Enquete-Kommissionen und in den Verhandlungsrunden zur Verfassungsreform geführt worden sind.
Für die F.D.P.-Fraktion kann ich erklären, dass wir diese Vereinbarung unterstützen und ihr zustimmen. Die RegElungen, die dort gefunden worden sind, begrüßen wir grunds3tzlich und auch in den Einzelheiten.
Herr Bisehel hat bereits darauf hingewiesen, was die Frage _ d_er Gesetzentwürfe angeht, so ist es si1_1nvoll- dies gilt für alle Fraktionen dieses Hauses -, dass wir Eine; offizielle Zulei
tung erfahren, sobald das -Kabinett von ReferentEnentwürfen Kenntnis genommen hat und die Anhörung der Verbände eingeleitet wordEn ist. Es kommt auch häufig vor, dass
auf Entwürfe der Landesregierung angesprochen werden und man dann auch als Regierungsfraktion ab und zu den Eindruck hat, man könnte mehr Informationen erhalten haben.
- Frau Kollegin Grützmacher, das ist der Parlamentarismus und nicht das, was sich viele vielleicht unter Parlamentarismus manchmal vorstellen. Auch dies ist eine Frage der Offenheit, der Transparenz und eine Regelung, die das Parlament und die Informationsrechte der Abgeordneten deutlich stärkt.
Eine frühzeitige Information über die Staatsverträge macht Sinn, wobei es dabei natürlich größere Schwierigkeiten gibt, da entsprechende Verhandlungen seitens der Landesregie
rung sehr weit gediehen sein müssen, bis eine Unterrichtung stattfinden kann. Da wird man im Einzelfall abwägen müssen, wann und welche Informationen gegeben werden.
Auch für die Gegenstände von erheblicher landespolitischer Bedeutung sehe ich ein deutliches Plus an Rechten für das Parlament. Insgesamt gesehen ist es also eine Stärkung des Parlamentarismus und des Landtags von Rheinland-Pfalz. Ich denke, wir gehen mit gutem_ Beispiel für andere Parlamente voran.
Ähnliches gi!~ für die Frage der Rechtsverordnungen. ln den Enquete-Kommissionen wurde umfassend diskutiert, inwieweit der Landtag von seiner Gesetzgebungskompetenz im Einzelfall Gebrauch machen kann. Dazu benötigt er allerdings die Informationen, was das Handeln der Landesregie