Protokoll der Sitzung vom 16.11.2000

dazu: Beschlussempfehlung des Medienpolitischen Ausschusses

- Drucksache 13i6430

Zur Berichterstattung · erteile ich Herrn Abgeordneten Schöneberg das Wort. Die Fraktionen haben zwischenzeitlich eine Redezeit von drei Minuten vereinbart.

Herr Präsident, meine sehr vere~rten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 19. Oktober 2000- Plenarprotokoll 13!119- ist der Gesetzentwurf an den Medienpolitischen Ausschuss - federführend - und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Medienpolitische Ausschuss hat den Gesetzentvvurf in seiner 33..Sitzung am 2. November 2000 und der Rechtsausschuss in seiner 45. Sitzung am

9. November 2000 beraten. Di~ Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen:

§ 2 wird wie folgtgeändert:

1. Es wird folgende neue Nummer 14 eingefügt:

"14. § 69 erhältfolgende Fassung:

'§ 69- Förderung der LPR

(i) Die LPR fördert bis zum 31. Dezember 20o4: 1. Die landesrechtlich gebotene technische Infrastruktur _zur Versorgung des Landes und 2. Projekte für neuartige Rundfunkübertragungstechniken. (2) Die LPR fördert Projekte zur" Förderung der Medien-kompetenz."'

-_ 2. Die bisherigen Nummern 14 und 15 l.verden Nummern 15 und 16.

Danke schön.

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Weiland das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion stimmt dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu.

(Beifall des Abg. Schiffmann, SPD)

Im Zentrum steht eine - wie wir finden-- angemessene, notwendige und moderate Gebührenerhöhung um 3,33 DM auf 31,58 DM im Monat. Dies halten wir dann fOr erforderlich, wenn man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Möglichkeit geben will, sich angesichts der Herausforderungen und Notwendigkeiten weiterzuentwickeln:

Wir stimmen diesem Rundfunkänderungstaatsvertrag mit der Bemerkung zu, dass der Südwestrundfunk nicht der Mitteldeutsche Rundfunk ist und die Finanzkontrolle beim Südwestrundfunk funktioniert,

(Beifall bei CDU und SPD)

so, wie sie im Südl(l!estrundfunkstaatsvertrag niedergelegt ist. Der Südwestrundfunk befindetsich immer noch in einer nicht

ganz einfachen Umstrukturierungsphase, die sich aus der Fusion von Südwestfunk und Süddeutschem Rundfunk ergeben

hat, und gerade in dieser Phase braucht der Südwestrundfunk Planungssicherheit auch hinsichtlich der Finanzen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU, der SPD und der F.D.P.)

Viz~präsident Schuler:

Ich erteile Herrn Abgeordneten Lais das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wichtigste vornevveg: VIJir werden dem Landesgesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und-zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes einschließlich der Ergänzungen, die der Medienpolitis::he Ausschuss auf Antrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. zur längerfristigen Förderung von Medienkompetenz in Rhein!and-Pfalz beantragt hat, zustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vvenn -der Staatsvertrag alle Länderparlamente passiert hat- zurzeit sieht es, abgesehen von einem Geplänkel in Sachsen, danach aus -. wird die Rundfunkgebühr ab dem 1. Januar 2001 16,15 Euro betragen. Auch das ist- nebenbei bemerkt- eine Änderung des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, nämlich die Umstellung von Di'vl auf Euro. Wer schnell genug rechnen kann, der weiß, das sind 31,58 DM, also rund 1 DM pro Tag. Dafür bekommt man 300 Stunden Fernsehen am Tag, zehn Fernsehprogra111me, zvvei Spartenkanäle, zvvei europäische

. Satellitenprogramme, 1 000 Stunden Hörfunk bzw. 85 Radioprogramme pro Tag.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Wenn wir jetzt zu Hause wären, könnten wir schauenl)

Das ist ein gut~s Angebot, das der weiteren politischen Begleitung bedarf·- da stimme ich dem Kollegen Dr. Weiland zu-. wenn man sich daran erinnert, dass allein das Basisangebot beim.,Pay-TV" das Doppelte kostet.

Wir stimmen jedenfalls zu.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei SPD, CDU und F.D.P.)

Ich erteile HerrnAhgeordneten Creutzmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die F.D.P.Landtagsfraktion stimmt diesem Gesetzentvvurf auch zu.

(Beifall des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)

Das ist gar keine Frage. Wir begrüßen etwas, was in einer Pro

tokollnotizenthalten ist, und zwar in der Protokollerklärung aller Länder zu § 10 Abs. 1 des Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Es geht darum, dass man sich Gedanken macht, wie die Mittel bei den Landesmedienanstalten in Zukunft begrenzt werdensollen und können.

(Beifall des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es istsicher sinnvoll, wenn der Kollege Braun zustimmt.

Es kann keinen Automatismus bei Gebührenanhebungen geben. Die Landesmedienanstalten sind derzeit prozentual daran beteiligt. Je höher die Gebühren sind, desto mehr Geld gibt es.

Wir haben im Medienpolitischen Ausschuss allerdings auch _gesagt, dass wir es für richtig erachten- dies entspricht dem Antrag, den die Koalitionsfraktionen gestellt haben -, dass aber jetzt, wo es das Geld noch gibt,_dieses auch für die Erler

nung der Medienkompetenz genutzt wird. Dies ist richtig. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht.

Es wäre sicher das eine oder andere zu sagen, aber das ändert nichts mehr an unserer Zustimmung.

(Beifall der F.D.P., der SPD und derCDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Seh(geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Änderung ·der Rundfunkgebühren von knapp 30 DM auf 16 Euro hört sich gut an. Aber es sind eben 3,33 DM mehr pro Monat. Wenn man sieht, was die CDU und auch die F.D.P. für Aufstände wegen der Ökosteuer gemacht haben, die bei manchen auch nicht mehr beträgt als die 3,33 DM pro Monat, dann wundert es mich doch, wie leicht und lockerSie überdie 40 DM pro Jahr, die pro Rundfunkgerät mehr gezahlt werden müssen, hinweggehen. Ob die 3,33 DM sinnvollsind oder nicht, darüber gibt es einen langen Streit. Den gibt es vor allem in Sachsen.

(Dr. Schiffmann, SPD: Notvvendig !)