Meine Damen und Herren, im Übrigen kann zu diesem Entschließungsantrag noch bemerkt werden, für eine über den vorgelegten Ges~tzentwurf hinaus gehende umfassende Reform des Nebentätigkeitsrechts gibt es nach unserer Auffassung keinen Bedarf. Dem stünden im Übrigen die detaillierten Regelungen des Beamtenrechtsrahmengesetzes gegenüber. Es besteht auch keine Notwendigkeit, Veränderungen vorzunehmen. Das gilt insbesondere auch für eine eigenständige Regelung des Nebentätigkeitsrechts bei· kommunalen Wahlbeamten. Für sie gelten dieselben Bestimmungen wie für alle anderen Beaf!lten. Sonderregelungen sind im Übrigen nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz nicht möglich.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich abschließend herzlich bei den Mitgliedern der unabhängigen Experten
·koinmission, die Ministerpräsident Beck berufen hatte, bedanken. Ich denke, sie war eine wichtige Grundlage zur"Regefung dieser inneren Angelegenheit.
· Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar unmittelbar über den Gesetzentwurf- Drucksache 13/6225 - in zweiter Beratung.
Wer diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmt, den bitte ich U!ß das Handzeichen!- Die Gegenprobe!- Ent
haltungen? - Mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! - Danke. Die Gegenprobe! -Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der-CDU und der F.D.P. angenommen ist.
Wir stimmen dann über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90iDIE GRÜNEN- Drucksache 13/6590- ab. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Die Gegenprobe! - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. abgelehnt.
... tes Landesgesetz zur Änderung des Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU
Herr Präsident,_ meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 16. August 2000 ist der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Umwelt und Forsten-federführend - und an den Rechtsausschuss übenNiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 29. August 2000, in seiner 41. Sitzung am 21. September 2000 und inseiner 43. Sitzung am 2. November 2000; schließlich noch in seiner 44. Sitzung am 7. Dezember2000 beraten. ·
ln seiner Si:tzung am 2. November 2000 hat der Ausschuss für. Umwelt und Forsten ein Anhörverfahren durchgeführt. Da der federführende Ausschuss für Umwelt und Forsten ili seiner 44. Sitzung am 7. Dezember 2000 die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen hat, fand eine -Beratung in dem mitberatenden Rechtsausschuss gemäß_§ 81 Abs. 6 Satz 1 unserer Geschäftsordnung nicht statt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal Mitglieder der Freien Wählergruppe und Bürgerinnen und Bürger aus Bad Münster am Stein~Ebernburg sowie Bürgerinnen und Bürgeraus Bad Neuenahrund Umgebung begrüßen. Meine Damen und Herren, seien Sie herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir stehen zur KreislaufwirtsC:haft: vermeiden, verwerten, e!ltsorgen. - Das ist das Gebot dieser beschlossenen Kreislaufwirtschaft und auch der Gesetzgebung, die dahinter steht. Wir stehen auch für diese Entwicklung. Wir stehen für die Firmen, die diesen Grundsatz aufgegriffen haben und auch in der Praxis a~mset zen. Dies hat eine Reihe von Entvvicklungen zur Folge gehabt, ~ die nach unserer Auffassung~ auch unbedingt in gesetzliche Überlegungen mit einfließen müssen. Das ist unser Antrag.
auch in Z_ukunft der gleichen Kontrolle. Das will ich auch noch einmal ganz deutlich festhalten. Das ist auch in der Anhörung deutlich herausgeschält worden; denn die Kontrolle hat unter anderem einen bundesrechtlichen Rahmen: 16 Bundesländer, die sich in diesem Rahmen bewegen.- illur RheinlandPfalzhat als einziges Bundesland noch eine veränderte Form. Rheinland-Pfalz hat diese Andienungspflicht auch für Verwertungsabfälle.
Meine Damen und Herren, die CDU will mit ihrem Antrag nicht weniger Kontrolle- ich sage das noch einmal-, aber weniger staatliche Gängelung. Auch dies habe.ich schon öfter angeführt. Herr Präsident, ich will aus der öffentlichen Anhö
rung zitieren. Dort heißtes-von einem der Betroffenen_vorgetragen -:.,Die betroffenen Unternehmen sind dem Gutdünken der SAM unterworfen, da diese an die Vorschläge des Andienungspflichtigen nicht gebunden ist, der Gesetzgeber aber keine klaren Zuweisungskritierie·n vorgibt. Das ist mit dem K~nzept des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, das dem Abfallerzeuger die Verantwortung für die aus der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossenen Abfälle zuweist, unvereinbar."
Meine Damen und Herren, genau.das ist einer der wichtigen Punkte, die ich auch deutlich machen möchte. Die Politik ist offensichtlich nicht in der Lage, klare Regeln zu treffen. Das haben wir auch dort noch einmal deutlich gehört.
Sie ist nicht dazu in der. Lage. Aber das auf dem Rücken der Wirtschaft auszutragen, halten wir für den falschen Weg. Das führt in der Praxis gelegentlich auch zur Willkür. Das ist uns nun einmal auch mehrfach so vorgetragen worden.
Meine Damen und Herren, ein Punkt bev\leist das. Vor einiger Zeit habe ich versucht, einmal mit einigen Betroffenen aus· der Entsorgungswirtschaft, au.ch mit Journalisten, ein Gespräch zu führen. Ich habe versucht, einige auch einmal mit Hintergrund versehene Gespräche zu führen. Ich zitiere jetzt ganz bewusst aus einem Antwortschreiben heraus.
Meine Damen und Herren, dort heißt es:.,Sehr geehrter Herr Licht, absprachegemäß habe _ich Ihr Anliegen, Vertreter der Abfali erzeugenden und entsorgenden Industrie in Rheinland-Pfalz mit Journalisten zu einem Hintergrundgespräch über das Verhalten der SAM zusammenzuführen, einmal vorgetragen. Das Ergebnis war desillusionierend. Über
~viegend wandten die Angesprochenen ein, dass"- meine Damen und Herren, jetzt kommt es-.,die SAM sofort Unternehmen, die es wagten, mit kritischen Äußerungen_über die SAM an die Öffentlichkeit zu treten, Nachteile zufügen würde." Die Antworten zeigen- ich zitiere weiter-,.,dass die SAM mit einem nicht unerheblichen" -jetzt kommt es -.,Angstpotenzial operieren kann."' Es heißt dann weiter:.,Jeder schimpft über die _SAivi, jeder kuscht aber zugleich vor ihr."
(Ministerpräsident Beck: Stimmt das denn, was Sie hie(behau pten?- Kelier, CDU: Natürlich stimmt das!)
-Machen Sie sich doch einmaldie Mühe, nicht mit dem Vorstand, nicht mit der Spitze, sondern vielleichtmit dem zweiten oder dritten Glied zu sprechen.
Ich bin überzeugt davon, würde die F.D.P. aus ihrem Nähkästeben plaudern- sie hat besonders gute Drähte genau in diese Bereiche hinein -, dann würden Sie auch genau das bestätigt bekommen.
Meine· Damen und Herren, es ist einfach das Problem der halbstaatlichen _unternehmen, die offensichtlich dann eine Neigu!lg entwickeln, eigene Regeln aufzustellen. Jetzt könnte ich genüsslich auch den Kollegen der F.D.P. zitieren, der zu
DIZ einiges angesproch~n hat, auch ein halbstaatliches Unternehmen. Genau das könnte ich fortführen, wenn ich Frau Kollegin Hatzmann zitiere, was auch sie zur Andienungspflicht öffentlich geäußert hat. Das sind alles Punkte und Din