Es ist eindeutig, wir wollen die verfassungsmäßige Beauftragung. Der Landtag soll seine Kompetenzen wirksam erfüllen
können~ Auch Vonseiten der Landesregierung wollen wir dc.s unterstützen und mit dieser Vereinbarung sicher;;tellen, dass die politische Willensbildung, für die Sie das erste Organ sind, al5 Landtag und Parlament umgesetzt werden kann.
Es 1st auch richtig, dass wir al~ Land Rheinland-Pfalz mitdieser Vereinbarung in dem Kreis der Länder in der Bundesrepublik nunmehr eine führende_ Rolle einnehmen. Wir haben das überprüft. Es gibt in keinem anderen Parlament eine vergleichbare Regelung. Damit haben wir Zeichen gesetzt und die ganz wichtigen InformationsbEziehungen _zwischen Regierung und Parlament erheblich verbessert.
Das Jahr 2004 ist genannt worden. Dass wir das von Zeit zu Zeit überprüfen müssen und wie bei einem Gesetz eine Folgenabschätzung miteinander vornehmen müssen, ist selbstverständlich. Wenn man Erfahrungen gesammelt hat, kann man vielleicht zu einer Fortschreibung kommen, die das Miteinander noch ein weiteres und gutes Stück verbessert.
Ich möchte mich auch von meiner Seite für die konstruktive Zusammenarbeit· und ausdrücklich bei Herrn Professor Ge
b~uerfürden Bereich der Landesregierung bedanken, weil er. ganz entscheidend dazu beigetragen hat, dass wir in der Vor
bereitung zu guten Texten und Formulierungen gekommen sind. Das ganze ist pariaments- und regien1ngsverträglich. Damitsind wir miteinander auf einem guten Weg.
-Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Drucksache 13/6421 -ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! - Das ist einstimmig. Vielen Dank.